Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

PEG96

BIOS-Overclocker(in)
Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Da es in letzter Zeit immer häufiger diskutiert wird, mache ich mal einen Thread dazu auf, gemeint ist das wie schon in der Überschrift erwähnte Thema, Nutzung des Rückgaberechtes.

Schreibt einfach eure Meinungen rein, auf dieser Basis können wir dann hoffentlich sachlich darüber diskutieren.

Meine Meinung ist, die: Ich nutzte dieses Recht meistens nicht, da ich Hifi-Sachen nie online bestelle, sondern immer zum Hifi-Händler gehe, der leiht mir die Sachen einfach so aus, ohne das er dabei irgendwelche verluste macht.:daumen:

Wenn man es online Mal in Anspruch nimmt, finde ich es in Ordnung, aber sich 10 Produkte zu kaufen um 9 davon wieder zurückzuschicken, finde ich doch nicht sehr korrekt. Man sollte nämlich mal über den Tellerrand schauen, noch nutzten nicht viele dieses Recht, aber wenn es alle nutzen, wird es bald nicht mehr in dieser Form existieren oder die Händler existieren nicht mehr.

Soweit meine bescheidene Meinung
 
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Also ich muss ehrlich zugeben, ich habs so gemacht:
ca 10 Kopfhörer von verschiedenen Händlern bestellt und einen dann behalten.
Fühle mich schon schlecht deswegen, aber das war jetzt nur bei Kopfhörern so.
Hier muss man einfach ausprobieren, Hifi-Läden gibts ja nicht überall.

Dagegen bei Grafikkarten, Fernsehern oder sonstigem, was man halt nicht
grad am Körper trägt, sollte man vorher schon genau wissen was man möchte.
Würde jetzt z.B. nie 2 Fernseher bestellen und einen dann zurückschicken.
 
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Im geregelten Maße finde ich das ok, habe mir Dt-770 Pro/Edition bestellt und sie gegeneinander gehört, außerdem war ich im Mediamarkt und habe dort verglichen.
Wenn man die Geräte sauber und unbeschädigt wieder zurücksendet sehe ich nicht wirklich ein Problem, es sei denn man übertreibt mit der Anzahl :schief:
Durch diese "fehlerfreien" Rücksänder hat der Händler ja ansich keinen Schaden es sei denn er ist so kulant und bezahlt noch die Rücksendung.
Außerdem bei "gebrauchsspuren" behält der Händler sich vor Geld einzubehalten. Finde das eig gut geregelt wie es im Moment ist :)
 
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Ich finde es in Ordnung das FAG zu nutzen, wenn man etwas ernsthaft bestellt hat, aber es einem nun wirklich nicht gefällt. Selbst das tue ich nicht gerne, aber manchmal lässt es sich eben nicht vermeiden.

Ich selbst mag es jedoch nicht, wenn ich etwas "neues" bei einem Onlinehändler kaufe, dann aber ein offensichtlich schon einmal ausgepacktes Produkt erhalte. Deshalb nehme ich auch nur mit schlechtem Gewissen das FAG in Anspruch, weil entweder der nächste Käufer dann zum Neupreis ein schon einmal gebrauchtes Produkt erhält, oder aber der Händler verlust macht, weil er es als B-Ware deklariert.

Aus oben genannten Gründen gefällt mir die manchmal propagierte Politik sich massig Zeug zu bestellen und sich nur das rauszupicken, was einem gefällt, überhaupt gar nicht.
 
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Find ich in Maßen auch eigtl voll iO.
10 Kh sind vll übertrieben.. aber 5 oder so.

Ist ja auch ein kleiner Gewinn für den Händler dabei, denn einen behält man sicherlich.
 
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10 ist jetzt für mich etwas übertrieben aber 2-3 zum testen, wenn es nicht zur regel wird sollte kein problem sein.
 
