Leere Originalverpackung bei Ebay ersteigert: Kommentar zur Rechtslage

Wie viele Leute hier tatsächlich glauben, dass der Käufer dieser betrügerischen Auktion auch noch schuld ist.
Kein Mensch verkauft einen Karton im Wert von 2 Euro für das Hundertfache, ohne Hintergedanken zu haben.
Die Tatsache dass der Verkäufer nirgends erwähnt dass die Grafikkarte nicht mit dabei ist, unterstreicht die Täuschungsabsicht dazu deutlich!
Das sind freche Kinder auf ebay und Kriminelle die solche Spielchen treiben und sollten weder von ebay noch sonst wem verteidigt werden.
 
So wie ich die Sache sehe ist derjenige Schuld der den Deutschunterricht versäumt hat. In der Artikelbeschreibung steht, wenn auch nicht deutlich, das es sich ganz klar um eine Verpackung handelt. Alleine das sich der Artikel in der Kategorie Faltkartons & -schachteln befindet, müsste Eindeutig und Einleuchtend sein das es hier nur um eine Verpackung geht. Wobei der Verkäufer den Fehler gemacht hat die Rechnung zu Photographieren,weil der Kaufpreis sich nicht auf den Karton bezieht, sondern auf die Grafikkarte. Wie dem auch sei. Diesmal ist der Käufer schuld für seine Unachtsamkeit. Prognose: Diesmal hat der Betrüger gewonnen auch wenn sich der Betrogene im Recht fühlt.
 
So wie ich die Sache sehe ist derjenige Schuld der den Deutschunterricht versäumt hat. In der Artikelbeschreibung steht, wenn auch nicht deutlich, das es sich ganz klar um eine Verpackung handelt. Alleine das sich der Artikel in der Kategorie Faltkartons & -schachteln befindet, müsste Eindeutig und Einleuchtend sein das es hier nur um eine Verpackung geht. Wobei der Verkäufer den Fehler gemacht hat die Rechnung zu Photographieren,weil der Kaufpreis sich nicht auf den Karton bezieht, sondern auf die Grafikkarte. Wie dem auch sei. Diesmal ist der Käufer schuld für seine Unachtsamkeit. Prognose: Diesmal hat der Betrüger gewonnen auch wenn sich der Betrogene im Recht fühlt.

Nein, nicht in Deutschland!

Sowie jemand ein Angebot erstellt das darauf zielt jemanden zu betrügen ist es null und nichtig.
Dingen wie "klar hab ich geschrieben Tachostand 50.000 Km, der Depp hätte ja fragen können ob ich den Tacho manipuliert habe" ist von vornherein ein Riegel vorgeschoben. Dabei muß der Versuch nochnichtmal sonderlich tauglich sein auch bei einer alten Rostlaube wo jeder mit etwas Ahnung sagen würde das kann nie sein, der allein Versuch zählt.

Im übrigen macht eine Schachtel mit Rechnung wie gesagt nur bei Betrug Sinn, damit ist schon das gesamte Angebot sittenwidrig, damit kann man sich wirklich ordentlich Ärger einhandeln.
 
Der Vergleich mit dem Tachostand ist in diesem Fall natürlich nicht zutreffend.

Der Verkäufer hat an dem Artikel nichts manipuliert, um die Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu verändern und hat auch keine falschen Eigenschaften zugesichert.

Nach BGB gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, man kann kaufen und verkaufen, was man möchte (sofern legal und nicht sittenwidrig) und zu welchem Preis auch immer. Sofern beide Vertragsparteien aus freien Stücken heraus dem Vertrag zustimmen.

Ob nun einige Mitläufer aus der Tatsache heraus, dass solche Verkäufe in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich abgeschlossen werden konnten, ihre alten Schuhschachteln, Grafikkartenverpackungen oder alte Pizzaschachteln vom Dachboden holen und diese für 1000,- € verkaufen möchten, spielt dabei keinerlei Rolle.

Nur die Beschreibung des Artikels muss korrekt sein.
 
Der Vergleich mit dem Tachostand ist in diesem Fall natürlich nicht zutreffend.

