Leere Originalverpackung bei Ebay ersteigert: Kommentar zur Rechtslage

...Darauf hat der Typ gebaut dass einer nicht so genau hinschaut und sich vom geringen Preis blenden lässt.

Ja und?

Moralisch vielleicht nicht in Ordnung aber sonst völlig legitim.

Hätte jemand erwartet, dass Gold und Diamanten in der Schachtel wären, wenn er den Preis mit 10.000,- € angesetzt hätte? ;)
 
Moralisch vielleicht nicht in Ordnung aber sonst völlig legitim.

Was soll dieses "vielleicht" gerede?
Der Verkäufer hat es so formuliert dass es den Anschein hat dass es um eine Grafikkarte geht.

Wäre er ehrlich hätte er es einfach anders formuliert:

Karton einer AMD R9 290 zu verkaufen.

Da er das so nicht gemacht hat wollte er bewusst eine Irreführung starten und das ist eben nicht i.O.
Da gibt es kein "vielleicht". Das ist beschiss. Ganz einfach.
 
Betrug setzt immer eine betrügerische Absicht voraus, die auch bewiesen werden muss.

Wer sagt denn, dass der Verkäufer in genau dieser unterstellten betrügerischen Absicht gehandelt hat?

Vielleicht hat der einfach nur ein paar alten Kartons vom Dachboden geholt, weil er mitbekommen hat, dass man dies teuer verkaufen kann, und hat sie angeboten.

Die mit abgebildete Rechnung mag ein Indiz sein.

Er hat diese in der Artikelbeschreibung aber auch nicht explizit erwähnt, um einen falschen Anschein zu erwecken?

Vor Gericht gibt es den sogenannten "Anscheinsbeweis", d.h. übersetzt: "mit gesunden Menschenverstand kommt man zu dem Schluss...". Das führt unter anderem dazu das man jemanden nicht 100,0% nachweisen muß das er Drogen verkaufen wollte, es reicht eine Menge die eine einzelne Person so nie Konsumieren könnte - Pech für denjenigen der sich 10 Tonnen Kokain zum Eigenbedarf zugelegt hat weil er glaubte die Welt geht unter. Hier kann wohl kaum jemand von der Hand weisen das der Verkäufer diesen Irrtum bewußt herbeiführen wollte um sich so zu bereichern. Und wie schon zweimal gesagt ist das Verkaufen einer leeren Verpackung mitsamt Rechnung wohl nicht legal da diese nur für illegale Aktivitäten sinnvoll genutzt werden könnte.

Hmm also fassen wir die Fakten zusammen:
- Der Artikel ist in der richtigen Kategorie (Verpackungen -> Sonstige)
- Es steht im Artikeltext, dass eine Originalverpackung verkauft wird.
- Es gibt wohl auch eine Rechnung zu dieser Verpackung dazu :ugly:
- Der Verkäufer hat eine Bewertung.

Sorry Leute, aber wenn an meiner Haustüre einer schellt und mir ein Surface 2 Pro für 200 € neu verkaufen möchte hat die Sache auch einen Hacken und nur weil die Gier des Käufers zugeschlagen hat, soll der Verkäufer dafür "leiden"?

Genau wegen solcher Käufer, die bei allem auf ja und ahmen sagen haben wir den ganzen mist mit den Online-Vorschriften bei Shops. Wer nicht lesen kann / will, soll bitte nicht irgendwo mitbieten und wenn doch, soll er nachher nicht rummeckern.

Ich erinnere nur an die tolle Regelung von April? 2013 wo er Button für die Bestellung nicht mehr "Bestellen" heißen durfte, sondern "Kaufen" oder "Kostenpflichtig Bestellen" heißen muss, weil der Kunde ja sonst nicht begreifen würde, dass die Ware etwas kostet... :schief:

Der Käufer dürfte es wegen "arglistigster Täuschung" oder "Irrtum" sehr schwer haben, denn immerhin steht der Artikel in der richtigen Kategorie und auch wenn es hart klingt, aber bei einem Porsche für 3.000 € in der Kategorie "Spielzeugautos", kann ich auch nicht davon ausgehen, dass es das "große" Modell ist. Ich hätte es gerne, aber hier kommt halt der berühmte Satz "Gier frisst Hirn" zum tragen.

