Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Ein wirtschaftlicher schaden der von vornherein in den Kostenrechnungen des Händlers Kalkuliert ist, ist kein schaden im Gegenteil bei jedem der nichts zurückschickt freut sich der Händler über zusätzlichen Gewinn.

Selten so nen Mist gelesen, du hast vom Einzelhandel mal überhaupt keinen Plan. Nur weil ich etwas einkalkuliere heißt das doch nicht das das ok ist. Man muss halt an alles denken.

Wenn der Kunde wirklich nur 1-2x kurzes probe hören mit den Kopfhörern gemacht hat reicht nen
feuchtes Microfasertuch drüber wischen und nun? ach ja sind sie wieder sauber. Wie gesagt du probierst wesendlic schlimmeres bei deinen Klamotten und Schuh -ketten/-discountern. Kopfhörer sehe ich immer noch nicht als Hygeneartikel mit Ausnahme es sind die inEar-Stöpsel

Ist doch vollkommen egal. Auch wenn du es in die Reinigung tust ist es immernoch benutzt und in direktem Kontakt mit der Haut gekommen. Klamotten wäscht man auch bevor man sie anzieht und kauft sie nicht und zieht sie dann gleich an.

Du bist einer der Kunden wo man sich fragen muss willst du das Produkt oder die Verpackung benutzen? Du als Kunde der die ware sozusagen das 2x siehst schaust die dir doch genau an, sollte sie qualitativ nicht in Ordnung sein schickst du das zeug doch eh wieder zurück. Und das mit dem Aschenbecher ist nen etwas zu weit hergeholtes und völlig unrealistisches Beispiel da der kurzzeitige Vorbesitzer die Ware auch nur zurück geben kann (bzw. nur seine schon bezahlte Kohle zurück bekommt) wenn sie 1a ist wenn nicht hat der Händler gepennt und gehört dafür bestraft das er jetzt auf das teil sitzen bleibt.

Was du davon hälst ist belanglos aber der Großteil der Kunden (weit über 80%) will nunmal keine aufgemacht Packung und da ist es dem Kunden scheißegal warum das ding aufgemacht wurde, selbst wenn nur geschaut wurde welche Kabel dran sind wird sowas nicht mehr gekauft oder ein Rabatt verlangt.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Selten so nen Mist gelesen, du hast vom Einzelhandel mal überhaupt keinen Plan. Nur weil ich etwas einkalkuliere heißt das doch nicht das das ok ist. Man muss halt an alles denken.

Ich glaub eher du hast 0 plan arbeite seit 2005 im Einzelhandel davon sind sogar 3 Jahre selbständig

Ist doch vollkommen egal. Auch wenn du es in die Reinigung tust ist es immernoch benutzt und in direktem Kontakt mit der Haut gekommen. Klamotten wäscht man auch bevor man sie anzieht und kauft sie nicht und zieht sie dann gleich an.

die klamotten die du die kaufst hatten auch teilweise direkten haut Kontakt wurden auch kurz getragen die siehst du nicht als gebraucht an bei nem Kopfhörer der viel leichter gereinigt werden kann der ist plötzlich gebraucht. Das ist und bleibt Heuchellei

Was du davon hälst ist belanglos aber der Großteil der Kunden (weit über 80%) will nunmal keine aufgemacht Packung und da ist es dem Kunden scheißegal warum das ding aufgemacht wurde, selbst wenn nur geschaut wurde welche Kabel dran sind wird sowas nicht mehr gekauft oder ein Rabatt verlangt.

ersten sind die 80% völlig übertrieben 20% der Kunden bestehen auf ne ungeöffnete orginalverpackung dem rest ist es egal so lange das Produkt darin immer noch die gleiche Qualität hat wie vor dem öffnen der Packung. Du gehörst zu den kunden die auf eine ungeöffnete Verpackung bestehen nimmst die aber bestimt noch das recht waren in Augenschein nehmen zu wollen bevor du sie kaufst! Wie soll der Händler das machen ohne die Verpackung zu öffnen der kann nicht jedes Produkt als anschau und probier Artikel haben dann kann der Händler nämlich dicht machen weil er für den augenblicklich zu viel totes kapital im Geschäft liegen hat.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Ich glaub eher du hast 0 plan arbeite seit 2005 im Einzelhandel davon sind sogar 3 Jahre selbständig

