Nightslaver
PCGH-Community-Veteran(in)
Ich meine der Vertrag würde nur Anti-Personenminen ächten die zeitlich unbegrenzt aktiv im Boden verbleiben (wegen der Gefahr für Zivilisten, auch nach einem Konflikt), nicht aber solche die nur zeitlich begrenzt scharf bleiben und nach Zeit X inaktiv werden (automatisch boom machen), aber ich müsste das jetzt nachlesen, um sicher zu sein.Im Gegensatz zu Nightslaver hätte ich bislang auch nicht mitbekommen, dass die Ukraine gegen dieses internationale Abkommen verstoßen hätte. (Russland und die USA machen das de jure nicht, weil sie nie beigetreten sind.)
Entsprechend müsste die Nutzung von Anti-Personenminen nicht grundsätzlich gegen der Vertrag verstoßen und ich meine auch die Bundeswehr hätte entsprechende Anti-Personenminen (mit zeitlicher Begrenzung) in ihren Depots.
Hab ich doch im weiteren Verlauf des Posts geschrieben?Warum so konstriert? Wenn ein einzelner Flugkörper gen Moskau den 3. Weltkrieg auslösen kann, dann auch eine auf westlicher technischer Basis in der Ukraine gebaute Drohne. Wie mittlerweile min. ein halbes Dutzend, vermutlich aber eher 1-2-3 Dutzend, in Moskau eingeschlagen sind.
Zuletzt bearbeitet:
