Die Steuer CD

Dieses Land hat gut 80 Millionen Einwohner.
Wir müsten Alle Ohne Ausnahme den Deutschen Staat / Regierung dafür Anzeigen wegen Misbrauch von Steuergelder zweck Helerwahre Kauf und Schadenersatz Anfordern.

Mahl sehen was diese Affen in Berlin dann machen was auf solche Ideen kommen. :D

da es sich garnicht um hehlerware handelt, dazu der vorsatz der bereicherung fehlt, der missbrauch von steuergeldern sowieso (durch den kauf der cd hat man mehr einnahmen wie ausnahmen), siehts vor gericht ganz schön schlecht aus für dich.
wofür willst du schadensersatz fordern? eigentlich müsstest du schadenseratz zahlen, weil du ganz offensichtlich bereit bist, auf zu leistende steuern zu verzichten. ich aber nicht, deswegen darfst du schön an mich zahlen :D.
 
Quatsch. Schweitz war nur die hintertür für die öfentlichkeit. Das geld kam von rosewelt bank usa.
schau dir den zweiten teil von ZEITGEIST an für details

unsinn, über die schweiz wurden die ganzen gestohlenen werte wie kunst, gold, schmuck, devisen verschoben, weil es keine andere möglichkeit mehr gab. die schweiz hat damals hehlerei in ganz grossen stil betrieben.
 
Hi@all

Als Schweizer möchte ich doch noch einige Worte loswerden... Bin nicht immer ganz einverstanden, was hier geschrieben wird.

1.)
Steuerzahler hinterziehen Steuern im Ausland oder schaffen diese hinterzogenen Steuern ins Ausland. = Straftat (erster erkennbarer Verstoß)

2.)
privater Mitarbeiter bei einem Privatunternehmen im Ausland (schweizer Bank) erkennt das und möchte seine Informationen verkaufen. = (Verstoß gg. Arbeitsvertrag) = Straftat?

3.)
der deutsche Staat (Summe aller Steuerzahler/-hinterzieher) möchte die hinterzogene Steuer wieder dem Staatssäckel zuführen. = legitim

4.)
deutscher Staat kauft die Informationen von der Privatperson eines Privatunternehmens. Es liegt keine Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses vor, sondern ein arbeitsrechtlicher Verstoß gg. einen Arbeitsvertrag des Bankangestellten! = moralisch vielleicht nicht ganz einwandfrei aber:

Sorry, ich erkenne hier keine Straftat des deutschen Staates.

Du hast ein sehr krudes Verständnis von Recht...

Denkst du, ich bin nach Gesetzbuch im Recht, wenn ich meinen Dealer verklage, weil er mir das vorausbezahlte Dope nicht geliefert hat?
Stell dir vor: Nein, es ist nicht rechtens. Weil, ums mal seeehr simplifiziert auszudrücken, der Kauf illegaler Ware (wozu eine gestohlene CD zweifellos zählt) einen Vertrag nicht zu Stande kommen lässt.

Deine weiteren (nicht sehr sachlichen) Seitenhiebe Richtung Schweiz lasse ich mal unkommentiert...

...
Die Schweiz könnte natürlich darum bitten, dass der deutsche Staat sie bei der Durchsetzung ihres Bankgeheimnisses unterstützt - aber dann hätte das deutsche Finanzamt im Gegenzug sicherlich auch gern ein bißchen Hilfe. ;)
Das ist halt der Haken wenn man sich -wie die Schweiz- von niemandem etwas sagen lassen will: Niemand nimmt Rücksicht.

Was ist denn mit dem Vorschlag der Abgeltungssteuer? Oder Amtshilfe bei Verdachtsfällen?
Ich verstehe in keinster Weise, warum das Bankgeheimnis abgeschafft werden soll. Weder bei uns in der Schweiz, noch in irgendeinem anderen Land.
Soviel Gejammer in diesem Forum von wegen "gläserner Deutscher", DRM, etc., aber hier, wo ihr nicht (direkt) betroffen seid, scherts euch nicht?? :what:

@acc: Willst du tatsächlich über Altlasten von Staaten in den 30ern, 40ern, diskutieren? Ich werde nicht mit Anschuldigungen wegen Deutschlands Nazivergangenheit kommen, das ist mir eindeutig zu primitiv.
Einen Denkanstoss kann ich mir aber nicht verkneifen: Als Bewohner der Schweiz zur damaligen Zeit; was denkst du, wie fühlt es sich an, von einer vor nichts Halt machenden Armee, angeführt von einem Psychopathen, eingekesselt zu sein? Würdest du nicht auch, sowohl als Privatperson als auch als Staat, jede Möglichkeit nutzen, die dir ein Überleben sichern könnte?


