Mr_Minister
Komplett-PC-Aufrüster(in)
AW: Rundfunkbeitrag: Privatsender wollen Anteil von GEZ-Gebühr
Meine Aussage bezog sich darauf, dass InteressierterUser nie behauptet hat, dass alle Geflüchteten per se eine Bereicherung für Deutschland seien. Ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass du ihm das unterstellst. Wenn ich damit falsch lag, dann sorry.Nicht? Dann stell Dich mal auf die Straße und erzähle es. Viel Freude mit dem brennenden Auto und den Drohanrufen bei Deinem Chef.
Nichtsdestotrotz kann man nicht behaupten, dass öffentlich-rechtliche Formate nicht doch auch regelmäßig die Finger in die Wunde legen und gute und wichtige Aufklärungsarbeit oder jedenfalls satirische Auseinandersetzung mit kritischen Themen leisten. Sowas findet man bei den privaten Fernsehsendern kaum oder gar nicht, in der Presse allerdings schon. Man muss allerdings auch aktiv entsprechende Beiträge suchen, wenn man sich dafür interessiert.Wenn man meint, dass ein einziger Sachverhalt die ganze Fundgrube repräsentiert, natürlich. Der betreffende ZEIT-Journalist hatte eine Pro-Militarisierungsrede für Gauck verfasst. Klar, dass er dafür ins Visier der vermeintlich "Guten" gerät. Man wird leider nie erleben, dass irgendwelche "Pro-Asyl" oder ähnlich unter die Lupe genommen werden.
Dabei gäbe es da ordentlich etwas zu finden. Von der massiven Steuerverschwendung bis hin zum rechtswidrigen Verhalten.
Dort ging es darum, ob die EZB eventuell ihre Unabhängigkeit bei der Finanzierung von Staaten verlieren würde. In der Tat ein sehr streitiges Thema, das Bundesverfassungsgericht hat es aber durchgewunken. Es kommt nicht selten vor, dass sich die Verfassungsrichter nicht alle einig sind bei der Beurteilung von Rechtsfragen. Der Senat entscheidet dann aber nach der Mehrheit. Das macht die Auffassung von Di Fabio nicht unvertretbar, aber es musste halt irgendwie entschieden werden und die Mehrheit der Richter hat es eben anders gesehen als Di Fabio.
Meiner Meinung nach wird das Grundgesetz nicht verletzt. Denn nach Art. 16a GG genießen politisch Verfolgte das Asylrecht. Die folgenden Absätze sagen ja nur, dass man sich in Deutschland nicht darauf berufen kann, wenn man zunächst irgendwo anders in die EU eingereist ist. Mit der Rückausnahme in Absatz 4, dass durch europäische Abkommen ja auch wieder besondere Regelungen getroffen werden können. Deutschland kann immer sagen: Wir nehmen mehr Geflüchtete auf. Damit wird nicht gegen das GG verstoßen. Es können Menschen auch in Deutschland aufgenommen werden, die zwar einen Anspruch auf Asyl haben, diesen aber wegen Art. 16a Abs. 2 und 3 GG in Deutschland nicht geltend machen können (dafür aber in anderen EU-Ländern). Nirgendwo wird der BRD im GG verboten, mehr Geflüchteten Asyl in Deutschland zu geben.Dafür gibt es nun wirklich mehr als genug. Dublin-Abkommen, Grundgesetz (Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG)). Genfer Flüchtlingskonvention (durch Erreichen des ersten sicheren Drittstaats ist die Flucht beendet)
Vollkommen richtig, aber die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt ja auch dem zeitlichen Wandel. Es wird sich zeigen, ob das Gericht erneut die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau bezeichnen wird, oder eventuell die Rechtsprechung verändern wird. Der Wortlaut aus Art. 6 GG ist jedenfalls so offen formuliert, dass man schon auch anders entscheiden könnte. Das Grundgesetz ist übrigens insgesamt recht offen formuliert, sodass es eben auch verschiedene Auslegungen zulässt und sich die Rechtsprechung am gesellschaftlichen Wandel orientieren kann, ohne dass immer gleich das GG geändert werden muss.Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach(!) dazu geurteilt.
Rettet das Grundgesetz
Habe ich auch nicht behauptet. Ich halte eh wenig von Ideologie egal welcher coleur.Das Linke ist eben NICHT das per se Gute. Wer anders denkt, sollte mal Urlaub in Nordkorea machen, sich die UDSSR und DDR in Erinnerung rufen. Beispiele gibt es genug.