Der Verkäufer hat an dem Artikel nichts manipuliert, um die Eigenschaften des Kaufgegenstandes zu verändern und hat auch keine falschen Eigenschaften zugesichert.

Nach BGB gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, man kann kaufen und verkaufen, was man möchte (sofern legal und nicht sittenwidrig) und zu welchem Preis auch immer. Sofern beide Vertragsparteien aus freien Stücken heraus dem Vertrag zustimmen.

Ob nun einige Mitläufer aus der Tatsache heraus, dass solche Verkäufe in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich abgeschlossen werden konnten, ihre alten Schuhschachteln, Grafikkartenverpackungen oder alte Pizzaschachteln vom Dachboden holen und diese für 1000,- € verkaufen möchten, spielt dabei keinerlei Rolle.

Nur die Beschreibung des Artikels muss korrekt sein.

Das mit den Tacho war nur ein Beispiel was alles verboten ist.

Wie du so schön gesagt hast gilt das ganze nicht wenn es sittenwidrig ist, Betrugsversuche und ein solcher ist das hier, sind per se sittenwidrig. Im übrigen ist das verkaufen einer Rechnung ohne die entsprechende Ware ebenfalls sittenwidrig das diese überwiegend zu Betrugszwecken genutzt werden wird, wenn eine OVP beiliegt ist das wie geschaffen um Diebesgut quasi reinzuwaschen, also ist es doppelt sittenwidrig.

Legal wäre es wohl nur wenn die OVP (ohne Rechnung) verkauft worden wäre und (am besten explizit im Titel) schon darauf hingewiesen worden wäre das keine Graka beiliegt.
 
Betrug setzt immer eine betrügerische Absicht voraus, die auch bewiesen werden muss.

Wer sagt denn, dass der Verkäufer in genau dieser unterstellten betrügerischen Absicht gehandelt hat?

Vielleicht hat der einfach nur ein paar alten Kartons vom Dachboden geholt, weil er mitbekommen hat, dass man dies teuer verkaufen kann, und hat sie angeboten.

Die mit abgebildete Rechnung mag ein Indiz sein.

Er hat diese in der Artikelbeschreibung aber auch nicht explizit erwähnt, um einen falschen Anschein zu erwecken?
 
Hmm also fassen wir die Fakten zusammen:
- Der Artikel ist in der richtigen Kategorie (Verpackungen -> Sonstige)
- Es steht im Artikeltext, dass eine Originalverpackung verkauft wird.
- Es gibt wohl auch eine Rechnung zu dieser Verpackung dazu :ugly:
- Der Verkäufer hat eine Bewertung.

Sorry Leute, aber wenn an meiner Haustüre einer schellt und mir ein Surface 2 Pro für 200 € neu verkaufen möchte hat die Sache auch einen Hacken und nur weil die Gier des Käufers zugeschlagen hat, soll der Verkäufer dafür "leiden"?

Genau wegen solcher Käufer, die bei allem auf ja und ahmen sagen haben wir den ganzen mist mit den Online-Vorschriften bei Shops. Wer nicht lesen kann / will, soll bitte nicht irgendwo mitbieten und wenn doch, soll er nachher nicht rummeckern.

Ich erinnere nur an die tolle Regelung von April? 2013 wo er Button für die Bestellung nicht mehr "Bestellen" heißen durfte, sondern "Kaufen" oder "Kostenpflichtig Bestellen" heißen muss, weil der Kunde ja sonst nicht begreifen würde, dass die Ware etwas kostet... :schief:

Der Käufer dürfte es wegen "arglistigster Täuschung" oder "Irrtum" sehr schwer haben, denn immerhin steht der Artikel in der richtigen Kategorie und auch wenn es hart klingt, aber bei einem Porsche für 3.000 € in der Kategorie "Spielzeugautos", kann ich auch nicht davon ausgehen, dass es das "große" Modell ist. Ich hätte es gerne, aber hier kommt halt der berühmte Satz "Gier frisst Hirn" zum tragen.
 
