Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

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was gibt es da zu urteilen?

"14-tägige rückgabefrist OHNE ANGABE VON GRÜNDEN"

edit: natürlich ist dieser fall mit der videokamera moralisch anders zu werten als der kopfhörer-fall..aber zu "urteilen" (im juristischen sinn) gibt es da eben nichts...

und die sache mit den mustern hat doch den kunden nicht zu interessieren, sondern nur den händler:
er könnte ja speziell bewerben, dass man diese B-Ware bestellen kann und sobald man sich entschieden hat die neuware geschickt bekommt.


und sobald in spätestens 2 jahren das gesetz nichtmehr vorschreibt, dass der händler den rückversand des produkts übernehmen muss ist auch das kein problem mehr...
 
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und wie viele testmuster hat ein normaler händler so?
Solche Kleinkrämerei ist müßig und völlig irrelevant für die Diskussion. Fakt ist, dass Testmuster dem Vertrieb weniger wirtschaftlichen Schaden zufügen, als wenn sich jeder Depp Neuware ins Haus holt die er sowieso wieder zurückschickt.
Bspw. hat Sennheiser in Zusammenarbeit mit Lehmann Audio im HiFi-Forum ein Paket aus Sennheiser HD800 und Lehmann Audio Black Cube geschnürt und es dem Forum unentgeltlich als Testmuster zur verfügung gestellt. Dort haben sich etliche Interessenten gefunden, die sich die Geräte mal unverbindlich in Ruhe anhören wollten (dürften zwischen 70 und 100 Forenuser sein). Also wandert dort seit einiger Zeit besagtes Paket von User zu User, jeder User muss lediglich den Versand zum nächsten User zahlen, kommt also mit 6-10€ für den Test der Geräte weg. Würde sich jeder Forenuser, der daran teilnimmt die Geräte einfach so als Neuware bestellen und 90% schicken das Zeug dann zurück weil es ihnen nicht gefällt oder einfach zu teuer ist, ergibt das einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden, da man damit rechnen kann, dass ein großer Anteil (ich möchte mich hier auf keinen konkreten Zahlen festlegen) nichtmehr als Neuware weiter verkauft werden kann sondern rabattiert als B-Ware angeboten werden muss, da der Zustand der Geräte ein Klassifizierung als Neuware nichtmehr zulässt.
Es geht hier in dieser Diskussion ja weniger um die rechtliche Frage, denn die ist ja durch den Verbraucherschutz (aka Fernabsatzgesetz) (leider) mehr oder weniger eindeutig geklärt und erlauben diese Vorgehensweise. Interessanter finde ich die moralischen Aspekte solcher Aktionen.

"ihr schadet diesen händlern, IHR BETRÜGER" zu kommen ist eben auch unter beachtung der elektromärkte unsinn.
Bleib mal sachlich, ich habe es so nie geschrieben. Ich habe lediglich geschrieben, dass ein Vertragsschluss (also das Kaufen von 10 Kopfhörern) mit dem definiven Wissen, mindestens 9 Kopfhörer zurückzuschicken (definitiver Wille zur Nichterfüllung) nach meinem Rechtsempfinden Betrug ist. Ich hatte in der Schule zwar nur zwei Jahre Rechtskunde und bin daher juristisch nicht übermäßig bewandert, aber ihmo ist ein solches Verhalten auch rechtlich unzulässig, auch wenn es natürlich schwierig wird, dem einzelnen den Willen zur Nichterfüllung nachzuweisen, wobei das hier besprochene Verhalten, 10 unterschiedliche Kopfhörer zu bestellen und 9 davon zurückzuschicken, schon recht eindeutig darauf hinweist.
Um das ganze mal auf den gern genutzten Auto-Vergleich zu übertragen, auch wenn es dort kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt (es geht ja auch mehr um den moralischen Aspekt): ich geh doch nicht zu Audi, BMW, VW, Renault und Ford, kaufe mir bei jedem ein Auto, fahre die dann alle mal ein paar tage und geb 4 von 5 Autos zurück. Nein, man macht erst eine Probefahrt und entscheidet sich dann für den Wagen, den man in zukunft fahren will.
 
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Das ist eindeutig missbrauch und betrugt, ich mein nicht umsonst beschwerten sich viele Shopbetreiber bei er DIHK ( Deutsche industrie und Handelskammer ) und nicht umsonst wird die gesetzliche Regel rückgängig gemacht, nämlich nur aus diesem einen grund das diese reglung missbraucht wird.

Dazu mal hier ein Artikel für die leute die denken es macht überhaupt kein schaden und wär absolut korrekt so zu handeln
DIHK:

Oder auch hier
Rückgaberecht: Online-Händler klagen über zurückgeschickte Klobürsten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft


Wenn das alles so garkein problem wär wie manch einer hier behauptet, warum ist das dann ein großes Thema ?
 
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ähm, rechtlich steht eindeutig "14-tage rückgabe OHNE ANGABE VON GRÜNDEN", deswegen denke ich nicht, dass es unzulässig ist...

ich finde auch moralisch beschriebenes Verhalten nicht in einem hohen maße verwerflich und ich denke es ist die aufgabe des händlers solche dinge wie testmuster und warum zurückgegebene neuware nichtmehr als solche verkauft werden kann dem kunden zu erklären und lösungen anzubieten.
 
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Mir scheint das du das irgendwie nicht verstehen willst.
 
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und was soll mir der artikel sagen? dass es dumme leute gibt weiß ich schon...nur ist das bestimmt nicht der normalfall, sonst wäre so etwas wie amazon gar nicht erst möglich gewesen :daumen:

natürlich sollte man sich gedanken machen, wie man das problem lösen kann oder zumindest etwas beheben kann.
trotzdem seh ich nicht ganz genau, was das beispiel mit den kopfhörern mit winterreifen (die nach 10 tagen urlaub zurückgegeben werden) zu tun hat?!
 
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nur ist das bestimmt nicht der normalfall,

Wenn es aber hier in diesem (und auch anderen Foren) als selbstverstädnlich hingenommen wird, dass einige User vorschlagen (und andere User dies befolgen), dass man sich Neuware zum Testen und zurückschicken nach hause liefern lässt, dann wird das irgendwann zum Normalfall.

Versuch doch zu verstehen. Es geht nich darum, das wir behaupten wollen, es wäre unrecht, die Ware innerhalb der 14 (oder im Fall von Thomann 30) Tage ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Ich behaupte, dass es Unrecht ist, die Ware mit der Absicht zu bestellen, sie nicht zu behalten, sondern innerhalb der 14 Tage wieder zurückzuschicken.
 
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Das soll nur zeigen das es keine seltenheit ist das solch ein betrug stattfindet, klar Winterreifen sind verschleisgegenstände das ist das nochmal gravierender. Die Artikel sollten eigentlich nur zeigen das es kein unbekanntes problem ist was runtergespielt werden sollte.
Dieses gesetz mit den 14 tagen ist so ungenau definiert das man es eben schamlos ausnutzen kann, und das macht kleinere Händler kaputt, und die deppen sind im grunde die ehrlichen kunden die mitunter leid tragen.


Btw : Thomann ist mittlerweile auch nicht mehr der billigste Shop, das war vor 10 jahren mal anders


@AFI meine Rede, genau deswegen hatte diese ganze diskussion ja angefangen, weil ich das als missbrauch sehe etwas zu bestellen mit der absicht es nicht behalten zu wollen. Und genau das sollten die verlinkten artikel eben auch zeigen. Obs jetz reifen sind, Klobürsten oder Kopfhörer, der hintergrund ist der gleiche, der "Kunde" bestellt sich die sachen in der absicht sie nicht behalten zu wollen.
 
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ich versteh das alles ja, wobei der fall mit den kopfhörern nochmal etwas unterschiedlich zu den anderen fällen ist:
bei den kopfhörern hat der kunde ja die absicht einen zu behalten, er weiß nur nicht welchen. im unterschied dazu ist das in den andern fällen genau nicht so...

und ich fände es gut, wenn bei den kopfhörern der händler abhilfe schaffen würde, sei es durch verschicken von b-ware oder vll spezielle programme für (registrierte) kunden.
 
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Ganz ehrlich würde ich geöffnete Kopfhörer erhalten, würde die Telefondame wohl recht drunter kommen. Ich finde nur schon die Vorstellung ecklig und ist ein Grund solche Dinge in einem Laden zu kaufen!

