AW: VRAM bei GTX 970: Kommt jetzt eine Welle von Rückläufern auf die Händler zu?
Da manche das Problem ja scheinbar immer noch nicht verstanden haben: zumindest nach deutschem Recht gilt es als Sachmangel (und damit als Grund für die Inanspruchnahme der Gewährleistung), wenn der Artikel eine Eigenschaft aufweist, die von dem abweicht, was bei vergleichbaren Artikeln normal und erwartbar ist. Als User geht man davon aus, dass die beworbenen und ja auch vorhandenen 4GB Speicher "ganz normal" genutzt werden koennen. Ohne dass es ploetzlich heisst: "Sorry Kumpel, ab hier ist Tempo 30 Zone". Zumal man durchaus auch so argumentieren könnte, dass bei solchen High Tech Produkten wirklich nur eine Minderheit der Kunden etwas mit den 224 Gb/S Speicherbandbreite anfangen kann.
Da manche das Problem ja scheinbar immer noch nicht verstanden haben: zumindest nach deutschem Recht gilt es als Sachmangel (und damit als Grund für die Inanspruchnahme der Gewährleistung), wenn der Artikel eine Eigenschaft aufweist, die von dem abweicht, was bei vergleichbaren Artikeln normal und erwartbar ist. Als User geht man davon aus, dass die beworbenen und ja auch vorhandenen 4GB Speicher "ganz normal" genutzt werden koennen. Ohne dass es ploetzlich heisst: "Sorry Kumpel, ab hier ist Tempo 30 Zone". Zumal man durchaus auch so argumentieren könnte, dass bei solchen High Tech Produkten wirklich nur eine Minderheit der Kunden etwas mit den 224 Gb/S Speicherbandbreite anfangen kann.



Es geht hier doch nur darum, dass Nvidia einfach dreist gelogen hat, und die Angabe mit der Speicherbandbreite (in den USA steht da bis heute nicht "bis xxx GB/s" sondern ein exakter Wert) einfach falsch ist.

