Uhm... du solltest wirklich lesen lernen - wenn du schon Wikipedia verlinkst das dir direkt widerspricht - haben die Personen eine Gewinnerziehlungsabsicht? Ja.
Seufz!
Es handelt sich um "UND Verknüpfungen", das bedeutet alle Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es ein anmeldepflichtiges Gewebe ist.
Mit anderen Worten: es muß nach Außen gerichtet sein (ist es) UND eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen (tut es) UND es muß auf Dauer angelegt sein (das ist es eben nicht notwendigerweise) UND es muß planmäßig sein (ist es auch nicht notwendiger weise) UND es muß selbstständig sein (ist es) UND es darf nicht gegen das Gesetz oder die Sitten verstoßen (tut es nicht).
Da die Bedingungen 3 und 4 nicht zwangsweise vorliegen, muß eben nicht unbedingt ein Gewebe angemeldet werden, auch wenn drei andere Bedingungen vorliegen.
Ich hoffe, dass ich es so erklären konnte, dass es ein Informatiker versteht.
Und damit wars dann auch schon wieder - echt ekelhaft das manche so dreist sind und auch noch das illegale Verhalten der Scalper entschuldigen müssen.
Ich entschuldige garnichts, sondern stelle deinen Mist richtig. Du solltest den Unterschied dazwischen lernen.
Nicht jeder, der dir widerspricht ist gleich dein Feind und du mußt auch nicht auf jeden, der eine andere Meinung hat, gleich, mit Schaum vorm Mund, losgehen.
Ekelhaft ist nur deine Diskussionskultur, falls man das so nennen kann.
Wie sieht's denn bei den Konsolen aus? Dort gibt es die Preisbindung seitens des Herstellers, nicht des Gesetzgebers. (...)
Wer dagegen verstößt, wird entsprechend sanktioniert, mithilfe einer Blacklist, also nicht mehr beliefert sowie Strafzahlung.
Eigentlich darf man ganz genau das nicht. Viele Hersteller würden den Händlern am liebsten ihre Bedingungen diktieren, meist in die umgekehrte Richtung (also Mindestpreise). Üblicherweise verliert man allerdings die Kontrolle, sowie die Ware verkauft wurde.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Die großen der Branche, Mediamarkt, Saturn, Amazon usw., haben wohl wenig Lust darauf, es sich mit Sony und MS zu verscherzen und das würden sie wohl, auch wenn sie gewinnen. Die ganzen kleinen können sowieso scalpen wie sie Lustig sind. Sony und MS können nicht kontrollieren, ob der kleine Händler sich auf eBay einen Zweitaccount anlegt und darüber verkauft.
Das ganze fällt dann wieder unter den Punkt "die Lösung ist schlimmer als das Problem". Man stelle sich vor, die Hersteller würden ihre eigene Geheimpolizei aufstellen dürfen, die den Händlern nachforscht.
EDIT:
Es gibt nur wenige Dinge, die auch Gerichtsfest sind. So hatte z.B. Deuter Erfolg damit, dass seine Rucksäcke nur in Läden angeboten werden durften, die auch eine persönliche Beratung durchführen konnten. Dafür haben sie dann, gegen Amazon, eine bittere Niederlage an anderer Front einstecken müssen: es ist erlaubt, bei der Suche nach "Deuter" die Rucksäcke der Konkurrenz zu listen und nicht, wie von Deuter gefordert "diese Suche erzielte keine Ergebnisse" zu zeigen.
Dieser Bereich ist unglaublich heikel und die Hersteller sind (zu Recht) extrem beschränkt.
Was das Thema Wucher angeht, bringt das einem doch auch nichts. Ein Wuchervertrag ist automatisch ungültig. Das würde einfach nur bedeuten dass man die Ware zurückgibt und vom Verkäufer sein Geld zurück bekommt, nicht das man nur den normalen Preis zahlt.
Wenn es sich wirklich um Wucher handeln würde, dann könnte man ganz genau das machen. Der Vertrag kann komplett rückabgewickelt werden, muß er aber nicht. Es kann auch so gehandhabt werden, dass einfach nur Schadensersatz geleistet werden muß. Das ist besonders dann interessant, wenn der Geschädigte sonst schlechter dastehen würde.
Beispiel aus der Praxis: jemand, der von Obdachlosigkeit bedroht ist, nimmt einen Mietvertrag zu Wucherkonditionen an. In dem Fall wäre er ja wieder obdachlos und hätte faktisch keine Möglichkeit sich zu wehren. Deshalb wird ermittelt, wie hoch die zulässige Miete ist, die ist dann auch zu zahlen, den Rest bekommt er zurück. (und der Miethai wohl ein Strafverfahren an den Hals).
Aber auf Konsolen und Grakas ist das sowieso nicht anzuwenden.