Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

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Schreckschusswaffe?
Nein, es geht mir um Messer. Die Regeln für Messer sind schon jetzt abartig bescheuert und unsere lieben Abgeordneten machen es noch schlimmer.
Wir sind ja schon jetzt soweit, dass Messer die sogar an Bord eines Flugzeuges vollkommen in Ordnung sind in Deutschland einem Führverbot unterliegen.
 
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Wofür musst du das am Mann haben?
Da ist es doch schon für die eigene Sicherheit sinnvoll, das ordentlich verpackt zu haben, sonst ist das Messer schnell im Mann.
 
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Das Problem ist ja nicht das schwindende Vertrauen in die Sicherheitskräfte,

sondern eher die totale Verblödung der Menschheit,

befeuert durch Google und Co. ;)

Man muß ja nichts mehr wissen, ist ja ständig alles online abrufbar.

Aber:

Blackout im Stromnetz, oder Akku leer = Birne hohl. :D
 
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Wofür musst du das am Mann haben?
Da ist es doch schon für die eigene Sicherheit sinnvoll, das ordentlich verpackt zu haben, sonst ist das Messer schnell im Mann.
Wir reden hier von Messern in der Größe eines Schweizer Taschenmessers die einem in Zukunft Probleme machen können und nicht von wirklichen Waffen.
Und mit Messern die kleiner sind hast du teilweise Probleme dein Brötchen zu schneiden.
 
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Wofür musst du das am Mann haben?
Da ist es doch schon für die eigene Sicherheit sinnvoll, das ordentlich verpackt zu haben, sonst ist das Messer schnell im Mann.
Es gibt ja nicht umsonst den Begriff "Taschenmesser". Und ich sehe keinen Schaden darin, wenn jemand so etwas mitführen möchte. Auch ich habe hin und wieder mal ein Schweizer dabei, man kann ja nie wissen, wenn das mal braucht.
 
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In welcher konkreten Selbstverteidigungssituation könnte es nach Ansicht der hiesige Befürworter hilfreich sein, explizit zur Selbstverteidigung (also nicht als Alltagswerkzeug) ein Messer dabei zu haben?

Diese Frage kann ich mir auch als seit Jahren praktizierender Kampfsportler und Trainer leider nicht selbst beantworten ...
 
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Ähm Kontext?
Hier hat niemand behauptet, dass man zur Selbstverteidigung ein Messer braucht.
 
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In welcher konkreten Selbstverteidigungssituation könnte es nach Ansicht der hiesige Befürworter hilfreich sein, explizit zur Selbstverteidigung (also nicht als Alltagswerkzeug) ein Messer dabei zu haben?
In keiner?
Hat das aber auch irgendjemand hier behauptet?:hmm:

Zumal es mir auch neu wäre, wenn Schweizer Taschenmesser zur Selbstverteidigung produziert und verkauft werden. :schief:
Aber genau sowas will man ja inzwischen verbieten...
 
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Nun ja, dort wo sich innerhalb der Polizei viele AfD-Sympathisanten befinden, wäre es reichlich seltsam, würden selbige der Polizei misstrauen.

Man kann der Polizei ja aus unterschiedlichen Gründen nicht trauen. Die einen vertrauen z.B. nicht darauf, dass sie von der Polizei fair behandelt werden und das diese ihre Grundrechte verteidigt, andere trauen der Polizei nicht zu, dass sie alle Zecken schnappt.


Es gibt ja nicht umsonst den Begriff "Taschenmesser". Und ich sehe keinen Schaden darin, wenn jemand so etwas mitführen möchte. Auch ich habe hin und wieder mal ein Schweizer dabei, man kann ja nie wissen, wenn das mal braucht.

