XT1024
Volt-Modder(in)
Welche Zweifel bestehen da?Wird in der Beweisaufnahme auch nur durch einen Polizisten das angebliche Messer in Zweifel gezogen
Aus o. g. Quelle
Das Opfer habe unmittelbar vor den Schüssen Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt - ein mitgeführtes Messer aber nicht.
Das nicht aber mit Pfeffer in den Augen macht man noch weniger gegen ein Messer als sonst.Reizgas ist zwar ein "potentielle" Waffe, aber lange keine tödliche, wie ein eventuelles Messer.
Sich wehren darf man ja nicht außer man ist selbst schon tot...
Dann lügt o. g. Quelle?Da das Opfer kein Messer bei sich geführt hat
