Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

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Und wieder erhalten die Polizisten die volle Kontrolle darüber, was aufgezeichnet wird :nene:

Ich kann's nur wiederholen: Entweder ist die Bodycam *immer* an, wenn der Träger eine dienstliche Handlung vornimmt und zeichnet diese *vollständig* auf, oder gar nicht.

So, wie's jetzt in Berlin kommen soll, ergäbe es nur Sinn, wenn bei fehlender Aufnahme einer unklaren Situation der Beamte die höhere Beweislast tragen würde. Ansonsten ist das Ganze witzlos, da das Ding tendenziell immer an sein wird, wenn es der Lesart der beteiligten Beamten nützt, jedoch garantiert nicht, wenn der irgendwem pflichtwidrig der Tonfa gejuckt hat ...
 
Hier mal wieder was "Neues" aus meiner Heimat.

Hab mal etwas vorgespult, spannend ist eigentlich nur die Antwort über Funk.

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So langsam zieht wieder Normalität ein. :heul:
 
Hier mal wieder was "Neues" aus meiner Heimat.
Hab mal etwas vorgespult, spannend ist eigentlich nur die Antwort über Funk.
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So langsam zieht wieder Normalität ein. :heul:

Da das ja gaaaaanz sicher nichts damit zu tun haben wird, dass der Fahrradfahrer einen Migrationshintergrund hat, kann der Verdacht tatsächlich nur aufgrund der Diskrepanz zwischen fehlenden Einkommen und dem Wert des Fahrrads aufgekommen sein.

Und dann frage ich mich natürlich, wie die Polizei das in Städten handhabt, wo viel altes Geld unterwegs ist, jeder Fünfte gut geerbt hat und sich auch ohne regelmäßiges Einkommen teuren Kram leisten kann. Dort wird dann sicherlich im Akkord kontrolliert, oder?
 
Wobei das ja auch ein geliehenes Fahrrad gewesen sein kann. Ob das geklaut ist, lässt sich an der Rahmennummer schnell feststellen.
Ansonsten ist das doch bei Autos auch nichts anderes, wenn junge Leute den Mercedes der Elten fahren.


Edit: YouTube
Manchmal gibt es halt auch einen Treffer.
 
Zuletzt bearbeitet:
So langsam zieht wieder Normalität ein. :heul:
Ausländer? Muss arm sein => geklautes Rad

Danke für dieses Beispiel von typischem Rassismus. Andere Länder, andere Sitten. Wir haben Rentenversicherungen, andere Kulturen sparen. Aber das geht in die Köpfe der meisten Gartenzwerge nicht rein. Der "typische" Fahrraddieb ist Drogenkonsument. Und ansonsten haben viel WGs, die ich kenne, geklaute Fahrräder. Es ist immer schwer, ob man Freunde oder die Freunde der Kinder anzeigen soll, eine Standpauke bekommen sie mindestens.
 
Ausländer? Muss arm sein => geklautes Rad

Danke für dieses Beispiel von typischem Rassismus. Andere Länder, andere Sitten. Wir haben Rentenversicherungen, andere Kulturen sparen. Aber das geht in die Köpfe der meisten Gartenzwerge nicht rein. Der "typische" Fahrraddieb ist Drogenkonsument. Und ansonsten haben viel WGs, die ich kenne, geklaute Fahrräder. Es ist immer schwer, ob man Freunde oder die Freunde der Kinder anzeigen soll, eine Standpauke bekommen sie mindestens.

Du hast ja komische Freunde...
 
Hoffentlich auch gemeldet??? Kann doch nicht wahr sein. Du lässt dein Thunfisch aus Japan einfliegen und deine Freunde sind Diebe. Ne sowas geht gar nicht.
 
Ich kann den Polizisten nur anrechnen, den Wert des Fahrrads recht genau zu kennen, immerhin ist das ein 2012er Modell, Carbonrahmen korrekt, Sram korrekt, lefty, gut das is leicht :) , Neupreis 3.700€.

Wenn er das tatsächlich in den ersten 30 Sekunden erfasst hat, nicht schlecht gesehen aber zwischenmenschlich eben doch ne Niete. Wird man so geboren oder so ausgebildet, frag ich mich. Das Video zeigt aber schön wie tief dieses Denken in einigen Sachsen verankert ist. Als hätte man hier in Sachsen die vergangenen 20 Jahre nur kriminelle Ausländer verhaftet, wahnsinn.
 
Willst du vielleicht mal warten bis die Verfahren abgeschlossen sind bevor du deine Bewertung abgibst?

Immer auf den Rechtstaat pochen, aber Urteile am liebsten mit der Geschwindigkeit von Standgerichten.
 
Willst du vielleicht mal warten bis die Verfahren abgeschlossen sind bevor du deine Bewertung abgibst?

Immer auf den Rechtstaat pochen, aber Urteile am liebsten mit der Geschwindigkeit von Standgerichten.

Ja, lass mal warten, auf das Urteil eines Verfahrens von dem schon Niemand was von der Anklage mitbekommen sollte. :daumen:

Das Urteil kann gar nicht hart genug ausfallen, wenn man irgendwann mal wieder glaubwürdig sein will. Die Vergangenheit zeigt leider viel zu oft, dass genau das nicht passieren wird. Sichere Jobs, sichere Gehälter, sichere Pensionen und trotzdem muss man sich noch an fremdem Eigentum bereichern. Stimmt, da brauch ich kein Verfahren um zu einem Urteil zu finden.
 
Die Polizisten denken so, denn die schauen, wo viel Kriminalität herrscht.

Meinst du jetzt unter Fahrradfahrern in historischen Innenstädten oder unter Polizisten? :P

In dem Fall ist die Formulierung eindeutig. Sie hätten ebenso gut sagen können: "Zu schade, dass wir dem nichts anhängen können." oder "Ist ja wohl unerhört, dass die jetzt schon ganz legal mit teuren Fahrrädern unterwegs sein dürfen!".
 
Da ist da schon recht eindeutig, wenn nebenbei noch Waffen besorgt werden oder die ÖFFENTLICHE Liste mit "Wir kriegen/töten euch alle!!!" überschrieben sind.

Wenn die Liste öffentlich und mit eine Tötungsabsicht überschrieben ist, stellt sie eine Morddrohung dar. Die muss man nicht erst unter Strafe stellen, die ist längst verboten. Selbst die Weitergabe in kleinem Kreis mit der Aufforderung, die Personen auf der Liste zu töten oder verletzen, wäre eine Aufforderung zu Gewalttaten und damit nach geltendem Recht strafbar. Laut dem von dir ursprünglich verlinkten Beitrag geht es jetzt aber darum, über das bestehende Recht hinaus die reine Erstellung von Listen als solche zu bestrafen, ohne dass diese weitergegeben werden. Und das auch noch abhängig davon, welche Gedanken sich der Listenschreiber beim schreiben gemacht. :nene:

Allein die öffentliche Liste mit Namen und Adressen wäre sowieso ein Datenschutzverstoß.

Wenn es private, zuvor nicht veröffentlichte Daten sind: Ja.
Künftig macht man sich aber auch strafbar, wenn man öffentlich zugängliche Daten zusammenträgt. Wenn bei der Ausformulierung nicht dutzende Ausschlussklauseln bezüglich Information oder Zweck der Listen mit eingebracht werden, kann dann schon so etwas wie die Wikipedia-Liste der Innenminister strafbar sein, schließlich werden da Personen mit Namen, Beruf in einem bestimmten Zeitraum und Parteizugehörigkeit aufgeführt. Fehlt nur noch die Absicht des Autors, den Personen auf der Liste zu schaden und die kann man ja immer herbeiphantasieren.
(Draufgestanden hat das Ziel dagegen nicht einmal auf den Listen des NSU)


Wobei das ja auch ein geliehenes Fahrrad gewesen sein kann. Ob das geklaut ist, lässt sich an der Rahmennummer schnell feststellen.

