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Gast1675120202
Guest
Nicht Staatenlos zu sein ist ein Menschenrecht.
Die Leben aber seit Generationen in Deutschland. Wohin also mit den Schleckers?Man könnte das Grundgesetz ändern,
damit solche gesetzlosesen Individuen einfach dahin gehen,
wo sie her kommen.
Man könnte das Grundgesetz ändern,
damit solche gesetzlosesen Individuen einfach dahin gehen,
wo sie her kommen.
DKK sehr komische Definition von versagt die du da hast.
Haben Rechtsextremisten aus den Reihen der Bundeswehr schon was angestellt? Jemanden ermordet, einen Anschlag durchgeführt?
Nein, irgendwie nicht. Also wurde alles rechtzeitig aufgedeckt.
Wehrbeauftragte nach KSK-Vorwuerfen: "Mehr als Einzelfaelle" | tagesschau.dehttps://www.tagesschau.de/inland/ksk-rechtsextremismus-103.html schrieb:Rechtsextreme Umtriebe vertuscht
Zuvor hatte der "Spiegel" über den zwölfseitigen Brandbrief eines KSK-Offiziers an die Verteidigungsministerin berichtet, in dem dieser auf weit verbreiteten Rechtsextremismus in der Gruppe hinweise. Darin fordert der Soldat Annegret Kramp-Karrenbauer eindringlich zum Einschreiten auf. Dem Brief zufolge würden in der Eliteeinheit rechtsextreme Umtriebe von Soldaten geduldet und teilweise wissentlich vertuscht, Rekruten würden zum Schweigen gebracht. Folgen seien "eine Art Kadavergehorsam" und eine "Kultur des Hinnehmens rechtswidrigen Verhaltens".
Den Missständen sei nur "durch eine vollständige externe Untersuchung und anschließende Reformierung Herr zu werden". Es habe sich ein nicht austrockenbarer Sumpf innerhalb des KSK entwickelt, dieser sei "tiefgreifender und struktureller als derzeit im Ministerium bekannt sein dürfte". Die Führung des KSK sei mit der Aufklärung "offenbar überfordert".
Chiffre für Hitlergruß, Strafen und "Kadavergehorsam"
Als Beispiel nennt der Offizier einen Ausbilder, der als Identifizierungscode "Y-88" benutze. Die Zahl gilt als Chiffre für den Hitlergruß. Es ist nicht der erste Fall von Rechtsextremismus in Reihen der rund 1000 Mann starken Elitetruppe. Vor einigen Wochen war ein KSK-Soldat festgenommen worden, der ein Waffenlager angelegt und rechtsextreme Symbole gezeigt haben soll. Auch gab es Berichte über ein mögliches rechtsextremes Netzwerk in der Elitetruppe.
Ziel muss es sein "Waffengleichheit" bei der Belegbarkeit herzustellen. Einfach nur die Verhältnisse umzukehren, mag zwar für Manche, die unter Polizeischikane leiden mussten, eine Genugtuung sein, löst aber nicht das Problem. Die Handlungsfähigkeit der Polizei einzuschränken trifft auch jene Beamten, die korrekt ihre Arbeit machen und letztendlich die Bevölkerung als Ganzes.
Hier in NRW etwa ist eine Personenkontrolle bereits dann rechtens, wenn sich die kontrollierte Person an einem Ort aufhaelt, an dem gehaeuft Straftaten begangen werden ("Rotlichtviertel" etc). Fuer eine Durchsuchung braucht es dann aber schon konkretere Verdachtsmomente. Insoweit ist an der Forderung, dass jede Kontrolle begruendbar sein muesse, grundsaetzlich nichts aufruehrerisches - das sollte im Gegenteil der Ist-Zustand sein.
... ein bisschen komplizierter ist es schon. Polizeiarbeit unterliegt dem Rechtsstaatlichkeitsgebot des Art. 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ("...die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."); was "Recht und Gesetz" konkret bedeutet, ergibt sich aus den Polizeigesetzen der Laender. Hier in NRW etwa ist eine Personenkontrolle bereits dann rechtens, wenn sich die kontrollierte Person an einem Ort aufhaelt, an dem gehaeuft Straftaten begangen werden ("Rotlichtviertel" etc). Fuer eine Durchsuchung braucht es dann aber schon konkretere Verdachtsmomente. Insoweit ist an der Forderung, dass jede Kontrolle begruendbar sein muesse, grundsaetzlich nichts aufruehrerisches - das sollte im Gegenteil der Ist-Zustand sein.
