Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Man könnte das Grundgesetz ändern,
damit solche gesetzlosesen Individuen einfach dahin gehen,
wo sie her kommen.

Wenn nach Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft staatenlos wird, war es auch schon vorher, kommt also de jure "nirgendwo" her. Also geht man auch man auch nirgendwo hin und bleibt folglich dort, wo man ist.
Selbst wenn man wollte, käme man übrigens nirgendwo hin, denn ohne Staatsbürgerschaft hat man auch keinen Pass. Demzufolge wäre man das Land beschränkt, in dem man ohnehin schon ist - in Europa vielleicht noch auf den Schengenraum, aber das war's dann auch schon. Ob es jetzt so hilfreich ist, wenn verurteilte Kriminelle ohne Papiere durch Europa geistern, muss aber jeder für sich beurteilen. :ugly:

Mal wieder ernsthaft, auf pseudo-drakonische "Jetzt hab' ich euch's aber gegeben!"-Sanktionen kann man getrost verzichten.
Strafen müssen *tatsächlich* treffen. Und jedem tut es weh, wenn's neben der Haftstrafe für begangene Vergehen auch kräftig ans Eingemachte geht.
 
DKK sehr komische Definition von versagt die du da hast.
Haben Rechtsextremisten aus den Reihen der Bundeswehr schon was angestellt? Jemanden ermordet, einen Anschlag durchgeführt?

Nein, irgendwie nicht. Also wurde alles rechtzeitig aufgedeckt.

Es wurden jahrelang Anreden genutzt, die Straftatbestände erfüllen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Alleine das ist schon ein Grund für die Kündigung.

https://www.tagesschau.de/inland/ksk-rechtsextremismus-103.html schrieb:
Rechtsextreme Umtriebe vertuscht
Zuvor hatte der "Spiegel" über den zwölfseitigen Brandbrief eines KSK-Offiziers an die Verteidigungsministerin berichtet, in dem dieser auf weit verbreiteten Rechtsextremismus in der Gruppe hinweise. Darin fordert der Soldat Annegret Kramp-Karrenbauer eindringlich zum Einschreiten auf. Dem Brief zufolge würden in der Eliteeinheit rechtsextreme Umtriebe von Soldaten geduldet und teilweise wissentlich vertuscht, Rekruten würden zum Schweigen gebracht. Folgen seien "eine Art Kadavergehorsam" und eine "Kultur des Hinnehmens rechtswidrigen Verhaltens".

Den Missständen sei nur "durch eine vollständige externe Untersuchung und anschließende Reformierung Herr zu werden". Es habe sich ein nicht austrockenbarer Sumpf innerhalb des KSK entwickelt, dieser sei "tiefgreifender und struktureller als derzeit im Ministerium bekannt sein dürfte". Die Führung des KSK sei mit der Aufklärung "offenbar überfordert".


Chiffre für Hitlergruß, Strafen und "Kadavergehorsam"
Als Beispiel nennt der Offizier einen Ausbilder, der als Identifizierungscode "Y-88" benutze. Die Zahl gilt als Chiffre für den Hitlergruß. Es ist nicht der erste Fall von Rechtsextremismus in Reihen der rund 1000 Mann starken Elitetruppe. Vor einigen Wochen war ein KSK-Soldat festgenommen worden, der ein Waffenlager angelegt und rechtsextreme Symbole gezeigt haben soll. Auch gab es Berichte über ein mögliches rechtsextremes Netzwerk in der Elitetruppe.
Wehrbeauftragte nach KSK-Vorwuerfen: "Mehr als Einzelfaelle" | tagesschau.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Ziel muss es sein "Waffengleichheit" bei der Belegbarkeit herzustellen. Einfach nur die Verhältnisse umzukehren, mag zwar für Manche, die unter Polizeischikane leiden mussten, eine Genugtuung sein, löst aber nicht das Problem. Die Handlungsfähigkeit der Polizei einzuschränken trifft auch jene Beamten, die korrekt ihre Arbeit machen und letztendlich die Bevölkerung als Ganzes.

