Sich vom Gebiet der Republiken zurückzuziehen , weil sie das Selbstbestimmungsrecht der Völker nutzten und sich als unabhängige Staaten konstituiert haben.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker gilt lediglich für bereits anerkannte Völker, nicht für separatistische Gruppierungen.
Insbesondere nicht, wenn besagte Gruppierungen für ihre selbstgewählte Identität bereits ein Staatsgebiet haben, welches sie ungehindert aufsuchen könnten. Ich meine, die haben doch inzwischen alle russische Pässe, oder?
Mehr noch, da die Ukraine ihre Staatsbürgerschaft nicht annulliert hat, haben sie sogar die Wahl, ob sie zu Russland oder zur Ukraine gehören wollen.
Somit entfällt jeglicher rechtliche Anspruch auf Schaffung eines eigenen Staatsgebietes zu Ungunsten Dritter mangels Bedürfnis im Sinne des Völkerrechts und der Menschenrechte.
Zwar ist es laut ukrainischen Recht verboten, aber nicht nach internationalem Recht.
Du solltest dich möglicherweise doch noch etwas intensiver mit internationalem Recht auseinandersetzen.
Denn das von dir (fälschlich) angebrachte Selbstbestimmungsrecht der Völker besagt ja eben, das sich diese Völker Gesetze geben können, um unter anderem ihre territoriale Integrität zu bewahren.
Vor ihrer Anerkennung, sollten sie laut Minsk2 autonome Republiken auf dem Territorium der Ukraine werden.
Auf diesen Modus haben Sie allerdings offenbar nicht viel Wert gelegt, wenn man bedenkt, dass Sie das Abkommen bereits gebrochen hatten, noch bevor die Tinte trocken war.
Muß sie nicht, aber an Realitäten anpassen.
So, wie sich die russischstämmige Bevölkerung an die Realität angepasst hat, zur Ukraine zu gehören?
Und so, wie sie sich womöglich an die Realität anpassen muss, wieder zur Ukraine zu gehören?
Na, dann ist doch alles gut. Die Sache läuft, wie sie eben läuft.