Meinungs- und Pressefreiheit sind ein hohes Gut, man sieht ja wie deutlich die Grenzüberschreitung von Compact waren und selbst da ist das letzte Urteil nicht gesprochen.Ob der demokratische Rechtsstaat auch irgendwann bei Kubitschek anklopfen wird? Ich täte es mir wünschen!
Solange es nicht missbraucht wird, ja.Meinungs- und Pressefreiheit sind ein hohes Gut
So ähnlich machen sie es hier auch.In anderen Fällen wird ansonsten auch bei losen Zusammenhängen von Personen mal schnell ein „Verein“ angenommen und jener dann verboten. War vor ein paar Jahren beim Verbot von indymedia (also die andere „Feldpostnummer“) jedenfalls so.
Nein, grundsätzlich. Es muss immer der zweifelsfreie Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit geführt werden, ansonsten hat jede Person das Recht sich als geistig limitiert und rassistisch zu outen.Solange es nicht missbraucht wird, ja.
Gegen das Verbot wurde ja geklagt aber das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil man eben auch Vereine verbieten kann.
Ich glaube das meinte @Tekkla damit.Nein, grundsätzlich. Es muss immer der zweifelsfreie Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit geführt werden, ansonsten hat jede Person das Recht sich als geistig limitiert und rassistisch zu outen.
Mein Wertekompass ist zweifellos irgendwo zwischen CDU und FDP aber dennoch Bruder im Geiste.Ich bin halt n Old School Linker, dem zwar die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat sehr wichtig ist, der aber gleichzeitig immer die Sorge hat, dass der Rechtsstaat mit seinen eigenen Waffen gegen die Demokratie gewendet werden könnte, wenn man nicht sehr fein aufpasst.
Es gibt ja durchaus Fürsprecher für die Meinung, dass das rechtsstaatlich nicht wirklich korrekt ist.Jo, nur ist letztlich die Frage, was man als „Verein“ (passender wäre hier wohl von „Vereinigung“ zu sprechen, sonst denkt jeder Nicht-Jurist an einen e.V.) definiert. Don71 hat dazu ja aus dem MDR-Artikel zitiert und auch die gesetzlichen Grundlagen genannt. Im Zweifelsfall wird es dann wohl immer einen Rechtsstreit darum geben, ob sich juristische oder natürliche Personen tatsächlich zu einer „organisatorischen Einheit“ zusammengeschlossen haben, die man inhaltlich sauber verbieten kann.
Ich bin halt n Old School Linker, dem zwar die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat sehr wichtig ist, der aber gleichzeitig immer die Sorge hat, dass der Rechtsstaat mit seinen eigenen Waffen gegen die Demokratie gewendet werden könnte, wenn man nicht sehr fein aufpasst.
Eigentlich nicht, wenn sie noch andere Verbote aussprechen oder Klagen einreichen und ein Netzwerk (verfassungsfeindliche Organisation) nachweisen können.Sagen wir die Klagebegründung vom Compact würde ich gerne lesen. Das wird sehr viel sehr unterhaltsame Gehirnakrobatik brauchen.
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Das ist juristischer Blödsinn!Eine GmbH ist auch ein Verein natürlicher Personen (Gesellschafter der GmbH).
Wie unterscheidet sich eine GmbH von einem Verein? | socialnet Materialien
Koch, Christian: Wie unterscheidet sich eine GmbH von einem Verein?, Arbeitshilfewww.socialnet.de
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Definition: wirtschaftlicher Verein
Was ist "wirtschaftlicher Verein"? Definition im Gabler Banklexikon vollständig und kostenfrei online. ✓Geprüftes Wissen beim Original.www.gabler-banklexikon.de
Und ich persönlich glaube, dass Compact sehr viel rechtliche und argumentative Akrobatik braucht um gegen das Verbot zu argumentieren.
Mir fehlt gerade der Zusammenhang zu den vorrangegangenen Posts und dem Thema.Ein ganz Rechter ist jetzt zum Vize Kandidaten gewählt worden.
Falscher Tread!Ein ganz Rechter ist jetzt zum Vize Kandidaten gewählt worden.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.Das Innenministerium hat Compact verboten. Endlich gehen die gegen diese Spalter und Hetzer vor!
Die ähneln sich insgesamt gar nicht so stark. Die Meinung von Frau Wagenknecht bekommt man nicht unbedingt, wenn man BSW wählt.Deswegen ähneln sich jetzt die Programme der AfD und BSW sehr.
Du hast das Verbot und die Begründungen nicht wirklich geistig erfasst!Das ist ein Präzendenzfall für das Verbot von Medien generell. Solange Compact gegen keine Gesetze verstößt, können sie schreiben was sie wollen. Gilt genauso für linksradikale Medien.
Die Tatsache, dass Menschen wirklich diesen Schritt feiern, offenbart wie naiv sie sind.
Du bist ganz kurz davor das Verbot zu verstehen.Solange Compact gegen keine Gesetze verstößt,
Was Du ja auch machst und Dich keiner daran hindert. Das Du inhaltlich die Dimension nicht erfasst hast ist auch nicht zu beanstanden.(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern....
Genau die bekommt man. Wagenknecht hat alle Mitstreiter auf Linie getrimmt.Die Meinung von Frau Wagenknecht bekommt man nicht unbedingt, wenn man BSW wählt.