Der Auto-Thread

Ich glaube kaum, dass bestimmte Materialien zulassungsseitig vorgeschrieben oder verboten sind. Es werden dort vermutlich nur bestimmte crashrelevante Eigenschaften gefordert. Wie der Hersteller das umsetzt bleibt ihm über lassen bzw. muss er nachweisen.

Porsche wird ganz sicher net wegen ein paar Spoilerfüßle irgendeine Haftung übernehmen!
 
Ich weiß ja nicht, wer das auf Alu-Halter begrenzt, aber grundsätzlich ist es ganz einfach. Im Außenbereich dürfen schon mal keine splitternden Materialien verbaut werden. Carbon oder Gfk wären also für das Trägersystem auch nicht geeignet. Schlussendlich ist aber der Knackpunkt, dass die Hersteller einen riesigen Aufwand (Windkanal, Festigkeitsgutachten, Crashtests, Fahrverhalten, Materialprüfzeugnisse usw.) betreiben und sich Dinge EG-typgenehmigen lassen. Das kostet Unsummen und muss auch im Crash nachgewiesen werden - viel Spaß als Privatperson :ugly:. Diesen Aufwand kann (und will) ein Zubehörhersteller nicht betreiben, was eben auch dafür sorgt, dass es am Markt so gut wie keinen extravaganten Spoiler zu kaufen gibt. Da niemand die Festigkeit und die anderen Eigenschaften mal eben so nachweisen kann, gibt es auch keine nachträgliche Eintragung.

Dazu wird es sicher noch einige weitere Gesichtspunkte geben, die mir nicht bekannt sind ...denn auch ich weiß nie alles.
 
Naja Aftermarket Spoiler gibt es viele, nur halt nicht in Deutschland, die muss man sich dann importieren.

Es gibt ja von Hella diese Linsen (http://www.exotic-importz.de/bilder/impressionen/r34_scheinwerfer_umgebaut.jpg) Hier denke mal ganz gut zu sehen, das dort in der Mitte eine solche Linse eingesetzt ist, die normalen Hella Linsen kann man mit solchem Umbau eintragen lassen, aber nun haben sie neue LED Linsen herausgebracht, die natürlich besser sind, und die sind nur Eintragbar wenn kein Glas mehr davor ist, also nicht im Scheinwerfer drin. Warum ist es den nun aufeinmal schlimm wenn sie wo eingebaut sind, ist doch besser als Scheinwerfer zu haben, die auf die andere Straßenseite ausgerichtet sind.
 
Es ist mir neu, dass man lichttechnische Einrichtungen eintragen lassen kann. Das erübrigt sich nämlich, da alle LTEs ein E-Prüfzeichen aufweisen müssen und damit eintragungsfrei sind. Sie müssen halt nur an das Fahrzeug passen und gewisse technische Randbedingungen erfüllen.
 
Es ist mir neu, dass man lichttechnische Einrichtungen eintragen lassen kann. Das erübrigt sich nämlich, da alle LTEs ein E-Prüfzeichen aufweisen müssen und damit eintragungsfrei sind. Sie müssen halt nur an das Fahrzeug passen und gewisse technische Randbedingungen erfüllen.


Ja ich meine ja nicht direkt eingetragen, sondern eher abgenommen bei der vollabnahme, da das Glas davor ja kein E Zeichen hat. Vielleicht habe ich es auch nur falsch im Kopf gerade...
 
Kein E-Prüfzeichen -> keine Freigabe in Deutschland -> gar nicht eintragungsfähig

Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein.
 
Ne aber machen ja alle so, also die Hella Linse hat ja ein E-Kennzeichen, aber halt das Scheinwerferglas davor nicht, da es dieses Fahrzeug ja nicht offiziell in Deutschland gab.

Und wenn die Scheinwerfer für unseren Verkehr geeignet wären, und man nicht umbauen müsste, kann man auch ohne E Kennzeichnung eintragen, man muss nur ein Lichttechnisches Gutachten beim Lichttechnischen institut machen.
 
...zum Glück darf nicht an Scheinwerfern rumgebaut werden. Fahren schon genug Autos rum, wo das Licht verpfuscht ist. Da leuchtet das Abbendlicht 3-4 Meter weit oder in den Himmel, die Lampen sind grundsätzlich eh falsch im Sockel und die Scheibe ist so blind, dass man denken könnte es ist Mattlack drauf.

Naja, du kennst eben Klutten nicht. :devil:
Hmmmm anscheinend. Ich hab noch keinen Dekra Mann gesehen, der bei uns mit so nem dicken Auto vorgefahren kommt.:D
 
...zum Glück darf nicht an Scheinwerfern rumgebaut werden. Fahren schon genug Autos rum, wo das Licht verpfuscht ist. Da leuchtet das Abbendlicht 3-4 Meter weit oder in den Himmel, die Lampen sind grundsätzlich eh falsch im Sockel und die Scheibe ist so blind, dass man denken könnte es ist Mattlack drauf.

This :daumen:
Da kenne ich auch so ein paar Kandidaten.
In der Woche kommt mir auch fast jeden Morgen einer entgegen, der auch das Licht viel zu hoch gestellt hat.
Sowas muss man doch merken, wenn man alles anleuchtet, außer die Fahrbahn :ugly:
 
Ne aber machen ja alle so, ..., da es dieses Fahrzeug ja nicht offiziell in Deutschland gab.

Und wenn die Scheinwerfer für unseren Verkehr geeignet wären, und man nicht umbauen müsste, kann man auch ohne E Kennzeichnung eintragen, man muss nur ein Lichttechnisches Gutachten beim Lichttechnischen institut machen.

