Hmm also fassen wir die Fakten zusammen:
- Der Artikel ist in der richtigen Kategorie (Verpackungen -> Sonstige)
- Es steht im Artikeltext, dass eine Originalverpackung verkauft wird.
- Es gibt wohl auch eine Rechnung zu dieser Verpackung dazu
![Ugly :ugly: :ugly:](/styles/ctec/images/smilies/s000.gif)
- Der Verkäufer hat eine Bewertung.
Sorry Leute, aber wenn an meiner Haustüre einer schellt und mir ein Surface 2 Pro für 200 € neu verkaufen möchte hat die Sache auch einen Hacken und nur weil die Gier des Käufers zugeschlagen hat, soll der Verkäufer dafür "leiden"?
Genau wegen solcher Käufer, die bei allem auf ja und ahmen sagen haben wir den ganzen mist mit den Online-Vorschriften bei Shops. Wer nicht lesen kann / will, soll bitte nicht irgendwo mitbieten und wenn doch, soll er nachher nicht rummeckern.
Ich erinnere nur an die tolle Regelung von April? 2013 wo er Button für die Bestellung nicht mehr "Bestellen" heißen durfte, sondern "Kaufen" oder "Kostenpflichtig Bestellen" heißen muss, weil der Kunde ja sonst nicht begreifen würde, dass die Ware etwas kostet...
Der Käufer dürfte es wegen "arglistigster Täuschung" oder "Irrtum" sehr schwer haben, denn immerhin steht der Artikel in der richtigen Kategorie und auch wenn es hart klingt, aber bei einem Porsche für 3.000 € in der Kategorie "Spielzeugautos", kann ich auch nicht davon ausgehen, dass es das "große" Modell ist. Ich hätte es gerne, aber hier kommt halt der berühmte Satz "Gier frisst Hirn" zum tragen.