Das selbe sind die die 10 CPU's bestellen und dann den besten nehmen -.-

Ich bekam auch schon geöffnete Produkte (ein Himuro, ein i7 875k und eine gtx 460) was sehr ärgerlich ist da man nicht weiss wieso und man den NEUPREIS bezahlt hat und in den Momenten würde ich am liebsten Leuten wie skuttner (nicht persönlich gemeint) eins reinhauen, denn das geht einfach nicht egal ob es ein Himuro oder was ist -.-
 
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Also ich muss ehrlich zugeben, ich habs so gemacht:
ca 10 Kopfhörer von verschiedenen Händlern bestellt und einen dann behalten.
Fühle mich schon schlecht deswegen, aber das war jetzt nur bei Kopfhörern so.
Hier muss man einfach ausprobieren, Hifi-Läden gibts ja nicht überall.

Das sind mir die liebsten, schön den verschwitzten Schädel in die Ohrmuscheln gedrückt, bäh. Und der Händler darf schön die Kosten für den Ausprobierwahn tragen, so ein Verhalten find ich unmöglich :daumen2:
Und genau solche stehen oft bei mir im Laden und heulen rum weil die Packung von dem auf ist was sie kaufen...
 
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Ich hab den jeweiligen Kopfhörer nur kurz getragen, äußerst pfeglich behandelt und hab ja nicht
9 bei einem Händler sondern jeweils 3 bei 3 Händlern bestellt.
Kopfhörer sind finde ich eine Ausnahme, weil es extrem schwer ist, den passenden zu finden.

Die Idee, das Thomann z.B Probekopfhörer anbietet gegen Kaution+Porto ist
eine sehr gute Idee. Schont deren Geldbeutel und mein Gewissen.

Man sollte auch bedenken dass es mitunter Produktionsschwankungen geben kann,
z.B eine Grafikkarte die in allen Tests als Leise gepriesen wird, jedoch zu Hause sich
als Turbine herausstellt. Oder wie Samsung bei meinem Syncmaster 226BW TFTs
mit drei verschiedenen Panels ausgeliefert hat, wobei eins wesentlich schlechter war.
 
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Ich hab den jeweiligen Kopfhörer nur kurz getragen, äußerst pfeglich behandelt und hab ja nicht
9 bei einem Händler sondern jeweils 3 bei 3 Händlern bestellt.
Kopfhörer sind finde ich eine Ausnahme, weil es extrem schwer ist, den passenden zu finden.

Das macht es nicht besser. Damit bringst du 2 Händler komplett um ihren Umsatz und verursachst bei denen nur Kosten ohne Nutzen und beim dritten Händler minderst du immernoch den Verkaufsgewinn. Das man die Ware innerhalb des Widerrufsrechtes pfleglich behandelt sollte sich von selbst verstehen, ändert aber trotzdem nichts daran, dass schon eine geöffnete Verpackung meist eine erhebliche Wertminderung ist.
Kopfhörer sind da auch keine Ausnahme. Es ist auch schwer ein Auto zu finden, was einem in seiner Gesamtheit komplett zusagt, da sagen technische Daten auch nicht viel über das tatsächliche Fahrverhalten aus, und genau deshalb macht man vorher auch eine Probefahrt mit einem Probewagen.

Die Idee, das Thomann z.B Probekopfhörer anbietet gegen Kaution+Porto ist
eine sehr gute Idee. Schont deren Geldbeutel und mein Gewissen.

Das wäre durchaus ein Sinnvoller Schritt der Händler. Auf Anfrage bekommt man sicher schon jetzt solche Testmuster. Aber solche Möglichkeiten sollten auch besser kommuniziert werden, da sehe auch ich ein großes Versäumnis der Versandhändler.

Man sollte auch bedenken dass es mitunter Produktionsschwankungen geben kann,
z.B eine Grafikkarte die in allen Tests als Leise gepriesen wird, jedoch zu Hause sich
als Turbine herausstellt. Oder wie Samsung bei meinem Syncmaster 226BW TFTs
mit drei verschiedenen Panels ausgeliefert hat, wobei eins wesentlich schlechter war.

Das hat aber nichts mit dem Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz zu tun, sondern ist ein normaler Gewährleistungsfall.
 
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Ich hab den jeweiligen Kopfhörer nur kurz getragen, äußerst pfeglich behandelt und hab ja nicht
9 bei einem Händler sondern jeweils 3 bei 3 Händlern bestellt.
Kopfhörer sind finde ich eine Ausnahme, weil es extrem schwer ist, den passenden zu finden.

Die Idee, das Thomann z.B Probekopfhörer anbietet gegen Kaution+Porto ist
eine sehr gute Idee. Schont deren Geldbeutel und mein Gewissen.

Man sollte auch bedenken dass es mitunter Produktionsschwankungen geben kann,
z.B eine Grafikkarte die in allen Tests als Leise gepriesen wird, jedoch zu Hause sich
als Turbine herausstellt. Oder wie Samsung bei meinem Syncmaster 226BW TFTs
mit drei verschiedenen Panels ausgeliefert hat, wobei eins wesentlich schlechter war.

willst du es nicht begreiffen :huh:

Wenn der Händler die nachher jemandem verkauft für den vollen Preis dann hat er deine vorgetragenen KH zum vollen Preis. Zu dem das ist Betrug nur muss man den Grund nicht öffentlich nennen. (Bin mir nicht zu 100% sicher ob das bei euch wie bei uns in CH geregelt ist. Denn ich bin der Meinung das ist bei uns Betrug nur ist er schwer bis gar nicht nachzuweisen ;))

MfG
 
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Ok ich habs kapiert. Bei der nächsten Suche frag ich ob man mir B-Ware zum testen
schicken kann. Aber abgesehen davon würd ichs wieder so machen, da mir sicher sein wollte
den richtigen Kopfhörer(etwas, was mir stundenlang auf dem Kopf sitzt) zu finden.
 
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Ok ich habs kapiert. Bei der nächsten Suche frag ich ob man mir B-Ware zum testen
schicken kann.

Ist Schwachsinn weil du dann 3x statt sonst max. 2x Versandkosten verursachst!

Zum Rest der hier in der Diskussion steht. Selten so viel Stuss auf einen Haufen gelesen. Wo ist das Problem wenn jemand etwas 2-3 Sachen bestellt und 2 davon wieder zurück gibt. Ihr wisst genau das gerade bei Kopfhörern jeder Mensch den Sound der da raus kommt anderes empfindet. Von daher sind alleine schon Vorschläge wie man kann sich doch informieren Schwachsinn. Weil man die Dinger hören muss nicht jeder hat aber nen Geschäft um die Ecke wo er dies tun könnte. Dann diese Aussage nen Kopfhörer wäre nen Hygieneartikel das ich nicht lache, ihr geht eure Klamotten und Schuhe bei bei den einschlägigen Bekleidungsketten bzw. Discountern kaufen habt ihr ne Vorstellung wie viele Leute das zeug anprobiert hatten bis es verkauft wird? Wenn ich sage 10 Personen pro teil wäre es unter trieben. Und von denen ist immer einer dabei der nicht auf Hygiene achtet. Aber nein das zeug nehmt ihr aber ohne den Verkäufer zu fragen ob er es Neubestellen könnte mit nach hause. So etwas nennt man im allgemeinen Heuchelei. So lange der Kunde der die wahre bestellt, mit der Wahre die er zurück schicken möchte, sorgfältig umgeht, so das keine Wertminderung beim Produkt eintritt, (ich meine jetzt nicht nen defektes Siegel weil das ist in meinen Augen keine Wertminderung) ist es doch völlig ok ob der Kunde 2 von 3 Sachen wieder zurück schickt.

Edit:
Ich bekam auch schon geöffnete Produkte (ein Himuro, ein i7 875k und eine gtx 460) was sehr ärgerlich ist da man nicht weiss wieso und man den NEUPREIS bezahlt hat und in den Momenten würde ich am liebsten Leuten wie skuttner (nicht persönlich gemeint) eins reinhauen, denn das geht einfach nicht egal ob es ein Himuro oder was ist -.-

Als Verkäufer gearbeitet habe hatten wir einiges an waren was in der Originalen umverpackung in den Ladenregalen stand. Es gibt tatsächlich Leute die reißen die dinger so auf als wären es kinder die ihre Weihnachtsgeschenke gerade bekommen haben. Das dies nicht ok ist sollte jeder wissen, man sollte wenn man sich etwas anschauen will sorgfältig damit umgehen. Wen dabei nen Siegel drauf geht ist das ok, denn es kommt ja auf das Produkt da drin an. Aber was ich als Verkäufer noch viel schlimmer fand waren Kunden die dann angekommen sind, und Versucht haben obwohl das Produkt in der beschädigten Verpackung 1A war, dann die Preise zu drücken wäre ja nicht mehr Original verpackt andere kommen an mit das ist ja nur noch B-Ware. Solchen Leuten hätte ich als Verkäufer an liebsten die Fr..... Poliert. (Manchmal hab ich mich wirklich gefragt wollt ihr die Verpackung kaufen oder das Produkt was da drin ist)
 