In der Offlinewelt gibt es u.a. die "Pfannenholländer" (können auch andere Nationalitäten sein) die einem mit der Geschichte "komme von einer Messe - hochwertige Pfannen/Kochtöpfe im Mietwagen - passen nicht in den Flieger - verkaufe sie dir zum Spottpreis" kommen, das sind auch Betrüger und die werden/wurden schon verurteilt (wenn man sie denn kriegt). Bei deinem Surface 2 Beispiel handelt es sich also nur um eine Variante dieser alten Masche.

Von daher: Sorry, in Deutschland gibt es kein Recht Leute übers Ohr zu hauen, auch wenn Gier (wer ist das nicht) oder Dummheit (sind auch die meisten Menschen) im Spiel ist.

Im übrigen:
Ja, du wirst wohl vor Gericht enden wenn du keinen Hinweis darauf das es sich um ein Spielzeug reinstellst und gleichzeitig nur Fotos verwendest auf denen man nicht erkennen kann (also per Photoshop reinmontiert oder so fotografiert das man meinen könnte es würde sich z.B. um ein echtes Auto auf echter Straße handeln) das es sich um ein Modell handelt. Also am besten das Ding Regal fotografieren.
 
Der Verkäufer kann auch einfach sagen. ich dachte so wäre es stimmen und mein Deutsch ist nicht so gut. Zwar eine billige Ausrede was aber bei manchen stimmen kann.

Möchte den Verkäufer nicht schützen, den er hat Mist gebaut und für 280€ eine Verpackung verkauft, ich bezweifle das jemand jemals gemerkt hätte das es nicht um die Grafikkarte selbst handelt.

Der Käufer sollte schon aufpassen, mir ist sowas fast auch mal passiert aber der Support hat eingegriffen und das Problem wurde gelöst. :)
 
Sinnvoller wäre es aber wenn der Verkäufer geschrieben hätte:
"Originalverpackung der AMD R9 290X + Rechnung 29.10.2013".
Es wäre deutlicher, aber nicht korrekter und genau darauf hat der Typ geachtet - es soll eben NICHT deutlich sein.

Dass der Verkäufer die Grafikkarte an erster Stelle geschrieben hat soll davon ablenken dass es sich nur um die Verpackung handelt.
Natürlich wollte der Vk den Käufer hier von Anfang an bescheissen - ich sage auch nur, dass die Beschreibung selber korrekt war. Über die Verwerflichkeit der Aktion habe ich indes keine Aussage gemacht.
 
Es wäre deutlicher, aber nicht korrekter und genau darauf hat der Typ geachtet - es soll eben NICHT deutlich sein.

Weil der Verkäufer bescheißen wollte. Ein klarer Vorsatz wie ich finde.

Natürlich wollte der Vk den Käufer hier von Anfang an bescheissen - ich sage auch nur, dass die Beschreibung selber korrekt war. Über die Verwerflichkeit der Aktion habe ich indes keine Aussage gemacht.

Dass er gegen keine Gesetze verstoßen hat ist mir auch klar.
Trotzdem gibt es Grenzen zwischen "kein Gesetz verstoßen" und "gehört sich einfach nicht".
Andererseits frage ich mich wo der Gesetzgeber ist?
Dann muss er das soweit regeln dass die Formulierungen klarer sein müssen.
Wenn von einer Verpackung die Rede ist muss das auch hervorgehoben werden. Eben mit dem Hinweis:
Karton/Verpackung.
 
Weil der Verkäufer bescheißen wollte. Ein klarer Vorsatz wie ich finde.