Zumindest in der Nähe von politischer Veranstaltungen würde ich mir sowas tunlichst verkneifen, wenn du nicht gerade extra-rechts aussiehst. Es wurden bekanntermaßen schon Taucherbrillen als Passivwaffen gewertet und z.B. ein Überfall mit Schweizer Messer in der Tasche wurde auch schon als "bewaffneter Überfall" verurteilt. (hängt natürlich auch ein Bisschen vom Modell ab, aber z.B. meins mit arretierbarer 8-cm-Klinge nehme ich nur noch mit, wenns in die Natur geht. Sicher ist sicher und brauchen tue ich ohnehin fast nur den Korkenzieher, was dann aber in der Regel absehbar ist.)
 
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Ähm Kontext?
Hier hat niemand behauptet, dass man zur Selbstverteidigung ein Messer braucht.

Das ergab sich so für mich aus dem Kontext. Auch nach dem jüngsten Vorstoß zu einer Gesetzesverschärfung würde der sogenannte Kleine Waffenschein explizit *nicht* für Taschenmesser benötigt werden, es sei denn, diese lassen sich einhändig öffnen. Dies wiederum ist für Alltagswerkzeuge entbehrlich.
Wir ignorieren dabei jetzt einmal, dass Messer von den Regelungen des Waffenrechts (Erlaubnis zum Besitz oder zum Führen) grundsätzlich nicht erfasst werden. Sprich, auch mit Waffenschein dürfen bestimmte Messer nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, während andere gar keine Erlaubnis voraussetzen.
Mit anderen Worten, es besteht keinerlei Absicht, stinknormale Taschenmesser zu verbieten.

Ich persönlich besitze schätzungsweise zwei Dutzend Taschenmesser. Die liegen überall rum, um immer eins griffbereit oder auswärts dabei zu haben, wenn man's mal braucht; manche sind etwas spezieller (Angeln, Elektronikbasteleien etc.). Kein einziges davon wäre von den geplanten Einschränkungen betroffen und ich könnte mir daraus eine Kette basteln und damit sowohl jetzt als auch nach einer etwaigen Verschärfung durch die Fußgängerzone tänzeln.
Ich besitze auch zwei, drei Messer, die ich bereits nach bisherigen Regelungen nur aufgrund "berechtigtes Interesses" führen dürfte. Bei diesen ergäbe sich keine Änderung.
Bei meinen Übungsschwertern hatte ich übrigens nie das Bedürfnis, sie in der Öffentlichkeit zu führen. :D

Kurz, mal wieder viel Lärm um nichts.

Darüber, dass der bundesdeutsche Umgang mit (nicht nur) Messern etwas paranoid erscheint, müssen wir aber nicht streiten. Wenn ich mit einem 20 Zentimeter langen Schraubendreher unterwegs wäre, würde auch kein Aas prüfen, wie dessen Klinge beschaffen ist. Als Stoßwaffe wäre ein spitzer/scharfer Schraubendreher zigfach gefährlicher als beispielsweise ein Butterfly-Messer, deren Stabilität und Ergonomie eher fragwürdig ist, ebenso wie ein solider, nicht führungsbeschränkter Spazierstock jeden führungsbeschränkten Gummiknüppel in Reichweite und Wucht klar deklassiert.
Aber dabei geht es eben mehr um die Mentalität derjenigen, die sich entsprechend ausstatten. Wenn Alltagsgegenstände als Waffen eingesetzt werden, liegt entweder entweder eine echte Notsituation oder ein Grad von Böswilligkeit vor, der sich auch durch Waffengesetze nicht einschränken ließe. Aber um zu verhindern, dass sich Kevin und/oder Mustafa mit ihrem Zweitpenis in aufgewühlter Gemütslage und/oder vor lauter schreiender Dämlichkeit gegenseitig bzw. zufällig vorbei kommende Dritte massakrieren, ist es schon ganz gut, dass nicht jede Art Messer an jedem Ort und zu jeder Gelegenheit geführt werden darf.
 
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Das ergab sich so für mich aus dem Kontext. Auch nach dem jüngsten Vorstoß zu einer Gesetzesverschärfung würde der sogenannte Kleine Waffenschein explizit *nicht* für Taschenmesser benötigt werden, es sei denn, diese lassen sich einhändig öffnen. Dies wiederum ist für Alltagswerkzeuge entbehrlich.
Das hast du nicht richtig verstanden, es geht um normale Messer in Waffenverbotszonen.
Google gibt leider nicht so viel her, das einzige offizielle was ich entdeckt hab war das:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/207-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ich zitiere:
Weiterhin soll in diesen Verbotszonen bei Bedarf auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden dürfen.

Davor kann man sich mit nem kleinen Waffenschein schützen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Auch zu Einhandmessern stehe ich anders, weil man nur diese mit Handschuhen ordentlich öffnen kann und das "berechtigte Interesse" ist die größte rechtliche Nullnummer, die diese Vollidioten je hinbekommen haben.
Es geht ja sogar soweit, dass Soldaten die ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser außer Dienst bei der Heimfahrt in Uniform dabei hatten bestraft worden sind. Aber es ist auch in der Vorschrift geregelt, dass das Messer
in die rechte Beintasche gehört. Ergo: Der deutsche Staat hat es hinbekommen, dass man als Soldat eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man sich an die Vorschriften hält:daumen2::daumen2::daumen2:
 
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Es geht ja sogar soweit, dass Soldaten die ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser außer Dienst bei der Heimfahrt in Uniform dabei hatten bestraft worden sind. Aber es ist auch in der Vorschrift geregelt, dass das Messer
in die rechte Beintasche gehört. Ergo: Der deutsche Staat hat es hinbekommen, dass man als Soldat eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man sich an die Vorschriften hält:daumen2::daumen2::daumen2:
Du schreibst es doch selbst: "außer Dienst"

Ich hätte gerne mal eine Quelle, welche Vorschrift besagt, dass man das Messer in seiner Freizeit (Heimfahrt) mitführen muss und es nicht in der Kaserne / Dienststelle lassen darf.
 
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Das hast du nicht richtig verstanden, es geht um normale Messer in Waffenverbotszonen.
Google gibt leider nicht so viel her, das einzige offizielle was ich entdeckt hab war das:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/207-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[...]
Davor kann man sich mit nem kleinen Waffenschein schützen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Nein, das hast du falsch verstanden, da der sog. Kleine Waffenschein nichts erfasst, was nicht unters Waffengesetz fällt. Ob mit oder ohne: Du darfst deinen nicht als Waffe geltenden Zahnstocherschnitzer überall führen, außer ggf. in Verbotszonen.
Solche gibt es bereits heute. Die Verordnungsermächtigung der Länder soll lediglich darauf ausgeweitet werden, was als Verbotszone definiert werden darf. Und wenn ich mir den aktuelle Ermächtigungen so anschaue, ändert sich gar nichts - was den Vorstoß zu purem Aktionismus degradiert (Als hätten wir das nicht vorher gewusst ...). Kurz gesagt, die Sicherheit der Bürger dadurch definitiv nicht erhöht, aber es werden auch keine Bürgerrechte eingeschränkt.

Der Teufel steckt wie üblich im Detail: "Weiterhin soll in diesen Verbotszonen bei Bedarf auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden dürfen." - Wischiwaschi in Reinkultur, wenn man es mit der seit Jahren praktizierten Realität vergleicht.
Um ein prominentes Beispiel zu geben: 2006 war ich in Berlin unterwegs, dafür musste ich eine der abgesperrten Zonen passieren, die für die Aufbahrung, äh, das Public Viewing und die Feierlichkeiten der Fußball-WM vorgesehen waren. An den Kontrollpunkten befanden sich große, gelbe Müllcontainer für alle Objekte, die dort nicht zugelassen waren. Es war früher Vormittag und die Feierlichkeit noch in weiter Ferne, trotzdem lagen im Container unter anderem bereits etliche nicht unters Waffengesetz fallende Taschenmesser - eingezogen auf der Grundlage, die jetzt angeblich mit viel Trara geschaffen werden muss.

Auch zu Einhandmessern stehe ich anders, weil man nur diese mit Handschuhen ordentlich öffnen kann

Ich bin jetzt sehr gespannt auf exemplarische Situationen, in denen du in ausgewiesenen Verbotszonen - explizit nicht zur Selbstverteidigung, wie du betont hast - ruckzuck dein Messer geöffnet parat haben musst und nicht einmal dazu kommst, die Handschuhe auszuziehen. :D

Aber es ist auch in der Vorschrift geregelt, dass das Messer in die rechte Beintasche gehört. Ergo: Der deutsche Staat hat es hinbekommen, dass man als Soldat eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man sich an die Vorschriften hält :daumen2::daumen2::daumen2:

Die Vorschrift regelt, wo sich das Messer zu befinden hat, *wenn* es dienstlich geführt wird. Es gibt aber keine Vorschrift, die das ausgegebene Taschenmesser als Teil der Uniform definiert. Sprich, um die Uniform auf Heimfahrt vorschriftsmäßig zu tragen, *muss* man das Messer nicht dabei haben.
Außer Dienst ist man i.d.R. nicht berechtigt, es in der Öffentlichkeit zu führen, also lässt man es am vorgesehenen Platz im Spind; Uniform hin oder her.

Es handelt sich also nicht um kollidierende Vorschriften, sondern eher um kollidierende Verständnisebenen.
 
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Wenn es bloß um das Brötchenschneiden geht, kann man das Messer auch einfach unten in den Rucksack packen. Damit fehlt die Zugriffsbereitschaft und es liegt kein Führen vor.
Das Führen von Waffen in Waffenverbotszonen ist natürlich auch mit Waffenschein verboten, dieser ist nur die Erlaubnis, um überhaupt Waffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen.

Wobei die Vollidioten von der AfD das auch nicht verstanden haben. Leipzig: AfD-Plakatierer mit Pistole in Waffenverbotszone erwischt


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Mal wieder was neues zur Vorratsdatenspeicherung:
Vorratsdatenspeicherung vorm EuGH: Keine Wende in Sicht | LTO.de
Vorratsdatenspeicherung: CSU-Sprecher fordert neue EU-Initiative | heise online
 
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Wenn es bloß um das Brötchenschneiden geht, kann man das Messer auch einfach unten in den Rucksack packen. Damit fehlt die Zugriffsbereitschaft und es liegt kein Führen vor.
Nope genau das reicht ja nicht. Gab schon Urteile wo nichtmal das Handschuhfach im Auto gereicht hat.



Ich bin jetzt sehr gespannt auf exemplarische Situationen, in denen du in ausgewiesenen Verbotszonen - explizit nicht zur Selbstverteidigung, wie du betont hast - ruckzuck dein Messer geöffnet parat haben musst und nicht einmal dazu kommst, die Handschuhe auszuziehen. :D



Die Vorschrift regelt, wo sich das Messer zu befinden hat, *wenn* es dienstlich geführt wird. Es gibt aber keine Vorschrift, die das ausgegebene Taschenmesser als Teil der Uniform definiert. Sprich, um die Uniform auf Heimfahrt vorschriftsmäßig zu tragen, *muss* man das Messer nicht dabei haben.
Außer Dienst ist man i.d.R. nicht berechtigt, es in der Öffentlichkeit zu führen, also lässt man es am vorgesehenen Platz im Spind; Uniform hin oder her.

Es handelt sich also nicht um kollidierende Vorschriften, sondern eher um kollidierende Verständnisebenen.
Zum nicht mit zitierten:
Man hat als Regierung keine Einschränkungen die aus puren Aktionismus entstehen einzuführen, das ist ein Eingriff in die Grundrechte der nicht in Ordnung ist. Der Aktionismus damals kam ja sogar von einem Amoklauf in dem Messer keine Rolle gespielt haben. Außerdem wollten die Politiker damals nicht, dass das so ausgelegt wird wie es viele heute tun. Aber man war nicht klug genug das auch unmissverständlich reinzuschreiben was man gemeint hat.

Natürlich brauche ich das nicht, aber es ist praktischer. Wir können ja auch Schuhlöffel verbieten. Braucht man ja auch nicht.

Deine Vorschriftenlage ist wahrscheinlich nicht aktuell, es gibt kein BW weites Verbot das Messer außer Dienst zu führen. Manche Einheiten regeln das wegen der unklaren Rechtslage aber so.
Wie gesagt, man war im Bundestag mit zig Juristen geistig nicht in der Lage ein klares Gesetz zu schreiben. Ein Trauerspiel.

Unglaublich, dass man solche Leute überhaupt gewählt hat.
Ich hab ja mal meine Abgeordnete zum Thema Messer angeschrieben. Die Antwort bezog sich dann nur auf das Thema Schusswaffen. (Merke: man beschäftigt auch nicht so kluge Mitarbeiter)



Man muss doch ganz klar sagen, dass die Leute die heute in der Regierung sitzen den Menschen im Land immer weniger vertrauen. Verbote hier, Überwachung da. Das ist nicht gut und wenn die falschen Kräfte an die Macht kommen wird das noch ganz schön unangenehm.
 
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So einfach ist es dann doch nicht. Deine Website schießt auch echt den Vogel ab.
Ne zugeknotete Plastiktüte ist also okay? Was für ein Unsinn, könnte aber tatsächlich eine Grauzone sein.
Sicher ist es nur, wenn das Behältnis verschlossenen ist.
 
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Ich persönlich besitze schätzungsweise zwei Dutzend Taschenmesser. Die liegen überall rum, um immer eins griffbereit oder auswärts dabei zu haben, wenn man's mal braucht; manche sind etwas spezieller (Angeln, Elektronikbasteleien etc.). Kein einziges davon wäre von den geplanten Einschränkungen betroffen und ich könnte mir daraus eine Kette basteln und damit sowohl jetzt als auch nach einer etwaigen Verschärfung durch die Fußgängerzone tänzeln.

Geschätzt 4 kg Metall am Ende eine Kette? Das könnte dir definitiv als Schlagwaffe ausgelegt werden, wenn du keinen besseren Grund als "ich finde das dekorativ" für die Mitfuhr findest ;)

Darüber, dass der bundesdeutsche Umgang mit (nicht nur) Messern etwas paranoid erscheint, müssen wir aber nicht streiten. Wenn ich mit einem 20 Zentimeter langen Schraubendreher unterwegs wäre, würde auch kein Aas prüfen, wie dessen Klinge beschaffen ist. Als Stoßwaffe wäre ein spitzer/scharfer Schraubendreher zigfach gefährlicher als beispielsweise ein Butterfly-Messer, deren Stabilität und Ergonomie eher fragwürdig ist, ebenso wie ein solider, nicht führungsbeschränkter Spazierstock jeden führungsbeschränkten Gummiknüppel in Reichweite und Wucht klar deklassiert.

Spazierstöcke haben eine weitaus geringere Dichte als Schlagstöcke. Aufgrund ihrer Länge ist die Reichweite zwar höher, aber wenn du kein Übung darin hast, dass Ding als Stoßwaffe zu führen (oder wenn dein Gegner Übung darin hat, dir das typischerweise griffige Instrument bei der Gelegenheit zu entreißen), wirst du damit nur oberflächlichen Schaden anrichten. Ein Tonfa dagegen kann gerade wegen seiner kurzen Länge, aber gleich bleibenden Wucht, schwerer abgewehrt werden (es gibt kein langes Ende, an dem man eine gute Hebelposition hat), aber leichter Knochen brechen. Und auch den Schlitzschraubendreher möchte ich (gegen Personen ohne Schutzkleidung selbst ungeschliffen) nicht runterspielen, aber ein spitzes Butterfly wird seine interne Instabililität durch den längeren, für Druckausübung über die Spitze optimierten Griff mehr als ausgleichen.
 
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Man hat als Regierung keine Einschränkungen die aus puren Aktionismus entstehen einzuführen, das ist ein Eingriff in die Grundrechte der nicht in Ordnung ist.

Aktionismus ist zwar dadurch gekennzeichnet, wenig effektiv zu sein, aber nicht per se ein Eingriff in Grundrechte.

Natürlich brauche ich das nicht, aber es ist praktischer. Wir können ja auch Schuhlöffel verbieten. Braucht man ja auch nicht.

Wobei es zumindest meines Wissens nach nicht mehrere gemeingefährliche Angriffe mit Schuhlöffeln in Menschenansammlungen gab. Ich kann mich natürlich auch irren.

Deine Vorschriftenlage ist wahrscheinlich nicht aktuell, es gibt kein BW weites Verbot das Messer außer Dienst zu führen. Manche Einheiten regeln das wegen der unklaren Rechtslage aber so.
Wie gesagt, man war im Bundestag mit zig Juristen geistig nicht in der Lage ein klares Gesetz zu schreiben. Ein Trauerspiel.

Noch einmal: Die Bundeswehr *kann* keine interne Vorschrift erlassen, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widerspricht und hat das auch nicht getan. Es gibt keine einzige Vorschrift, die Soldaten verpflichtet oder es ihnen implizit erlaubt, gegen das WaffG zu verstoßen.

Der einzige Fehler, der hier geschehen ist: Die Bundeswehr sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass nicht alle Soldaten die hellsten Kerzen auf der Torte sind und explizit darauf hinweisen, dass einhändig zu öffnende Messer unter das WaffG fallen und daher nur während der Dienstausübung in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

Man muss doch ganz klar sagen, dass die Leute die heute in der Regierung sitzen den Menschen im Land immer weniger vertrauen. Verbote hier, Überwachung da. Das ist nicht gut und wenn die falschen Kräfte an die Macht kommen wird das noch ganz schön unangenehm.

Jepp, wenn die falschen Kräfte an die Macht kommen wäre es unbedingt fatal, wenn man beispielsweise auf der Festmeile kein Taschenmesser mehr dabei haben darf, während man das doch vorher ... auch nicht durfte. :ugly:

Geschätzt 4 kg Metall am Ende eine Kette? Das könnte dir definitiv als Schlagwaffe ausgelegt werden, wenn du keinen besseren Grund als "ich finde das dekorativ" für die Mitfuhr findest ;)

Als Anhänger der "Church of Mr. T" plädiere ich auf freie Religionsausübung. :P

Spazierstöcke haben eine weitaus geringere Dichte als Schlagstöcke.

Leichte Spazierstöcke aus Bambus vielleicht, mit dem Opa zum Entenfüttern um den See flaniert. Ein zünftiger (auch Knoten-) Stock aus geschmeidigem Hartholz mit Metallgriff und Stahlspitze ist eine ganz andere Geschichte. Damit haben sich schon unsere Altvorderen individuelle Reisesicherheit verschafft, wenn sie weder Schwert noch Degen führen durften.

aber ein spitzes Butterfly wird seine interne Instabililität durch den längeren, für Druckausübung über die Spitze optimierten Griff mehr als ausgleichen.

Ein Balisong hat keinen für die Druckausübung optimierten Griff. Jeder starre Dolch oder eine vergleichbare improvisierte Stichwaffe hat einen grundsätzlich besseren Grip und obendrein ein einfacheres Handling, um gezielt zuzustoßen, wenn man nicht gerade frontal ins sein Opfer hineinrennen kann.
Nach mehreren Jahren Arnis würde ich mir einen effektiven Angriff damit zutrauen, aber vermutlich dediziert für Stichattacken trotzdem eine andere Waffe wählen.

Hinzu kommt, dass die meisten im Umlauf befindlichen Butterly-Messer eher darauf optimiert sind, nicht sofort auseinanderzufallen, wenn ihr Besitzer damit herumspielt. Schon bei einer festeren/dickere Jacke sehe ich die Wirksamkeit sehr kritisch und halte die gefühlte Bedrohung - generiert durch einschlägige Darstellung in diversen visuellen Medien - für deutlich höher.
 
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