Scheinbar in einem Bereich der mit dem hier nichts zu tun hat sonst würdest du nicht so nen Mist schreiben.

die klamotten die du die kaufst hatten auch teilweise direkten haut Kontakt wurden auch kurz getragen die siehst du nicht als gebraucht an bei nem Kopfhörer der viel leichter gereinigt werden kann der ist plötzlich gebraucht. Das ist und bleibt Heuchellei

Ich hab nie gesagt das angezogene Klamotten toll sind. Die Klamotten wurden ja im Laden nur ein paar minuten genutzt bei 14 Tage rückgaberecht weiß ich weder wer die genutzt hat, noch wie lang oder ob er schön mit den Fingern in der Hose war und dann das Headset abgesetzt hat weil sein XXX-Film zuende war...

ersten sind die 80% völlig übertrieben 20% der Kunden bestehen auf ne ungeöffnete orginalverpackung dem rest ist es egal so lange das Produkt darin immer noch die gleiche Qualität hat wie vor dem öffnen der Packung. Du gehörst zu den kunden die auf eine ungeöffnete Verpackung bestehen nimmst die aber bestimt noch das recht waren in Augenschein nehmen zu wollen bevor du sie kaufst! Wie soll der Händler das machen ohne die Verpackung zu öffnen der kann nicht jedes Produkt als anschau und probier Artikel haben dann kann der Händler nämlich dicht machen weil er für den augenblicklich zu viel totes kapital im Geschäft liegen hat.

SO ist es eben nicht, die meisten verlangen eine ungeöffnete Packung und wenn sie schon auf ist wollen sie sofort Rabatt, egal ob das Ding da drin schon mal draußen war oder nicht, so ist das leider im Hardwarebussiness, tut mir leid wenn du dich da nich so gut auskennst, ich tu es jedenfalls schon.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Ich bekam auch schon geöffnete Produkte (ein Himuro, ein i7 875k und eine gtx 460) was sehr ärgerlich ist da man nicht weiss wieso und man den NEUPREIS bezahlt hat und in den Momenten würde ich am liebsten Leuten wie skuttner (nicht persönlich gemeint) eins reinhauen, denn das geht einfach nicht egal ob es ein Himuro oder was ist -.-

hm, gut das hier einige kritisiert werden für "selten so viel stuss gelesen" und andere nicht...

warum ist es meine schuld? hab ich irgendwo geschrieben, dass ich selbst das so praktiziere???
und was kann ich dafür wenn du schonmal geöffnete cpu oder grafikkarten bekommst? bin ich der händler? hab ich (möglicherweise) bei der bestellung überlesen, dass es sich um ein schon geöffnetes vorführobjekt handelte?
ich glaube nicht...
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

frage an alle, die geöffnete kopfhörer ecklig finden (damit sage ich nichts über mich aus, es spielt keine rolle ob ich es auch eklig finde oder nicht...): wie testet ihr dann kopfhörer? wenn ihr b-ware bekomt, dann waren die ja auch schon geöffnet und wenn ihr im geschäft die vorführware anhabt, dann hatten vor euch auch schon viele diese kopfhörer auf...
wer also wert auf nichtgeöffnete kopfhörer legt und keine getragenen überhaupt nur anfassen will, der muss doch mit den kopfhörern leben, die er sich als erstes bestellt...oder gibts da noch ne andere möglichkeit?
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