Hmm also fassen wir die Fakten zusammen:
- Der Artikel ist in der richtigen Kategorie (Verpackungen -> Sonstige)
- Es steht im Artikeltext, dass eine Originalverpackung verkauft wird.
- Es gibt wohl auch eine Rechnung zu dieser Verpackung dazu :ugly:
- Der Verkäufer hat eine Bewertung.

Sorry Leute, aber wenn an meiner Haustüre einer schellt und mir ein Surface 2 Pro für 200 € neu verkaufen möchte hat die Sache auch einen Hacken und nur weil die Gier des Käufers zugeschlagen hat, soll der Verkäufer dafür "leiden"?

Genau wegen solcher Käufer, die bei allem auf ja und ahmen sagen haben wir den ganzen mist mit den Online-Vorschriften bei Shops. Wer nicht lesen kann / will, soll bitte nicht irgendwo mitbieten und wenn doch, soll er nachher nicht rummeckern.

Ich erinnere nur an die tolle Regelung von April? 2013 wo er Button für die Bestellung nicht mehr "Bestellen" heißen durfte, sondern "Kaufen" oder "Kostenpflichtig Bestellen" heißen muss, weil der Kunde ja sonst nicht begreifen würde, dass die Ware etwas kostet... :schief:

Der Käufer dürfte es wegen "arglistigster Täuschung" oder "Irrtum" sehr schwer haben, denn immerhin steht der Artikel in der richtigen Kategorie und auch wenn es hart klingt, aber bei einem Porsche für 3.000 € in der Kategorie "Spielzeugautos", kann ich auch nicht davon ausgehen, dass es das "große" Modell ist. Ich hätte es gerne, aber hier kommt halt der berühmte Satz "Gier frisst Hirn" zum tragen.

Ich sehe das etwas anders. Erstens war der Titel der Auktion "AMD Radeon R9 290X OVP + Rechnung 29.10.2013" und das deutet alleine nicht darauf hin, dass es sich lediglich um die Verpackung handelt. Und außerdem war das Angebot mitnichten ein Schnäppchen ala Porsche für 3000 € sondern mit einem Startgebot von 280 € recht hoch und auch für eine Grafikkarte angemessen.
Zusammen gefasst kann man sagen, dass der Verkäufer sicher nicht "leiden" muss und auch darauf aus war, jemanden auszutricksen.

Nichts desto trotz gebe ich dir recht, dass man schon mit gesundem Menschenverstand und gründlichem Lesen die meisten Tricks aushebeln kann, aber denoch muss man solche A*schlöcher ja nicht in Schutz nehmen.

Und was den "Kostenpflichtig bestellen" Button betrifft. In einem seriösen Onlineshop usw. sollte jedem klar sein, was er da tut, aber es gibt auch einige Seiten, die eben auch da wieder tricksen und ein kostenloses Probeabo o.ä. versprechen, wo nur über Umwege und sehr genaues Lesen klar wird, dass das Abo automatisch in ein kostenpflichtiges Abo überführt wird. Da macht es schon Sinn, das der Button "kostenpflichtig bestellen" und nicht "Gratis Abo jetzt bestellen" heißen soll.
Das ist ja nur ein Beispiel, sicher gibt es da noch ganz andere Maschen. Und wenn man sich das ganze dann mit unbedarfteren Leuten, die nicht viel im Internet unterwegs sind vorstellt, ist es doch ganz gut, dass es nun erschwert wird, auch wenn es für einen seriösen Onlineshop albern wirken mag.

bye
Spinal
 
Für mich bleibt es ein Betrug wenn der reine Artikel massiv verschleiert wird und nur nach mehrfachem Lesen einem bewusst wird auf was man wirklich bietet
 
Für mich bleibt es ein Betrug wenn der reine Artikel massiv verschleiert wird und nur nach mehrfachem Lesen einem bewusst wird auf was man wirklich bietet

Also ich muss die Beschreibung nur einmal lesen. Seltsam das man die mehrmals lesen muss!? :what: Und vorallem warum sollte eine Grafikkarte in der Kategorie Verpackungen stehen? :wow:
 
