Mahoy
Volt-Modder(in)
Wenn es denn so einfach wäre. Die Konventionen sehen vor, dass geschützte zivile Objekte nicht dafür genutzt werden dürfen, um zu Lasten der Zivilbevölkerung/-belegschaft einen zusätzlichen Schutz von Kombattanten herzustellen. Es ist jedoch nicht grundsätzlich untersagt, Truppen in oder bei besagten Objekten zu stationieren, wenn diese Stationierung andere Zwecke verfolgt, als einen Schutzschild für Soldaten herzustellen.Die Überschrift spricht von "heiklen Entscheidungen", was soviel bedeutet wie "man wägt zwischen zwei Sachen ab, die beide ********************* sind" und handelt demnach keineswegs einwandfrei.
Und ab da wird es kompliziert, denn Gründe kann man einerseits natürlich zweckdienlich konstruieren, jedoch sind auch valide und legitime Gründe nachträglich und aus der Ferne nicht unbedingt rekonstruierbar.
Insbesondere auf einer Bühne, in der ein Konfliktteilnehmer mehrfach gezeigt hat, nicht gerade zimperlich mit Personen und Objekten umzugehen, die eigentlich besonderen Schutz genießen, halte ich es für grundsätzlich nachvollziehbar, wenn man im Zweifelsfall lieber ein paar Soldaten in einer Schule oder einem Hospital platziert. Auch ist zu bedenken, dass es in einem tendenziell eher geschlossenen und auf zivile Bequemlichkeit und Effektivität getrimmten urbanen Umfeld oft wenig sinnvollen Alternativen für bemannte Verteidigungsstellungen gibt. Vereinfacht ausgedrückt: Diese sind befinden sich logischerweise dort, wo es etwas Relevantes zu verteidigen gibt.
Es ist nicht Sinn und Funktion des Humanitären Völkerrechts, durch buchstabengetreue Auslegung den Schutz der Bevölkerung zu mindern oder prinzipiell dem Verteidigungsrecht zu widersprechen. Es handelt sich also auch völkerrechtlich immer um situativ abwägbare Rechtsgüter.
Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, wenn Amnesty International drauf hinweist, dass besagte Konstellationen häufig auftreten. AI konstatiert einen Mangel, kann jedoch unmöglich einschätzen, ob und in welchem Umfang dieser Mangel überhaupt abstellbar ist; geschweige denn ob ein Vorsatz vorliegt.
Die Reaktion der Ukraine wiederum erkläre ich mir damit, das aus ihrer Perspektive die Stationierungen durchaus begründbar sind, sie jedoch weder einen Anlass sehen noch die Möglichkeit haben, einzelne taktische und strategische Erwägungen gegenüber einer NGO zu begründen - jedenfalls nicht unter den jetzigen Umständen.
Aus deren Perspektive kommen solche Vorstöße zur Unzeit, denn sie helfen der Zivilbevölkerung nicht zwingend weiter, liefern den Putinisten Munition und eine fundierte Rechtfertigung ist erst möglich, wenn man die unmittelbar Beteiligten zusammenziehen und Gründe untersuchen kann, was unter Kriegsbedingungen schwierig bis unmöglich ist.