Zum Schluss: ich hoffe, ihr habt bemerkt, dass ich keineswegs die Steuerhinterziehung oder die Banken, die damit Geschäfte machen, verteidige.
Was ich nicht gutheissen kann, ist die Art und Weise, mit der die deutsche Regierung (und ein andernmal wirds wieder die CH-Regierung sein) vorgeht. Das sind Machenschaften einer kriminellen Organisation, nichts weiter.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nix am Hut.

Grüsse & einen schönen Abend,
Deimos
 
unsinn, über die schweiz wurden die ganzen gestohlenen werte wie kunst, gold, schmuck, devisen verschoben, weil es keine andere möglichkeit mehr gab. die schweiz hat damals hehlerei in ganz grossen stil betrieben.
Damals, damals, damals, damals, damals.... . Das war damals und heute ist wieder was Anderes. Man sollte die Geschihte ruhen lassen und nicht andauernd den Dreck der Vergangenheit Aufwirbeln. Wir Leben JETZT und HEUTE und nicht in der Vergangenheit. Man sollte sich mit der Zukunft Beschäftigen und diese Drecks Vergangenheit eindlich Begraben. Mich staunt es das die sache nicht so langsam Langweilt.

Das heute Deutschland steuergelder Ausgibt für Schweizer Hehlerwahre während hier 4 Millionen Hartz 4 empfänger von ein monat am Anderen nicht zu Fressen haben finde ich eine Krasse Unverschähmtheit und wen nun der ottonormal Verbraucher den Beispiel volgt, sollte sich weder der Staat weder noch die Justitz Staunen weil das hat mit Sicherheit Volgen.

Anderersits denke Ich mir so mein Teil, Verknüpfe diese Aktion mit den "Zeitgeist" entlarwungen und gehe (im Hintergedanke) davon aus das Diese CD Überhaupt nicht existiert und das die Gesammte Geschihte Eine Klugere Strategische Masseneinschüchterung ist um die Steuerhinterziher zur Selbstanzeige zu Bewegen und somit diese zu Erwischen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist denn mit dem Vorschlag der Abgeltungssteuer?

Keine Ahnung. Was soll damit sein?
Ich sehe keinerlei Zusammenhang mit Verbrechen gegenüber dem deutschen Gesetz.

Oder Amtshilfe bei Verdachtsfällen?

Hat die Schweiz einen internationalen Haftbefehl gegenüber dem Informanten rausgegeben? Ich wüsste nicht. Afaik weiß sie nicht mal, wer es ist. Genauso wie der deutsche Staat nicht weiß, wer Geld vor ihm in der Schweiz versteckt.

Ich verstehe in keinster Weise, warum das Bankgeheimnis abgeschafft werden soll. Weder bei uns in der Schweiz, noch in irgendeinem anderen Land.
Soviel Gejammer in diesem Forum von wegen "gläserner Deutscher", DRM, etc., aber hier, wo ihr nicht (direkt) betroffen seid, scherts euch nicht?? :what:

De facto ist das Problem imho nicht das Bankgeheimniss des jeweiligen Staates, sondern das internationale Kapitalsystem als Form des Grenzverkehres. Der deutsche Staat möchte eigentlich gar nicht Wissen, wer wieviel Geld auf welchem Schweizer Konto hat. Er möchte nur Wissen, wieviel Geld die deutsch-schweizerische Grenze passiert hat...
Im übrigen sind wir von entsprechenden Regelungen bezüglich staatlicher Einsichtnahme innerhalb Deutschlands direkt betroffen - und unterm Strich überwiegen die Vor- die Nachteile.

@acc: Willst du tatsächlich über Altlasten von Staaten in den 30ern, 40ern, diskutieren?

Man könnte zumindest über die erfolgte oder eben nicht erfolgte Aufarbeitung selbiger diskutieren. Aber bitte in einem anderen Thread.


Einen Denkanstoss kann ich mir aber nicht verkneifen: Als Bewohner der Schweiz zur damaligen Zeit; was denkst du, wie fühlt es sich an, von einer vor nichts Halt machenden Armee, angeführt von einem Psychopathen, eingekesselt zu sein?

Diese Frage hätten sich ettliche Länder Europas auch gerne gestellt...
 