... ein bisschen komplizierter ist es schon. Polizeiarbeit unterliegt dem Rechtsstaatlichkeitsgebot des Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ("...die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."); was "Recht und Gesetz" konkret bedeutet, ergibt sich aus den Polizeigesetzen der Laender. Hier in NRW etwa ist eine Personenkontrolle bereits dann rechtens, wenn sich die kontrollierte Person an einem Ort aufhaelt, an dem gehaeuft Straftaten begangen werden ("Rotlichtviertel" etc). Fuer eine Durchsuchung braucht es dann aber schon konkretere Verdachtsmomente. Insoweit ist an der Forderung, dass jede Kontrolle begruendbar sein muesse, grundsaetzlich nichts aufruehrerisches - das sollte im Gegenteil der Ist-Zustand sein.

Wenn die Polizei aber z. B. an Silvester "mehrere Hundert Nafris" am Koelner Hauptbahnhof ueberprueft, hat das in der Kombination - Location, Quantitaet & Kriterium - dann schon mindestens ein Gschmaeckle. Und geht dann irgendwann auch das Argument von der Handlungsfaehigkeit ins Leere: wenn die Polizei rassistische Ressentiments in den eigenen Reihen oder auslaenderfeindliche Stimmungen in der Bevoelkerung in den Rang eines Verdachtsmoments erhebt, ist das nicht nur ethisch problematisch - es bindet auch Ressourcen, die andernorts womoeglich besser aufgewendet waeren. Fuer die Handlungsfaehigkeit der Exekutive zu sorgen ist ohnehin der Job der Legislative und nichts, was auf der Strasse zwischen Polizei und Buerger ausverhandelt wird.
 
Hier in NRW etwa ist eine Personenkontrolle bereits dann rechtens, wenn sich die kontrollierte Person an einem Ort aufhaelt, an dem gehaeuft Straftaten begangen werden ("Rotlichtviertel" etc). Fuer eine Durchsuchung braucht es dann aber schon konkretere Verdachtsmomente. Insoweit ist an der Forderung, dass jede Kontrolle begruendbar sein muesse, grundsaetzlich nichts aufruehrerisches - das sollte im Gegenteil der Ist-Zustand sein.

Wobei doch auch heute die Kontrolle mit dem gefährlichen Ort begründbar ist.
 
... ein bisschen komplizierter ist es schon. Polizeiarbeit unterliegt dem Rechtsstaatlichkeitsgebot des Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ("...die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."); was "Recht und Gesetz" konkret bedeutet, ergibt sich aus den Polizeigesetzen der Laender. Hier in NRW etwa ist eine Personenkontrolle bereits dann rechtens, wenn sich die kontrollierte Person an einem Ort aufhaelt, an dem gehaeuft Straftaten begangen werden ("Rotlichtviertel" etc). Fuer eine Durchsuchung braucht es dann aber schon konkretere Verdachtsmomente. Insoweit ist an der Forderung, dass jede Kontrolle begruendbar sein muesse, grundsaetzlich nichts aufruehrerisches - das sollte im Gegenteil der Ist-Zustand sein.

Kein Widerspruch, allerdings stimmt der Bezug nicht. Mein Kommentar bezog sich auf folgenden Beitrag:

Ich sage ja, das LADG ist noch zu weich. Wir brauchen eine Beweislastumkehr, der Beamte muss beweisen, dass er sich nicht rassistisch verhalten hat und nicht das Opfer der Diskriminierung in einem entwürdigen Prozess einen Nachweis der erfahrenen Leids bringen muss.