Dass er gegen keine Gesetze verstoßen hat ist mir auch klar.
Trotzdem gibt es Grenzen zwischen "kein Gesetz verstoßen" und "gehört sich einfach nicht".
Andererseits frage ich mich wo der Gesetzgeber ist?
Dann muss er das soweit regeln dass die Formulierungen klarer sein müssen.
Wenn von einer Verpackung die Rede ist muss das auch hervorgehoben werden. Eben mit dem Hinweis:
Karton/Verpackung.

was mit der kategorie ja nun eindeutig gemacht wurde.

die auktion samt beschreibung ist eindeutig und richtig. alles andere muss ein richter reininterpretieren.


bei ebay wunderts mich schpn lange nichtmehr, wie die preise hochgehn. da geht ja gebrauchtes über neupreis weg...
 
was mit der kategorie ja nun eindeutig gemacht wurde.

Du nutzt aber die Suchmaschine bei Ebay und die unterscheidet nicht zwischen Kategorien sondern listet nur die Produkte auf.
Und ich sagte ja schon dass wenns plötzlich billig wird schaltet bei einigen der Verstand aus und die nehmen alles.

Bei dem war es die vermeintliche Grafikkarte.
Bei meiner Frau sind es Klamotten.
 
Andererseits frage ich mich wo der Gesetzgeber ist?
Dann muss er das soweit regeln dass die Formulierungen klarer sein müssen.
Wenn von einer Verpackung die Rede ist muss das auch hervorgehoben werden.

Haette aber enorme Auswirkungen fuer die komplette Industrie und deren Werbung.
Oder ist hier zu differenzieren?
Konzerne duerfen bewusst in die Irre fuehren, Privatpersonen weniger?

Solch ein eingreifen des Gesetztesgeber waere gut fuer Verbraucher, schlecht fuer Haendler und Industrie.

Auf der anderen Seite: wie weit muss ein muendiger, wahlberechtiger Buerger, der Kinder in die Welt setzten darf, der Fahrzeuge fahren darf, der viele andere Sachen machen darf, die ihn selbst und andere auch auf gefaehrliche Weise beeinflussen koennen, etc etc vom Gesetzgeber in welcher Art behuetet werden und entmuendigt werden?

Moralisch sind solche Sachen wie diese Auktion total verwerflich, das steht nicht zur Diskussion, aber es ist so viel verwerflich womit wir jeden Tag konfrontiert werden und was wir bewaeltigen muessen und auch bewaeltigen.

Wenn in diesem Fall hier gleich einige Leute auf etwas angesprungen sind, vermeintlich um ein Schnaeppchen (ist im Grunde nichts anderes als den Handelspartner zu uebervorteilen, aber wart, das ist ja Pro fuer den Kunden also in Ordnung) zu machen, welches keins war.

wie the.Hai schon geschrieben hat, gerade bei eBay setzt oft der Verstand aus, und manche Auktionen sind schwer begreifbar.
z.b. wenn ein Artikel schon am 2ten Tag einer 7 Tages Auktion hochgeboten wird, wenn fuer einen gebrauchten Artikel weit mehr als der Neupreis bezahlt wird, wobei das weder ein Sammlerstueck ist noch etwas anderes Besonderes und der Neuartikel in einer anderen Auktion als Sofortkauf zur Verfuegung steht.

Wie weit soll man jetzt Kunden schuetzen?
Wollen wir hier wirklich amerikanische Verhaeltnisse, ueber die wir uns hier teilweise lustig machen? Katzen in Mikrowelle trocknen und anderer Bloedsinn.
 
Haette aber enorme Auswirkungen fuer die komplette Industrie und deren Werbung.
Oder ist hier zu differenzieren?
Konzerne duerfen bewusst in die Irre fuehren, Privatpersonen weniger?

Das Werbung irreführend ist, ist ja nichts neues. Und dass sich daran nichts ändern auch nicht denn die Lobbymacht der Industrie ist eben größer als die von Verbraucherverbänden.
Aber es geht hier nicht um Werbung.

Solch ein eingreifen des Gesetztesgeber waere gut fuer Verbraucher, schlecht fuer Haendler und Industrie.

Und wieso muss sich der Gesetzesgeber immer nur für die Industrie einsetzen?
Weil deren Parteispenden höher ausfallen?

