Steuern, -hinterziehung, -CD, Sozialausgleich: Wer darf und wer verdient was?

AW: Darf ich jetzt Software downloaden?

Dem Staat dient sowas zur Aufklärung von Straftaten. Somit kann der Staat sowas anwenden. Es geht dabei auch um 'Nutzen' und WER sowas 'WIE' macht. Du dafst nicht einfach so geklaute Software anwenden, aber der Staat darf es, weil der Staat ein höheres Ziel, als eine Einzelperson, verfolgt.
 
AW: Darf ich jetzt Software downloaden?

JA man darf Leute im Krieg totschießen, zumindest wenn du als Soldat eindeutig erkennen kannst das sie der Feind sind und auch Soldaten. :lol:

Bankgeheimnis ist nicht gleich Urheberrecht! ;)


Ja das Stimmt ,wollte nur sagen ,

das beides Straftaten sind,
die bestraft werden.

Mit dem Töten wollte ich drauf hinweisen,

Das der Staat die Regeln macht.

Im Frieden ist es Mord,

im Krieg ist es Heldenhaft ,

das Vaterland zu verteidigen.

Obwohl der Soldat auch ein Mensch ist ^^.
 
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Wahrscheinlich war das eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung und ich glaube auch das sich die Bundesregierung in der Steuersache beim Europäischen Gerichtshof abgesichert hat, zumindest hat sich dieser ja nicht gemeldet. :D

Mach doch mal ne Klage beim EGH gegen die Bundesregierung, wenn dich das so echauffiert. ;)
 
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Gut der § 34 ist aber deutsches Recht … im Fall der Steuer-CD müßte eigentlich ja europäisches Recht gelten, aber das hätten sich dann wohl eher die Schweizer Banken geltend machen dürfen, oder auch nicht sind ja nicht in der EU. :ugly:

Das der Typ und die Regierung nach § 34 BGB nicht strafbar gemacht haben leuchtet mir ein. ;)
 
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GRRRR … Nein, wir sprechen aneinander vorbei, denk ich, die Steuer-CD (geklaut) hat kein Urheberrecht, aber die Software (egal was) hat natürlich eins. :D

PS: Steuer-CD = Daten, aber ohne Idee (da einfache Personendatensammlung) keine Helhlerei

Software = Daten mit Idee (Spiel, Film etc.) Steuerhehlerei

Ich glaube das stimmt so nicht ganz, da der Datensammler, in dem Fall die Bank, das Urheberrecht auf die Datensammlung hat also nicht auf die eigentlichen Daten und wenn dann jemand die Datensammlung abgreift und anderen anbietet ist das strafrechtlich bedenklich, insbesondere unter dem Aspekt gesehen das ein Staat Menschen dazu anstiftet eine Straftat zu begehen, in dem sie Geld für solche Datensätze zahlen.

So gesehen muss man die Frage von dem Threadersteller eindeutig mit einem klaren nein beantworten.

JA man darf Leute im Krieg totschießen, zumindest wenn du als Soldat eindeutig erkennen kannst das sie der Feind sind und auch Soldaten. :lol:

Bankgeheimnis ist nicht gleich Urheberrecht! ;)

Auch nicht ganz richtig, man darf auch die Feinde nur dann, als deutscher Soldat, totschiessen, wenn es sich dabei um eine Verteidigungssituation handelt. Wir sind ja hie rnicht bei CoD ;)

Dem Staat dient sowas zur Aufklärung von Straftaten. Somit kann der Staat sowas anwenden. Es geht dabei auch um 'Nutzen' und WER sowas 'WIE' macht. Du dafst nicht einfach so geklaute Software anwenden, aber der Staat darf es, weil der Staat ein höheres Ziel, als eine Einzelperson, verfolgt.
Der Zweck heiligt nicht alle Mittel und normaler weise steht der Staat nicht über dem Gesetz. Rechtlich gesehen ist das sehr strittig und ich bin der Meinung das es nicht legal sein sollte durch Unrecht Recht zu schaffen.

MfG
 
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AW: Darf ich jetzt Software downloaden?

Ich glaube das stimmt so nicht ganz, da der Datensammler, in dem Fall die Bank, das Urheberrecht auf die Datensammlung hat also nicht auf die eigentlichen Daten und wenn dann jemand die Datensammlung abgreift und anderen anbietet ist das strafrechtlich bedenklich, insbesondere unter dem Aspekt gesehen das ein Staat Menschen dazu anstiftet eine Straftat zu begehen, in dem sie Geld für solche Datensätze zahlen.

Ist schon oben beschrieben. Man kann kein Urheberrecht auf eine Datensammlung haben, weil es keine persönliche geistige Schöpfung ist.

Was den Datenklau angeht, kommt es auf das Recht des jeweiligen Staates an. Deutschland z.B. hat den §202b StGB (und alle §§ in diesem Bereich lesen §202-206 StGB). Das passt eher.
 
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Und ist das dann im großen Sinne nicht eher auch eine moralische Frage? Also im Bezug auf die "Steuersünder CD".
 
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Ist schon oben beschrieben. Man kann kein Urheberrecht auf eine Datensammlung haben, weil es keine persönliche geistige Schöpfung ist.

Was den Datenklau angeht, kommt es auf das Recht des jeweiligen Staates an. Deutschland z.B. hat den §202b StGB (und alle §§ in diesem Bereich lesen §202-206 StGB). Das passt eher.

Gibt es denn in Deutschland ein Verwertungsrecht von Daten die illegal beschafft wurden?