Das hätte, wäre es nicht eine der klassischen, ironisch massiv überspitzten Aussagen von seahawk, nichts mit der situativen Rechtmäßigkeit von Personenkontrollen zu tun, sondern würde die Handlungsfähigkeit der Behörden gegen Null senken.
Ich habe die Steilvorlage genutzt, um auf die idealerweise für alle Beteiligten identische Belegbarkeit der Abläufe hinzuweisen, was natürlich indirekt einschließt, dass auch überprüfbar wäre, ob die Personenkontrolle an sich rechtmäßig war. :)
 
Die Union hingegen möchte bereits das bloße Anlegen von Namenslisten mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen,
Was für ein Kappes.
Jede Datenbank von Mitgliedern liefert derartige Listen bzw. haufenweise Websites, wie die des Bundestags, liefern solche.

Zudem vermute ich, dass derartige Listen dann einfach verschlüsselt auf dem PC gespeichert werden bzw. bei Platformen wie indymedia veröffentlicht werden.

EDIT: Gerade bei Politikern greift da kein Datenschutz, denn deren Namen sind öffentlich, das sind Personen des öffentlichen Lebens.
 
EDIT: Gerade bei Politikern greift da kein Datenschutz, denn deren Namen sind öffentlich, das sind Personen des öffentlichen Lebens.

Die Namen schon, aber nicht die privaten Adressen und Telefonnummern.

Bei Datenhehlerrei hätte man den Vorteil, dass man gleich noch die Listen der Werbenetzwerke mit erfassen könnte, die dann von CallCentern für illegale Werbebeanrufe genutzt werden.
Aber wo zieht man die Grenze zu legalen Telefonbüchern im Handy oder der Kundenliste im Excel.
 
Ich weiß, das wird nicht geschehen, aber ... Einfach eine behördlich geführte, öffentlich einsehbare Liste von Erstellern, Verbreitern und Besitzern von Feindeslisten anlegen.
Das würde die größte präventive und pädagogische Wirkung haben.
 
Ich weiß, das wird nicht geschehen, aber ... Einfach eine behördlich geführte, öffentlich einsehbare Liste von Erstellern, Verbreitern und Besitzern von Feindeslisten anlegen.
Das würde die größte präventive und pädagogische Wirkung haben.

Damit würden die Behörden da aber selbst gegen das BDSG verstoßen.
Das wäre auch der Vorteil beim 202d, da gibt es für die Strafverfolgung schon eine Ausnahme. Das Bundeszentralregister könnte man schließlich auch als die "Feindesliste" der Polizei ansehen. :devil:
 
Mit welchem Ziel?

Nun, wer eine Feindesliste führt, kann doch unmöglich etwas dagegen haben, selbst als, ähem, Feindeslistenführer geführt zu werden.

Und wer doch etwas dagegen hat, merkt dann sicherlich, dass es sich irgendwie gar nicht so gut anfühlt, in einer solchen Liste aufzutauchen und unterlässt es dann womöglich, Andere aufzulisten.

Aber wie schon eingangs geschrieben, das wird nicht geschehen, da rechtlich nicht möglich und administrativ ein Alptraum.
 
Die Leben aber seit Generationen in Deutschland. Wohin also mit den Schleckers?

Neuer Straftatbestand: Diskussion um "Feindeslisten" | tagesschau.de

Ich würde den Straftatbestand auf öffentlich Listen beschränken und eher im Bereich der Datenhelerei (§202d StGB) oder direkt im BDSG einsortieren. Dabei wären dann auch entsprechende Löschrechte durch Betroffene möglich.
Wie seht ihr das?

Ich weiß nicht, was bescheuerter ist: Der SPD-Ansatz, der Gedankenkontrolle fordert ("die ... sollen") oder der CDU-Ansatz, der den öffentlichen Frieden durch unveröffentlichte Listen bedroht sieht :wall: . Oder die Tatsache, dass wir eine Regierung haben, die sowas tatsächlich beschließen wird :wall: :wall: Oder das zumindest Teile dieser Regierung, möglicherweise die komplette, auch die nächste Bundestagswahl gewinnen wird :wall: :wall: :wall:
 
Der SPD-Ansatz, der Gedankenkontrolle fordert ("die ... sollen")

Was genau meinst du?


