JePe
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Russland hat die beiden Republiken anerkannt und Verträge abgeschlossen, in denen ihnen Schutz zugesichert wird.
Und zwar voellig hintergedankenfrei, so viel steht mal fest!
Ansonsten: es gibt keine "Republiken". Das, was es dort gibt, wuerde man hierzulande am ehesten noch als Reichsbuergertum bezeichnen - ein paar aus Moskau finanzierte Warlords (das hier ist einer davon - man koennte darueber lachen, waere es nicht so todernst) haben sich fuer unabhaengig erklaert und wurden bislang nur von Syrien und Russland (das Leben ist manchmal aber auch ein verrueckter Hund) anerkannt.
Diese "Republiken" arbeiten nun die Krim-Blaupause ab - Pseudo-Wahlen, Autonomieausrufung, Schauermaeren ueber von ukrainischen Faschisten begangene Pogrome, Hilfs- und spaeter dann ganz gewiss Aufnahmeersuchen an den kleinen dicken Atomraketenmann im Kreml und schliesslich dann geht es heim ins neurussische Reich. Als naechstes wackelt dann die ganze Ukraine und wo man schon mal in Belarus ist, kann da auch gleich bleiben - man weiss ja nie. Und waehrend sich Russland unter den Augen einer ratlosen Welt auszudehnen beginnt, robbt es so unversehens an NATO-Staaten heran. Und wird sich nicht zu schade sein zu behaupten, es sei in Wahrheit umgekehrt.
Churchill wird nach dem 2. Weltkrieg das Zitat zugeschrieben, man habe womoeglich das falsche Schwein geschlachtet. So weit wuerde ich nun wirklich nicht gehen - aber vielleicht ja eins zu wenig.
Was ist mit Minsk2?
Falsche Frage. Die richtige Frage lautet: Was ist bloss an diesem Minsk 2, an dem die Putintrolle sich so wadenbeisserisch abarbeiten, dran, was eine russische Invasion eines souveraenen Staates rechtfertigen koennte? Irgendwie konnte mir das bislang noch niemand einleuchtend beantworten. Stattdessen kommen DIN A4-Seiten fuellende Pamphlete ueber Kuba, Castro und die Mondlandung - aber keine Antworten auf einfache Fragen. Am ehesten koennte man Minsk 2 noch mit dem Nichtangriffspakt zwischen Hitlerdeutschland und der Sowjetunion und die russische Invasion mit dem "Unternehmen Barbarossa" vergleichen. Was aber nicht passieren wird, weil das Thema bereits besetzt und unverzichtbarer Bestandteil der russischen Maerchenstunde ist.
Der internationale Gerichtshof urteilte im Fall des Kosevo
... ueberhaupt nicht. Es gab eine mit 10 zu 4 Stimmen formulierte "advisory opinion", eine Stellungnahme des ICoJ, in der man zu der Einschaetzung kam, dass die Unabhaengigkeitserklaerung des Kosovo wegen der besonderen Fallumstaende - die ziemlich einzigartig waren, was Du aber geflissentlich unter den Teppich Deiner Geschichtsfaelschung kehrst - nicht offensichtlich gegen das Voelkerrecht verstiess (Quelle, Quelle). (Die Stellungnahme ist u. a. deshalb umstritten, weil sie gleichzeitig zu der Einschaetzung kommt, dass die Akteure zwar ausserhalb eines "Constitutional Framework", also ohne einen darauf gerichteten Verfassungsauftrag, aber dennoch rechtmaessig handelten - was zumindest als origineller Auslegungsansatz gesehen werden kann.)
Ich wollte das alles nur mal ein wenig sachlich aufdröseln.
Es gibt nicht genug Buchstaben im Alphabet, um Dir meine Dankbarkeit dafuer zu versichern.