MfG
 
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Die Inhalte der Steuer CD ist ja nicht in Deutschland geklaut/beschafft worden.
Wenn Siemens Leute besticht, dann werden sie auch nicht hier, sondern dort angeklagt, wo sie bestochen haben.
Es ist ein Unterschied, ob du illegal Handlungen durchführst um etwas zu erfahren (wie damals mit dem Polizisten, der den Täter mit Folter gedroht hatte, damit er sagt, wo das entführte Kind ist) oder Das Ergebnis aus illegalen Handlungen bekommst. Denn die "Tat" ist ja schon begangen worden, das "Opfer" schon da.
 
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Dann ist das wohl der Grund warum die USA ihre "Verhöre" nicht im Inland, sondern im weites gehend gesetzfreiem Ausland durchgeführt hat?

Führt man denn nicht eine illegale Handlung durch, wenn man dazu anstiftet illegal zu handeln, also solche Daten zu entwenden? Das Argument würde für mich nur dann in Frage kommen, wenn man für die Steuer CD´s nichts hätte zahlen müssen.
MfG
 
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Die Bunderepublik hat aber niemanden angestiftet, die Daten bei der Bank zu klauen.
Die USA haben aber die Leute in andere Länder geschafft und dort selbst verhört.

Wenn dir einer regelmäßig Geld aus der Brieftasche klaust, du ihn aber nicht erwischen kannst und dann kommt jemand, der dir ein Video verkaufen will, auf dem ganz klar zu erkennen ist, wer dich beklaut, willst du das dann nicht haben, weils illegal gedreht wurde?
 
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Gibt es denn in Deutschland ein Verwertungsrecht von Daten die illegal beschafft wurden? MfG
Man lernt bei uns im ersten Semester in Gesetzestexten immer auch die nächst nachfolgenden §§ zu lesen. Da steht dann meistens drin, was man braucht ;) : StGB - Einzelnorm Aber da es hier in der Regel grenzübergreifende Fälle betrifft und der Verwerter hier im Inland nicht die eigentliche Person ist, der Daten und Geheimnisse anvertraut wurden, ist es schwer zu sagen, was man mit denen (also dem Staat im Falle der Steuer-CD) machen kann. Evtl. könnte man zivilrechtlich im Rahmen der mittelbaren Störerhaftung (in Bezug auf den Staat) etwas konstruieren, wenn derjenige dessen Daten geklaut wurden, einen Schaden von dem Kauf davon trägt. Aber in der Summe muss ich sagen, dass ich keine konkrete Antwort darauf habe.
 
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Auch nicht ganz richtig, man darf auch die Feinde nur dann, als deutscher Soldat, totschiessen, wenn es sich dabei um eine Verteidigungssituation handelt. Wir sind ja hie rnicht bei CoD

Ja ebend nicht ganz (war ja mehr als Ironie gedacht ;) ), aber wenn du als unterlegene Abteilung auf einen starken Feind triffst, der eindeutige Absichten zeigt, darfst du einen Überfallangriff ausführen, um seine Absicht im Vorraus zu vereiteln (habe KFOR Ausbildung), das klingt nicht wirklich nach Verteidigung … oder? ;)
 
AW: Darf ich jetzt Software downloaden?

Klingt komisch … ist aber so! :D
Mit Politik hat das eher nix zu tun … das lernt man schon in der AGA bei der BW, jedenfalls vor 13 Jahren war das so. Wie das jetzt ist, innerhalb der AGA, weiß ich nicht, ist bestimmt alles auf Sparprogramm gefahren worden. ;)
 
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PS: Steuer-CD = Daten, aber ohne Idee (da einfache Personendatensammlung) keine Helhlerei

Das hat doch nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Diebstahl ist Diebstahl, auch wenn es sich nur um eine Datensammlung handelt, die ohne jede Kreativleistung erstellt wurde. Es stimmt zwar sicherlich, daß die Kopie keinen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, aber die Kopie ist immer noch Datendiebstahl.
 
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Das Thema Urheberrecht wurde nur angesprochen, weil der TE in seinem Startpost davon
gesprochen hat. Ich denke aber, das wurde jetzt ausreichend geklärt.
Und Diebstahl ist es wohl auch nicht, schließlich bezahlt Dtl dafür. Und ob es legal oder illegal ist, kann ich wegen zu wenig Fachwissen schlecht entscheiden, aber Moralisch kann man denke ich das Handeln der Regierung vertreten, schließlich hat die Manager, Firmenbesitzer etc.. niemand gezwungen, Steuern zu hinterziehen. Wenn man den Mund nicht voll genug kriegt, dann sollte man mit den Konsequenzen leben müssen.....
 
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Natürlich ist es Diebstahl. Derjenige, der die Daten kopiert hat, hat sie geklaut. Da Deutschland weiterhin das Diebesgut gegen Geld gekauft hat, hat es sich der Hehlerei schuldig gemacht.

Und das auch noch (theoretisch) mit meinem Geld! Ich finde es unerhört, daß ich Steuern zahlen soll und damit nachher von staatlicher Seite Straftaten begangen oder wenigstens unterstützt werden.

Hätte der Dieb die CD einfach abgegeben, wäre das natürlich soweit alles in Ordnung. Dann wäre er einfach nur ein Charakterschwein.
 
AW: Darf ich jetzt Software downloaden?

Und das auch noch (theoretisch) mit meinem Geld! Ich finde es unerhört, daß ich Steuern zahlen soll und damit nachher von staatlicher Seite Straftaten begangen oder wenigstens unterstützt werden.

Wäre es dir lieber, wenn die ganzen Steuerhinterzieher straffrei ausbleiben und ihr Geld behalten dürfen? Das ist sicherlich wesentlich mehr Geld, als die CD kostet. Warum sagst du gegen die nichts? Die haben auch "dein" Geld gestolen, indem sie es nicht gezahlt haben
 
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