Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Wird in der Beweisaufnahme auch nur durch einen Polizisten das angebliche Messer in Zweifel gezogen
Welche Zweifel bestehen da?
Aus o. g. Quelle
Das Opfer habe unmittelbar vor den Schüssen Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt - ein mitgeführtes Messer aber nicht.
Reizgas ist zwar ein "potentielle" Waffe, aber lange keine tödliche, wie ein eventuelles Messer.
Das nicht aber mit Pfeffer in den Augen macht man noch weniger gegen ein Messer als sonst.
Sich wehren darf man ja nicht außer man ist selbst schon tot...

Da das Opfer kein Messer bei sich geführt hat
Dann lügt o. g. Quelle?
 
@ XT1024

WTF?

Der Polizist beruft sich auf ein angeblich mitgeführtes Messer durch das wühlen in den Taschen! Steht im Artikel!
Das führte laut Staatsanwaltschaft zu der irrigen subjektiven Annahme des Polizisten, das eine Notwehrsituation vorliegt!
Das Gericht wird in der Beweisaufnahme genau prüfen, inwieweit es durch das Verhalten des Täters "objektive" Anhaltspunkte für den Polizisten gab, zu diesem irrigen Schluss zu kommen, und da werden die Aussagen seiner Kollegen und die genaue Rekonstruktion des Tathergangs ohne Widersprüche, eine entscheidende Rolle für Fahrlässigkeit oder doch Eventualvorsatz spielen.

Auch ein Polizist mit Reizgas in den Augen, darf nicht einfach einen fliehenden unbewaffneten "Täter", 3 mal willkürlich in den Rücken schießen.
Das wäre nur möglich wenn der "Täter" ein gesuchter Gewaltverbrecher/Schwerkrimineller wäre, von dem eine akute Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen würde.

Jeder Polizist wird mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (Verhältnis des Mitteleinsatzes) vom ersten Tag seiner Ausbildung an "konfrontiert"!
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Polizist beruft sich auf ein angeblich mitgeführtes Messer
Warum angeblich?
In der hier aufgeführten Quelle ist es kein angebliches.
Dem Polizeieinsatz vorausgegangen war ein Streit vor einer Diskothek. Lorenz A. soll laut aktuellem Ermittlungsstand dort zwei Türsteher mit Pfefferspray besprüht haben und dann weggelaufen sein. Verfolger habe er mit einem Messer bedroht.
Das Opfer habe unmittelbar vor den Schüssen Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt - ein mitgeführtes Messer aber nicht.
Ein mitgeführtes, kein vermutetes oder gar ausgedachtes Messer.
Auch ein Polizist mit Reizgas in den Augen, darf nicht einfach einen fliehenden unbewaffneten "Täter", 3 mal willkürlich in den Rücken schießen.
Und doch hat er es getan.
Warum?
Langeweile?
Mordlust?
Dummheit?


Dumm ist, wer Dummes tut - und Polizist wird. :rollen:
 
Warum angeblich?
In der hier aufgeführten Quelle ist es kein angebliches.
Zitat Quelle:

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Beamten fahrlässige Tötung vor. Die Behörde begründet ihre Entscheidung zur Anklage damit, dass zum Zeitpunkt der Schussabgabe keine Notwehrlage des Polizisten mehr bestanden habe. Das Opfer habe unmittelbar vor den Schüssen Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt - ein mitgeführtes Messer aber nicht. Der Beamte hätte erkennen müssen, dass Lorenz A. lediglich habe fliehen wollen, wie es in einer Mitteilung heißt. Die Ermittlungsakten liegen jetzt beim Landgericht.

Also entweder kann ich nicht lesen oder du, weil du es noch selber anführtst

1762634101815.png

Da steht doch für jeden zu lesen am Ende des Satzes -> "aber nicht"!
Unterliegst du hier auch einer falschen Annnahme?
 
Den Vogel hat der Einsatzbeamte, in dem er einen Fliehenden rücklings über den Haufen schoss. Gott bewahre uns vor einer Polizei, die damit durchkommt, und den Relativierenden, die damit kein Problem haben!
Was unstrittig ist und von @Don-71 nur in einem Post missverständlich ausgedrückt wurde, auf dem du jetzt herumreitest. Wo sind wir hier? Kindergarten?
 
Dumm ist, wer Dummes tut - und Polizist wird. :rollen:
Es ist nicht Dumm einen Dienst anzutreten der für unsere Gesellschaft arbeitet. Ein wenig Respekt vor dem was unsere Sicherheitskräfte leisten auch unter welchen Gefahren halte ich für angemessen.
Die Berufswahl als Polizist als dumm als auch Polizisten als dumm zu bezeichnen halte ich dagegen für äußerst unangemessen.
 
