Die Freiheit dieses Menschen schränken wir ein, ja, aber nur, um das Recht auf Leben für alle anderen Menschen zu schützen.
Nö. Haftstrafen werden explizit als Strafen verhängt. Sie sind allein durch das begründet, was der Täter vorher gemacht hat und nicht im geringsten dadurch, dass er in Zukunft irgendwas machen. Dieser "Schutz"-Aspekt liegt nur der Sicherungsverwahrung zurück, aber wir inhaftieren sehr viele Leute nur als Strafe und lassen sie nach deren Ende wieder frei, ohne dass das Gefährdungspotenzial beim einen oder dem anderen Termin eine Rolle spielt. Hier wird ganz klar und bewusst das Recht auf Freiheit gemäß Menschenrechtscharta eingeschränkt und darin besteht die Strafe. Andere Länder schrenken nach dem gleichen Prinzip das an gleicher Stelle auf gleiche Art gegebene Recht auf Leben ein. (naja - fast gleiche Art, bei letzterem gibt es halt keine graduellen Abstufungen)
Das kann man ablehnen (mache ich aus anderen Gründen auch), aber man kann sich nicht mit deiner Argumentation auf einen moralisch höheren Standpunkt hieven. Eine begangene Tat mit dem Tod zu bestrafen ist gemäß Menschenrechtscharta genauso legitim wie eine Freiheitsstrafe (Höhen sind ja allgemein an dieser Stelle nicht festgelegt) und während einige Leute (z.B. du
zusätzliche moralische Forderungen über die Charta hinaus stellen, machen das andere nicht. Bzw. andere machen das auch, aber in eine andere Richtung und auf Basis einer anderen Moral (z.B. "jemand, der X getan hat, sollte nie wieder eine Chance haben, Menschen -inkl. Wärtern und anderen Häftlingen- zu schaden und hat keine Unterstützung -z.B. Unterkunft und Essen- auf Kosten anderer verdient"). Es gibt diverse Gründe, die eine oder die andere Variante zu bevorzugen, aber zugrunde liegt immer "meine Moral vs. deine Moral". Und gibt es kein objektives "richtig" und "falsch" mehr.
Die IS Kämpfer die dort unten dienen oder gedient haben sollte man auf gar keinen Fall mehr in Deutschland reinlassen.
Sie haben sich für ein Leben dort entschieden. Und nichts mit unserer Gesellschaft und unseren Verständnis davon gemeinsam.
Wer weiß was die alles angestellt haben, kann man doch nicht mehr auf die Menschheit loslassen solche Leute.
Syrer werden allgemein hin auch als Menschen erachtet. Wenn du "solche Leute" zwingst, da zu bleiben, "lässt" du sie also trotzdem "auf die Menschheit" los.
Sieht er nicht anders, dafür gibt es noch weitergehende Gesetze. Praktisch gesehen ist es aber nicht mehr die Würde des Menschen, sondern nur die an dessen verstorbenen Körper. Menschenrechte kann man nur lebendig wahrnehmen.
Das sehen sehr viele Leute komplett anders und auch unser Rechtssystem hat einiges über die Würde toter Menschen zu sagen. Vor gar nicht mal alzu langer Zeit respektive in einigen Kreisen bis heute steht ein ehrenvoller Toter sogar weit über einem lebenden Würdelosen.
Wie auch weiter oben gilt: Kann man befürworten, kann man ablehnen. Kann aber nicht in "ist so" und "ist nicht so" einteilen, denn "Würde" ist nichts naturgegebenes, sondern etwas von Menschen definiertes. Und wenn andere Menschen das anders definieren als du, dann sind das gleichberechtigte Sichtweisen.
Die Staaten deren Staatsbürgerschaft sie, aus welchen Gründen auch immer, ebenfalls besitzen.
Toll. Damit startest du einerseits ein Rennen, wer seinen Staatsbürgern am schnellsten alle Rechte entzieht (respektive nimmst billigend in Kauf, dass einige Staaten sich einen Dreck darum kümmern, ob jemand dadurch staatenlos wird) und stellst andererseites "reine Deutsche" über "halbe Ausländer". Erstere dürfen konsequenzlos IS-Mitglied sein, letztere werden in die Wüste geschickt? Rechtsstaat geht anders.
Klar das werden nicht viele Personen sein, aber man sollte jeden Terroristen loswerden, den man so loswerden kann.
Nur: Wohin? Die Forderung, Terroristen "nach Hause zu schicken" ist ja schon bei reinen Ausländern ein Problem ("schicken wir den Taliban zur Strafe nach Afghanistan"), hier scheitert es endgültig an einem praktischen Ziel.
Dann muß man das gesetzlich vorher anders regeln.
Leute welche für Terroristen in den Krieg gezogen sind, sind selber Terroristen.
Sind sie auch und das ist eine vollkommen andere Frage. Wer nach Deutschland zurückkehrt und
nachweislich an Kampfhandlungen des IS teilgenommen hat, der wandert hier in den Knast. Zum einen ist eine konkrete Schuld aber schwer, oft gar nicht nachweisbar (ich erinnere an circa 70 Millionen Deutsche, die hilflos den Taten von circa 7 Nazis zusehen mussten, selbst aber alle nichts damit zu tun hatten), insbesondere nicht unter den polizeilichen Bedingungen in Syrien. Zum anderen geht es bei der Debatte auch darum, diese Leute nicht in deutschen Gefängnissen beherbergen zu müssen und deutlich über 15 Jahre hinaus aus der deutschen Gesellschaft fernzuhalten.
Aber mit dem Anliegen ist, s.o., Deutschland nicht alleine und werden die Syrer noch irgendwer anders hat Lust darauf, sich um deutsche Arschlöcher zu kümmern. Das ist nunmal unserer Job.
Selbstverständlich schließt Artikel 1 die Todesstrafe aus. Es verletzt die Würde eines Menschen. Oder wie tötet man Menschen würdevoll gegen ihren Willen bei nicht vorhandener Gefahrensituation?
Weder Artikel 1 noch irgend ein anderer definieren, was "würdevoll" eigentlich ist und die Antwort auf diese Frage ist stetigem Wandel unterlegen. Vor 150 Jahren wäre die Antwort "Im Duell" zum Beispiel vollkommen richtig gewesen, auch aus Sicht des zu Tötenden. Vor 50 Jahren galt es noch als vollkommen legitim, Soldaten in atomar vereuchtes Gebiet zu schicken, um die Heimat gegen den anderen Block zu verteidigen. Bis heute werden "Kollateralschäden" im Kampf gegen (sogenannte) Terroristen billigend in Kauf genommen. "Würde" ist eine sehr dehnbare, sehr menschliche Kategorie.