AW: Darf ich jetzt Software downloaden?
@steffen: könntest du bitte das Doppelposten einstellen?
Bezüglich Softwaredownloads: Eine Kopie urheberrechtlich geschützten Materials (z.B. auf die eigene Festplatte) ist nach deutschem Recht nicht gestattet - da muss in der EULA (die man ohnehin erst danach lesen könnte...) nichts drin stehen. Für einen legalen Download muss der Rechteinhaber diesen ausdrücklich ermöglichen. (z.B. Win7 via MSDNAA

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Also wenn ich aus einem Land ohne Urheberrechtschutz downloade, darf ich das. Oder nur wenn der Staat auch was davon hat.
Du dürftest vermutlich Daten von einem Server in einem Land ohne Urheberrechtsschutz, Copyright oder ähnliches abrufen (wenn du eins findest), aber das Herunterladen auf deinen Rechner und die Nutzung sollte dann tunlichst auch in diesem Land stattfinden - in Deutschland sind sie verboten.
(vergl. Kopien von Markenklamotten: In z.B. China durchaus legal und du darfst sie da auch legal kaufen und besitzen. Aber mit nach Deutschland nehmen darfst du sie nicht)
Die CD wurden aber in einem anderen Land unrechtmäßig erstellt. Also was denn nu?
Die Gesetze eines anderen Landes sollten die deutsche Rechtssprechung nicht interessieren. Die Frage ist: War die Erstellung dieser CD nach deutschem Recht strafbar?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber afaik hätte der Staat nach deutschem Recht ohnehin Zugriff auf diese Daten haben müssen. Die Weitergabe von Informationen an den Staat zur Aufklärung von Straftaten unterliegt afaik aber noch einmal Sonderregelungen (z.B. die ärztliche Schweigepflicht erstreckt sich afaik auf Verletztungen, die Gewaltverbrechen nahelegen). Wenn hier nach deutschem Recht also ein Verbrechen begangen wurde, dann von Schweizer Banken, die Informationen zurückgehalten haben und von einem Schweizer, der die Ermittlungen behinderte bzw. deren Fortschreiten nur gegen Geldzahlung erlaubte.
Diese Verbrechen wiederum geschahen aber außerhalb des Gültigkeitsbereiches deutschen Rechtes
So oder so sehe ich nur zwei rechtlich kritische Elemente in der ganzen Geschichte:
- das überhaupt diese internationale Lücke klafft, d.h. das kein Rechtswerk existiert, dass die -in unserer modernen allgegenwertige- Möglichkeit berücksichtigt, in einem Land eine Tat zu begehen, die schwere Auswirkungen in einem anderen hat.
- aus welchen Mitteln die CD gekauft wurde. Afaik wurde der Informant nicht als V-Mann oder ähnliches enthlohnt. Deutsche Behörden sollten aber auch kein Geld "zur freien Verfügung" haben. D.h. entweder existiert irgendwo ein Topf für "Schmier- und Bestechungsgelder", oder irgendjemand hat Geld aus einem anderen Topf geklaut, um diese CD zu bezahlen.
Und ist das dann im großen Sinne nicht eher auch eine moralische Frage? Also im Bezug auf die "Steuersünder CD".
Das Eingangspost fragt eher nach der rechtlichen Seite. Die moralische läuft letztlich darauf hinaus, wie wichtig das Bankgeheimnis/Datenschutz allgemein im Vergleich zur Aufklärung mehrer tausend Verbrechen von mehreren hundert Millionen € Umfange ist.
Natürlich ist es Diebstahl. Derjenige, der die Daten kopiert hat, hat sie geklaut. Da Deutschland weiterhin das Diebesgut gegen Geld gekauft hat, hat es sich der Hehlerei schuldig gemacht.
Aber hat der Staat nicht Hehlerei begangen als er geklaute Daten gekauft hat und dadurch auch noch Provit geschlagen hat.
Korrigiert mich (und diese Nervsägen, die bei jeder Diskussion über "Raub"kopien herovrgekrochen kommen), aber afaik besteht ein Diebstahl darin, dass man etwas wegnimmt. Da die Bank die Daten weiterhin hat, liegt hier -wie bei quasi allen Daten bezogenen Vergehen- also kein Diebstahl vor und es gibt auch kein Diebesgut, dass man hehlen könnte. Es stellt sich "nur" die Frage nach einem Verstoß gegen das Urheberrecht (s.o.: nicht gegeben, da nicht unter das Urheberrecht fallend) oder das Bankgeheimniss (s.o.: für diesen Verwendungszweck imho nach deutschem Recht nicht gegeben).