AW: [Diskussionsthread] Marktplatzregeln Oktober 2013
Ich will mich jetzt auch mal zu dem Thema äußern, nachdem ich aus dem Urlaub zurück bin. Die Bilderpflicht in den Kaufgesuchen ist schon längere Zeit ein Problemkind für sich. Eigentlich zieht sich dieses Thema schon so lange ich Moderator bin, also geschlagene 5,5 Jahre. In der ersten Fassung der Regeln für die Bilderpflicht war der Kaufgesuchebereich nicht einmal ausdrücklich erwähnt, obwohl er selbstverständlich miteinbezogen war. Wir unterscheiden in der Hinsicht nicht zwischen den einzelnen Unterforum und werden das auch nicht in Zukunft machen. Einerseits würde dies erneut zusätzlichen Aufwand bedeuten, andererseits würde es für zusätzliche Verwirrung bei den jeweiligen Nutzern führen, da ihnen die Ungleichbehandlung beider Unterforum nicht sofort in den Kopf käme. Es ist leider bis heute trauriger Fakt, dass für die Kaufgesuche einfach angenommen wird, dass bestimmte Teile der Regeln für dieses Unterforum nicht gelten würden. Das beschränkt sich dabei nicht nur auf die Bilderpflicht. Auch Spiele ab 18 sind gerne ein Thema. Dem ist aber nicht so.
Mittlerweile haben wir speziell für die Kaufgesuche folgenden klärenden Satz aufgenommen:
Ein Nutzer, der in einem Kaufgesuche-Thread Ware einstellt, anpreist, anbietet oder auf sonstige Weise erwähnt, hat die Bilderpflicht zu erfüllen, soweit der angegebene Preis 100 € oder mehr beträgt.
Speziell das "auf sonstige Weise erwähnt" sollte jedem klar machen, dass auch Interessensanfragen die Biderpflicht auslösen. Wie man aber hier verfolgen kann, ist dem nicht so. Ist ja OK. Allerdings ist die Tendenz derzeit so, eher eine noch deutlichere Erläuterung in den MP-Regeln aufzunehmen, als eine zusätzliche Ausnahme zu formulieren. Die Gründe sind fast die gleichen, wie für die möglichst zu verhindernde Ungleichbehandlung zwischen den Unterforen. Ausnahmen bedeuten immer zusätzliche Anforderungen an die Umsetzung auf der Seite der Moderation und Anforderungen an das Verstehenkönnen der jeweiligen User.
Um eine verständliche Ausnahme einfügen zu können, muss zunächst einmal klar sein, worauf sich die Ausnahme bezieht. In diesem Fall auf "Interessenanfragen". Doch was sind eigentlich "Interessenanfragen"? Hier sehe ich das größte Problem eine konkret differenzierende Definition zu finden, die auch in gewisser Weise intuitiv verständlich ist. Ist sie es nämlich nicht, muss dies innerhalb der Regeln erklärt werden (können). Meine Erfahrung in dieser Hinsicht ist, dass spätestens dort nur noch Juristen durchsteigen. Wir sind aber nicht das Jura-Forum. Meine umfangreiche Erfahrung mit Interessenanfragen zeigt, dass eine konkrete Abgrenzung nicht möglich ist. Die Grenze von einer Interessenanfrage hin zu einem Angebot oder einem Beitrag, der nicht mehr als Interessenanfrage, aber auch nicht als Angebot klassifiziert werden kann, ist fließend. Gerne erfolgt die Grenzüberschreitung unbemerkt per PN oder im Verlauf weniger Minuten innerhalb eines Gesprächs im Thread. Genau diese Punkt zu treffen, wann keine Interessenanfrage vorliegt, halte ich für extrem schwierig. Nicht nur für uns, sondern auch für User, die die beiträge melden. Die zahl von Falschmeldungen könnte steigen, aber auch die Zahl von Beschwerden, eben weil eine Wertung vorgenommen wurde, die auch anders hätte ausfallen können mit den passenden Argumenten.
Doch gerade die MP-Regeln zeichnen sich dadurch aus, dass die Moderation simple ja/nein-Entscheidungen zu treffen hat, also liegt ein Verstoß vor oder nicht. Wertungen sind in den MP-Regeln so gut wie nicht vorzufinden und das hat auch seinen guten Grund. Der MP ist mit seinem Inhalt hierfür schlicht zu kritisch, als dass ehrenamtliche Moderatoren durch eigene Wertungen in Vertragsabschlüsse bzw. -anbahnungen eingreifen dürfen. Doch gerade durch die Wertung, ob eine Interessenanfrage vorliegt oder nicht, wird dieses Vorhaben torpediert. Mit einem simplen Festmachen an dem Wort "Interesse" ist es daher nicht getan. Feste Beispiele in den Regeln nutzen nichts, da leicht zu umgehen.
