Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Habt ihr vom Pimmelgate was mitbekommen? :D
Jap
Und irgendwie überkommt mich der Drang den Typen ebenfalls als Pimmel zu bezeichnen...
Der 3. Weg hängt extrem provokante Plakate die als Aufruf zum Mord verstanden werden können aus, Staatsanwaltschaft will nicht ermitteln, jemand bezeichnet Politiker als Pimmel, zack Hausdurchsuchung...

Wenn wir hier sowas wie einen Mittelwert finden könnten, da wäre uns schon geholfen.
 
Es ist ohnehin unverständlich, warum Grote nicht das Rückgrat bewiesen hat, nach einem derartigen Fehltritt wie vom Juni letzten Jahres, seinen Hut zu nehmen.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: der Innensenator (Innenminister) eines Bundeslandes, Kraft seines Amtes zuständig für öffentliche Ordnung, missachtet aus persönlicher Eitelkeit die Corona-Schutzbestimmungen, die er selbst mit festgelegt hat und für deren Durchsetzung er verantwortlich ist. Dann versucht er sich zunächst auch noch herauszureden. Ein Jahr später ist er verantwortlich für völlig aus dem Ruder laufende Szenen, weil die schon immer extrem harten Corona-Schutzbestimmungen in Hamburg so wenig feinfühlig umgesetzt werden, dass selbst die nicht gerade für liberale oder gar links-versiffte Attitüde bekannte Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ungewohnt heftige Kritik äußert. Grote hat aber nix besseres zu tun, als - in völliger Verdrängung seines eigenen, vorherigen Verhaltens - auf herablassende und beleidigende Art den großen Scheinheiluigi Moralini zu spielen.

Dass dann entsprechende Kommentare kommen, ist zu erwarten. Klar muss er es nicht hinnehmen, öffentlich beleidigt zu werden. Dass will ich ihm gar verwehren. Die Anzeige kam ja anscheinend auch tatsächlich gar nicht von ihm, der Strafantrag aber sehr wohl. Ob man da nicht ein wenig Fingerspitzengefühl hätte walten lassen können? Ich sehe schon einen großen qualitativen Unterschied zwischen aggressiven Kraftausdrücken und einem infantilen "was bist du für 1 Pimmel" - da fehlt eigentlich nur noch ein "*lol*" dahinter. Diese neueste Episode von "Die verrückte Welt des Andy Grote" ist zumindest höchst peinlich...

/edit: hier nochmal der Link zum 2020er-Vorfall (aus dem von ElCritico gepostet en Artikel) : https://www.welt.de/regionales/hamb...Innensenator-Grote-muss-1000-Euro-zahlen.html
 
Sowohl bei der AfD als auch der Linken stellt sich diese Frage ziemlich offenkundig und das GG räumt sogar ein, Widerstand zu leisten, wenn jemand die derzeitige Ordnung wie auch immer beseitigen will.

Das die Faschisten der AfD die Demokratie und das Grundgesetz beseitigen wollen ist nichts neues.
Aber wo soll davon bei der Linken was im Parteiprogramm stehen? Da hätte ich dann doch gerne eine Quelle.

Die Wirtschaftsform (akt. Kapitalismus) ist nicht im Grundgesetz festgelegt und lässt sich jederzeit durch eine andere ggf. auch völlig neue nachhaltige, umweltschonende und gerechte Wirtschaftsform ersetzen.
Und das sagt sogar das BVerfG in einem Urteil von 1979:
Verfassungsblog schrieb:
»Das Grundgesetz«, heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1979 [Anmerkung: Link repariert] zur erweiterten Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen, »enthält keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung. […] Es überläßt dessen Ordnung vielmehr dem Gesetzgeber, der hierüber innerhalb der ihm durch das Grundgesetz gezogenen Grenzen frei zu entscheiden hat, ohne dazu einer weiteren als seiner allgemeinen demokratischen Legitimation zu bedürfen« (BVerfGE 50, 290 (336f.).

siehe auch:

Wenn das BfV von „Linksextremismus“ spricht, meint es eine Behördendefinition, die der Abwehr vermeintlicher Gefahren dient – Gefahren für einen angeblich vom Grundgesetz geschützten Status quo, den das BVerfG in seiner jüngeren Rechtsprechung erfreulicherweise (implizit gegen das BfV) auf die Kernelemente des demokratischen Rechtsstaates zurückgestutzt hat.

Da daher nach dem Willen des höchsten deutschen Gerichts „Bestrebungen“ gegen eine bestehende Wirtschafts- und Verteilungsordnung keineswegs die Ordnung des Grundgesetzes angreifen, ist es eine interessante Frage, welche linken politischen Praktiken und Ziele überhaupt als „extremistisch“ gelten dürfen. Eine Ablehnung des Parlamentarismus und eine Präferenz für Basisdemokratie widersprechen nicht dem demokratischen Prinzip, sondern nur seiner derzeitigen deutschen Ausgestaltung. Antikapitalismus war (im Gegensatz zum Verhältnis zur gemischten Marktwirtschaft per se) unter den Schöpfer:innen des Grundgesetzes nahezu Konsens; das Rütteln an der Wirtschaftsordnung kann nicht verboten sein, da „Eigentum verpflichtet“ und Enteignungen Alltag sind. Damit stehen die Kernpunkte „linksradikaler“ Programme jenseits jedes begründeten Extremismusverdachts. Das Träumen von der Revolution wiederum ist zunächst einmal das: Träumen von mehr Freiheit und Gleichheit, mehr Demokratie, mehr „naturrechtlicher“ Gerechtigkeit. Daher trifft die Aussage des Politologen Jaschke zu, die die bpb als Teaser entfernt hat: Linksradikale sind tatsächlich ideell d´accord mit den Grundwerten der atlantischen Revolutionen; sie wollen sogar mehr davon. Ist das gefährlich? Für besitzende Schichten der Bevölkerung vielleicht, aber nicht für die Verfassung.

Das unterscheidet Linksradikale grundsätzlich von Rechtsextremen. Letztere lehnen ausgesuchte, oft breite Teile des Katalogs der Freiheitsrechte theoretisch, und noch öfter praktisch, ab. Mit dem zentralen Prinzip der gleichen Freiheit können sie gar nichts anfangen. Die Menschenwürde gilt ihnen wenig, wenn es um Nicht-Deutsche, Nicht-Weiße, Nicht-Heterosexuelle, Nicht-Männer usw. geht.

Kurz: Ganz Linke wollen andere Strukturen oder Organisationen und bekämpfen bestehende Herrschaftsformen; ganz Rechte bekämpfen dagegen Menschen, die ihnen nicht passen. Daher bekommen Linksradikale von der Geschichte nach einiger Zeit meist Recht (Demokratie, Wahlrecht, Frauengleichstellung, Sozialrecht, LGBTI-Gleichberechtigung, Mitbestimmung in Unternehmen etc.), Rechtsextreme nicht.





Das Grundgesetz legt nur fest, dass Deutschland eine Demokratie ist und aus Bundesländern besteht.

Art 79 GG schrieb:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Art 1 GG schrieb:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 20 GG schrieb:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
#Pimmelgate scheint nun ordentlich durchzuschlagen.



Der Dienstgerichtshof am OLG Stuttgart hat nun die Entfernung eines rassistischen Staatsanwaltes bestätigt.
 
#Pimmelgate scheint nun ordentlich durchzuschlagen.

Wenn's denn wenigstens noch die Wohnung des Verfassers des Tweets gewesen wäre. Der wohnte da aber wohl schon eine ganze Weile nicht mehr, war zuvor schon einer Vorladung der Polizei gefolgt und hatte dort geständigermaßen zu Protokoll gegeben, den Beitrag verfasst zu haben. Welchen Zweck die HD in der Wohnung seiner Ex-Freundin erfüllen sollte, ist mithin schleierhaft ...
 
Einschüchterung

Nach dem Motto, es kann jeden Treffen.

Daher bin ich mal gespannt, ob die Aktion vor einem Gericht angefochten wird.
 
Ich glaube als Politiker muss man ein paar Sachen aushalten.
Persönlich würde ich nichts anzeigen was unter einer Bedrohung gegen Leib und Leben liegt.
 
Es gibt auch einen Unterschied, ob jemand einfach nur einen scharfen Kommentar in einer allgemeinen Diskussion abgibt, oder Politiker (bzw. jegliche andere Person) persönlich mit Hassmails/Briefen bombardiert werden.

In letzteren muss nun auch nicht unbedingt, der Tatbestand der Bedrohung erfüllt sein, um sehr störend für die Betroffenen zu sein.
 
Ja aber diese Hassnachrichten sind in der Regel ja mit Bedrohungen gespickt was das ganze so schlimm macht.

Wären das nur Beleidigungen ja, das kann natürlich belastend sein, aber man ist an der Stelle ja der Politiker in Amt und Würden und nicht der gemobbte Schüler.
 
Einschüchterung

Nach dem Motto, es kann jeden Treffen.

Macht die Hamburger Polizei erstaunlich oft und demnach wohl gerne bei nicht-Obrigkeitshörigen. Und dabei kam es sogar schon vor, dass komplett fremde Wohnungen verwüstet wurden, einfach weil man sich in der Tür geirrt hat. Offensichtlich sieht man in dieser Praktik weder bei der Hamburger Polizeiführung noch bei der dortigen Politik ein Problem und lässt die Verantwortlichen unverändert im Amt.
An der Stelle der Hinweis: Der gleiche Typ, der der Hamburger Polizei dazu gratuliert hat, tausenden Bürgern ihre Grundrechte geraubt zu haben (was den Anlass für diesen Thread gab), will in acht Tagen Kanzler werden. Kann man ja mal im Hinterkopf behalten.
 
Wobei ja auch das Verwaltungsgericht in Chemnitz und sie Staatsanwaltschaft in Zwickau auf dem rechten Auge blind sind und in den Wahlplakaten des dritten Weges keine Volksverhetzung und Aufruf zu Straftaten erkennen wollten.

Zum Glück haben nun das LG München I, das OVG Bautzen und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden andere Entscheidungen getroffen.




Mittlerweile ließ außerdem auch die Staatsanwaltschaft Leipzig Plakate mit dem Slogan beschlagnahmen. Sie ermittelt wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten, wie am Montag mitgeteilt wurde.
 
Wobei ja auch das Verwaltungsgericht in Chemnitz und sie Staatsanwaltschaft in Zwickau auf dem rechten Auge blind sind und in den Wahlplakaten des dritten Weges keine Volksverhetzung und Aufruf zu Straftaten erkennen wollten.
Und nicht nur in Sachsen:
 
Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt sind.
Eine Beschlagnahmung des Aufnahmegerätes ist daher rechtswidrig.



Polizisten stehen im Verdacht interne Informationen zu einem Ermittlungsverfahren an Rechtsextreme weitergeben zu haben.
 
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