Nach meiner Erfahrung finden Kontrollen der Rahmennummern ebensowenig statt, wie Fahndungen nach gestohlenen Fahrrädern. Ich wurde durchaus auch schon wegen Kontrollen von Licht, etc. oder wegen Kopfhöherern angehalten, aber die Rahmennummer wurde bei mir in den vergangenen 30 Jahren nur ein einziges Mal kontrolliert. Und das war eine mehr-oder-minder Show-Aktion, wo man einmal einen ganzen Haufen Beamte zusammengetrommelt und an einer Promenade alle Radfahrer geprüft hat.
Wohlgemerkt Beamte einer Polizei, bei der sich selbst ein paar Jahre später feststellen durfte, dass sie 3 Wochen braucht, um einen zur Anzeige gebrachten Fahrraddiebstahl überhaupt ins System einzuspeisen und danach 3 Tage, um den Fall zu schließen.

Fazit: Wenn ein Polizist bei einem einzelnen Radfahrer die Rahmennummer kontrolliert, dann garantiert nicht, weil er verdachtsunabhängig nach gestohlenen Rädern Ausschau hält. Es wäre wünschenswert, wenn das gemacht werden würde, aber so sieht die Realität nicht aus. Fahrraddiebstahl ist in Deutschland ein Verbrechen, dass nicht verfolgt wird. Den Anstoß für die Kontrolle gab im vorliegenden Fall also nicht das Fahrrad, sondern die Meinung des Polizisten zu dem, der draufsaß.


Konsequenz?
Keine, die arbeiten jetzt alle auf einer anderen Stelle.
Erinnert ihr euch noch an diese Kassiererin, welche wegen des 12 Cent Pfandbon entlassen wurde? ...

Weiß nicht, wie viele gut auf Machtmissbrauch überprüfbare Aufgabenbereiche die Polizei überhaupt für solche Kandidaten hat (Wieder-Zusammenlegung mit dem Ordnungsamt könnte die Zahl dramatisch erweitern :)), aber solange den Beamten keine Schuld nachgewiesen wurde, kann man sie nur versetzen oder bei vollem Gehalt freistellen. Da solche Verfahren ewig dauern, kann man sich letzteres aber kaum leisten.
Das größere Problem ist und bleibt jedenfalls, dass die Verfahren in aller Regel ins leere laufen. So werden die Karrieren von zu Unrecht Beschuldigten durch die Versetzung geknickt und zu Recht Beschuldigte bleiben gefährlich für die Gesellschaft.
 
Wenn es private, zuvor nicht veröffentlichte Daten sind: Ja.
Künftig macht man sich aber auch strafbar, wenn man öffentlich zugängliche Daten zusammenträgt. Wenn bei der Ausformulierung nicht dutzende Ausschlussklauseln bezüglich Information oder Zweck der Listen mit eingebracht werden, kann dann schon so etwas wie die Wikipedia-Liste der Innenminister strafbar sein, schließlich werden da Personen mit Namen, Beruf in einem bestimmten Zeitraum und Parteizugehörigkeit aufgeführt. Fehlt nur noch die Absicht des Autors, den Personen auf der Liste zu schaden und die kann man ja immer herbeiphantasieren.
(Draufgestanden hat das Ziel dagegen nicht einmal auf den Listen des NSU)

Die NSU-Listen waren aber deutlich detaillierter, v.A. mit Adressen. Insbesondere waren dort in militärischer Sprache dann noch Schwachstellen etc. aufgeführt.
Das lässt such auf eine entsprechende Vernetzung mit rechtsextremen Netzwerken wie Hannibal/Uniter/Nordkreuz beim KSK usw. spricht.
Die haben wohl die deutschlandweiten Observationen durchgeführt und möglicherweise auch die Morde ausgeführt.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/033/1903350.pdf

ZDFzoom: Die Todesliste des NSU - ZDFmediathek
Video hier: 20180620_ZDFzoom - Die Todesliste des NSU - Deutschland im Visier rechter Terroristen - Film von Rainer Fromm und Ron Boese on Vimeo
 
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