Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz ist schon häufiger durch Behauptungen zur
Migration und Integration aufgefallen. Aktuell löste er mit einer Aussage zu abgelehnten Asylbewerbern eine heftige Diskussion aus:
"Auch die Bevölkerung, die werden doch wahnsinnig, die Leute. Wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine."
So äußerte sich Merz im Talk des Fernsehsenders "Welt". Gegen die Aussage des CDU-Chefs gab es schnell Widerspruch, denn faktisch lässt sie sich nicht halten: Geduldete erhalten in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts eine reduzierte medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zahnarztermin nur in Notfällen
Konkret heißt das, dass sie nur in Notfällen auf Gesundheitsversorgung ohne Erlaubnis der Behörde haben:
"Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist."
Paragraf 4, Asylbewerberleistungsgesetz
GKV-Leistungen erst nach 18 Monaten
Jeder Zahnarzt müsse aufgrund der individuellen Situation des Patienten entscheiden, welche Untersuchungen und Behandlungen im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetz notwendig und abgedeckt seien, schreibt die Bundeszahnärztekammer in einem Leitfaden zur zahnärztlichen Behandlung von Asylbewerbern.
Nach den ersten 18 Monaten des Aufenthalts werden Asylbewerber, auch solche mit Duldungsstatus, von den gesetzlichen Krankenkassen mitbetreut. Sie erhalten in einigen Bundesländern auch eine elektronische Gesundheitskarte, mit der Sie nahezu dieselben Leistungen erhalten wie gesetzlich Krankenversicherte. Die Kosten holen sich die Kassen von den Behörden zurück.
Wie für alle gesetzlich Versicherten gilt dann auch für Asylbewerber, dass sie alle Kosten übernehmen müssen, die über dem festen Zuschuss der Kassen liegen: Diese zahlen nur die günstigste Lösung. Lediglich in Härtefällen wird auf eine Zuzahlung des Patienten verzichtet. Abgelehnte Asylbewerber werden also nicht bevorzugt behandelt, wie die Aussage des CDU-Chefs suggerieren könnte.
Laut Merz würden solche Leistungen als "Pull-Faktoren" wirken, die Migranten nach Deutschland locken. Migrationsexperten halten diese Theorie jedoch für überholt. Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Dokumentation. Demnach würden solche einfachen Erklärmodelle der Komplexität der Migrationsprozesse nicht gerecht werden.