Emissionen: Studie sieht Elektroautos klar vor Verbrennern

Aber zurück zur Stromtrasse: Der Hamster war auch hier nur als plakatives Beispiel gedacht. Und ein starker Naturschutz ist auch wichtig. Ein schönes Negativbeispiel: Link zu Extra3 bei YouTube. Wer auf so eine Idee kommt und das auch noch absegnet sollte schleunigst aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden und die Gesetze entsprechend klarer formuliert.

Die Ausgleichsflächenregelungen sind sowieso ein einziges Industriegeschenk. Gewertet wird im Prinzip nur der ökologische Wert einer neu "geschaffenen" Fläche und dass auch mit Vorschussbonus für in 50 Jahren, wenn die Natur die Umbaumaßnahmen selbst verdaut hat. Das und was für Flächen im Gegenzug weichen müssen, spielt dagegen praktisch gar keine Rolle, solange diese nicht selbst einen gehobenen Schutzstatus genießen, was 95% der Flächen nunmal nicht machen. Ergebnis ist dann schnell eine Ausgleichswirkung von Null - wenn die Maßnahmen überhaupt gebaut werden. (Grüße an Airbus. Wie weit seit ihr schon mit dem Ausgleichs fürs Mühlenberger Loch? Aber ein Glück, dass Hamburg jetzt tausende Arbeitsplätze in der A380-Produktion hat...)



Spontan ... so so. Nein, ich möchte von dir wissen welches Gesetz eine eindeutige zeitliche Regelung trifft (genauer die von dir angesprochenen maximal 25 Jahre Betrieb einer WKA), also den Paragraph und Absatz bitte! Das BlmSchG betrifft ja nicht nur WKA ... so mal ganz nebenbei erwähnt.

Ich bin mir 99,9% sicher, dass es keine zeitliche Begrenzung für die Nutzung von WKAs gibt. Nur die Vergütung nach EEG läuft irgendwann aus und bis vor kurzem sah es dann für die Anlagen schlecht aus, weil sie in direkter Konkurrenz mit staatlich subventioniertem Kohlestrom für teilweise unter 2 Cent / kWh nichteinmal die Wartungskosten hätten einfahren können. Ich wüsste auch nicht, dass es unabhängig davon gesetztliche Vorgaben bezüglich der Haltbarkeitszusagen des Herstellers gäbe. Die einzige Möglichkeit wäre tatsächlich, dass Versicherungen auf diese pochen, da habe ich aber auch nie was von gehört. Nach 2 Jahrzehnten Betrieb sagen die über den tatsächlichen Zustand einer Anlage ohnehin weniger aus, als selbst die oberflächlichste Prüfung - also sollten die Versicherungen eher auf einen technischen Check bestehen.
 
Ich bin mir 99,9% sicher, dass es keine zeitliche Begrenzung für die Nutzung von WKAs gibt.
Richtig und schon gar nicht per Gesetz, aber ich wollte das von unserem 25 Jahre = EOL-Vertreter lesen ... scheinbar ist er ja besser informiert, als Leute die täglich damit umgehen. :D

Man ist früher von einer "Lebenszeit" von etwa 20 Jahren ausgegangen (inzw. rechnet man sogar mit 30 Jahren), denn wie du schon geschrieben hast sind WKA unter Wartung und Austausch von Verschleißteilen durchaus in der Lage mehrere Menschenleben zu überstehen und dürfen das auch. Solange bis irgendwelche Bestimmungen dagegensprechen so das die Genehmigung über den Betrieb der jeweiligen WKA am Erbauungsort erlischt.
 
Solange bis irgendwelche Bestimmungen dagegensprechen so das die Genehmigung über den Betrieb der jeweiligen WKA am Erbauungsort erlischt.
... mmm ... nur als kleiner Tipp, falls ihr an dieser Thematik wirklich tieferes Interesse habt: Erkundigt euch mal nach dem Unterschied von "Genehmigung" und "Erlaubnis" in unserem Land. Windkraftanlagen sollten hier eine "Erlaubnis" besitzen ... das ist schon ein Unterschied!
 
Na ja ... gleich 20:00 Uhr. Allen Gewogenen in diesem Forum, die doch gleich doch nochmal hier oder da reinschauen, einen guten Rutsch!
 
