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Guest
AW: Smartphone-Studie: Fast ein Viertel aller Jugendlichen "süchtig"
@topic:
Ich halte die Zahl für stark untertrieben.
Das hat nichts mit dir als Autofahrer zu tun, sondern steht in §1 STVO (gegenseitige Rücksichtnahme) und gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Selbstverständlich darfst du nicht auf den Recht pochen und einen Unfall provozieren, wenn du siehst, dass jemand anders Sch3iße baut und hineichend wahrscheinlich (!) dir die Vorfahrt nehmen oder auf die Straße rennen wird. Und gerade bei am Straßenrand spielenden Kleinkindern muss man einfach damit rechnen und vom Gas gehen.Ich habe mein Wissen nur aus der Fahrschule.
Und da wurde eingebläut, dass man als Autofahrer immer so unterwegs sein muss, dass man jederzeit halten kann, sollte plötzlich ein Hindernis auftauchen.
Wenn ich als Autofahrer grün habe, aber trotzdem sehe, dass jemand am Straßenrand unterwegs ist, dann habe ich so zu fahren, dass ich im Ernstfall sofort bremsen und stehen bleiben kann.
So ist es. Denn niemand erwartet von dir, dass du dich im Gefahrenfall in Luft auflösen kannst.Wenn ein Passant willentlich und für den Autofahrer völlig unvorhersehbar einen Unfall provoziert, dann trägt natürlich der Fußgänger die Schuld.
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Ich halte die Zahl für stark untertrieben.
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