Die Berufswahl als Polizist als dumm als auch Polizisten als dumm zu bezeichnen halte ich dagegen für äußerst unangemessen.
Es zeugt halt entweder von Nichtwissen oder einfach nur selbstverschuldeten dummen Nichtwissen.

Nur mal zu den Fakten:
Es gibt~ 274000 Polizisten in DE, in den letzten 3 Jahren gab es 3 tote Polizisten, seit 1945 403 tote Polizisten.
Ich darf daran erinnern das alleine Westdeutschland über 60 Millionen Einwohner hatte und seit der Wiedervereinigung gibt es über 80 Millionen Einwohner und es gab" Sonderkomplexe" wie die RAF.

Als Vergleich, das wesentlich kleinere Österreich, was nach dem WWII ~ zwischen 7-9 Millionen Einwohner hat, muss über 500 tote Polizisten seit 1945 beklagen. Es spricht einiges dafür, das sehr sehr viel richtig läuft hier in DE in Bezug auf die Polizei.
Bestimmt kein immer einfacher Job, aber auch keiner mit Nachwuchssorgen. Überall kann man verbessern, aber ich glaube die Ausbildung ist schon sehr gut.

Wenn dann einer schreibt, es wäre dumm in DE Polizist zu werden, mit der Intention die "armen Polizisten" wären hier eher wehrlos, scheint halt ziemlich uninformiert!

 
Zuletzt bearbeitet:
So, allen die meinen, dass das die Polizei nicht auf flüchtige Täter schießen darf sei das geltende Polizeirecht zur Lektüre empfohlen: Polizeigesetz

2. um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie
a) bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
b) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
Dass das in diesem Fall höchstwarscheinlich nicht gilt, hat erstmal nichts damit zu tun, das es rein rechtlich durchaus gerechtfertigt sein kann. Darüber hinaus ist natürlich auch nicht an der Staatsanwaltschaft, zu entscheiden, ob Putativnotwehr (fälschlich angenommene Notwehrsituation) vorgelegen hat oder nicht - das entscheidet letztendlich der Richter. LG
 
Aber mehrere Schüsse und Treffer von hinten in den Körper verteilt von Oberschenkel bis hin zum Kopf? Mir ist schon klar, dass ein Beamter das Recht hat die Waffe einzusetzen, aber bist du dir wirklich sicher, dass diese Situation noch im Rahmen von Verhältnismäßigkeit steht, zumal das "Klappmesser" mit 7 cm Klinge (Victorinox Taschenmesser?), was nicht mal meine Handbreite ist, in und nicht außerhalb der Kleidung des Getöteten gefunden wurde?
 
Können wir uns darauf einigen, dass es maximal Blöd (und in der heutigen Zeit geradezu suizidal) ist, auf einen PVB zuzurennen und diesen mit Reizgas zu besprühen, nachdem man Securitymitarbeiter und Passanten(Verfolger?) mit einem Messer bedroht hat und dieses auch via Notruf an die Polizei gemeldet wurde?

Und als Polizist geht man sicher nicht das Risiko ein, mit ner Ladung OC oder CS im Gesicht einem Messerträger in einem Hangemenge zu begegnen....wie schon geschrieben - schauen wir mal, was der Richter entscheidet.

LG
 
Mal sehen ob man heute die lächerlichen Aufstände der faulen Nichtsnutze in Gießen zerschlagen kann.
ich habe tiefes Vertrauen in unsere Nationaltreuen deutschen polizisten!
 
Mal sehen ob man heute die lächerlichen Aufstände der faulen Nichtsnutze in Gießen zerschlagen kann.
ich habe tiefes Vertrauen in unsere Nationaltreuen deutschen polizisten!
Die Veranstaltung der AfD und deren Jugendorganisiation ist nichts was zu zerschlagen wäre. Noch sind die Rechtsextremen nicht verboten. Daher denke ich wird auch unsere Polizei, welche Verfassungstreu ist, diese Veranstaltung nicht auflösen, egal wie viele gesichert Rechtsextreme da vor Ort sind.
 

Nun geht an an die Umsetzung in deutsches Recht.

Im aktuellen Gesetzentwurf des deutschen Umsetzungsgesetz zu E-Evidence ist der Rechtsschutz deutlich eingeschränkt.
Dies wird von den Sachverständigen deutlich kritisiert.

Hier ist die Anhörung zu finden:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7647299

Alternativ hier:
Eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Youtube. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Für mehr Informationen besuche die Datenschutz-Seite.

Es werden insb. Verstöße gegen folgende Grund- und Europarechte hervorgehoben:
Art. 19 Abs. 4 GG
Art. 6 EU-Vertrag in Verbindung mit Art. 13 EMRK
Art. 47 GRCh (EU Grundrechtecharta)
(siehe obigem Video min 34:00)
 
Zurück