Das ist doch wieder etwas völlig anderes und auch schon (ich glaube) fast veraltet. Wenn man ein Fahrzeug importiert, welches nicht über passendes Abblendlicht verfügt, dann musste man dieses zumindest so umrüsten, dass es nicht den Winkel für Linksverkehr hatte. Der Rest wurde in Einzelfällen mit "In-etwa-Wirkung" eingetragen, was sich aber nicht explizit auf ein einzelnes Teil bezieht, sondern das Gesamtsystem. Das funktioniert aber nicht bei einem Fahrzeug, welches grundsätzlich in Europa erhältlich war oder ist. Der §21 hat - oder verliert demnächst - aber seine Gültigkeit. Im Nutzfahrzeugbereich läuft mittlerweile (seit 01.01.14) alles über §13(1) EG-FGV, im Pkw-Bereich wird das natürlich folgen.

Ein gutes Beispiel für das legale In-Verkehr-bringen sind diverse Ami-Schlitten, die mit "In-etwa-Wirkung"auch hier fahren dürfen. Meist haben die keinen Winkel, sondern nur eine horizontale Hell- / Dunkelgrenze.
 
Was meinst du damit genau, das man nur noch die Scheinwerfer umstellen muss, und nichtmehr Umrüsten ? Sofern sie so Umstellbar sind das sie den Verkehr nicht blenden und in etwa die Wirkung haben ?

Achja, eine Frage noch zur LWR, manche Prüfer meinen das eine LWR bei Xenon zwar Pflicht ist, aber wenn das Fahrzeug nur wenig zugeladen werden kann, Sportcoupe, kleiner Kofferraum und evtl. sogar keine Rückbank, das dann keine LWR zwingend notwendig ist. Da ja das Fahrzeug sich nicht so stark neigen kann. In meinen Augen logisch, aber wie sieht das aus, ist das dann so rechtmäßig in Ordnung, oder eher nicht.
 
ich würd die felgen 1x in 2 wochen aufjedenfall waschen, wen sie schwarz bleiben sollen.
Danke für den Tipp werde es mir zu herzen nehmen:)
das Zeug fühlt sich doch dann auch mehr nach Plastik als nach metall an oder ?
Du hast dir im Grunde genommen die Frage selber beantwortet.

Weiß jemand ob das ersetzten der Lampen im Innenraum auf LED's legal ist? Damit sind die Leseleuchten und Co gemeint die beim lediglich aufschließen des Autos/Tür angehen.

Und beim Kennzeichenlicht sofern das Ding ein E Prüfkennzeichen hat -> Legal?
 
Was meinst du damit genau, das man nur noch die Scheinwerfer umstellen muss, und nichtmehr Umrüsten ? Sofern sie so Umstellbar sind das sie den Verkehr nicht blenden und in etwa die Wirkung haben ?

Ich verstehe dich nicht genau. Grundsätzlich sind das Einzelfallentscheidungen. Importierst du dir z.B. ein Fahrzeug aus England, wird man dich zunächst auffordern, dieses auf Rechtsverkehr umzurüsten. Meist wird dieses ja irgendwo auf der Welt so angeboten, sodass eine Umrüstung möglich ist. Da diese Scheinwerfer aber mit Sicherheit kein E-Prüfzeichen aufweisen, wird dann mit In-etwa-Wirkung gearbeitet. Wie gesagt, alles eine absolute Einzelfallentscheidung und nicht pauschal gültig für alles, was man auf diesem Erdball kaufen kann.

Achja, eine Frage noch zur LWR, manche Prüfer meinen das eine LWR bei Xenon zwar Pflicht ist, aber wenn das Fahrzeug nur wenig zugeladen werden kann, Sportcoupe, kleiner Kofferraum und evtl. sogar keine Rückbank, das dann keine LWR zwingend notwendig ist. Da ja das Fahrzeug sich nicht so stark neigen kann. In meinen Augen logisch, aber wie sieht das aus, ist das dann so rechtmäßig in Ordnung, oder eher nicht.

Deine Fragen sind sehr umfangreich und nicht mal eben zwischen Tür und Angel beantwortet. So verhält es sich auch mit Gasentladungslampen und angrenzenden Rechtsvorschriften. Erklären kann ich das zwar, aber das wäre mir zu viel Schreibarbeit. Als kleine Lektüre empfehle ich dir da die Webseite des Bundesverkehrsministeriums und da die UN/ECE-Regelungen (126 Stück!). Etliche davon behandeln lichttechnische Einrichtungen, wobei für dich in dem Fall die ECE-R48 und agrenzend sicher noch ECE-R99 sind.

... Weiß jemand ob das ersetzten der Lampen im Innenraum auf LED's legal ist?

... Und beim Kennzeichenlicht sofern das Ding ein E Prüfkennzeichen hat -> Legal?

Beide Male -> ja
 
Lies nur mal einen Teil einer einzigen ECE-Regelung. Dann kannst du dir vorstellen, wie komplex Fahrzeugtechnik und Überwachung ist und was da alles Beachtung findet.
 
"Lustig" sind auch die "Experten" die mit ihrem Schlumpf blauen ebay 20€ Xenon Kits ankommen und alles weg blenden :fresse: :schief:
Am besten noch in nen H1 oder H4 Scheinwerfer gesteckt, wo die Fokussierung nicht mehr passt und hinterher weniger Licht rauskommt.:D Dann zerfrisst das UV Licht auch noch den Scheinwerfer und es kommt noch weniger Licht raus. Ich frag mich sowieso wie Gasentladungsscheinwerfer auf den Markt kommen dürften ohne UV Filter. :ugly: Ist ja nicht so das Licht von Gasentladungslampen besonders ungefährlich ist.
 
Zurück