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Zum Rest der hier in der Diskussion steht. Selten so viel Stuss auf einen Haufen gelesen.
ich würde dir mal raten, deinen Ton zu mäßigen. Die Anonymität eines Forums gibt dir noch lange nicht das Recht dich respektlos und aggressiv den anderen Forenteilnehmern gegenüber zu äußern. Wenn du also weiterhin an der Diskussion teilnehmen möchtest, mach das bitte in einem angemessenen Ton. Jeder hier hat seine eigene Meinung und darf sie vertreten. Und genauso wie ich deine Sicht der Dinge akzeptiere kann ich das auch von dir erwarten. Wenn du das für dich nicht als möglich erachtest bitte ich dich der Diskussion fern zu bleiben. Danke.

Wo ist das Problem wenn jemand etwas 2-3 Sachen bestellt und 2 davon wieder zurück gibt.
Das Problem besteht darin, dass man dem Händler damit einen wirtschaftlichen Schaden zufügt. Es ist unfair, wenn nicht sogar betrügerisch (:huh:) einen Vertrag mit einem Händler einzugehen, wenn man schon bei Abschluss des Vertrages (also dem Kauf eines Produktes) genau weiß, dass man den Vertrag nicht erfüllen wird (also auf jeden Fall den Vertrag widerruft).

Ihr wisst genau das gerade bei Kopfhörern jeder Mensch den Sound der da raus kommt anderes empfindet. Von daher sind alleine schon Vorschläge wie man kann sich doch informieren Schwachsinn. Weil man die Dinger hören muss nicht jeder hat aber nen Geschäft um die Ecke wo er dies tun könnte.
Ja, es ist mir durchaus bewusst, dass man Kopfhörer vor dem Kauf probehören sollte um sich ein Bild über deren Klang machen zu können. Dann habe ich aber als Käufer die moralische Pflicht, dies zu tun bevor ich einen Kaufvertrag eingehe. Wenn ich das in keinem Ladengeschäft machen kann weil es keinen in einer zumutbaren Entfernung gibt der die entsprechenden Kopfhörer anbietet, dann kann man dem Online-Händler immernoch vorher die Situation schildern und um ein Testmuster bitten. Ich bin mir sicher, dass der Online-Händler dann eine Lösung finden wird.

Dann diese Aussage nen Kopfhörer wäre nen Hygieneartikel das ich nicht lache, ihr geht eure Klamotten und Schuhe bei bei den einschlägigen Bekleidungsketten bzw. Discountern kaufen habt ihr ne Vorstellung wie viele Leute das zeug anprobiert hatten bis es verkauft wird? Wenn ich sage 10 Personen pro teil wäre es unter trieben. Und von denen ist immer einer dabei der nicht auf Hygiene achtet. Aber nein das zeug nehmt ihr aber ohne den Verkäufer zu fragen ob er es Neubestellen könnte mit nach hause.
Natürlich sind Kopfhörer Hygienartikel. Und ich sehe es absolut nicht ein, dass ich es akzeptieren muss, wenn mein neuer 200€ teurer Kopfhörer von vornherein versiffte Ohrpolster hat nur weil irgendeiner dieser Testkäufer seine Haare nicht regelmäßig wäscht oder einen Kopfhörer mit gegelten Haaren testen muss. An Läuse und Schuppen will ich da garnicht denken. Nein, danke, für sowas geb ich sicher keine 200€ aus.

So lange der Kunde der die wahre bestellt, mit der Wahre die er zurück schicken möchte, sorgfältig umgeht, so das keine Wertminderung beim Produkt eintritt, (ich meine jetzt nicht nen defektes Siegel weil das ist in meinen Augen keine Wertminderung) ist es doch völlig ok ob der Kunde 2 von 3 Sachen wieder zurück schickt.
Ein gebrochenes Siegel zeigt mir aber an, dass die Ware schon ein anderer Kunde in Händen hatte und wahrscheinlich auch in Betrieb genommen hat. Wenn ich den Preis für originalverpackte Ware zahle, dann erwarte ich auch originalverpackte Ware. Was weiß ich denn, ob nicht der kurzzeitige Vorbesitzer der Meinung war mal seinen Aschenbecher über den Lüftungsöffnungen meines neuen Verstärkers zu entleeren?! Nein danke, ein gebrochenes Siegel ist für mich keine originalverpackte Neuware und sowas möchte ich nicht zum Neupreis kaufen.
 
