AW: Darf ich jetzt Software downloaden?
Der Bezug zum Handeln des CD-Händlers ist sehr wohl gegeben. Wenn ich etwas als Staat in meinem Einflußbereich unter Strafe stelle, signalisiere ich damit ja, daß ich die strafbewehrte Handlung für moralisch unwert halte und deshalb Wert auf ihre Unterlassung lege. Wenn ich dieselbe Tat, sofern sie nur in einem anderen Land durchgeführt wird, für unbedenklich halte, bekomme ich auch mit der Aufrechterhaltung der Strafbarkeit dieses Tatbestands in meinem eigenen Einflußbereich ein Legitimitätsproblem.
Der Staat darf hier nicht mit zweierlei Maß messen und bestimmte Verhaltensweisen gutheißen, solange nur seine eigenen Interessen nicht beschädigt werden und die Tat im Ausland stattfindet. Er darf noch viel weniger seine eigenen Bürger für derartige Vorgänge im eigenen Land bestrafen, aber die Staatsbürger fremder Staaten, die sich derselben Tat schuldig gemacht haben, im Nachhinein für ihre Verfehlungen belohnen und dadurch auch noch andere Personen zur Nachahmung anstiften.
Erstens ist es egal, was hier mehr Geld bringt. Das Verhalten bleibt falsch. Zweitens hat überhaupt kein Steuerhinterzieher irgendwem irgendwas gestohlen, denn um etwas stehlen zu können, muß es erstmal jemand anderem gehören. Geld, das der Staat wegen falscher Angaben eines Bürgers nicht für sich beansprucht, gehört aber weiterhin dem, der falsche Angaben gemacht hat. Da kein Geld in irgendeine Richtung weggenommen wird, ist es auch kein Diebstahl. Es heißt ja nicht umsonst "Steuerhinterziehung" und nicht "Steuerdiebstahl".
Davon abgesehen fiele es mir nicht im Traum ein, das Geld fremder Leute als das Meine zu bezeichnen.
§17 UWG: Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, zur persönlichen Bereicherung
Bezug zum Handeln des deutschen Staates (=Kernthema dieses Threads): Inexistent.
Bezug zum Handeln des CD-Händlers: nur im übertragenen Sinne gegeben, da er außerhalb des Gültigkeitsbereiches des deutschen UWG aggiete.
Der Bezug zum Handeln des CD-Händlers ist sehr wohl gegeben. Wenn ich etwas als Staat in meinem Einflußbereich unter Strafe stelle, signalisiere ich damit ja, daß ich die strafbewehrte Handlung für moralisch unwert halte und deshalb Wert auf ihre Unterlassung lege. Wenn ich dieselbe Tat, sofern sie nur in einem anderen Land durchgeführt wird, für unbedenklich halte, bekomme ich auch mit der Aufrechterhaltung der Strafbarkeit dieses Tatbestands in meinem eigenen Einflußbereich ein Legitimitätsproblem.
Der Staat darf hier nicht mit zweierlei Maß messen und bestimmte Verhaltensweisen gutheißen, solange nur seine eigenen Interessen nicht beschädigt werden und die Tat im Ausland stattfindet. Er darf noch viel weniger seine eigenen Bürger für derartige Vorgänge im eigenen Land bestrafen, aber die Staatsbürger fremder Staaten, die sich derselben Tat schuldig gemacht haben, im Nachhinein für ihre Verfehlungen belohnen und dadurch auch noch andere Personen zur Nachahmung anstiften.
Wäre es dir lieber, wenn die ganzen Steuerhinterzieher straffrei ausbleiben und ihr Geld behalten dürfen? Das ist sicherlich wesentlich mehr Geld, als die CD kostet. Warum sagst du gegen die nichts? Die haben auch "dein" Geld gestolen, indem sie es nicht gezahlt haben
Erstens ist es egal, was hier mehr Geld bringt. Das Verhalten bleibt falsch. Zweitens hat überhaupt kein Steuerhinterzieher irgendwem irgendwas gestohlen, denn um etwas stehlen zu können, muß es erstmal jemand anderem gehören. Geld, das der Staat wegen falscher Angaben eines Bürgers nicht für sich beansprucht, gehört aber weiterhin dem, der falsche Angaben gemacht hat. Da kein Geld in irgendeine Richtung weggenommen wird, ist es auch kein Diebstahl. Es heißt ja nicht umsonst "Steuerhinterziehung" und nicht "Steuerdiebstahl".
Davon abgesehen fiele es mir nicht im Traum ein, das Geld fremder Leute als das Meine zu bezeichnen.
Zuletzt bearbeitet:


Okay. Die Schule war umsonst. Ansonsten hatte meine Mutter eine private Krankenversicherung, ist Mitglied eines voll verkammerten Berufsstandes und bezieht daher heute auch keine Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, daß meine Familie seit Generationen nie auf der Emfpängerseite unserer Sozialsysteme stand.