Es gibt einen Präzedenzfall, nämlich die Lichtenstein-Geschichte. Damals hatte der BND die Steuerdaten wohl für 4,2 Millionen Euro gekauft und die werden kaum aus einer legaleren Quelle stammen.
Richtig. Aber hätte jemand auf Grund dessen Anklage erhoben würde es vielleicht jetzt anders aussehen. Im Prinzip ist es "streng genommen" nach jetziger Rechtssprechung so, dass der Erwerb der CD/DVD rechtens ist, da es sich bei Daten nicht um eine "bewegliche Sache" handelt. Das liegt daran, dass bei Beschliessung des Gesetzespassus(Hehlerei) es noch keine "theoretischen" Daten damals in der Form wie heute gab und diese foglich bei der genauen Formulierung nicht berücksichtigt werden konnten. Wenn man aber nun das Gesetz so interpretiert, angepasst auf die heutige Zeit, was teils bei anderen Verfahren, siehe Kopierproblematik, genauso gehandhabt wird, wäre der Kauf durchaus strafrechtlich bedenklich. Wenn jedoch niemand dagegen klagt, wird ein dafür zuständiges Gericht nicht von alleine handeln.

Ich kann den Staat schon verstehen und es ist auch im Sinne der Allgemeinheit, allerdings finde ich es nicht ok, wenn durch den Kauf illegal erworbener Daten andere dazu angestiftet werden dem gleichzuziehen. Das erinnert mich ein wenig an eine inoffizielle Kopfgeldaktion und stachelt nur zu weiteren rechtswiedrigen Taten an.

MfG
 
Hallöchen auch,

Du hast ein sehr krudes Verständnis von Recht...

Denkst du, ich bin nach Gesetzbuch im Recht, wenn ich meinen Dealer verklage, weil er mir das vorausbezahlte Dope nicht geliefert hat?
Stell dir vor: Nein, es ist nicht rechtens. Weil, ums mal seeehr simplifiziert auszudrücken, der Kauf illegaler Ware (wozu eine gestohlene CD zweifellos zählt) einen Vertrag nicht zu Stande kommen lässt.

.......
Grüsse & einen schönen Abend,
Deimos

Es wurde keine CD gestohlen. Und damit fällt deine ganze Argumenation in sich zusammen. Es wurden verfügbare Daten kopiert und diese sollen nun verkauft werden.

Meine Rechtsauffassung mag für einen Schweizer Bürger evtl. tatsächlich etwas "krude" erscheinen, das hängt aber wahrscheinlich auch damit zusammen, dass unsere Rechtssysteme nicht ergeichbar sind.
Nach deutschem Recht liegt keine Straftat vor und nach schweizer Recht würde mich die sachliche Herleitung von objektivem und subjektivem TB durchaus interessieren.

Also nur zu! ;)

öhm ... und

Deine weiteren (nicht sehr sachlichen) Seitenhiebe Richtung Schweiz...
waren durchaus sachlich, auch wenn es einen User gab, der scheinbar Verständnisprobleme hatte und unbedingt Dinge hineininterpretieren musste, die ich so weder geschrieben noch gemeint hatte.
In der Schweiz wird (aus existenziellem Zwang) bedeutend härter gg. Verstöße gg. das s.g. Bankgeheimnis und verwandte "finanztechnische" Straftaten auf Privatrechtssektor vorgegangen, als im Verhältnis betrachtet zu Straftaten gg. die sexuelle Selbstbestimmung und/oder die körperliche Unversehrtheit.
Dieses Mißverhälnis der Koppelung Strafrecht/Zivilrecht besteht ggü. allen anderen europäischen Staaten und nur das habe ich bemängelt.
Dass der schweizer Staat dies so handhabt, liegt ja in seinem Status als "Banktresor/-haus der Welt" begründet, was die Sachlage jedoch nicht besser macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde keine CD gestohlen. Und damit fällt deine ganze Argumenation in sich zusammen. Es wurden verfügbare Daten kopiert und diese sollen nun verkauft werden.

Meine Rechtsauffassung mag für einen Schweizer Bürger evtl. tatsächlich etwas "krude" erscheinen, das hängt aber wahrscheinlich auch damit zusammen, dass unsere Rechtssysteme nicht ergeichbar sind.
Nach deutschem Recht liegt keine Straftat vor und nach schweizer Recht würde mich die sachliche Herleitung von objektivem und subjektivem TB durchaus interessieren.

Also nur zu! ;)

Ich bin n'Depp, sorry. Ich habe erst jetzt verstanden, auf was du hinaus willst. War anscheinend definitiv zu müde beim letzten Lesen :ugly:

Der Mitarbeiter hat den Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt, sondern mit der Zweckentfremdung der Daten "lediglich" gegen Arbeitsrecht verstossen (was du ja eigentlich 1:1 geschrieben hast :ugly:).
Damit hast du vermutlich sogar Recht, obwohl die Beurteilung des Tatbestandes meines Erachtens juristischer Auslegung bedarf (wozu mir - und vermutlich den meisten im Forum - in dieser Tiefe das Fachwissen fehlt).