ne geöffnete pakung ist für mich nen grund die nächste ausm regal zu nehmen, sollte diese auch geöffnet sein .... wenn keine ungeöffneten vorhanden such ich mir nen anderen laden oder frage ob man da was machen kann :P
wenn ich mir was neues kaufe, dann kauf ich mir was neues, wenn da drann steht vorführgerät, dann überleg ich mir ob das für mich klar geht, wenn ja ok :daumen: aber nicht als neuware ..., noway :daumen2:
ich hab auch kein problem damit im laden auszuprobieren und dann zu kaufen, aber dann halt neugerät und nicht das vorführteil es sei denn der vk macht mir nen angebot wo ich nicht nein sagen kann, da frag ich dann immer mal schnell nach.
da ich meistens im kleinen laden um die ecke kaufe (was meistens noch zwischen 30 min bis 1 std gelaber mit dem cheff zur folge hat) und die extra für mich bestellen (kleiner laden, das was ich will haben die meistens nie da :ugly: ) kommt das sehr selten vor, nur wenn ich ma am we oder so schnell was für meinen pc brauche ist da halt nix zu machen und ich muss auf größere läden in der umgebung ausweichen, wo dann schonmal vorkommen kann das da nicht mehr alles so original ist wie ich es gerne hätte.
dabei vertrete ich dann die meinung, mein geld, ich bestimme wer es bekommt und wenn man mir das komplett zerlederte teil (ich hab noch nen original snes karton im keller mit minimalen gebrauchsspuren z.b.)
andrehen will, lehne ich ab und such mir nen anderen laden oder warte entsprechend.
aber für das nette gespräch mit chef zahl ich dann auch gerne mal nen paar € mehr ohne mich zu beschweren, dafür bekomm ich andersmal lüfter in die hand gedrückt mit dem kommentar, sind schon gelaufen, nimm mit, kasse hab ich grade vor 3 min dicht gemacht oder auch muss ich nicht testen, hier haste ersatz :daumen:

ansonsten bin ich nen testfreak, wenn ich was im inet bestelle dann habe ich mindestens 5 tests auf unterschiedlichen seiten gelesen, davon mehrere von uk oder usa seiten und habe dann entsprechend eine erwartungshaltung. in den letzten jahren ist es genau einmal vorgekommen das ich was nachm öffnen zurückgeschickt hatte weil das produkt nicht meinen erwartungen entsprach und ich kann den unmut der meisten händler verstehen und auch warum inet nicht mehr so billig ist wie es mal war :(
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Ich finde es komisch wie einige hier überreagieren und sogar von "eins reinhauen" reden und Betrug schreien.
Werde nicht mehr an solchen Diskussionen teilnehmen.

Kein Versandhandel muss irgendjemanden etwas verkaufen und falls dieser zu oft zurückschickt,
bekommt der halt nichts mehr zugeschickt. Der Versandhandel wird schon wissen was er tut
und ist auch dafür verantwortlich, das die Leute Neuware kriegen, welche klinisch rein ist.

Achja viel Spaß bei der nächsten Türklinke, die hab ich auch angefasst. Ratet mal wo vorher meine Hand war.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Ich finde die Regelung, so wie sie jetzt ist gut.
Die Meinung, dass man sich gefälligst beim Händler "durchhören" soll, kann ich nicht teilen. Wenn ich zu einem Händler gehe, mich da durch eine Fachkraft (rede also nicht von MM und Co.) beraten lasse, finde ich es ein Unding, wenn man dies in der Absicht nichts zu kaufen macht.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

man muss ganz einfach zwischen dem normalen handel (ich gehe in einen laden, schaue mir etwas an, lass mich beraten usw.) und den fernabsatzgeschäften (per internet, katalog usw.) unterscheiden!!

beim erst genannten geschieht eine rücknahme (mit ausnahme von defekten geräten - mängelrechte des käufers) zumeist aus kulanz oder wegen zusätzlicher vereinbarungen zwischen käufer und verkäufer (vertragsfreiheit!)..
bei der zeiten möglichkeit besteht ein gesetzlich vorgeschriebenes rückgaberecht, welches ohne nennung von gründen ausgeübt werden kann..


