News Ebay: Keine Gebühr mehr für Privatverkäufe fällig

Wow das ist mal eine gute Neuigkeit.

Ab 2000€ im Jahr? Pro Verkauf? Im Monat?, Alle 10 Jahre?
Für Nutzerinnen und Nutzer gilt eine Freigrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr, die Einnahmen daraus dürfen maximal 2000 Euro betragen – dann werden sie nicht gemeldet. Wer mehr als 30 Verkaufsabschlüsse macht und die Grenze von 2000 Euro im Jahr überschreitet, den muss der Plattformbetreiber melden

Hier wird es genau erklärt

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Wie ist das denn als Beispiel ich kaufe etwas nutze es eine gewisse Zeit, k.A, Fernseher, Handy, Kaffeemaschine, PC, Notebook usw und wechsel jedes Jahr einmal aus.
Und dnann komme ich schnell über 2K und dann soll darauf Steuern bezahlt werden, kann ich fast nicht glauben.
Wenn das Finanzamt drauf schaut, sollen Sie doch!

Ab 2.000 Euro werden nur die Daten übermittelt. Einkommenssteuer zahlst du aber nicht auf den Umsatz, sondern erst auf etwaigen Gewinn. Da gebrauchte Ware meist billiger verkauft werden muss als sie neu gekostet hat, solltest du aber in der Regel gar keinen Gewinn haben und somit käme das Finanzamt nach Prüfung deines gegebenenfalls hohen Umsatzes zu dem Schluss, dass eine Steuerschuld von exakt Nullkommanix besteht. Anders sieht das dagegen bei Scalpern aus: Die kaufen relativ günstig ein, benutzen nicht und verkaufen die Neuware dann zu einem höheren Preis. Aus Sicht des Finanzamtes für sich genommen kein Problem, aber der dabei gemachte Nettogewinn wäre ein zu versteuerndes Einkommen.
 
Na Gott sei Dank. Die hohen gebühren waren schon teils gesalzen was ebAy da für sich behalten hat. Ebay Kleinazeige war mal eine gute alternative. Aber heute kaum noch nutzbar. Alleine die zig PMs die man da teilweise bekommt...zum lachen und zum weinen gleichzeitig.

Auf jeden Fall wird Ebay für mich wieder interessanter durch den Wegfall der gebühren.
 
Ich finde sogar, das die, die 11% zurückzahelen sollten, rückwirkend, das wäre mal ein feiner Schachzug..aber wahrscheinlich Wunschdenken
 
Die größte Frechheit waren die Gebühren auf die Versandkosten.
Irgendwas mussten die sich halt gegen 1 € Verkaufspreis und 99 € Versand einfallen lassen.

Für kleinanzeigen sind mir meine Nerven echt zu schade. Was man da teilweise mit Leuten zu tun haben musste
Faszinierend finde ich, dass sich das mittlerweile ja fast alle antun und auch noch freiwillig.
Dann sich aber dauernd über den Mob aufregen, den ggf. kleineren Käuferkreis ignorieren aber über 10% bei 50 € Verkaufspreis freuen.:ka:
 
Wie ist das denn als Beispiel ich kaufe etwas nutze es eine gewisse Zeit, k.A, Fernseher, Handy, Kaffeemaschine, PC, Notebook usw und wechsel jedes Jahr einmal aus.
Und dnann komme ich schnell über 2K und dann soll darauf Steuern bezahlt werden, kann ich fast nicht glauben.
Wenn das Finanzamt drauf schaut, sollen Sie doch!
Der Vorgang wird ähnlich beurteilt, wie bei einer Vorfälligkeitssteuer

Wer seine Immobilie oder bestimmte Anlagevermögen innerhalb einer festgesetzten Frist verkauft, dem unterstellt der Staat, dass er Gewinne erwirtschaften möchte. Dann wird eine sogenannte Vorfälligkeitssteuer fällig.

So weit ich aber weiß, sind bei Ebay, Geräte, welche der täglichen Nutzung obliegen, ausgenommen.

Aber wenn du ständig Smartphones verkaufst, dann glaubt dir das, dass Finanzamt nicht. Wenn dann kein Gewerbe angemeldet ist, dann wird dir vorgeworfen, dass du Steuerbetrug begehst.

Das mit der Scheinselbständigkeit versteht Pu244 leider nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist das denn als Beispiel ich kaufe etwas nutze es eine gewisse Zeit, k.A, Fernseher, Handy, Kaffeemaschine, PC, Notebook usw und wechsel jedes Jahr einmal aus.
Und dnann komme ich schnell über 2K und dann soll darauf Steuern bezahlt werden, kann ich fast nicht glauben.
Wenn das Finanzamt drauf schaut, sollen Sie doch!
Wie ich oben schon schrieb: Du musst natürlich durch den Verkauf immer noch Gewinn machen, was selten passiert. Kein Gewinn, keine Einkommensteuer. Mit der Umsatzsteuer wäre es etwas komplizierter, aber ich denke da kommt man auch raus, wenn man nicht als Unternehmer verkauft.
 
