Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

15:55 Uhr
Die Auftritte von drei bayerischen Polizisten bei der Demonstration gegen die Corona-Auflagen in Berlin könnten ein Nachspiel haben. Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann werden sie von den Polizeipräsidien dienstaufsichtlich sehr genau geprüft. Es handele sich dabei nicht um private Auftritte. Im Internet wurden Fotos verbreitet, die drei Polizisten als Redner bei der Großdemonstration zeigen sollen.
Die SPD im bayerischen Landtag forderte eine umfassende Aufklärung. "Polizisten außer Dienst und auch noch im Ruhestand unterliegen der Treuepflicht und müssen bei politischer Betätigung die notwendige Mäßigung und Zurückhaltung zeigen", sagte Herrmann. Insbesondere wenn es sich um Reichsbürgerideologie handele oder wenn der Betreffende im extremistischen Milieu anzusiedeln sei, würden alle Hebel für harte Sanktionen in Bewegung gesetzt. Hier habe die Meinungsfreiheit von Polizisten - auch im Ruhestand - klare Grenzen.

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Eine "Meinungsfreiheit mit Grenzen" ist ja keine Meinungsfreiheit...mal davon Abgesehen, was die Polizisten/Ex-Polizisten da erzählen.
 
Eine "Meinungsfreiheit mit Grenzen" ist ja keine Meinungsfreiheit...mal davon Abgesehen, was die Polizisten/Ex-Polizisten da erzählen.

Staatsdiener können in Ihren Grundrechten eingeschränkt werden.
Soldaten z.b. nach §17a GG - z.b. im Rahmen der Meinungsfreiheit.

Zudem stehen Polizisten in einem öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis - das bei den Aussagen der Polizisten wohl zweifellos missachtet wurde.
BMI - Lexikon - B - Beamtenverhaeltnis

D.h. ein Polizist kann nicht alles sagen, auch wenn er glaubt, dies sei durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Damit beweist er lediglich, in seiner Ausbildung nicht aufgepasst zu haben.
 
Unsere Meinungsfreiehit unterliegt seit jeher Grenzen. Sollte man auch wissen.

Deine vielleicht, meine nicht...man darf zwar alles sagen, aber nicht alles machen. Ob das jetzt gut ankommt oder nicht, sei mal dahin gestellt.


Staatsdiener können in Ihren Grundrechten eingeschränkt werden.
Soldaten z.b. nach §17a GG - z.b. im Rahmen der Meinungsfreiheit.

Zudem stehen Polizisten in einem öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis - das bei den Aussagen der Polizisten wohl zweifellos missachtet wurde.
BMI - Lexikon - B - Beamtenverhaeltnis

D.h. ein Polizist kann nicht alles sagen, auch wenn er glaubt, dies sei durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Damit beweist er lediglich, in seiner Ausbildung nicht aufgepasst zu haben.

Ja gut, wenn man gegen seinen Arbeitgeber/ehmaligen Arbeitgeber wettert kommt das ja generell nicht gut an, sobald er das mitbekommt.
 
Deine vielleicht, meine nicht...man darf zwar alles sagen, aber nicht alles machen. Ob das jetzt gut ankommt oder nicht, sei mal dahin gestellt.

Na, wenn du zu einer Straftat aufrufst, kommt das auf jeden Fall nicht gut an und das kann dann auch Konsequenzen nach sich ziehen.
Meinungsfreiheit ist eins der höchsten Güter einer Demokratie und natürlich muss man das verteidigen, aber kritisch muss man so oder so immer sein.
 
Deine vielleicht, meine nicht...man darf zwar alles sagen, aber nicht alles machen. Ob das jetzt gut ankommt oder nicht, sei mal dahin gestellt.

Da herrscht ein Missverständnis:

Art 5 GG - Einzelnorm

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
 
Na, wenn du zu einer Straftat aufrufst, kommt das auf jeden Fall nicht gut an und das kann dann auch Konsequenzen nach sich ziehen.
Meinungsfreiheit ist eins der höchsten Güter einer Demokratie und natürlich muss man das verteidigen, aber kritisch muss man so oder so immer sein.