(die nennung der entsprechenden §§ habe ich jetzt an dieser stelle mal außen vorgelassen)


grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Es ist ja auch nicht so, als hätte der Gesetzgeber nicht an Wertminderungen gedacht. Die müssen sehr wohl ersetzt werden, wenn die Prüfung unverhältnismäßige Wertminderungen hervorgerufen hat.

Wenn da nicht das Problem der Anspruchsstellung und - durchsetzung wäre.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

die mängelrechte sind sehr strukturiert in §§ 434 ff. BGB geregelt..

vielmehr wurden die rechte des verbrauchers zusätzlich durch §§ 355 ff. BGB gestärkt..



diese rechte stehen dem käufer bzw. verbraucher definitiv zu und die umsetzung ist rein rechtlich überhaupt nicht strittig bzw. schwierig!! :daumen:
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Ein wirtschaftlicher schaden der von vornherein in den Kostenrechnungen des Händlers Kalkuliert ist, ist kein schaden im Gegenteil bei jedem der nichts zurückschickt freut sich der Händler über zusätzlichen Gewinn.

Wenn man deine Argumentation konsequent zu Ende denkt würde das bedeuten, dass ein Versandhändler bei einer 100%igen Rückläuferquote noch immer einen Gewinn (wenn auch einen geringeren) machen würde. Auch du solltest merken, dass das nicht funktionieren kann.
Nein, auch einkalkulierte Verlust bleiben Verluste, sie sind halt nur in der Gesamtbilanz mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit mit eingerechnet. Sie werden deswegen aber noch lange nicht bei Nichteintreten zu Gewinnen. Der eigentliche Gewinn wird lediglich nicht geschmälert wenn keine Verluste durch Rückläufer entstehen.

die klamotten die du die kaufst hatten auch teilweise direkten haut Kontakt wurden auch kurz getragen die siehst du nicht als gebraucht an bei nem Kopfhörer der viel leichter gereinigt werden kann der ist plötzlich gebraucht. Das ist und bleibt Heuchellei

Wie hier schon mehrfach gesagt wurde...die Klamotten werden im Laden für wenige Augenblicke anprobiert, unter Aufsicht des Personals. Das ist etwas völlig anderes, als wenn jemand das Zeug 14 Tage bei sich zu Hause hat, es über Tage volschwitzt, damit Sport macht und ich will nicht wissen was für andere Dinge.
Die Klamotten aus dem Laden werden dann einfach heiß desinfizierend gewaschen und gut ist es. Einen Kopfhörer kann ich nicht so einfach in die Waschmaschine stecken. Wenn da einer seine Läuse in die Ohr- und Kopfpolster gerieben hat bleiben die auch da drin. Und dafür gebe ich eben keinen Neupreis aus.

frage an alle, die geöffnete kopfhörer ecklig finden (damit sage ich nichts über mich aus, es spielt keine rolle ob ich es auch eklig finde oder nicht...): wie testet ihr dann kopfhörer?

Ich gehe in meinen bevorzugten HiFi-Laden, der Vorführmodelle bereitstellt. Dort weiß ich, dass die Kopfhörer andere Kunden auf dem Kopf haben, ich werde ja aber nicht das Vorführmodell kaufen.

Ich finde es komisch wie einige hier überreagieren und sogar von "eins reinhauen" reden und Betrug schreien.

Diese teils aggressiven Äußerungen hier kann ich auch nicht befürworten. Ich schreie hier aber nicht "Betrug!!" oder werfe hier jemandem persönlich eine Straftat vor. Ich sagen ganz einfach, dass das Eingehen eines Kaufvertrages mit dem Hintergedanken, ihn auf keinen Fall einzuhalten, nach meinem Rechtsempfinden ein Betrug gegenüber dem Vertragspartner ist. Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit Vertragsrecht aus und kann meine These bestätigen oder als falsch herausstellen.

