Wie ist heute die Blu-Ray-Situation?

Das ist kein additives Farbmischen, auch wenn das der Schreiber vielleicht gerne hätte :ugly:
Einen Kopierschutz zu umgehen ist illegal. Eine rechtmäßig erworbene Kopie ist keine Erlaubnis den Kopierschutz zu umgehen.

Ich persönlich sehe absolut keinen Sinn darin das weiter zu diskutieren.
 
Zeige mir Urteile die das belegen, wenn man das nur zum anschauen umgeht.

Desweiteren frage ich mich dann warum noch niemand die Datein bzw die HP hops genommen hat.

Außerdem steht das auch in den §
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
Also ist es legal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dort steht, dass man mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt wird, wenn man es nicht zum Eigengebrauch macht, aber nicht das man dafür nicht belangt werden kann!
 
Das ist kein additives Farbmischen, auch wenn das der Schreiber vielleicht gerne hätte :ugly:
Einen Kopierschutz zu umgehen ist illegal. Eine rechtmäßig erworbene Kopie ist keine Erlaubnis den Kopierschutz zu umgehen.

Ich persönlich sehe absolut keinen Sinn darin das weiter zu diskutieren.

nicht ganz hier liegt tatsächlich eine Grauzone vor da man bei Standard Software den Kopierschutz umgehen darf wenn er einen daran hindert seine legale Kopie ordnungsgemäß zu benutzen. In den Fall könnte man das hier auf dem Film auch übertragen so lange man natürlich keine teure gecrakte Software zum abspielen benutzt.
 
Deine Frage im Titel ist etwas komisch als Antwort würde ich sagen das es mittlerweile sehr viele BDs gibt und auch sehr viele Player für kleines Geld...
:)

Aber schaust du eigentlich nur am Laptop oder mit dem Laptop an der Glotze weil dann würde ich noch 20 darauf legen und mit einen Player kaufen

Du bist auf meinen Post noch gar nicht eingegangen ?!?
 
Moin die Herren,

Ich habe mir mal den Inhalt der verlinkten Webseite genauer angesehen. Ich finde es immer wieder interessant zu sehen, wenn Blogger keine Ahnung von der Rechtslage haben, dass automatisch eine "Grauzone" angenommen wird. :ugly: Aber sei's drum.

Strafbar ist die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen nicht, soweit sie zum eigenen privaten Gebrauch geschieht. Anders sieht das bei der zivilrechtlichen Schiene aus. Es drohen durchaus Unterlassungs- und Schadensersatzklagen (letztere unwahrscheinlich, weil Schadenshöhe nicht ermittelt werden kann), §97, 98 UrhG. Das gilt auch, wenn dies zur Fehlerkorrektur geschieht. Das UrhG schweigt sich in Bezug auf Filme und Musik aus (anders bei Computerprogrammen!), doch geht die herrschende Meinung davon aus, dass dennoch eine Umgehungshandlung vorliegt [Schricker/Loewenheim, Kommentar Urheberrecht, 4. Auflage, §95a Rn. 11]. Der Fall wurde für die Fehlerkorrektur einer Audio-CD besprochen, ist aber grundsätzlich mit der Fehlerkorrektur der Blu-ray vergleichbar.

Ein Selbstvornahmerecht, also das Entfernen des Fehlers durch einen selbst ist absolut ungeklärt. Das heißt aber nicht automatisch, dass eins besteht. Es empfiehlt sich den Rechteinhaber über den Fehler in Kenntnis zu setzen und den Kaufnachweis beizufügen (Rechnung). Sagt der Rechteinhaber ja zum Umgehen, habt ihr kein Problem. Sagt er nein, kann es aber selbst nicht entfernen, dürfte ein Selbstvornahmerecht eher in Betracht kommen.