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Ich finde das ein Unding, vor allem bei Hygiene-Artikeln wie Kopfhörern. Wenn ich mich als Käufer für ein Produkt interessiere, dann habe ich mich vor dem Kauf über das Produkt zu informieren und es zu testen. Wenn ich das nicht vor ort kann, weil kein entsprechender Händler in zumutbarer Entfernung vorhanden ist, kann man immernoch beim Online-Händler nach Test-Mustern fragen. Große Versandhäuser haben dann sicher entsprechende B-Ware bereitliegen, die sie gern gegen eine Kaution versenden um einem die Kaufentscheidung zu erleichtern. Aber 10 Kopfhörer zu bestellen mit dem klaren Hintergedanken, sowieso 9 davon zurückzuschicken ist in meinen Augen Betrug. Man geht einen Vertrag ein mit dem Vorsatz ihn nicht zu erfüllen. Der Verlust durch potentielle Rückläufer wird mit Sicherheit bei jedem seriösen Versandhandel auch in den Endpreis der Produkte mit einberechnet, macht diese also teurer. Ein Versender, der nicht so kalkuliert begeht doch wirtschaftlichen Selbstmord.
 
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Ich finds nur aus Testgründen ebenfalls mehr als fragwürdig. Die Rückgabeklausel hat soweit einen komplett anderen Hintergrund als diesen. Zu sagen, dass der Händler ja einen Gewinn dabei mache ist auch sehr oberflächlich betrachtet - vermutlich kann keiner beurteilen in wieweit durch Logistik Kosten entstehen, der Händler womöglich was nachbestellt beim Distributor usw. Zudem sind einmal geöffnete Verpackungen in der Regel auch nicht gerade toll... ich habe inzwischen auch mehrfach in Schnäppchenecken sowas wie "Aus Kundenretoure" gesehen.
 
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10 ist jetzt für mich etwas übertrieben aber 2-3 zum testen, wenn es nicht zur regel wird sollte kein problem sein.

So sehe ich das auch und gerade in diesem Bereich sehen die größeren Händler da kein Problem drin, da sie selber genau wissen, wie wichtig Probehören ist.

Bei einer telefonischen Beratung mit Musikstore wurde mir diese Option sogar von ihnen aus Angeboten. Dabei ging es aber um Studiomonitore und weiß daher nicht, wie das nun bei Kopfhörern aussieht.
 
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aus welchem grund gibt es denn bei thomann z.b. eine 30-tage rückgabefrist?
damit kunden eben probehören können und bei nichtgefallen den kopfhörer zurücksenden können...klar ist das ein extra service, den thomann freiwillig anbietet, deswegen versteh ich nicht wie hier einige auf so sachen wie "betrug" kommen...
neben diesem extra-service gibt es ja auch die gesetzliche regelung bei online-bestellungen.
und neben den offiziellen gesetzen seh ich auch moralisch absolut kein problem damit:
online-händler haben ja von natur aus schon sehr viele vorteile gegenüber normalen händlern wie mediamarkt/saturn/etc. keine hohen mieten, kleinere flächen, da man alles als lager verwenden kann und keinen verkaufsraum benötigt, eine im grunde unbegrenzte zahl an kunden, da nicht nur leute aus dem umkreis kaufen (können)...resultat ist meist ein niedrigerer preis was zu mehr kunden führt.

wenn man in diesem thema über moralisch verwerflich sprechen will, DANN NUR wenn leute in einem nahen elektrofachmarkt kopfhörer probehören um dann danach die kopfhörer für weniger geld im internet zu bestellen...wenn, dann ist das "der betrug"
 
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Die 30-Tägige Rückgabefrist ist mmn dazu gedacht worden, dass man die Kunden nicht unzufrieden auf Fehlkäufen sitzen lässt.
Und das mit dem Elektrofachmarkt - da ist immerhin kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Aber ich will es nicht gutheißen.
Im Grunde muss ich AFI recht geben, ich kann seine Meinung teilen.

Mfg, ice
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

aus welchem grund gibt es denn bei thomann z.b. eine 30-tage rückgabefrist?
damit kunden eben probehören können und bei nichtgefallen den kopfhörer zurücksenden können...klar ist das ein extra service, den thomann freiwillig anbietet, deswegen versteh ich nicht wie hier einige auf so sachen wie "betrug" kommen...

Das ist eine sache, die andere ist aber sich mehrere produkte zu kaufen mit der absicht nur eines davon zu behalten, dafür sind die 30 Tage Moneyback ganz bestimmt nicht gedacht.

Zitat Thomann
"
Das kann doch jedem mal passieren: man kauft etwas mit der festen Überzeugung, dass das Gerät das richtige für einen thomann ist und dann stellt man fest, dass es das eben nicht ist."

Da steht nicht "Sie sind nicht sicher welches Produkt das richtige ist, bestellen sie ein paar und senden sie jene zurück die ihnen nicht gefallen"

Was ich von der geschichte halte hab ich ja bereits geschrieben im anderen Thread, ich kanns nicht gut heißen, und werd mir wie gesagt auch ne meinung von Thomann direkt einholen über das thema.
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

und werd mir wie gesagt auch ne meinung von Thomann direkt einholen über das thema.

Wäre toll wenn du das dann hier veröffentlichen kannst. Mich würde die Meinung von Thomann dazu auch sehr interessieren.
 
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Jep ich werd auch gleich anfragen ob ich die Antwort hier veröffentlichen darf. Ich werd denk ich morgen das in angriff nehmen, hatte bisl zu viel stress um die ohren die lezten tage ( scheis nachtschichten )
 
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na, ob da kein wirtschaftlicher schaden entsteht ist ansichtssache:
wenn jeder kunde die elektromärkte eben nur als proberaum ansieht, dann wird es irgendwann keine solche märkte mehr geben.
klar ist aus meiner sicht aber, dass es nicht schlimm ist den elektromarkt zu besuchen um sich von einigen produkten ein bild zu machen. ABER bei online-händlern, speziell bei produkten über die man sich nicht wirklich hinreichend informieren kann ohne diese zu testen (kopfhörer eben...), mit "ihr schadet diesen händlern, IHR BETRÜGER" zu kommen ist eben auch unter beachtung der elektromärkte unsinn.

und bei online-händlern "testmuster" zu erfragen? was macht das denn dann für einen unterschied? wenn jetzt all die kunden, die sich mehrere kopfhörer bestellen dann eben mehrere "testmuster" bestellen kommt das so ziemlich aufs gleiche raus...und wenn du meinst, dass der händler dann nur EIN testmuster hat und die kunden dann eben (mehrere jahre) auf dieses warten sollen...LOL
das wird nicht passieren, dann hat der händler tausende testmuster und den gleichen organisatorischen aufwand (der übrigens nicht unbedingt schlecht ist, schließlich sorgt dieser für jobs...)

außerdem sind kopfhörer in dieser hinsicht eine sonderstellung (da man sich eben kein bild davon machen kann welcher kopfhörer für einen selbst der beste ist), bei fast allen anderen dingen (hardware, monitore, eingabegeräte, etc.) gibt es dieses problem ja nicht. deswegen denke ich, dass es fast notwendig ist so ein verhalten der kunden zu akzeptieren, denn wenn man das nicht macht wird es eben einen konkurrenten geben der dies anbietet oder auch nur duldet...und dieser wird dann eben die ganzen kunden bekommen
 
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Wenn du explizite Testmuster bestellst, die sowieso zurückgehen entsteht kein Schaden, da du so keine Neuware "versaust", die man sonst zum Vollpreis hätte verkaufen können.

Mfg, ice
 
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2 - 3 Muster würde ich gerade noch anerkennen. Ich persönlich versuche mir alle wichtigen Infos im Vorfeld zu besorgen und da wo ein Test nötig wäre auf ein Vorführgerät zurück zugreifen wo es geht. Auf der anderen Seite habe ich durch diese Praktiken auch meine Vorteile da ich auch viel B Ware kaufe. Falls ich wirklich mal unsicher bin wird die Verpackung und Schutzfolie usw sorgfältigst behandelt
 
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Wenn du explizite Testmuster bestellst, die sowieso zurückgehen entsteht kein Schaden, da du so keine Neuware "versaust", die man sonst zum Vollpreis hätte verkaufen können.

Mfg, ice

und wie viele testmuster hat ein normaler händler so?
 
AW: Rückgaberechtsdiskussion: Ist es richtig, sich 10 Modelle zu bestellen und den Rest zurückzuschicken?

Ich gehe mal einen Schritt weiter und bringe eine andere Idee in den Thread.

Wie würdet Ihr über folgenden Fall urteilen?

Wenn man sich, sagen wir für 1000€ eine Videokamera kauft um damit seinen Urlaub (10Tage) fest zu halten und danach wieder zurück schickt!

Nicht das ich das schon getan hätte, doch ich kenne vereinzelt Personen die es so in etwa praktizieren.
 
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