Edit:
VG Trier: Polizist muss man mit 'voller Hingabe' sein | LTO.de

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-trier-3k74920tr-schweres-dienstvergehen-polizist-beamter-aus-dienst-entfernt-nebentaetigkeit-falsche-angaben-vertrauen-dienstpflicht/ schrieb:
Ein Polizist betrieb nebenbei ein eigenes Gewerbe. Diese Nebentätigkeit hatte er nicht angezeigt und ging ihr insbesondere an Tagen nach, an denen er krankgeschrieben war.
[...]
Das Vertrauen sowohl des Dienstherrn als auch der Allgemeinheit habe er damit endgültig verloren, die Entfernung aus dem Dienst sei damit gerechtfertigt.


Edit2:
Neues Berliner Polizeigesetz: Einsatzkräfte sollen Bodycams tragen | LTO.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Was genau meinst du?

Der Vorschlag der SPD ist praktisch Gesinnungsrecht/Gedankenverbot:
Sie wollen nicht Listen allgemein unter Strafe stellen, weil sie selbst einsehen, dass es auch ein paar gute Gründe gibt, Dinge übersichtlich aufzuschreiben. Stattdessen sollen nur Listen bestraft werden, "die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen". Strafbar ist also nur, wenn der Listenersteller sich die falschen Ziele zu seiner Liste denkt, was wohl juristisch ein Bisschen blöd ist, weil man den Leuten sowas schlecht nachweisen kann. Ist der SPD aber wohl egal, zumindest formell sind Gedanken nicht mehr frei. Praktisch wird es dann auf Justizwillkür hinaus laufen, weil Sachbeweise unmöglich sind.


So ein Pech aber auch, dass Polizisten ja viel wichtiger und viel beschäftigter sind als Politiker :schief:


Und wieder erhalten die Polizisten die volle Kontrolle darüber, was aufgezeichnet wird :nene:
 
Der Vorschlag der SPD ist praktisch Gesinnungsrecht/Gedankenverbot:
Sie wollen nicht Listen allgemein unter Strafe stellen, weil sie selbst einsehen, dass es auch ein paar gute Gründe gibt, Dinge übersichtlich aufzuschreiben. Stattdessen sollen nur Listen bestraft werden, "die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen". Strafbar ist also nur, wenn der Listenersteller sich die falschen Ziele zu seiner Liste denkt, was wohl juristisch ein Bisschen blöd ist, weil man den Leuten sowas schlecht nachweisen kann. Ist der SPD aber wohl egal, zumindest formell sind Gedanken nicht mehr frei. Praktisch wird es dann auf Justizwillkür hinaus laufen, weil Sachbeweise unmöglich sind.

Da ist da schon recht eindeutig, wenn nebenbei noch Waffen besorgt werden oder die ÖFFENTLICHE Liste mit "Wir kriegen/töten euch alle!!!" überschrieben sind.

Die SPD möchte lediglich solche Listen unter Strafe stellen, die konkret zu Straftaten anstacheln und auch veröffentlicht werden - und zwar so, dass Betroffene dies auch mitbekommen, also als Bedrohung wahrnehmen. Laut Gesetzesentwurf der SPD soll demnach schlicht der Paragraf 241 Strafgesetzbuch ("Bedrohung") ergänzt werden, um den Passus, dass eben auch "Feindeslisten" eine Bedrohung darstellen. Das Strafmaß dafür wären bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Allein die öffentliche Liste mit Namen und Adressen wäre sowieso ein Datenschutzverstoß.

Daher würde ich es eben bei der Datenhehlerei ( §202d StGB ) ansiedeln. Dazu sind dort auch Haftstrafen bis 3 Jahren möglich, bei Bedrohung ( §241 StGB ) aktuell maximal 1 Jahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück