Besondere Brisanz bekommt die Aktion durch ihren Zeitpunkt. Noch 17 Tage sind es am vergangenen Donnerstag bis zur Bundestagswahl. Entsprechend schnell und hart kommen die Angriffe von Opposition und CDU und CSU. Minister Olaf Scholz habe seine Geldwäscheeinheit nicht im Griff, heißt es. Auch Unionskandidat Armin Laschet nutzt die Gelegenheit, seinen Konkurrenten ums Kanzleramt zu kritisieren. Es entsteht der Eindruck, dass Ministerium sei durchsucht worden, weil man bei der Leitung Defizite vermute.
Diese Lesart stützt auch eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Darin heißt es, untersucht werden solle, "ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren". Das wäre tatsächlich ein Skandal, denn das Bundesfinanzministerium hat für die FIU nur die Rechtsaufsicht. Das heißt: Das Ministerium darf prüfen, ob dort nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Über behandelte Fälle darf das Ministerium und die Leitung aber nichts erfahren. Eine Regelung, die international üblich ist. So sollen die Finanzermittler vor politischen Eingriffen geschützt werden.
Doch auch die Staatsanwaltschaft gerät nun unter Druck. Es kommt heraus, dass diese Pressemitteilung im Bezug auf das Ziel der Ermittlungen nicht mit dem von einem Richter erlassenen Durchsuchungsbeschluss übereinstimmt. Demnach dient die Durchsuchung lediglich der Identifizierung der beteiligten Mitarbeiter der FIU. Denn die kennt die Staatsanwaltschaft Osnabrück auch nach über einem Jahr Ermittlungen nicht. Das Ermittlungsverfahren läuft noch immer gegen Unbekannt.
Als CDU-Kanzlerkandidat Laschet auch im TV-Triell am vergangenen Sonntag zumindest den Eindruck erweckt, es werde auch gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums ermittelt, twittert Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt Auszüge aus dem Durchsuchungsbeschluss. Weil das nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen ihn. Für Scholz ist das unangenehm. Schmidt gehört zu seinen engsten und wichtigsten Mitarbeitern. Das Verfahren bietet der politischen Konkurrenz nun erneut Stoff, gegen den Finanzminister zu schießen.
Doch warum schreibt die Staatsanwaltschaft Osnabrück so eine Pressemitteilung? Man ermittle ergebnisoffen, heißt es dort auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios. Ein Widerspruch zwischen dem Durchsuchungsbeschluss und der Pressemitteilung bestehe nicht.
Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland sieht das anders. Dem ARD-Hauptstadtstudio sagt er, die Behauptung der Staatsanwaltschaft in der Pressemitteilung sei vom Durchsuchungsbeschluss nicht gedeckt und insoweit rechtswidrig: "Weil Pressemitteilungen einer Behörde der Amtspflicht zur wahrheitsgemäßen Unterrichtung der Öffentlichkeit unterliegen, die vorliegend verletzt wurde."
Wenn die Staatsanwaltschaft untersuchen wolle, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche im Ministerium sowie vorgesetzte Dienststellen in die Entscheidung der FIU eingebunden waren, dann "hätte sie bei dem zuständigen Richter einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss beantragen müssen. Der tatsächlich beantragte, vom Richter genehmigte Durchsuchungsbeschluss war aber auf die Identifizierung der beteiligten Mitarbeiter der FIU beschränkt und deckte eine Untersuchung gegen Verantwortliche im Finanzministerium nicht ab", sagt der Rechtswissenschaftler.
Leiter der kritisierten Behörde ist Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck. Er ist Mitglied der CDU, früher war er Büroleiter beim damaligen niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann (CDU). Für manche in der SPD ist das zu viel CDU für einen Zufall.
Und es gibt weitere Ungereimtheiten in Bezug auf den Durchsuchungsbeschluss. Davon gibt es zwei: einen für das Justizministerium und einen für das Bundesministerium der Finanzen. Dieser ist auf den 10. August datiert. Die Durchsuchung findet aber erst einen Monat später statt. Ein ungewöhnlich langer Zeitraum zwischen Beschluss und Durchsuchung, den die Staatsanwaltschaft mit einer Panne beim Amtsgericht erklärt. Dieses habe den Antrag für den Durchsuchungsbeschluss beim Justizministerium übersehen und nur den Beschluss für das Finanzministerium ausgefertigt. Erst am 23. August sei das aufgefallen. Am 25. August stellt das Amtsgericht Osnabrück auch einen Beschluss für das Justizministerium aus.
Für den Verfassungsrechtler Wieland ist das erstaunlich. Ein Durchsuchungsbeschluss sei per Definition eilbedürftig. "Den legt man sich ja nicht in den Schrank und wartet, bis man ihn wieder braucht." Das Amtsgericht stelle so einen Beschluss ja auch unter dem Eindruck einer bestimmten Situation aus. "Die kann sich ja vier Wochen später auch wieder geändert haben."
Politisch bleibt der Vorgang für Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Scholz gefährlich. Union, und Opposition verlangen Aufklärung. Eine Sondersitzung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag soll diese bringen. Am kommenden Montag soll sie stattfinden. Noch ist unklar, ob der Finanzminister persönlich anwesend sein wird oder zugeschaltet wird.