Diskussionen über Dinge, die man schlicht in der jeweiligen Definition nachlesen kann, vermeide ich selbst mit Leuten, die nicht jede Meinung abseits ihres Standpunkts = geistigen Horizonts als "blödes Geschwätz" und "ignorantes Gelaber" abtun.
FYI: unter 150 Einwohner pro km²
In solchen Kreisen leben 21 Millionen Deutsche. Einer davon hält sich für produktiver als 62 Millionen weitere Bürger.

Gratulation, du hast in deiner Panik mal schnell versucht irgendwas zusammenzugoogeln.
Leider hast du deine eigene Verlinkung überhaupt nicht richtig gelesen wie es scheint.
Lediglich der letzte Absatz geht darauf ein, "nach Definition des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben ländliche Räume eine Bevölkerungsdichte unter 150 Einwohnern pro Quadratkilometer"
Huiuiui, das BBSR, was für eine Instanz!
Für andere Quellen hat es bei dir nicht gereicht, bzw. fehlt ein entsprechender Statista Account.
Das du auf den Rest nicht eingehen kannst ist belustigend, aber vorhersehbar, der K(r)ampf des großstädtischen Wichtigtuers und Rechthabers, um die "Deutungshoheit".
Find dich damit ab, wenn morgen die Großstädte plötzlich verschwinden (du inklusive, auch wenn du dir sehr wichtig vorkommst), fehlt uns fast gar nichts.
Einfach nur Popcorn.:lol:
Danke für die Lacher, das neue Jahr fängt gut an.
Gutes neues Jahr allen.
 
Windkraftanlagen sollten hier eine "Erlaubnis" besitzen ... das ist schon ein Unterschied!

Sie besitzen hier in Deutschland aber eine Genehmigung (Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer WEA) und wenn du dir dein gepostetes BImSchG mal durchgelesen hättest wäre das im §10 auch dir aufgefallen. :D

Edit: Falls du auf die gültige Betriebserlaubnis anspielst ... die kann und wird im Einzelfall geprüft und wird auch verlängert. Hat bei einer Anlage ja prima geklappt seit 1983. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls du auf die gültige Betriebserlaubnis anspielst ... die kann und wird im Einzelfall geprüft und wird auch verlängert.
Ja, so ist es ... und die kann im Einzelfall (das sind Ausnahmen) auch verlängert werden, so einen Fall kenne ich persönlich ebenfalls. Nur, hilft uns das bei den tausenden ablaufenden Windrädern in SH bzw. der Nordsee weiter? V.a. wenn es absehbar immer noch keine leistungsfähigen Stromtrassen in den Süden der Republik geben wird.
Oder speziell bei einer realen Diskussion über die tatsächlichen CO2-Emissionen bei Elektroautos?
In Nordeutschland werden die zuständigen Behörden jedenfalls damit rechnen müssen, daß ihnen die Ohren von genervten Betroffenen langgezogen werden, sollten die Erlaubnisse für exponierte Anlagen tatsächlich verlängert werden.
 
Nur, hilft uns das bei den tausenden ablaufenden Windrädern in SH bzw. der Nordsee weiter?

Die Offshore-Anlagen sind weniger problematisch in Sachen Verlängerung der BE und auch ein Repowering ist da leichter umzusetzen als Onshore, weil damit bereits kalkuliert wurde. Das das Repowering Onshore mittlerweile zurückgefahren wurde (dank des Verlustes der staatlichen Förderung :schief:) ist ein hausgemachtes Problem.
Das die Förderung vom Staat für den Kauf eines E-Autos auch irgendwann gestoppt wird, steht so sicher in den Sternen wie es auch bei den erneuerbaren Energien geschah. Es bleibt weiterhin spannend in diesem Bereich ... :D
 
Das die Förderung vom Staat für den Kauf eines E-Autos auch irgendwann gestoppt wird, steht so sicher in den Sternen wie es auch bei den erneuerbaren Energien geschah.
Die Förderung wäre schon ok, auch länger, aber nur wenn es Sinn macht. Ich kenne einen (1!) alten Studienfreund, der eine nicht mehr subventionierte Solaranlage auf dem Dach hat ...
er verbraucht seinen Strom inzwischen selber und damit läd er sein E-Mobil regelmäßig, muß es inzwischen allerdings alleine nutzen, seiner Frau ist das Risiko zu groß, mit angeblich fast halbvollen Akkus doch nach gut 20 km wieder irgendwo liegen zu bleiben ...
Und ja, der zentrale Knackpunkt bleibt die seit 20 Jahren fehlende Stromschiene in den Süden!
 
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