Ich gebe mich demzufolge deiner Argumentation geschlagen, da die meine (geht man nicht von Diebstahl aus) nicht zieht. :D

waren durchaus sachlich, auch wenn es einen User gab, der scheinbar Verständnisprobleme hatte und unbedingt Dinge hineininterpretieren musste, die ich so weder geschrieben noch gemeint hatte.

Ich habe mir deine Posts nochmals zu Gemüte geführt; ich habe dich tatsächlich falsch verstanden.
Daher entschuldige bitte meinen Vorwurf der Unsachlichkeit, der
Anschuldigung ging die Fehlinterpretation meinerseits voraus. :(

In der Schweiz wird (aus existenziellem Zwang) bedeutend härter gg. Verstöße gg. das s.g. Bankgeheimnis und verwandte "finanztechnische" Straftaten auf Privatrechtssektor vorgegangen, als im Verhältnis betrachtet zu Straftaten gg. die sexuelle Selbstbestimmung und/oder die körperliche Unversehrtheit.
Dieses Mißverhälnis der Koppelung Strafrecht/Zivilrecht besteht ggü. allen anderen europäischen Staaten und nur das habe ich bemängelt.
Dass der schweizer Staat dies so handhabt, liegt ja in seinem Status als "Banktresor/-haus der Welt" begründet, was die Sachlage jedoch nicht besser macht.

Ich kann das nicht mal abstreiten, das Schweizer Strafrecht geht verhältnismässig deutlich härter gegen finanzielle Vergehen als gegen die von dir genannten Straftaten vor. Mir kommt da dieser Fall in den Sinn:
Passanten verprügelt: Schweizer Schläger wollten Überfälle vertuschen - Nachrichten Vermischtes - WELT ONLINE

Wie die Angelegenheit ausgegangen ist, weiss ich nicht, resp. habe ich nicht recherchiert. Allerdings war die mediale Aussage klar: würden die Schüler in DE verurteilt, hätten sie deutlich härtere Strafen zu erwarten als in der Schweiz, was deine These m.E. doch bis zu einem gewissen Grad stützt.

@ruyven_macaran
Die Antwort auf deinen Post folgt.

Grüsse,
Deimos
 
Hallo Deimos,

Im Gegensatz zu 17&4 hast du dir wenigstens noch mal die Mühe gemacht nachzulesen. Das allein verdient schon meine Anerkennung.

Deine Reflexion allerdings verdient meine Achtung. :) :daumen:
 
4.)
deutscher Staat kauft die Informationen von der Privatperson eines Privatunternehmens. Es liegt keine Verletzung des schweizerischen Bankgeheimnisses vor, sondern ein arbeitsrechtlicher Verstoß gg. einen Arbeitsvertrag des Bankangestellten! = moralisch vielleicht nicht ganz einwandfrei aber:

Sorry, ich erkenne hier keine Straftat des deutschen Staates.

§ 17 Absatz 2 Nr. 2 UWG i. V. m. § 26 StGB -> Anstiftung zur Geheimnishehlerei.

Das die zum Kauf angebotenen Informationen bereits vor dem Angebot auch nach schweizerischem Recht hoechstwahrscheinlich widerrechtlich erlangt wurden, ist hier unerheblich. Zwar gibt es den "omnimodo facturus", den zur Tatbegehung entschlossenen, aber die Begehung wird hier ja an eine Gegenleistung -Geld- geknuepft. Bis dieses fliesst, ist der Taeter nur tatzugeneigt.

Das der Taeter Schweizer ist und die zum Kauf feilgebotenen Informationen in der Schweiz erlangt wurden, ist ebenfalls unerheblich. Handelt der Mittaeter (hier: die deutsche Staatsanwaltschaft) an einer Auslandstat im Inland, ist das deutsche Strafrecht anwendbar; auch dann, wenn die Tat im Ausland nicht strafbar gewesen waere.

Und ja, Moral war noch nie eine linke Baustelle.
 
BMJ schrieb:
§ 17 UWG

Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte ...

(2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,


1.
...
oder


2.
ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

......

i.V.m.

BMJ schrieb:
§ 26 StGB

Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

:lol::lol:
Das hapert schon an den in Absatz 2 aufgeführten ausschließlichen Tatbeständen und der Gesetzesintention. Noch besser wird es allerdings, wenn du der Staatsanwaltschaft Anstiftung ans Bein binden willst.
:schief:

Wenn mit deinem Konstrukt im vorliegenden Fall jemand rechtskräftig letztinstanzlich durchkommt, schicke ich dir ein 50-Liter-Faß Bier deiner Wahl.

Und ich stehe zu meinem Wort!

Mit deinen Plattitüden und deiner Hetze gg. "Linke" kratzt du mich nicht die Bohne. Also kannst du dir das niedrige Niveau für den Stammtisch aufsparen.
Ich werde die "freiheitliche Liberalität" des Regierungs-Koalitionspartners gern an Taten messen. Bis jetzt gab´s nur viel Gelaber ..... :schief:
 
Um ein Verbrechen aufzuklären, kann man problemlos Sachen kaufen, die zur Aufklärung beitragen.
Denn die CD ist ja nicht in Deutschland beschafft worden sondern in der Schweiz und die Schweiz unterliegt nicht deutschem Recht.
Also, endlich her damit und in den Knast mit den Typen, die Steuern hinterziehen.
 
hab gelesen das die schweitz die schnauze nun so voll hat alle konten deutscher politiker auffliegen zu lassen.
 
Deine Eloquenz und Inhaltsdichte lassen mal wieder zu wünschen übrig, aber das nur am Rande.

Ich empfehle zu den von JePe vorgebrachten Punkt mal die Lektüre von folgenden zwei Beiträgen: .....

Euer Herumreiten auf dieser Rechtsnorm und die Ansicht einzelner bloggender RA sind, wollen wir doch mal mit offenen Karten spielen, im deutschen Strafrecht ziemlich unmaßgeblich. Naja, und hättest du dir die Kommentare mal durchgelesen, wäre evtl. aufgefallen, dass durchaus abweichende Meinungen existieren. Ich bemühe jetzt meinerseits nicht das WWW um gegenteilige Meinungen aus Anwaltskreisen aufzuführen, weil es sowohl nicht sachdienlich ist, als auch der Blogg selber genug Anhaltspunkte bietet.

Stattdessen gilt auch an dich das Angebot (Faß Bier).
Ja, so sicher bin ich mir in diesem Fall.
:devil:
 
hab gelesen das die schweitz die schnauze nun so voll hat alle konten deutscher politiker auffliegen zu lassen.


Dafür !
Steuer-CD: Schweiz droht deutschen Politikern im Streit um Steuersünder-CD - Politik - Bild.de


ein paar Politiker werden wir auch noch los :)

dann ist der Bundestag leer, da kannst von ausgehen !


zur Selbstanzeige, wenn ich ein Bank überfallen habe, und mich dann 2 jahre Später selber anzeigen, gehe ich dann auch straffrei aus ?
 
zur Selbstanzeige, wenn ich ein Bank überfallen habe, und mich dann 2 jahre Später selber anzeigen, gehe ich dann auch straffrei aus ?

Natürlich nicht. ;)
Kann aber auch daran liegen, dass man beim Bankraub inzwischen kaum noch fette Kohle abreifen kann, mehr als 5000€ sind meist nicht mehr drin. :D:ugly:
Steuerhinterziehen haben da mehr über.
Und je mehr Geld unterschlagen/beiseitegeschaft wird, desto geringer sind die Strafen dafür in Deutschland. :schief:
 
Ein Banküberfall geht i.d.R. mit mehreren weiteren Delikten einher (Bedrohung/Morddrohung, zumindest kurzzeitig Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, nicht selten illegaler Waffenbesitz,.....) -nicht umsonst heißt es "bewaffneter Banküberfall"- und die Ex-Steuerhinterzieher müssen sehr wohl mehr zahlen, als sie hinterzogen haben. Die Selbstanzeige schützt einen nur vor zusätzlichem Knast und senkt die Strafzahlung ein bißchen.
Ich gehe davon aus, dass jemand, der ein Bankfiliale ausraubt, ohne dabei irgend einen Menschen zu belästigen oder etwas zu beschädigen (d.h. ein Bankangestellter, der was mitgehen lässt), bei einer Selbstanzeige ggf. mit einer höheren Geldstrafe davon kommt.
 
Weiß nicht.
Wenn ich einen Geldautomaten aufbreche und die Knete raushole, dann abhaue und in 2 Jahren das Geld wieder zurück gebe (hä? :what:, wieso breche ich ihn dann erst auf?), kriege ich sicher etwas mehr als eine Geldstrafe.
Wieviel Geld hat Zumwinkel denn hinterschlagen, weiß das einer?
 
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