Bobhais
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Vielleicht solltest du dir mal die Statistiken zur Überproportionalität von Einwanderern d.h. deutsche mit Migrationshintergrund und Asylanten, Ausländern aus kulturfremden Kreisen für besagte Straftaten anschauen.Wow, ich kann nicht mehr.
Sarah Wagenkecht im haargenau gleichen Stil wie die AfD.
Die sollten Copyrightgebühren verlangen!
Das ist kein "Stil", sondern schlicht normal darauf hinzuweisen, dass man durch die fehlgeleitete Zuwanderung solche Zustände "heranzüchtet".
Du hast die Überschneidung mit der Pressefreiheit nicht geistig erfasst!Du hast das Verbot und die Begründungen nicht wirklich geistig erfasst!
Doch, es geht auch um das Magazin, ansonsten kann ich auf LTO verweisen, wo das ganze ziemlich kritisch gesehen wird. Aber macht nichts, das sind bestimmt wieder "Nazis" und "Rechte Schwurbler".Hier geht es nicht um das Compact Magazin, sondern um die Compact GmbH als Teil einer verfassungsfeindlichen Organisation!
Ist das 'Compact'-Verbot des BMI rechtswidrig?
Nancy Faeser geht mit einem Vereinsverbot gegen 'geistige Brandstifter' von 'Comeact' vor. Doch erlaubt das Vereinsrecht ein Komplettverbot von Medien?
Wird sowieso kassiert werden, da mache ich mir keine Sorgen.Komplettverbot könnte unverhältnismäßig sein
Schließlich müsste ein Komplettverbot der Verlagsgesellschaft verhältnismäßig sein. In seiner linksunten-Entscheidung betonte das BVerwG, dass im Rahmen der Abwägung die besondere Bedeutung der Medien- und Pressefreiheit zu berücksichtigen sei. Gusy erklärt das gegenüber LTO damit, dass die Pressefreiheit für die freiheitliche Demokratie "schlechthin konstituierend" sei. Auch sei deshalb besondere Vorsicht geboten, weil die besonderen Schrankenbestimmungen des Art. 5 GG für Publikationsorgane "im Vereinsrecht nicht abgebildet werden". Das gilt insbesondere für die unmissverständliche Wertung des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG: "Eine Zensur findet nicht statt."
Und ob das missbraucht wird oder nicht, hat die "ich schreibe für die Antifa" Faeser zu entscheiden?Solange es nicht missbraucht wird, ja.
Gegen welche Gesetze wurde denn verstoßen? Quelle? Urteile?Du bist ganz kurz davor das Verbot zu verstehen.
Außer die Moderation und man wird ständig beleidigt, wenn man eine andere Sichtweise besitzt, aber ist in diesem Fall schlicht Hausrecht.Was Du ja auch machst und Dich keiner daran hindert.
Gibt auch linksextreme Magazine wie zum Bsp.: "Volksverpetzer".Btw das die Freiheit der Presse sichergestellt ist sah man doch daran, dass dieses Magazin, obwohl eindeutig Rechtsextrem, publizieren dürfte.
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