Da tust du etwas "du rufst dazu auf", das ist dann schon keine Meinung mehr...da kann man noch so viele "Meiner Meinung nach..." davor sagen.

Da herrscht ein Missverständnis:

Art 5 GG - Einzelnorm

Keine Ahnung, was ihr für krankhafte, gestörte oder perv... Meinungen ihr habt/kennt...ich fühle mich nicht eingeschränkt...
 
Solange du keinen Beleidigst, oder Volksverhetzung verbreitest, wirst du da auch nicht viel merken.
Erst, wenn du so etwas machst und damit die Grenzen des Strafrechtes und damit auch der Meinungsfreiheit überschreitest, wirst du es in Form eines Strafverfahrens merken.

Das ist ja das mit den die Typen die ständig Lügenpresse rufen, meinen es gäbe keine Meinungsfreiheit. Aber interessanterweise wird ihre Meinung dann sogar gefilmt und im ÖR gezeigt. :devil:


Ja gut, wenn man gegen seinen Arbeitgeber/ehmaligen Arbeitgeber wettert kommt das ja generell nicht gut an, sobald er das mitbekommt.

Wie schon von Hoffgang verlinkt:
Zudem stehen Polizisten in einem öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis - das bei den Aussagen der Polizisten wohl zweifellos missachtet wurde.
BMI - Lexikon - B - Beamtenverhaeltnis

Polizisten und Beamte im allgemeinen haben sich für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung aktiv einzusetzen. Das ist Bedingung um überhaupt ins Beamtenverhältnis zu kommen.
Aber auch so gilt im öffentlichen Dienst diese Plicht. Selbst wenn man nur als Student einen Hilfjob an einer öffentlichen Hochschule hat.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/allgemeine-pflichten-3-politische-treuepflicht-41-satz2-bt-v_idesk_PI13994_HI1436667.html schrieb:
Nach § 41 Satz 2 TVöD ist der Beschäftigte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.
Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (SS 41 Satz 2 BT-V) | TVoeD Office Professional | OEffentlicher Dienst | Haufe
Die politische Treuepflicht gebietet Loyalität gegenüber dem Staat und seiner geltenden Verfassungsordnung. Sie ist, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar ist, zu bejahen und dies nicht bloß verbal, sondern insbesondere in der beruflichen Tätigkeit dadurch, dass der Beschäftigte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt. Die politische Treuepflicht – Staats- und Verfassungstreue – fordert mehr als nur eine formal konkrete, im Übrigen uninteressierte, kühle, distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beschäftigten, dass er sich von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung aktiv angreifen, bekämpfen und diffamieren und insbesondere, dass er seinerseits nicht den Staat, in dessen Dienst er steht, und seine Verfassungsordnung angreift.

==> Der aktive Angriff war mit dem Sturm der Nazis auf den Reichstag gegeben und die Diffamierung fand schon vorher statt.


Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) schrieb:
§ 41 - Allgemeine Pflichten
Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen. Beschäftigte des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...ege/tvoed-bt-v.pdf?__blob=publicationFile&v=6


Edit:
In Bayern scheint das mit der Verfassungstreue anscheinend besonders erst genommen zu werden. Da muss man bei der FH Regensburg nicht nur folgende Erklärung abgeben als studentische Hilfskraft / Tutor:
PDF schrieb:
Erklärung
Auf Grund der mir übergebenen Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich die darin genannten Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Ich versichere ausdrücklich, dass ich Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer oben genannten, grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, nicht unterstütze und auch nicht Mitglied einer hiergegen gerichteten Organisation bin oder war. Von dem mir übergebenen Verzeichnis von Organisationen verfassungsfeindlicher Zielsetzung habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich bei falschen, unvollständigen oder fehlenden Angaben im Einstellungsverfahren damit rechnen muss, dass ich nicht eingestellt werde oder eine erfolgte Einstellung zurückgenommen wird, bzw. dass der Arbeitsvertrag angefochten wird, dass ich bei einem Verstoß gegen diese Dienst- und Treuepflichten mit der Entfernung aus dem Dienst bzw. mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen muss.

Sondern man mus vorher auch aktiv angeben, in welchen verfassungsfeindlichen Organisationen man aktiv war.
https://www.oth-regensburg.de/filea...tung/personal/Tutor_Erstantrag_Maerz_2016.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange du keinen Beleidigst, oder Volksverhetzung verbreitest, wirst du da auch nicht viel merken.
Erst, wenn du so etwas machst und damit die Grenzen des Strafrechtes und damit auch der Meinungsfreiheit überschreitest, wirst du es in Form eines Strafverfahrens merken.

Das ist ja das mit den die Typen die ständig Lügenpresse rufen, meinen es gäbe keine Meinungsfreiheit. Aber interessanterweise wird ihre Meinung dann sogar gefilmt und im ÖR gezeigt. :devil:

Die Typen haben keine Ahnung, wie es sich in einer Diktatur wirklich lebt. Die sollten froh sein, dass sie hier in Deutschland ihren Schwachsinn öffentlich verbreiten dürfen.
Woanders wären sie schon längst in einem Loch verschwunden.
 
Beleidigen und Volksverhetzen...sowas mache ich nicht.
Ich bin aber rassistisch veranlagt, weil ich weiterhin Mohrenköpfe/Ne*erküsse anstatt "maximal pikmentierte Schaumstoffdingsbumsteile" esse und lieber Zigeunersoße statt "Soße ohne festen Wohnsitz" an meine Bratwurst mache.
 
Du kannst statt Zigeunersoße auch Paprikasoße sagen.
Und Schaumküsse sollte man sowieso meiden, da sonst auch schnell Diabetes 2 mit ins Haus zieht.
 
Ich bin aber rassistisch veranlagt, weil ich weiterhin Mohrenköpfe/Ne*erküsse anstatt "maximal pikmentierte Schaumstoffdingsbumsteile" esse und lieber Zigeunersoße statt "Soße ohne festen Wohnsitz" an meine Bratwurst mache.

Ist ein Unterschied, ob du das zu Hause am Tisch sagst oder öffentlich auf einer Bühne.
 
Keine Ahnung, was ihr für krankhafte, gestörte oder perv... Meinungen ihr habt/kennt...ich fühle mich nicht eingeschränkt...
Interessant an was du gleich denkst.
Wenn ich von jemanden denke dass er ein Ar****och ist, ist das kein Problem.
Sage ich ihm das ins Gesicht, ist es eine Beleidigung.
Das Gleiche gilt auch für Wörter wie Nazi etc.
Das kann schnell mal richtig teuer werden.
 
Das ist keine Antwort auf meine Frage in Hinblick auf "Zigeunersauce" oder "Negerkuss". Ist die öffentliche Äußerung nun strafbar, ja oder nein? Dass beides verpönt ist, ist mir klar. Aber wie Du daraus jetzt auf Volksverhetzung kommst, darfst Du gerne mal erklären.
 
Das Gleiche gilt auch für Wörter wie Nazi etc.
Das kann schnell mal richtig teuer werden.

Immer vorausgesetzt, die jeweilige Bezeichnung ist nicht zutreffend.
Zwar hat meines Wissens noch nie ein Gericht befunden, dass der Kläger tatsächlich ein Arschloch wäre und mithin durch die Bezeichnung als solches nicht beleidigt worden sei, aber man darf durchaus den Einen oder Anderen als rechtsextrem bezeichnen.

Am "Nazi stört mich hauptsächlich der inflationäre Gebrauch für Personen, die nicht in erster Linie Nazis sind, wenn sie denn überhaupt welche sind.
Ich persönlich bin bestrebt, dann Bezeichnungen zu verwenden, die im diffusen Kosmos von Rechten, Identitären, Impfgegnern, Esoterikern und Verschwörungstheoretikern als kleinster gemeinsamer Nenner zutreffend sind, also zum Beispiel "Vollpfosten". :D
 
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