Ich sage ja, das LADG ist noch zu weich. Wir brauchen eine Beweislastumkehr, der Beamte muss beweisen, dass er sich nicht rassistisch verhalten hat und nicht das Opfer der Diskriminierung in einem entwürdigen Prozess einen Nachweis der erfahrenen Leids bringen muss.
Was für ein Kappes.Die Union hingegen möchte bereits das bloße Anlegen von Namenslisten mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen,
EDIT: Gerade bei Politikern greift da kein Datenschutz, denn deren Namen sind öffentlich, das sind Personen des öffentlichen Lebens.
Die Namen schon, aber nicht die privaten Adressen und Telefonnummern.
Ich weiß, das wird nicht geschehen, aber ... Einfach eine behördlich geführte, öffentlich einsehbare Liste von Erstellern, Verbreitern und Besitzern von Feindeslisten anlegen.
Das würde die größte präventive und pädagogische Wirkung haben.
Ich weiß, das wird nicht geschehen, aber ... Einfach eine behördlich geführte, öffentlich einsehbare Liste von Erstellern, Verbreitern und Besitzern von Feindeslisten anlegen.
Das würde die größte präventive und pädagogische Wirkung haben.
Mit welchem Ziel?
Die Leben aber seit Generationen in Deutschland. Wohin also mit den Schleckers?
Neuer Straftatbestand: Diskussion um "Feindeslisten" | tagesschau.de
Ich würde den Straftatbestand auf öffentlich Listen beschränken und eher im Bereich der Datenhelerei (§202d StGB) oder direkt im BDSG einsortieren. Dabei wären dann auch entsprechende Löschrechte durch Betroffene möglich.
Wie seht ihr das?
Der SPD-Ansatz, der Gedankenkontrolle fordert ("die ... sollen")
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-trier-3k74920tr-schweres-dienstvergehen-polizist-beamter-aus-dienst-entfernt-nebentaetigkeit-falsche-angaben-vertrauen-dienstpflicht/ schrieb:Ein Polizist betrieb nebenbei ein eigenes Gewerbe. Diese Nebentätigkeit hatte er nicht angezeigt und ging ihr insbesondere an Tagen nach, an denen er krankgeschrieben war.
[...]
Das Vertrauen sowohl des Dienstherrn als auch der Allgemeinheit habe er damit endgültig verloren, die Entfernung aus dem Dienst sei damit gerechtfertigt.
Was genau meinst du?
Der Vorschlag der SPD ist praktisch Gesinnungsrecht/Gedankenverbot:
Sie wollen nicht Listen allgemein unter Strafe stellen, weil sie selbst einsehen, dass es auch ein paar gute Gründe gibt, Dinge übersichtlich aufzuschreiben. Stattdessen sollen nur Listen bestraft werden, "die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen". Strafbar ist also nur, wenn der Listenersteller sich die falschen Ziele zu seiner Liste denkt, was wohl juristisch ein Bisschen blöd ist, weil man den Leuten sowas schlecht nachweisen kann. Ist der SPD aber wohl egal, zumindest formell sind Gedanken nicht mehr frei. Praktisch wird es dann auf Justizwillkür hinaus laufen, weil Sachbeweise unmöglich sind.
Die SPD möchte lediglich solche Listen unter Strafe stellen, die konkret zu Straftaten anstacheln und auch veröffentlicht werden - und zwar so, dass Betroffene dies auch mitbekommen, also als Bedrohung wahrnehmen. Laut Gesetzesentwurf der SPD soll demnach schlicht der Paragraf 241 Strafgesetzbuch ("Bedrohung") ergänzt werden, um den Passus, dass eben auch "Feindeslisten" eine Bedrohung darstellen. Das Strafmaß dafür wären bis zu zwei Jahre Gefängnis.