ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
Ich sage ja, das LADG ist noch zu weich. Wir brauchen eine Beweislastumkehr, der Beamte muss beweisen, dass er sich nicht rassistisch verhalten hat und nicht das Opfer der Diskriminierung in einem entwürdigen Prozess einen Nachweis der erfahrenen Leids bringen muss.
Es gibt einen Unterschied zwischen der Beweislast bezüglich Entschädigung des mutmaßlichen Opfers (die sowieso nichtig sind, wenn der Beamte sich sonst an die Regeln gehalten hat, weil eine Polizeikontrolle nicht als "Leiden" zählt) und Maßnahmen gegen den Beamten. In letzterem Fall ist der der Beschuldigte und ausgrechnet für Polizisten die Regel "im Zweifelsfall schuldig" einzuführen ist wohl ziemlich absurd.
So oder so brauchen wir aber einfach eine bessere Dokumentation. Jedes Gesetz gegen Polizeikriminalität ist einfach sinnlos, solange die Beurteilung auf Basis der Zeugenaussage zweier engvertrauter Beamter und eines mehr-oder-minder-oder-angeblich-Kriminellen stattfindet. Da letzterer immer und vorne herein verloren. Es muss endlich erlaubt werden, Polizeibeamte im Dienst, also nichts weiter als Handlungen des Rechtsstaates, in beliegem Umfange auf Video zu dokumentieren und es muss, sofern entsprechende Technik vorhanden ist (Streifenwagen alle, Bodycams immer mehr) selbstverständlich immer auch durch die Polizei aufgezeichnet werden und das mit einem Verfahren, dass ohne richterlichen Eingriff frühestens nach einem Monat, besser einem Quartal gelöscht werden kann. Sagt ja niemand, dass derartige Aufnahmen auch veröffentlicht werden dürfen, aber sie müssen als Beweismittel für Gerichte verfügbar sein.

warum man das bei uns nicht schon vor 15-20 Jahren eingeführt hat ...

