Neue Bundesregierung 2021 Diskussionsthread

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In anderen Fällen wird ansonsten auch bei losen Zusammenhängen von Personen mal schnell ein „Verein“ angenommen und jener dann verboten. War vor ein paar Jahren beim Verbot von indymedia (also die andere „Feldpostnummer“) jedenfalls so.
So ähnlich machen sie es hier auch.
Sie unterstellen (ich bin mir ziemlich sicher sie können das beweisen) einen Zusammenschluss von mehreren natürlichen und juristischen Personen als (verfassungsfeindliche) Organisation.
In diesem Link steht es extra herausgehoben, als Rechtsgrundlage des "Compact"-Verbots.

Zitat;
"Für das Verbot ist es unerheblich, ob das Compact-Magazin tatsächlich von einem eingetragenen Verein, einer GmbH oder einer anderen Organisationsform handelt. Ein Verein im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer organisatorischen Einheit. Eine Ausnahme davon sind politische Parteien."

Edit:
Rechtsgrundlage ist das GG mit Artikel 9 in Verbindung §3 des Vereinsgestzes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegen das Verbot wurde ja geklagt aber das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil man eben auch Vereine verbieten kann.

Jo, nur ist letztlich die Frage, was man als „Verein“ (passender wäre hier wohl von „Vereinigung“ zu sprechen, sonst denkt jeder Nicht-Jurist an einen e.V.) definiert. Don71 hat dazu ja aus dem MDR-Artikel zitiert und auch die gesetzlichen Grundlagen genannt. Im Zweifelsfall wird es dann wohl immer einen Rechtsstreit darum geben, ob sich juristische oder natürliche Personen tatsächlich zu einer „organisatorischen Einheit“ zusammengeschlossen haben, die man inhaltlich sauber verbieten kann.

Ich bin halt n Old School Linker, dem zwar die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat sehr wichtig ist, der aber gleichzeitig immer die Sorge hat, dass der Rechtsstaat mit seinen eigenen Waffen gegen die Demokratie gewendet werden könnte, wenn man nicht sehr fein aufpasst.
 
Nein, grundsätzlich. Es muss immer der zweifelsfreie Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit geführt werden, ansonsten hat jede Person das Recht sich als geistig limitiert und rassistisch zu outen.
Ich glaube das meinte @Tekkla damit.
Bei diesem Fall kann man ja nachlesen das an den Beweisen für die Verfassungsfeindlichkeit Jahre gearbeitet wurde, und nach allen Presseartikeln sehe ich die als gegeben, sie haben sehr sehr viele "schwere Geschütze" (Beweise) aufgefahren. Ein ganzen Strauss davon!
 
Ich bin halt n Old School Linker, dem zwar die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat sehr wichtig ist, der aber gleichzeitig immer die Sorge hat, dass der Rechtsstaat mit seinen eigenen Waffen gegen die Demokratie gewendet werden könnte, wenn man nicht sehr fein aufpasst.
Mein Wertekompass ist zweifellos irgendwo zwischen CDU und FDP aber dennoch Bruder im Geiste.
Der Rest sind Nuancen, über die man parlieren, gar streiten kann aber m. M. nach über den demokratischen Prozess immer einen guten Kompromiss finden kann.
Die grundsätzlichen Werte einigen alle Demokraten mit der Basis des Grundgesetzes, des Rechtsstaates und der freiheitlichen Werteordnung.
Ich halte die Demokratie für außerordentlich stark, weil sie im beste Sinne Menschen in einer Gemeinschaft zusammenbringt.
Das Aufpassen erfolgt von jedem Einzelnen von uns an der Wahlurne - wir haben die Wahl, viele andere auf der Welt nicht - eigentlich ganz einfach.
 
Sagen wir die Klagebegründung vom Compact würde ich gerne lesen. Das wird sehr viel sehr unterhaltsame Gehirnakrobatik brauchen.
 
Jo, nur ist letztlich die Frage, was man als „Verein“ (passender wäre hier wohl von „Vereinigung“ zu sprechen, sonst denkt jeder Nicht-Jurist an einen e.V.) definiert. Don71 hat dazu ja aus dem MDR-Artikel zitiert und auch die gesetzlichen Grundlagen genannt. Im Zweifelsfall wird es dann wohl immer einen Rechtsstreit darum geben, ob sich juristische oder natürliche Personen tatsächlich zu einer „organisatorischen Einheit“ zusammengeschlossen haben, die man inhaltlich sauber verbieten kann.

