AW: Geforce GTX 1080 und GTX 1070 Custom Designs: Aufregung um "Golden Samples" für die Presse
Man kann eben nicht alles über einen Kamm scheren, auch wenn es sich manche gerne einfach machen.
Dass die Hersteller ihre Produkte hervorheben wollen steht außer Frage. Ein vorausgewähltes Profil gehört für mich nicht zum Betrug am Kunden.
Beschiss wäre es, wenn der Kunde gar nicht die Möglichkeit hätte, etwas anderes auszuwählen, wie in deinem angesprochenen Beispiel der GTX970.
Das absolut überflüssige Bashing-Thema wäre auch mit einer Hersteller-Anfrage und einem Hinweis zum Testbeginn getan.
Sorry, aber das sehe ich anders, Beschiss ist es wenn die Karten nicht dem Auslieferungszustand für Endkunden entspricht, somit sind die damit erstellten Tests verfälscht.
Es mag ja sein, dass Redakteure/Tester eine Menge Mehrarbeit haben, um die Zusatztools zu installieren und einzustellen, aber genau das hat der Endkunde ja auch vor sich, wenn er es denn in Anspruch nehmen will.
Ein Test von Karten im veränderten Zustand spiegelt eben nicht wieder, was der Endkunde zuhause zu erwarten hat, wenn er sich solch eine Karte in seinen Rechner einbaut, das ist hier in den Statements der Hersteller auch ganz klar kommuniziert worden. Die Tester benötigen also keine zusätzliche Software, der Enkunde schon. Der Tester wird sich dann wohl auch oft aus Zeitmangel mit eben dieser Software nicht auseinandersetzen wollen/müssen und diese nicht in den Test mit einbeziehen, der Kunde erhält ein verfälschtes Bild/Wertvorstellung vom Produkt. Das ist den Herstellern durchaus bewusst, sie haben dies absichtlich herbeigeführt um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erschleichen. die nicht von vornherein stattgefundene Aufklärung dieser Umstände war ebenfalls vorsätzlich begangen worden.
Es hat sich keiner der betreffenden Hersteller bemüht, diese Umstände im Vorfeld offenzulegen, weswegen ja überhaupt erst eine Stellungnahme derer angefordert werden musste.
Das nennt sich vorsätzliche zielgerichtete Manipulation, Beschiss, Betrug.
Das deutsche Strafrecht definiert Betrug ziemlich genau:
Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert.
Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters.
Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.
Neben dem Betrug nach § 263 StGB kennt das Gesetz auch den besonders schweren Fall des Betrugs nach § 263 Abs. 3 StGB.
Dazu gehören die Regelbeispiele gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung, Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes u.a.
Fazit: Tatbestand erfüllt! Die Stellungnahmen der Hersteller sind nach meiner Rechtsvorstellung somit indirekte Geständnisse einer Straftat.