Ebenso unmöglich ist es als Voraussetzung zu verwenden, dass kein Preis genannt werden darf. Doch gerade eine Preisangabe wird von den MP-Regeln gefordert. Auch hier verweise ich auf meine obigen Ausführungen zu Ausnahmen von Grundsätzen in den MP-Regeln. Ich gebe aber zu, dass gerade die Preisangabepflicht in den Kaufgesuchen nicht so konsequent verfolgt wird, wie in den Verkaufstheads. Auch das lässt sich u. a. mit der unterschiedlichen Threadsituation in den Kaufgesuchen erklären, wo der Verkäufer nicht der Threadersteller ist, sondern nur Beitragsersteller. Im Grunde kann die Preisangabepflicht als Indikator dienen, um die Schwierigkeit zu demonstrieren, dass gewisse Vorgehensweisen in den Verkaufsthreads, in den Kaufgesuchen nicht funktionieren bzw. schwieriger umzusetzen sind. In einem Verkaufsthread preist der Verkäufer seine Ware immer an. In den Kaufgesuchen ist jedoch eine Stufe vorgeschaltet vor der Anpreisung. Eben diese Interessenanfrage. Würden wir nun eine Ausnahme für Interessenanfragen formulieren, befürchte ich die gleiche Problematik wie derzeit bei der Preisangabepflicht. Nämlich die Unwissenheit wann denn nun eine Grenze hin zum Regelverstoß überschritten wurde und wie man darauf reagieren soll.
der Artikel ist dem Suchenden-Artikel gleichwertig z.B SUCHE R9 290 ...... Frage: "Wäre auch INTERESSE an einer 780 / 780Ti / 290X o.ä vorhanden?"
Auch hier kann ich sagen, dass eine solche Voraussetzung an der Realität scheitern wird. Oftmals sind die Suchanfragen so dermaßen ungenau formuliert, dass schon Probleme bestehen eine "Gleichwertigkeit" beurteilen zu können. Wieder problematisch in dieser Hinsicht ist, dass eine Wertung vorgenommen werden muss.
Ich finde es gut, dass bereits versucht wird, konkrete Vorschläge für eine Regel zu formulieren. Immer her damit. Die Vorschläge müssen jedoch die Grundsätze der MP-Regeln beachten und damit systematisch passen. Daher bitte folgendes berücksichtigen:
- Regelausnahme muss eine Ja/Nein-Entscheidung beinhalten. Wertungen durch Moderatoren möglichst verhindern, um unterschiedliche Vorgehensweisen der Mods zu verhindern.
- Neu eingeführte Begriffe müssen exakt ausfomuliert und definiert sein. Was ist eine Interessensanfrage und wann liegt keine mehr vor?
- Ungleichbehandlung innerhalb der Unterforen vermeiden.
Eine persönliche Note:
Ich befürworte derzeit ganz klar, dass weiterhin auch Interessenanfragen die Bilderpflicht auslösen. Ich sehe derzeit nicht die Möglichkeiten und Fähigkeiten auf unserer Seite eine derartige Ausnahme für alle User gerecht und gleich umzusetzen. Wer die Regel als "unbequem" empfindet oder ein Kaufsuchender auch noch auf PN des Anfragenden reagiert, ist nicht unsere Baustelle. PN-Deals sind untersagt und wer dadurch einen Schaden erleidet, hat eben Pech gehabt.
Wir haben unabhängig von der aktuellen Diskussion bereits an einer Erweiterung der MP-Regeln gearbeitet. Der aktuelle Satz in Bezug auf die Bilderpflicht wird nochmals erweitert. Ebenso versuchen wir eine Aufgliederung der MP-Regel 3.3 vorzunehmen, um Usern mit Kaufgesuchethreads auf diesen Umstand deutlicher hinzuweisen:
Ein Nutzer, der in einem Kaufgesuche-Thread Ware einstellt, anpreist, anbietet oder auf sonstige Weise erwähnt, hat die Bilderpflicht zu erfüllen, soweit der angegebene Preis 100 € oder mehr beträgt. Dies gilt insbesondere für bloße Interessensanfragen, ohne Abgabe eines verbindlichen Angebots.