Ich finde die Regelung, so wie sie jetzt ist gut.
Die Meinung, dass man sich gefälligst beim Händler "durchhören" soll, kann ich nicht teilen. Wenn ich zu einem Händler gehe, mich da durch eine Fachkraft (rede also nicht von MM und Co.) beraten lasse, finde ich es ein Unding, wenn man dies in der Absicht nichts zu kaufen macht.

Das stimme ich dir vollkommen zu. Solch ein Verhalten ist gegenüber dem Händler unfair. Man nimmt seinen Service ohne Gegenleistung in Anspruch. Darum kaufe ich aber eben solche Produkte, die nicht vollends objektiv zu beurteilen sind (wie Lautsprecher und Kopfhörer), nicht im Internet sondern beim HiFi-Händler. Bei anderen Produkten, die objektiv beurteilbar sind (wie es für mich z.B. Verstärker, CD-Player und Plattenspieler sind) stütze ich meine Kaufentscheidung auf zahlreiche Tests und Reviews und kaufe sowas dann online, oder bei meinem HiFi-Händler wenn er es im Angebot hat und mir einen guten Service bieten kann.

ist doch ganz einfach:

1. ist man im "stationären" handel, also in normalen geschäften, dann gibt es rein rechtlich kein umtauschrecht! das beruht allein auf der tatsache, dass man das entsprechende gerät im laden begutachten kann und beratung zur verfügung steht. ausnahme machen natürlich die regel und so sind defekte sachen selbstverständlich umtauschbar (mängelrechte). sonstige umtausch aktionen geschen aus kulanz oder weil sie zusätzlich vereinbart wurden (vertragsfreiheit in deutschland!)

2. bei fernabsatzgeschäften, z.b. per internet oder katalog, sieht das ganze anders aus. hier gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes umtauschrecht, da der kunde ja keine begutachtung bei etwas vornehmen kann, dass er nicht sieht bzw. nur über einen kleinen eintrag im internet beschrieben bekommt. und man kann die geräte innerhalb der frist (14 tage) ohne begründung zurückschicken.

(§§ habe ich jetzt mal verständnishalber weggelassen)

grüße

Ich denke diese rechtlichen Aspekte sind klar, es geht hier mehr um den moralischen Gesichtspunkt.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

was gibt es da zu urteilen?

"14-tägige rückgabefrist OHNE ANGABE VON GRÜNDEN"

"zur Ansicht" ;)
Sinn dieser ganzen Regelung ist, dass man eine Kaufentscheidung nicht aus 500 km Entfernung treffen muss - was wohl mein gutes Recht als Kunde ist. Und um den geht es hier, nicht um den Händler. Der hat durch den Verzicht auf die Ladenkosten schon erhebliche Vorteile gegenüber dem Einzelhandel, da kann man an anderer Stelle verlangen, dass er dem Kunden wenigstens Ersatz für die entfallenden Möglichkeiten bietet.
Wer mit der Kamera in Urlaub fährt, macht eindeutig etwas anderes. (z.B. sich den Urlaub kaputt. Ich würde mir nicht einmal eine Kamera von Bekannten leihen, weil es einfach unschön ist, wenn die dann einen Kratzer kriegt - aber die ganze Zeit darauf zu achten, dass das Ding in einem Zustand bleibt, in dem der Händler nicht auf Wertminderung pochen kann?? Da verzichte ich lieber auf Bilder)