Ist die Blu-ray neu, kann das ein Sach-, bzw. Rechtemangel sein. Ihr könnt die Blu-ray dann beim Händler zurückgeben (bis zu zwei Jahre nach dem Kauf). Die Frage nach der Beweislastumkehr wird sich hier nicht stellen, da der Kopierschutz garantiert schon von Anfang an auf der Blu-ray war. :ugly:

Fazit: Einzelfallabhängig, aber keine Grauzone. Ich habe den Link weiter oben entfernt. Hier kann weiter diskutiert werden, aber mit der gebotenen Rücksicht auf den Einzelfall. Dem TE empfehle ich in Kontakt mit dem Rechteinhaber zu treten und NICHT selbst Hand anzulegen.
 
Ist im Prinzip das Gleiche wie früher das Abspielen von DVDs unter Linux. Das war auch jahrelang Grauzone, weil die diversen Player bzw. die Libraries den CSS-Schutz zum Abspielen umgingen.
Die Frage der "Zone" hat sich dann spätestens mit den Urheberrecht-Updates erledigt, zumindest in DE.
Keine Ahnung, warum es nicht möglich ist, einen Freeware-Player zu bauen, der "offiziell" mit dem Schutz der Scheiben kommuniziert und sie abnudelt, ohne gleich irgendwelche Rechtsverletzungen zu begehen. Aber bestimmt geht es wieder um Lizenzen, die bezahlt werden wollen - und das war's dann mit der Freeware.

Was die bewusste Website angeht - die Kombination der Library mit dem dort erwähnten Player ergibt zusammen mit den Fähigkeiten des Players eine Software, deren Betrieb zweifelsfrei nicht legal ist - sogar wenn am reinen Betrachten niemand Anstoß nehmen würde.
 
Interessanterweise steht der gleiche Link auch im Luxx und ist nicht gelöscht.:ugly:

Und muss die Rechtslage so kompliziert sein?
 
Frag den europäischen Gesetzgeber. Die §§95a UrhG ff. stammen weitestgehend wortgleich aus der zugrunde liegenden EU-Richtlinie.

Zum Luxx:
Ist deren Forum und damit nicht mein Problem.
 
Du bist auf meinen Post noch gar nicht eingegangen ?!?
Zur Beantwortung würde folgendes reichen:
Ich habe einen FHD-Notebookmonitor, aber keinen FHD-Fernseher.

Von daher kommt ein Blu-Ray-Player als Gerät nicht i Frage sondern nur eine softwareseitige Lösung!

@Pokerclock:
Wie ist das eigentlich, da hier ja eindeutig ein vom Hersteller tolerierter Mangel vorliegt könnte ich mich doch eigentlich an Universal wenden und von denen ein Abspielprogramm verlangen, oder? :D
 
Du könntest sie jedenfalls wegen der Problematik anschreiben...
Ich glaube die meisten Updates meiner PS3 sind überwiegend auch nur wegen dem Kopierschutz...
 
Wie ist das eigentlich, da hier ja eindeutig ein vom Hersteller tolerierter Mangel vorliegt könnte ich mich doch eigentlich an Universal wenden und von denen ein Abspielprogramm verlangen, oder? :D

Jedenfalls ist das nach urheberrechtlicher Sicht nicht so einfach möglich. Das schweigt sich schlichtweg aus, was in solchen Fällen für Ansprüche geltend gemacht werden können. es gibt zwar geregelte Fälle von Kopierschutzproblemen (§95b UrhG). Da fällt dieser aber nicht drunter.

Nach Sachmängelrecht (Kaufrecht) geht das ohnehin nicht, da Universal nicht der Händler war.
 
Jedenfalls ist das nach urheberrechtlicher Sicht nicht so einfach möglich. Das schweigt sich schlichtweg aus, was in solchen Fällen für Ansprüche geltend gemacht werden können. es gibt zwar geregelte Fälle von Kopierschutzproblemen (§95b UrhG). Da fällt dieser aber nicht drunter.

Nach Sachmängelrecht (Kaufrecht) geht das ohnehin nicht, da Universal nicht der Händler war.
Verdammt!
@JackOnell: Naja, schauen wir mal in ner Woche weiter, ob mir Schenker Notebooks antwortet!

Bis dahin gehts erstmal in den wohlverdienten Urlaub! :banane:
 
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