Unternehmertum kann das Finanzamt (und das Gewerbeaufsicht) auch prüfen. Aber wenn man die Dinge tatsächlich alle genutzt hat, besteht schon mal ein gutes Argument gegen gewerblichen Handel; "nie Gewinn zu machen" ist ein zweites. Ämter sind, im Gegensatz zum Vorurteil, auch nicht ganz doof. Die haben keinen Bedarf, jährlich Verlustbilanzen zu prüfen, bei denen sowieso nichts zu holen ist. :-)
Aber bei Leuten, die sich zum Beispiel häufig ein anderes Auto kaufen, das alte wider abstoßen und dabei dank guten Geschicks häufiger Plus machen, wurden schon Prozesse darüber geführt, ob das noch Liebhaberei oder gewerblicher Handel ist. Händler unterliegen schließlich nicht nur dem Steuerpflicht, sondern auch einigen (Schadensersatz-)Pflichten gegenüber ihren Kunden.
 
*ebayaccountabstaub*
*diversedingeausdemkellerhol*

Hab tatsächlich ein paar Sachen, die ich veräußern möchte.
Ich versuch das demnächst erst hier im MP, aber wenn das nicht klappt, dann versuch ich es mal wieder über ebay, nach zig Jahren.
 
Unternehmertum kann das Finanzamt (und das Gewerbeaufsicht) auch prüfen. Aber wenn man die Dinge tatsächlich alle genutzt hat, besteht schon mal ein gutes Argument gegen gewerblichen Handel; "nie Gewinn zu machen" ist ein zweites. Ämter sind, im Gegensatz zum Vorurteil, auch nicht ganz doof. Die haben keinen Bedarf, jährlich Verlustbilanzen zu prüfen, bei denen sowieso nichts zu holen ist. :-)
Aber bei Leuten, die sich zum Beispiel häufig ein anderes Auto kaufen, das alte wider abstoßen und dabei dank guten Geschicks häufiger Plus machen, wurden schon Prozesse darüber geführt, ob das noch Liebhaberei oder gewerblicher Handel ist. Händler unterliegen schließlich nicht nur dem Steuerpflicht, sondern auch einigen (Schadensersatz-)Pflichten gegenüber ihren Kunden.
Ich habe Steuerrecht studiert, danke!
 
Das mit der Scheinselbständigkeit versteht Pu244 leider nicht.

Nein, du verstehst es nicht und du liest dir nichteinmal den Wikipediaartikel durch, den ich verlinkt habe.

Bei einer Scheinselbstständigkeit gründet ein Arbeitnehmer eine Firma. Er wird offiziell ein Soloselbstständiger. In Wirklichkeit ist er aber bei einem Unternehmer tätig, dieser hat praktisch die sogenannte Weisungsbefugnis. Sprich: er kann ihm verbindlich sagen, was er wann zu tun hat. Außerdem kommen ein paar andere Dinge hinzu: etwa Nutzung der Arbeitsgeräte des Arbeitsgebers oder die Arbeit in dessen Räumlichkeiten.

Derjenige ist damit ein Arbeitnehmer und nicht selbstständig. Das ganze dient nur zur Hinterziehung der Sozialbeiträge und der Aushebelung der Arbeitnehmerrechte.

Du verwendest den Begriff falsch., das hat nichts mit irgendwelchen Verkäufen zu tun.
 
Irgendwas mussten die sich halt gegen 1 € Verkaufspreis und 99 € Versand einfallen lassen.


Faszinierend finde ich, dass sich das mittlerweile ja fast alle antun und auch noch freiwillig.
Dann sich aber dauernd über den Mob aufregen, den ggf. kleineren Käuferkreis ignorieren aber über 10% bei 50 € Verkaufspreis freuen.:ka:

Das letzte Mal wo ich was bei Ebay reinstellte muste man den Versand-Anbieter auswählen und da war dann Schluss.
Porto wurde vorgegeben und nichts mit Verpackung.

Kleinanzeigen ist doch eine Art Mischrechnung.
Ich kann es dort für ~11% günstiger verkaufen ohne "Verlust" im Vergleich zu Ebay zu machen.

Natürlich kriegt man da auch die Crème de la Crème ab.
Aber es hilft wenn man reinschreibt :
*Keine Tauschangebote und
* Sollange die Ware angeboten wird ist sie auch aktiv zum kaufen da.
=> Sollte dafür sorgen das man 50% weniger schwachsinnige Anfragen kriegt.

Bei anfragen von letzten Preis auch wirklich den letzten Preis nennnen
=> Können Sie nicht lesen? Sie wollten den LETZTEN Preis. DAS ist der letzte Preis.

Aber unter dem Strich hatte ich deutlich viel mehr gute Erfahrungen als mit Honks.
 
Der Vorgang wird ähnlich beurteilt, wie bei einer Vorfälligkeitssteuer

Wer seine Immobilie oder bestimmte Anlagevermögen innerhalb einer festgesetzten Frist verkauft, dem unterstellt der Staat, dass er Gewinne erwirtschaften möchte. Dann wird eine sogenannte Vorfälligkeitssteuer fällig.