In diesem Zusammenhang würde ich auch sagen: Es hängt ganz stark vom Produkt ab.
Wenn jemand 10 CPUs bestellt, um sich das oc-stärkste Exemplar rauszusuchen, dann ist das definitiv inakzeptabel. Überhaupt lässt sich bei CPU/Mainboard/RAM schon sehr darüber streiten, ob es überhaupt irgendwas zu testen geben könnte, denn deren Eigenschaften lassen sich nun wirklich 1:1 bei Herstellern und in Tests nachlesen. Bei allem, was das subjektive Empfinden betrifft (z.B. Lärm macht - oder Ton machen soll), sieht das anders aus. Hier ist jedes Gehör anders und ich muss selbst testen können, was ICH davon halte. Gerade im HiFi-Bereich ist es nunmal vielerorts so, dass 90% der Bevölkerung die Unterschiede zwischen 300 € und 30000 € nicht einmal wahrnimmt, wenn man sie nicht explizirt darauf hinweist - also ist es wohl gerechtfertigt, selbst zu gucken, wie man den Unterschied empfindet und ob er einem das wert ist. Da sind dann ggf. auch mehrere Bestellungen nötig und ehe man bei einem Händler 6 mal bestellt und zurückgibt, sollte man lieber einmal 10 bestellen und 9 zurückschicken. Sonst hat der nämlich durch Aufwand und Versand mehr Verluste, als durch ggf. gebrochene Siegel.
Pflicht ist in dem Fall natürlich, dass das ganze in bestmöglichem Zustand zurückgeht. Ich hab mir kürzlich nacheinander drei HP ZR24w kommen lassen (Monitore sind mit Pixelfehler, Netzteilbrummen, Backlightverteilung und in dem Fall Farbstich auch so ein Produkt, wo man das individuelle Exemplar testen muss, ehe man weiß, was man kriegt) und abgesehen vom einmal aufgeschnittenen Klebestreifen sollte man dem ersten nicht angesehen haben, dass er schon mal getestet wurde - von der Eintütung aller Kabel bis hin zum Schutzzettel alles an seinem Platz. Das Ding war definitiv neuwertiger, als der zweite, als er bei mir ankam (der deswegen auch promt zurückging - wenn ein Händler extra B-Ware vergünstigt anbietet, dann er soll er sie mir nicht zum überdurchschnittlichen Vollpreis zuschicken).


P.S.:
Da das kein Hifi-exklusives Thema ist, verschiebe ich es mal nach Hardware allgemein.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Es ist ja auch nicht so, als hätte der Gesetzgeber nicht an Wertminderungen gedacht. Die müssen sehr wohl ersetzt werden, wenn die Prüfung unverhältnismäßige Wertminderungen hervorgerufen hat.

Wenn da nicht das Problem der Anspruchsstellung und - durchsetzung wäre.

Und ab diesen punkt scheiden sich die Geister wenn nen Siegel gebrochen ist das Produkt nach einigen leuten hier b-ware oder Gebraucht, aber wen das Produkt noch in 1a zustand sehe ich keine Wertminderung. Da sich die Produkteigenschaften nicht verändern (er ist technisch, optisch und vom klang her genau so wie vor dem öffnen der Packung) warum sollte dieses Produkt dann als B-ware oder Gebraucht bezeichnen? Die leute die hier so auf umbedingt orginal versigelt bestehen gehen nur davon aus, das jemand das teil in den 14-tagen 24/7 benutzt was aber selten der Fall ist es ist eine Ausnahme wenn mal jemand dabei ist der für die Probezeit nen kostenloses Produkt braucht.

Scheinbar in einem Bereich der mit dem hier nichts zu tun hat sonst würdest du nicht so nen Mist schreiben
Was für nen Stuss erzählst du da hast du überhaupt irgend was mit Einzelhandel zu tun? Wenn ja mach die Lehre bitte nochmal. Es ist vollkommen irrelevant ob es sich hier um nen Headset, ne Hose oder oder Zubehör für dein Auto handelt.

Ich hab nie gesagt das angezogene Klamotten toll sind. Die Klamotten wurden ja im Laden nur ein paar minuten genutzt bei 14 Tage rückgaberecht weiß ich weder wer die genutzt hat, noch wie lang oder ob er schön mit den Fingern in der Hose war und dann das Headset abgesetzt hat weil sein XXX-Film zuende war...
Hier ist wieder der fall den ich angesprochen habe du bist eier der Menschen die vom schlimmsten Fall ausgehen was aber sehr selten ist. die Chance das du nen Headset in die Hand bekommst wo der Vorbesteller das Ding mit nen Porno getestet hat sehr viel geringer als das du ne Hose bei ner Modekette anprobierst wo der letzte kurz bevor er sie probierte auf Toilette war und seine Pfoten nicht gewaschen hat.

