Erstens kann das Grundgesetz nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, indem man Vereinbarungen mit der EU schließt. Insbesondere die ersten 20 Artikel stehen unter der Ewigkeitsklausel nach Artikel 79.
Zweitens hat die Bundesregierung nie offiziell von der Möglichkeit zum Selbsteintritt Gebrauch gemacht.
Juristen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben festgestellt: Die Bundesregierung hat bis heute nicht die Rechtsgrundlage erklärt, auf der sie die Masseneinreise von Asylsuchenden im Herbst 2015 genehmigte.
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Es gab und gibt die Rechtsgrundlage für die Masseneinwanderung nicht.