Das ist ein Apfel mit Orangen Vergleich, da der Schutz von Kindern Pflichtaufgabe ist, die Benachteiligung wegen der Herkunft aber rechtswidrig.
Nur ist die Grenze bei Kindern auch rein wilkürlich festgelegt, oder warum kann ein 14 jähriger für die gleiche Tat bestraft werden, ein 13 jähriger aber nicht?
Am Ende ist unter philosophischen Gesichtspunkten alles (jedes Gesetz und jede soziale Norm) das Ergebnis von von Menschen wilkürlich festgelegten sozialen Gründen und Regeln und entsprechend gibt es da auch kein klar ausgeübtes Unrecht, sondern nur ein von Menschen erklärtes.
Im Gegenteil man könnte eher anführen, dass die traumatisierende Migrationserfahrung grundsätzlich strafmildernd wirken müsste.
Nein kann man eben nicht, außer man will das eben bewusst als wilkürlich festgelegte Grenze ziehen.
Schließlich gibt es viele traumatisierende Erfahrungen, die genauso schwer und schwerer wiegen können, als das ggf. Trauma einer Migration (das auch nicht bei jeder Person gleich schwerwiegend ausfällt) und trotzdem wirken sich solche Trauma nicht immer grundsätzlich strafmildernd aus.
Außerdem kann man bei einer normalen erwachsenen Person, mit einer vorhandenen Impulskontrolle und einem halbwegs normal ausgebildeten Verstand, erwarten das er Recht von Unrecht noch unterscheiden kann und seine Handlungen damit kontrollieren, auch dann wenn ihr erst einmal Unrecht wiederfahren sein sollte.
Wenn nicht hat es schlicht nach normalen Strafmaß bestraft zu werden.
Ist auch schon schlimm genug das alkoholisierte Personen sich oft Strafmilderung erschleichen können, indem sie ihren Alkoholkonsum für ihre Handlungen geltend machen können, obwohl die Entscheidung zu übermäßigen Alkoholgenuss vorher bei vollen Bewustsein und klaren Verstand getroffen wurde.