SO ist es eben nicht, die meisten verlangen eine ungeöffnete Packung und wenn sie schon auf ist wollen sie sofort Rabatt, egal ob das Ding da drin schon mal draußen war oder nicht, so ist das leider im Hardwarebussiness, tut mir leid wenn du dich da nich so gut auskennst, ich tu es jedenfalls schon.
Auch hier widerspreche ich aus Erfahrung. Wenn du in einem Geschäft arbeitest wo dies der Fall ist solltet ihr euch evtl. mal fragen warum es bei euch die Kunden machen und bei anderen nicht.

Aber wie man aus euren Post die man hier so liest eindeutig heraus liest ist nicht das ihr euch Ekelt sondern wohl eher das ihr angst habt das ihr durch eine schon geöffnete Verpackung, irgend welche Nachteile habt, was aber selten so ist weil der Händler für seine Ware die er verkauft in Form der Gewährleistung ein stehen muss!

Wenn man deine Argumentation konsequent zu Ende denkt würde das bedeuten, dass ein Versandhändler bei einer 100%igen Rückläuferquote noch immer einen Gewinn (wenn auch einen geringeren) machen würde. Auch du solltest merken, dass das nicht funktionieren kann.
Nein, auch einkalkulierte Verlust bleiben Verluste, sie sind halt nur in der Gesamtbilanz mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit mit eingerechnet. Sie werden deswegen aber noch lange nicht bei Nichteintreten zu Gewinnen. Der eigentliche Gewinn wird lediglich nicht geschmälert wenn keine Verluste durch Rückläufer entstehen.
Wenn der Händler 100% Rückläuferquote hat soll er dicht machen das gibt es nicht!

Wie hier schon mehrfach gesagt wurde...die Klamotten werden im Laden für wenige Augenblicke anprobiert, unter Aufsicht des Personals. Das ist etwas völlig anderes, als wenn jemand das Zeug 14 Tage bei sich zu Hause hat, es über Tage volschwitzt, damit Sport macht und ich will nicht wissen was für andere Dinge.
Hmm bitte nene mir deinen Klamottengeschäft da muss auf jeden Kunden nen Verkäufer kommen das da jeder Kunde beraten wird und überwacht wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Wenn der Händler 100% Rückläuferquote hat soll er dicht machen das gibt es nicht!

Was hat das mit der Argumentation zu tun? Ich habe nur deiner Argumentation widersprochen, das kalkulierte Verluste keine Verluste wären, sondern bei Nichteintreten zu zusätzlichen Gewinnen werden. Und das ist nunmal völlig falsch.

Hmm bitte nene mir deinen Klamottengeschäft da muss auf jeden Kunden nen Verkäufer kommen das da jeder Kunde beraten wird und überwacht wird.

Ich glaube nicht, dass es hier irgendjemanden außer dir interessiert wo ich meine Kleidung kaufe. Wir sollten mal zum eigentlichen Thema zurück kommen. Es geht in diesem Thema, nicht darum, wie sich wer vor geöffneten Produkten ekelt. Sondern es geht darum, ob es (moralisch) richtig ist, sich 10 Produkte zum Testen zu bestellen, obwohl man vorher genau weiß, dass man maximal eines behält und den Rest zurücksschickt.
 
BTW wenn ein Produkt schon geöffnet ist, ist es als gebraucht bzw. B-Ware zu kennzeichnen, da ist es mir egal, ob es gut behandelt wurde, neu ist neu, gebraucht ist gebraucht.

So nun aber zurück zum Thema.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Was für nen Stuss erzählst du da hast du überhaupt irgend was mit Einzelhandel zu tun? Wenn ja mach die Lehre bitte nochmal. Es ist vollkommen irrelevant ob es sich hier um nen Headset, ne Hose oder oder Zubehör für dein Auto handelt.

