Eine ähnliche Situation.
"Somit stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass die Frage nach der Vereinbarkeit der Unabhängigkeitserklärung mit dem internationalen Recht mit Ja zu beantworten ist"
Das lang erwartete Urteil des IGH zur Frage der Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeit Kosovos wurde am 22.07.2010 veröffentlicht. Die Anfrage Serbiens an den IGH wird nun von einigen als „Schuss ins Knie" betrachtet.
www.europa.steiermark.at
Ich zitiere aus deiner Quelle:
"Befürworter Kosovos fühlen sich bestätigt
und sehen darin eine Chance für weitere sezessionswillige Regionen.
Doch das Rechtsgutachten des IGH selbst spricht eine andere (juristische) Sprache."
An dieser Stelle hättest du aufmerksam werden müssen, trotz deiner pathologischen Angewohnheit, deine eigenen Quellen nicht zu lesen bzw. nicht zu verstehen.
"Der IGH schickt seinem Spruch voraus, dass er sich bei der Beantwortung der Frage an rein rechtliche Maßstäbe hält, und keine Rücksicht auf den politischen Hintergrund oder die dahinterstehenden Motive nimmt. Er betont, dass er sich streng an die (sehr eng und genau) formulierte Fragestellung hält. Diese beinhalte lediglich die Anfrage ob die Unabhängigkeitserklärung Kosovos internationales Recht verletze. Dies betreffe jedoch in keinster Weise die Fragen nach der Staatlichkeit Kosovos, die Wirkung der Anerkennung durch andere Staaten
oder ob es überhaupt möglich sei aus dem internationalen Recht einen Anspruch auf Sezession abzuleiten."
[...]
In weiterer Folge prüfte der IGH die eigentliche Anfrage der Generalversammlung, nämlich ob die Autoren der Unabhängigkeitserklärung die Resolution 1244 oder die aufgrund dieser getroffenen Maßnahmen verletze. Er betonte, dass die finale Klärung des Status Kosovos nicht in den Anwendungsbereich der Resolution fiele , und somit die Unabhängigkeitserklärung und die Resolution nicht auf demselben Level wirkten.
[...]
Somit stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass die Frage nach der Vereinbarkeit der Unabhängigkeitserklärung mit dem internationalen Recht mit Ja zu beantworten ist."
Sprich, die Erklärung stellt keinen Verstoß gegen Sicherheitsratsresolution 1244 dar. Das bedeutet noch lange nicht, dass die Durchführung und jede dafür ergriffene Maßnahme vom Völkerrecht gedeckt ist.
Das steht genau so in deiner Quelle. Kannst du selbst nachlesen. Jedenfalls theoretisch.
Was du verlangst, ist eine ethnische Säuberung.
Ich denke, du solltest - unter anderem - noch einmal nachschauen, was eine ethnische Säuberung ist.
Albanien ist ein existierendes Land. Warum also nicht die Kosovaren nach Albanien ausreisen lassen?
Und damit bist du, wenn auch versehentlich, tatsächlich bei einer Frage der Ethnie gelandet. Denn Kosovo-Albaner sind eben ethnische Albaner, haben jedoch weder Pässe von Albanien enthalten, noch den Wunsch geäußert, die Sezession lediglich als Zwischenschritt für eine Übernahme des Kosovo durch Albanien zu nehmen. Sie
wollen originär ein eigenes staatliches Gebilde sein.
Über den Umstand, dass sie im Gegensatz zu russischstämmigen Ukrainern tatsächlich verfolgt und systematisch ermordet wurden, woraus sich ein berechtigter Schutzbedarf durch Eigenstaatlichkeit ergibt, müsste man somit eigentlich gar nicht reden - obwohl es selbstverständlich ein wichtiges Argument ist. Sie
müssen zum Selbstschutz ein eigenes staatliches Gebilde sein.
Ebenfalls wäre anzuführen, das Kosovo-Albaner weder von Albanien in Serbien angesiedelt wurden, um dort eine "Albanisierung" voranzutreiben, noch von Albanien zur Sezession aufgestachelt oder von albanischen Streitkräften militärisch unterstützt wurden. Kurz gesagt, Albanien ist aus der Gleichung komplett raus.
Ganz im Gegensatz zu Russland in den ukrainischen Separatistengebieten.
Kurz: Das Völkerrecht ist eine Kiste, in der neben Äpfel und Birnen noch andere Obst enthalten ist.
Du versagst bedauerlicherweise bereits beim Öffnen der Kiste, bevor du überhaupt am Obst scheitern kannst.