ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
Religionsfreiheit Minderjähriger?
Moin.
Wie einigen vielleicht aufgefallen ist, wird das diesjährige Sommerloch zum Teil mit einer Beschneidungsdebatte gefüllt, nachdem das Landesgericht Köln die Entfernung der Vorhaut bei Jungen <14 (ab da müssten sie selbst zustimmen), wie sie im Islam Tradition und im Judentum vorgeschrieben ist, als strafbare Körperverletzung eingestuft hat. Ergebniss ist der große Zusammenstoß Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel1, aber eher schwacher Verstoß) vs. Grundrecht auf Religionsfreiheit (Artikel3, aber inbesondere im Falle des Judentums ein de facto Verbot der Religion in Deutschland).
Über das für und wieder will ich jetzt eigentlich gar nicht diskutieren - denn im Umfeld von Religion finden sich ohnehin fast nur persönlich Vorlieben und wenig sachliche Argumente. (Wer das Thema trotzdem unter diesem Blickwinkel beleuchten möchte, kann den Thread auch dafür nutzen) Aber über eine andere Frage:
Um welche Religionsfreiheit geht es hier eigentlich?
Betroffen ist imho einzig und allein die Religion des Kindes, welches hier in einem verstümmelnden Akt einer bestimmten Religionsgemeinschaft zugeordnet werden soll. Imho ist das eigentlich das genaue Gegenteil von Religionsfreiheit, dass ist Religionszwang. Prinzipiell könnte das durch die Erziehungsfreiheit gedeckt sein (die afaik nicht zum Kernbestandteil der Grundrechte aus den ersten 20 Paragraphen gehört und definitiv nicht über dem Recht auf köperliche Unversehrtheit steht - siehe Verbot der Prügelstrafe und deren Folgen sind sogar nur temporär) - aber weiß da jemand genaueres?
Moin.
Wie einigen vielleicht aufgefallen ist, wird das diesjährige Sommerloch zum Teil mit einer Beschneidungsdebatte gefüllt, nachdem das Landesgericht Köln die Entfernung der Vorhaut bei Jungen <14 (ab da müssten sie selbst zustimmen), wie sie im Islam Tradition und im Judentum vorgeschrieben ist, als strafbare Körperverletzung eingestuft hat. Ergebniss ist der große Zusammenstoß Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel1, aber eher schwacher Verstoß) vs. Grundrecht auf Religionsfreiheit (Artikel3, aber inbesondere im Falle des Judentums ein de facto Verbot der Religion in Deutschland).
Über das für und wieder will ich jetzt eigentlich gar nicht diskutieren - denn im Umfeld von Religion finden sich ohnehin fast nur persönlich Vorlieben und wenig sachliche Argumente. (Wer das Thema trotzdem unter diesem Blickwinkel beleuchten möchte, kann den Thread auch dafür nutzen) Aber über eine andere Frage:
Um welche Religionsfreiheit geht es hier eigentlich?
Betroffen ist imho einzig und allein die Religion des Kindes, welches hier in einem verstümmelnden Akt einer bestimmten Religionsgemeinschaft zugeordnet werden soll. Imho ist das eigentlich das genaue Gegenteil von Religionsfreiheit, dass ist Religionszwang. Prinzipiell könnte das durch die Erziehungsfreiheit gedeckt sein (die afaik nicht zum Kernbestandteil der Grundrechte aus den ersten 20 Paragraphen gehört und definitiv nicht über dem Recht auf köperliche Unversehrtheit steht - siehe Verbot der Prügelstrafe und deren Folgen sind sogar nur temporär) - aber weiß da jemand genaueres?