Ich rede jetzt nicht von diesem Fall sondern meine es generell genau so wie vorhin geschrieben
 
Ich sehe das etwas anders. Erstens war der Titel der Auktion "AMD Radeon R9 290X OVP + Rechnung 29.10.2013" und das deutet alleine nicht darauf hin, dass es sich lediglich um die Verpackung handelt. Und außerdem war das Angebot mitnichten ein Schnäppchen ala Porsche für 3000 € sondern mit einem Startgebot von 280 € recht hoch und auch für eine Grafikkarte angemessen.
Zusammen gefasst kann man sagen, dass der Verkäufer sicher nicht "leiden" muss und auch darauf aus war, jemanden auszutricksen.

Das mag zutreffen und wenn der Artikel in der Kategorie "Grafikkarten" wäre, würde ich dir zu 100 % zustimmen, aber er stand nun mal unter "Verpackungen" und da sollte es schon in der Übersicht klar sein, wie es gemeint ist.

Nichts desto trotz gebe ich dir recht, dass man schon mit gesundem Menschenverstand und gründlichem Lesen die meisten Tricks aushebeln kann, aber denoch muss man solche A*schlöcher ja nicht in Schutz nehmen.

Ich kann solche Angebote auch nicht leiden, aber es ist doch immer das selbe. siehe Weihnachten, wie viele Beziehungen da "kaputt" gehen, aber der Freund / die Freundin noch ein "Geschenk" mit einer PS3, PS4, Xbox, Wii, Kamera usw. gekauft hat. :ugly:
Wenn nicht genug Leute darauf reinfallen würden, hätten wir so etwas ja nicht. Keine Nachfrage = Kein Angebot.

Und was den "Kostenpflichtig bestellen" Button betrifft. In einem seriösen Onlineshop usw. sollte jedem klar sein, was er da tut, aber es gibt auch einige Seiten, die eben auch da wieder tricksen und ein kostenloses Probeabo o.ä. versprechen, wo nur über Umwege und sehr genaues Lesen klar wird, dass das Abo automatisch in ein kostenpflichtiges Abo überführt wird. Da macht es schon Sinn, das der Button "kostenpflichtig bestellen" und nicht "Gratis Abo jetzt bestellen" heißen soll.
Das ist ja nur ein Beispiel, sicher gibt es da noch ganz andere Maschen. Und wenn man sich das ganze dann mit unbedarfteren Leuten, die nicht viel im Internet unterwegs sind vorstellt, ist es doch ganz gut, dass es nun erschwert wird, auch wenn es für einen seriösen Onlineshop albern wirken mag.

bye
Spinal

Diesen Seiten ist es ja egal. Die sind auf das schnelle Geld aus und sind dann ganz schnell wieder weg. Ich habe ja nichts gegen unerfahrenere Nutzer im Internet, aber man sollte doch bitte seinen Kopf nutzen. Angebote die zu gut klingen um wahr zu sein, sind es auch. :ugly:

Das mit den leeren Verpackungen ist aber nicht neu. Darum hat Ebay ja extra die Kategorie "Verpackungen" erstellt um solche Verwechselungen zu verhindern.

Gibt aber leider auf beiden Seiten genug schwarze Schafe. Siehe z. B. den Käuferschutz bei PayPal. Was da manchen Verkäufern passiert ist...
 
Ich sehe das etwas anders. Erstens war der Titel der Auktion "AMD Radeon R9 290X OVP + Rechnung 29.10.2013" und das deutet alleine nicht darauf hin, dass es sich lediglich um die Verpackung handelt.

Es war eben nicht
AMD Radeon R9 290X OVP + Rechnung 29.10.2013
sondern
AMD Radeon R9 290X-OVP + Rechnung 29.10.2013

Das ist grammatikalisch korrekt und bezeichnet in der Tat nur die Originalverpackung. Damit es explizit um die Karte geht, müsste man es etwa so formulieren:
AMD Radeon R9 290X - OVP + Rechnung 29.10.2013 (die 2 Leerschläge machen hier viel aus)
AMD Radeon R9 290X (OVP + Rechnung 29.10.2013) (Die Artikel in Klammern gelten hier als Qualitätsbeschrieb)
AMD Radeon R9 290X / OVP + Rechnung 29.10.2013 (hier ebenso)
Sprich, man muss die Grafikkarte vom Zusatz "OVP" trennen.
 