So weit ich aber weiß, sind bei Ebay, Geräte, welche der täglichen Nutzung obliegen, ausgenommen.

Aber wenn du ständig Smartphones verkaufst, dann glaubt dir das, dass Finanzamt nicht. Wenn dann kein Gewerbe angemeldet ist, dann wird dir vorgeworfen, dass du Steuerbetrug begehst.

Das mit der Scheinselbständigkeit versteht Pu244 leider nicht.

Was mir in dem Zusammenhang noch unklar ist: Als Privatverkäufer ist es ja oft so, dass man monatelang oft auch gar nichts eingestellt hat und nichts verkauft.
Dann räumt man bei Mutti mal die Wohnung aus und hat 100 Auktionen mit altem Geschirr, Taschenmessern, Weihnachtskugeln, Vorhang-Stoff und was weiß ich für Krempel am Laufen. Spielt da auch der Intervall, wie oft man etwas verkauft, eine Rolle?
Gewerbliche Verkäufer haben ja an und für sich ständig irgendwelche Waren im Angebot.
 
Was mir in dem Zusammenhang noch unklar ist: Als Privatverkäufer ist es ja oft so, dass man monatelang oft auch gar nichts eingestellt hat und nichts verkauft.
Dann räumt man bei Mutti mal die Wohnung aus und hat 100 Auktionen mit altem Geschirr, Taschenmessern, Weihnachtskugeln, Vorhang-Stoff und was weiß ich für Krempel am Laufen. Spielt da auch der Intervall, wie oft man etwas verkauft, eine Rolle?
Gewerbliche Verkäufer haben ja an und für sich ständig irgendwelche Waren im Angebot.
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Für Nutzerinnen und Nutzer gilt eine Freigrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr, die Einnahmen daraus dürfen maximal 2000 Euro betragen – dann werden sie nicht gemeldet. Wer mehr als 30 Verkaufsabschlüsse macht und die Grenze von 2000 Euro im Jahr überschreitet, den muss der Plattformbetreiber melden
Das gilt für Privat Personen.
 
uft.
Dann räumt man bei Mutti mal die Wohnung aus und hat 100 Auktionen mit altem Geschirr, Taschenmessern, Weihnachtskugeln, Vorhang-Stoff und was weiß ich für Krempel am Laufen. Spielt da auch der Intervall, wie oft man etwas verkauft, eine Rolle?
Gewerbliche Verkäufer haben ja an und für sich ständig irgendwelche Waren im Angebot.
Nein, dass spielt keine Rolle. In deinem Beispiel handelt es sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Darunter fallen die meisten Artikel. Solltest du aber ständig irgendwelche Hausräumungen zu bares Geld machen, dann wird das zum Problem.

Wer aber ab und zu seine Hardware verkauft, um etwas Geld zu generieren, muss dies nicht begründen.

Andernfalls: Wenn jemand z.B. Grafikkarten günstig einkauft und teuer wieder verkauft, dann ist die 2000€ Grenze schnell erreicht. Viele Erklärungsmöglichkeiten gibt es dann vor dem Finanzamt nicht mehr. Der Gewinn muss versteuert werden.

Wenn das Finanzamt von einer gewinnorientierten Tätigkeit ausgeht, dann schickt dir der Fiskus automatisch eine Steuer ID zu. Derjenige muss eine Gewinn und Verlustrechnung in der nächsten Steuererklärung angeben. Andernfalls ist dein Vorhaben dann Steuerhinterziehung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steuerhinterziehung ist es auch, wenn das Finzamt nichts schickt, weil es gar nichts mitbekommen hat. :-)

Aber Ebays 2000-30-Grenze gilt eben nicht die für Steuerpflichtigkeit, sondern nur für die Datenweiterleitung. Ab da hält es das Finanzamt für opportun, mal nachzugucken ob eine Steuerpflicht vorliegen könnte. Bei Muttis Wohnungsinhalt lautet die Antwort dann "nein" und alles ist erledigt. Aber es gibt auf Ebay weniger Privatentrümpler als Scalper, Ticket-Reseller & Co. Bislang flogen letztere unter dem Radar und die Plattformen haben gut daran verdient, künftig wird diese Steuerhinterziehung schwerer gemacht.

Ich würde erwarten, dass da einige auch handfesten Ärger bekommen, wenn sie ihre alten Accounts weiternutzen. Denn wer 2023 Hardware für 10.000 Euro vertickt, bei der eine Prüfung dann ergibt, dass er sie nie selbst genutzt, sondern gezielt zur Gewinnerzielung eingekauft hat, bei dem wird man auch mal weiter runterscrollen. Da stehen dann weitere 18.000 Euro 2022, 35.000 Euro im Corona-Scalp-Boom-Jahr 2021, 21.000 Euro 2020...
Steuerpflicht ist eine Pflicht, die Scalper hätten ihre Gewinne von sich aus melden müssen. Haben sie das nicht gemacht und fliegen jetzt nachträglich auf, gibt es saftige Nachzahlungen oder/und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
 
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