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Das Problem besteht darin, dass man dem Händler damit einen wirtschaftlichen Schaden zufügt. Es ist unfair, wenn nicht sogar betrügerisch (:huh:) einen Vertrag mit einem Händler einzugehen, wenn man schon bei Abschluss des Vertrages (also dem Kauf eines Produktes) genau weiß, dass man den Vertrag nicht erfüllen wird (also auf jeden Fall den Vertrag widerruft).
Ein wirtschaftlicher schaden der von vornherein in den Kostenrechnungen des Händlers Kalkuliert ist, ist kein schaden im Gegenteil bei jedem der nichts zurückschickt freut sich der Händler über zusätzlichen Gewinn.

Ja, es ist mir durchaus bewusst, dass man Kopfhörer vor dem Kauf probehören sollte um sich ein Bild über deren Klang machen zu können. Dann habe ich aber als Käufer die moralische Pflicht, dies zu tun bevor ich einen Kaufvertrag eingehe. Wenn ich das in keinem Ladengeschäft machen kann weil es keinen in einer zumutbaren Entfernung gibt der die entsprechenden Kopfhörer anbietet, dann kann man dem Online-Händler immernoch vorher die Situation schildern und um ein Testmuster bitten. Ich bin mir sicher, dass der Online-Händler dann eine Lösung finden wird.

90% der Händler werden dir klipp und klar sagen sie haben keine Testmuster für den Versand sondern nur die, die sie im Ladengeschäft zum probe hören haben. Die können sie dir nicht geben weil sie die ja in ihrer Filiale brauchen. Und selbst wenn er einen hat wird er den dir nur selten zuschicken da er wie schon gesagt mindestens 1x mehr Versandkosten verursacht.

Natürlich sind Kopfhörer Hygienartikel. Und ich sehe es absolut nicht ein, dass ich es akzeptieren muss, wenn mein neuer 200€ teurer Kopfhörer von vornherein versiffte Ohrpolster hat nur weil irgendeiner dieser Testkäufer seine Haare nicht regelmäßig wäscht oder einen Kopfhörer mit gegelten Haaren testen muss. An Läuse und Schuppen will ich da garnicht denken. Nein, danke, für sowas geb ich sicher keine 200€ aus.

Wenn der Kunde wirklich nur 1-2x kurzes probe hören mit den Kopfhörern gemacht hat reicht nen
feuchtes Microfasertuch drüber wischen und nun? ach ja sind sie wieder sauber. Wie gesagt du probierst wesendlic schlimmeres bei deinen Klamotten und Schuh -ketten/-discountern. Kopfhörer sehe ich immer noch nicht als Hygeneartikel mit Ausnahme es sind die inEar-Stöpsel

Ein gebrochenes Siegel zeigt mir aber an, dass die Ware schon ein anderer Kunde in Händen hatte und wahrscheinlich auch in Betrieb genommen hat. Wenn ich den Preis für originalverpackte Ware zahle, dann erwarte ich auch originalverpackte Ware. Was weiß ich denn, ob nicht der kurzzeitige Vorbesitzer der Meinung war mal seinen Aschenbecher über den Lüftungsöffnungen meines neuen Verstärkers zu entleeren?! Nein danke, ein gebrochenes Siegel ist für mich keine originalverpackte Neuware und sowas möchte ich nicht zum Neupreis kaufen.
Du bist einer der Kunden wo man sich fragen muss willst du das Produkt oder die Verpackung benutzen? Du als Kunde der die ware sozusagen das 2x siehst schaust die dir doch genau an, sollte sie qualitativ nicht in Ordnung sein schickst du das zeug doch eh wieder zurück. Und das mit dem Aschenbecher ist nen etwas zu weit hergeholtes und völlig unrealistisches Beispiel da der kurzzeitige Vorbesitzer die Ware auch nur zurück geben kann (bzw. nur seine schon bezahlte Kohle zurück bekommt) wenn sie 1a ist wenn nicht hat der Händler gepennt und gehört dafür bestraft das er jetzt auf das teil sitzen bleibt.
 
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rizoma schrieb:
Ein wirtschaftlicher schaden der von vornherein in den Kostenrechnungen des Händlers Kalkuliert ist, ist kein schaden im Gegenteil bei jedem der nichts zurückschickt freut sich der Händler über zusätzlichen Gewinn.
Die Stadtkasse einer Großstadt kalkuliert auch mit den Kosten, Graffitis entfernen zu müssen. Schenken die Sprayer der Stadt nun Geld, wenn sie nicht mehr sprayen?

Mfg, ice
 
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