Du scheinst es nicht verstehen zu wollen, es ist eben NICHT egal was das für ein Produkt ist. Mainboardkartons zum Beispiel sind immer offen, die haben keinerlei Versiegelung und hier interessiert es den Kunden nicht ob das Ding offen ist oder nicht. Bei Grafikkarten heult jeder rum das die offen ist und warum und schreien: GEBRAUCHTWARE! Ist nunmal so, jeder der im Hardwaresektor arbeitet kann dir das bestätigen und da du das offensichtlich nicht weißt hast du entweder keine Ahnung oder passt nicht auf.

Hier ist wieder der fall den ich angesprochen habe du bist eier der Menschen die vom schlimmsten Fall ausgehen was aber sehr selten ist. die Chance das du nen Headset in die Hand bekommst wo der Vorbesteller das Ding mit nen Porno getestet hat sehr viel geringer als das du ne Hose bei ner Modekette anprobierst wo der letzte kurz bevor er sie probierte auf Toilette war und seine Pfoten nicht gewaschen hat.

Ich gehe natürlich vom worst case aus. Ist doch logisch. Sorry das ich kein Blümchenpflückender optimist bin der nach Schmetterlingen suchend durch die Welt hüpft und sagt alles ist schön alles ist toll...

Auch hier widerspreche ich aus Erfahrung. Wenn du in einem Geschäft arbeitest wo dies der Fall ist solltet ihr euch evtl. mal fragen warum es bei euch die Kunden machen und bei anderen nicht.
Deine Erfahrungen scheinst du bei KIK gesammelt zu haben, in der Hardwarebranche ist es auf jeden Fall nicht so, Punkt aus.

Aber wie man aus euren Post die man hier so liest eindeutig heraus liest ist nicht das ihr euch Ekelt sondern wohl eher das ihr angst habt das ihr durch eine schon geöffnete Verpackung, irgend welche Nachteile habt, was aber selten so ist weil der Händler für seine Ware die er verkauft in Form der Gewährleistung ein stehen muss!

Das der Händler hier mit der Gewährleistung haftet ist logisch aber ich will keine Gewährleistung in anspruch nehmen müssen nur weil der Vorbesitzer die Grafikkarte die er 14 Tage getestet hat bis zur Unendlichkeit übertaktet hat...
 
ok, dann nochmal aus moralischer sicht:
wenn es gesetzlich erlaubt ist, dann braucht man auch moralisch keine bedenken zu haben, denn dieser option wurde dem käufer entweder extra vom gesetzgeber gewährt oder eben auch verwehrt.. ;-)

(ist aber “nur“ die ansicht eines jura studenten, der für das studium recht schnell sein gewissen fast abgelegt hat und sich objektiv auf das gesetz stützen darf und muss)
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

An sich sollte diese Rücksende-Regelung dazu da sein, dass man die Ware so begutachten kann, wie man es im Laden tun würde, um dort dann die Kaufentscheidung zu treffen. Vor allem bei Kleidung halt => muss man nunmal idR anprobieren, anders geht es kaum. Jetzt kann man sich natürlich drüber streiten, ab welchem Maße des "Ausprobierens" es schon deutlich mehr ist, als man im Laden ausprobieren würde... ^^
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Dagegen bei Grafikkarten, Fernsehern oder sonstigem, was man halt nicht
grad am Körper trägt, sollte man vorher schon genau wissen was man möchte.
Würde jetzt z.B. nie 2 Fernseher bestellen und einen dann zurückschicken.


für fernsehr oder pc monitore geh ich in einen elektro markt, schaue mir da die dinger an und wenn mich einer optisch sowie technisch anspricht merke ich mir den namen oder schreib ihn auf und kauf ihn dann eventuell günstiger im internet :daumen:

ich habe bisher noch nicht das rückgaberecht genutzt, wobei ich mir demnächst kopfhörer kaufen will und dazu eventuell es benutze. jedoch nicht mit 10 oder mehr, sondern habe mir schon 3-4 rausgesucht und die werd ich testen
 
Zurück