Sinnvoller wäre es aber wenn der Verkäufer geschrieben hätte:
"Originalverpackung der AMD R9 290X + Rechnung 29.10.2013".
Dass der Verkäufer die Grafikkarte an erster Stelle geschrieben hat soll davon ablenken dass es sich nur um die Verpackung handelt.
für mich ist und bleibt das Beschiss.
 
für mich ist und bleibt das Beschiss.

Das ist es auch!

Fakt ist, dass die Auktion durch die Preisgestaltung und die Beschreibung irreführend ist. Manche hier wollen die Täuschungsabsicht vielleicht nicht wahr haben.. warum auch immer. Ein wesentliches Detail ist auch, dass die Kategorie des Artikels bei der Eingabe der Grafikkarte in der Suchleiste keinerlei Unterschied macht. Der Suchende bekommt alle Artikel angezeigt, die den Namen der Grafikkarte in der Beschreibung tragen. Das sollte ein Verkäufer wissen.

Kein Beschiss wäre die Artikelbeschreibung: Originalverpackung einer Radeon R8 280x Grafikkarte oder: Karton mit Zubehör von einer Radeon R8 280x Grafikkarte. Den eigentlich angebotenen Artikel (Originalverpackung) hinter einen Artikel zu schreiben, der überhaupt nicht angeboten wird (die Grafikkarte) ist bewusstes Täuschen.

Die Art wie ein Artikel eingestellt wird bestimmt, ob mit Täuschungsabsicht gehandelt wird oder nicht.

Ich hoffe jetzt haben es die Meisten hier begriffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natuerlich lag hier eine Taeuschungsabsicht vor.
Abgesehen davon ist aber der Kaeufer genauso in der Pflicht hier nicht wild drauf loszuklicken und kaufen nur weil er nur das liest was er lesen will.

Die Analogie zur Werbung: auch hier liegt eine enorme Taeuschung vor und kaum einer kraeht danach.
Faellt mir spontan Ferrero mit ihren Kinderschokoladen/Milchschnitten/etc - Produkten ein.

Gerade weil es schon eine aeltere Masche von Betruegern ist, sollte man als Kaeufer doch besonders darauf achten was man genau kauft.
Ich habe schon einige eBayauktionen wo ich kurz vor Gebotabgeben war einfach komplett abgebrochen und ignoriert, weil ich einfach ein ungutes Gefuehl hatte und die Beschreibung etwas schwammig war.

Es gab 29 Gebote auf diese Auktion. Auch ein schoener Indikator das die Beschreibung geschickt gewaehlt wurde.
Oder das die Gier doch auf mehr Leute zutrifft?
 
Natürlich ist es Beschiss. Etwas anderes sollte es doch nicht werden. Wer so etwas abzieht ist in meinen Augen einfach ein Arsc... Der Käufer selbst ist aber auch nicht unschuldig. Wer einfach drauf los bietet und dann den Griff ins Klo gemacht hat, ist meiner Meinung nach selbst schuld.
Der Karton war in der richtigen Kategorie drin. Die Artikelbeschreibung war "dürftig". Dennoch bleibt die Möglichkeit, vor dem Bieten dem Verkäufer eine Anfrage zu schicken um was es sich denn nun genau handelt.

Also sind hier wohl beide Seiten schuld an der Sache. Wenn beide nun starke Nerven haben können sie ja den Weg bis vor einen Richter gehen. Letztendlich kann nur dieser entscheiden wie es ausgeht. Alles andere ist doch nur wilde Spekulation.
 
Wenn es um Schnäppchen geht schaltet bei einigen der Verstand aus und sie kaufen/klicken/was auch immer.
Darauf hat der Typ gebaut dass einer nicht so genau hinschaut und sich vom geringen Preis blenden lässt.
 
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