Auf der anderen Seite: wie weit muss ein muendiger, wahlberechtiger Buerger, der Kinder in die Welt setzten darf, der Fahrzeuge fahren darf, der viele andere Sachen machen darf, die ihn selbst und andere auch auf gefaehrliche Weise beeinflussen koennen, etc etc vom Gesetzgeber in welcher Art behuetet werden und entmuendigt werden?

Er darf ein Fahrzeug erst fahren wenn er einen Führerschein gemacht hat.
Kinder kriegen darf er so. Ganz ohne Führerschein oder Prüfung. ;)

Moralisch sind solche Sachen wie diese Auktion total verwerflich, das steht nicht zur Diskussion, aber es ist so viel verwerflich womit wir jeden Tag konfrontiert werden und was wir bewaeltigen muessen und auch bewaeltigen.

Und eben weil es viel verwerfliches in der Welt gibt kann man zumindest im kleinen Rahmen des eigenen Lebens eine Zone schaffen die frei von solchen Dingen ist.
Leider ist das mit der Gier nicht zu vereinbaren was ich persönlich sehr bedauerlich finde. :(

Wie weit soll man jetzt Kunden schuetzen?
Wollen wir hier wirklich amerikanische Verhaeltnisse, ueber die wir uns hier teilweise lustig machen? Katzen in Mikrowelle trocknen und anderer Bloedsinn.

Das ist eine völlig andere Thematik.
 
Gabs doch, das Zeug war beim Verpackungsmaterial eingestellt. :what:

Und wenn du was bei Ebay suchst machst du was?
Du gibst in der Suchmaske dein Produkt ein.
Dann siehst du was ausgespuckt wird und wenn dann "AMD R9 290X" am Anfang steht drückst du drauf denn die Kategorie interessiert dich nicht.
Stände da aber "Karton einer AMD R9 290X" hättest du erst gar nicht drauf geklickt.
 
Du gibst in der Suchmaske dein Produkt ein.
Dann siehst du was ausgespuckt wird und wenn dann "AMD R9 290X" am Anfang steht drückst du drauf denn die Kategorie interessiert dich nicht.

ich muss dich enttäuschen, mein Sack dient nur zu Spasszwecken und ist in rationalen Entscheidungen nicht mit eingebunden, sei es an kritischen Stellen oder nicht. :D
Ich bin der Typ Mensch, der einen Schwaben grosszügig und einen Schweizer als Partysau erscheinen lässt. ;)
 
Ganz klare Sache..
Die Überschrift ist irreführend, unerheblich in welcher Kategorie das Angebot eingestellt wurde. Ich denke, dass das auch jeder Richter dies bestädigen würde. R9 290X OVP ist nicht klar definiert und heisst: R9 290X OriginalVerpackt.

Ich hätte gemacht:
1. Verkäufer nett auf den Fehlkauf hinweisen und sich über einen Rücktritt einigen.
2. Bleibt der Verkäufer Stur, ultimatum setzen: ob Gericht oder Rücktritt
1. Motivierten Anwahlt aufsuchen
2. Klage vorbereiten
3. Polizeiliche Anzeige wegen Betrug machen

Fertig.
 
Ganz klare Sache..
Die Überschrift ist irreführend, unerheblich in welcher Kategorie das Angebot eingestellt wurde. Ich denke, dass das auch jeder Richter dies bestädigen würde. R9 290X OVP ist nicht klar definiert und heisst: R9 290X OriginalVerpackt.

weil?

OVP

er hat die OVP einer R9 290X verkauft und PUNKT.


letztendlich sieht hier jeder das, was er sehen will.

P.S. wenn der käufer erst aufgrund eines fehlkaufes zurücktreten will und erst bei widerstand des verkäufers dann wegen betrug klagt.... ich glaube nicht, dass es sogut ankommt^^

wenn einer betrug wittert, dann muss er gleich dagegen vorgehen und nicht erst anders und sich nachher die sache so "legen" wie es grade passt.
 
Und wieso textet er die Beschreibung nicht so dass offensichtlich ist dass die Originalverpackung gemeint ist?
Z.B:
Originalverpackung einer AMD R9 290X zu verkaufen.

Er hat aber extra AMD R9 290X OVP geschrieben um zu verwirren.
 
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