Ich bin halt n Old School Linker, dem zwar die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat sehr wichtig ist, der aber gleichzeitig immer die Sorge hat, dass der Rechtsstaat mit seinen eigenen Waffen gegen die Demokratie gewendet werden könnte, wenn man nicht sehr fein aufpasst.
Es gibt ja durchaus Fürsprecher für die Meinung, dass das rechtsstaatlich nicht wirklich korrekt ist.
M. bescheidenen Meinung nach, kommt es maßgeblich darauf an, ob es noch andere Verbote, Klagen etc. in Zusammenhang mit dem Compact Verbot und Ermittlungen gibt, gegen andere natürliche und juristische Personen
Juristisch (Rechtsgrundlage) stützt sich das, mal bildlich und flapsig ausgedrückt darauf, das die Compact GmbH, Teil eines Netzwerkes (verfassungsfeindlichen Organisation) ist. Insoweit müsste es noch andere Verbote oder Klagen geben, um diese Rechtsgrundlage zu "rechtfertigen".
Ist nur die Compact GmbH das Ziel, wird es schwierig.

Sagen wir die Klagebegründung vom Compact würde ich gerne lesen. Das wird sehr viel sehr unterhaltsame Gehirnakrobatik brauchen.
Eigentlich nicht, wenn sie noch andere Verbote aussprechen oder Klagen einreichen und ein Netzwerk (verfassungsfeindliche Organisation) nachweisen können.
Wenn nicht siehe oben.
 
Eine GmbH ist auch ein Verein natürlicher Personen (Gesellschafter der GmbH).


Und ich persönlich glaube, dass Compact sehr viel rechtliche und argumentative Akrobatik braucht um gegen das Verbot zu argumentieren.
 
Eine GmbH ist auch ein Verein natürlicher Personen (Gesellschafter der GmbH).


Und ich persönlich glaube, dass Compact sehr viel rechtliche und argumentative Akrobatik braucht um gegen das Verbot zu argumentieren.
Das ist juristischer Blödsinn!
Eine GmbH ist immer eine juristische Person.
Hier geht es darum, das diese (Compact) GmbH Teil eines Netzwerkes (Organisation) ist.
In diesem Fall eine verfassungsfeindliches Netzwerk (Organisation)
Hättest du die Presse aufmerksam gelesen gab es heute morgen nicht nur Durchsuchungen bei der Compact GmbH und ihren geschäftlichen Zweigstellen, sondern noch bei einer ganzen Reiher anderer "Personen", die nicht bei der Compact GmbH angestellt sind oder für sie arbeiten, sondern vermutlich zu diesem verfassungsfeindlichen Netzwerk gehören.
Insoweit bleibt es spannend!
 
Das Innenministerium hat Compact verboten. Endlich gehen die gegen diese Spalter und Hetzer vor!
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das ist ein Präzendenzfall für das Verbot von Medien generell. Solange Compact gegen keine Gesetze verstößt, können sie schreiben was sie wollen. Gilt genauso für linksradikale Medien.
Die Tatsache, dass Menschen - egal wo polit. beheimatet - wirklich diesen Schritt feiern, offenbart wie naiv sie sind. Der Blödsinn scheitert sowieso vor dem Verfassungsgericht.
Deswegen ähneln sich jetzt die Programme der AfD und BSW sehr.
Die ähneln sich insgesamt gar nicht so stark. Die Meinung von Frau Wagenknecht bekommt man nicht unbedingt, wenn man BSW wählt.
 
Wow, ich kann nicht mehr.
Sarah Wagenkecht im haargenau gleichen Stil wie die AfD.
Die sollten Copyrightgebühren verlangen!

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Das ist ein Präzendenzfall für das Verbot von Medien generell. Solange Compact gegen keine Gesetze verstößt, können sie schreiben was sie wollen. Gilt genauso für linksradikale Medien.
Die Tatsache, dass Menschen wirklich diesen Schritt feiern, offenbart wie naiv sie sind.
Du hast das Verbot und die Begründungen nicht wirklich geistig erfasst!
Hier geht es nicht um das Compact Magazin, sondern um die Compact GmbH als Teil einer verfassungsfeindlichen Organisation!
Insoweit ist dein Post eher eine Blendgranate für Dummies!
 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern....
Was Du ja auch machst und Dich keiner daran hindert. Das Du inhaltlich die Dimension nicht erfasst hast ist auch nicht zu beanstanden.

Trennung

Wirklich interessant ist ja nicht dieses Magazin, natürlich der Aufhänger in den Medien, sondern was da noch so gehoben wurde. Die Innenministerin wird ja ihre Staatsanwälte nicht auf gut Glück losgeschickt haben.
Btw das die Freiheit der Presse sichergestellt ist sah man doch daran, dass dieses Magazin, obwohl eindeutig Rechtsextrem, publizieren dürfte.
 
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