Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Aktionismus ist zwar dadurch gekennzeichnet, wenig effektiv zu sein, aber nicht per se ein Eingriff in Grundrechte.
Einschränkungen jeder Art sind ein Eingriff in die Grundrechte. Stichwort Allgemeine Handlungsfreiheit.
Wobei es zumindest meines Wissens nach nicht mehrere gemeingefährliche Angriffe mit Schuhlöffeln in Menschenansammlungen gab. Ich kann mich natürlich auch irren.
Auf überzeichnete Beispiele stehst du wohl eher nicht. Dann nimmt halt nen Blumentopf oder allgemein was schweres das man werfen kann :D
Noch einmal: Die Bundeswehr *kann* keine interne Vorschrift erlassen, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widerspricht und hat das auch nicht getan. Es gibt keine einzige Vorschrift, die Soldaten verpflichtet oder es ihnen implizit erlaubt, gegen das WaffG zu verstoßen.
Hast du wirklich vergessen was du selbst geschrieben hast?:rollen:
Stichwort: Berechtigtes Interesse
Dieses Messer ist ein Werkzeug, keine Waffe. Daher ist ein Verstoß gegen das WaffG nur je nach Sichtweise gegeben. Ganz im Gegensatz zu nem Soldaten der ne P8 mit nach Hause nehmen will, was ein eindeutiger Verstoß wäre.
Jepp, wenn die falschen Kräfte an die Macht kommen wäre es unbedingt fatal, wenn man beispielsweise auf der Festmeile kein Taschenmesser mehr dabei haben darf, während man das doch vorher ... auch nicht durfte.
Du bist nicht so blöd, dass du das falsch verstehst.
Ich sag nur Klarnamenpflicht im Internet ;)
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Die gefühlte Bedrohung ist definitiv höher und natürlich ist ein Dolch oder so-ziemlich-alles-mit-wenigstens-angedeutem-Handschutz wesentlich besser geeignet. Aber verglichen mit einem oft 15-20 cm langen, quer zur Stoßrichtung gerippten Griff eines Butterflys bieten die längsgerippten 10 cm eines Schraubenziehergriffs einfach noch weniger Halt beim Zustoßen, weil sie diesen ja eigentlich beim drehen gewährleisten sollen. Da kann man höchstens beidhändig was zu reißen versuchen.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Ja hier meckert ja auch niemand über die erlaubte Länge für Messer mit feststehender Klinge (12cm). Aber ein Einhandmesser mit 4cm ist schlimm.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Einschränkungen jeder Art sind ein Eingriff in die Grundrechte. Stichwort Allgemeine Handlungsfreiheit.

Das ist nicht korrekt.
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Unter verfassungsgemäßer Ordnung versteht man die Gesamtheit aller Gesetze und Verordnungen eines Staates. Daraus ergibt sich, vereinfacht ausgedrückt: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Sind bestimmte Dinge verboten, sind sie nicht mehr Gegenstand der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Auf überzeichnete Beispiele stehst du wohl eher nicht. Dann nimmt halt nen Blumentopf oder allgemein was schweres das man werfen kann :D

Auch dieser Vergleich hinkt auf allen drei Beinen (inklusive des mittleren), da man mit Blumentöpfen oder anderen schweren werfbaren Gegenständen zwar zweifelsohne Personen in Menschenansammlungen verletzen kann, jedoch in der Regel nur einmal. Auch ist es naturgemäß schwierig, einen Blumentopf versteckt in der Hosentasche zu tragen. :D

Wenn, dann müsste man analog wohl eher über Eispickel, Nagelfeilen und Schraubendreher etc. nachdenken, die - der seltsamen Logik dieses Gesetzesvorstoß' folgend - dann natürlich auch verboten gehören. Allerdings kann man auch bei diesen die Klinge nicht einklappen, was das verborgene Tragen erschwert.

Hast du wirklich vergessen was du selbst geschrieben hast?:rollen:

Ich fürchte, du hast nicht ganz verstanden (oder nicht aufmerksam gelesen) was ich geschrieben habe. Aber da es auf der vorherigen Seite nachzulesen ist (du hast es sogar zitiert), kannst du das unschwer nachholen. :)

Stichwort: Berechtigtes Interesse
Dieses Messer ist ein Werkzeug, keine Waffe. Daher ist ein Verstoß gegen das WaffG nur je nach Sichtweise gegeben.

So schwer ist § 42a WaffG doch nun wirklich nicht zu verstehen:
"Es ist verboten [...] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen."
"Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Soldaten auf Heimreise üben nicht ihren Beruf aus, betreiben keine Brauchtumspflege und keinen Sport und das Führen des Dienstmessers dient auch keinem allgemein anerkannten Zweck. Daher ...

Ganz im Gegensatz zu nem Soldaten der ne P8 mit nach Hause nehmen will, was ein eindeutiger Verstoß wäre.

... ist es vielleicht nicht ganz so offensichtlich, aber immer noch eindeutig: Das einhändig feststellbare Dienstmesser darf nicht geführt werden. Egal, ob du es primär als Werkzeug siehst oder ob in der Dienstvorschrift steht, in welcher Tasche es aufzubewahren ist, *wenn* man es dabei haben *darf*.

Du bist nicht so blöd, dass du das falsch verstehst.
Ich sag nur Klarnamenpflicht im Internet ;)

Ich verstehe dich schon sehr gut, allerdings hast es irgendwie gerade mit schiefen Vergleichen. ;)
Durch die Klarnamenpflicht entsteht eine mittelbare Gefährdung des Bürgers, wenn er eine Meinung äußert, die gewissen anderen Bürgern mit mangelhafter Impulskontrolle und vielleicht irgendwann einer repressiven Regierung nicht gefällt.
Das pauschale Verbot von Messern jedweder Art in bestimmten Verbotszonen erzeugt keinerlei Gefährdung des Bürgers, weil das Nichtmitführen die persönliche Sicherheit nicht verschlechtert und den Bürger auch gegenüber staatlicher Unterdrückung nicht schlechter stellt. Man kann hier noch nicht einmal von Salamitaktik sprechen, denn die Art Waffen, die vielleicht noch geeignet wären, für persönliche Sicherheit zu sorgen oder den Bürger wehrhaft gegenüber staatlicher Willkür zu machen, sind bereits verboten bzw. reglementiert.

Außerdem: Warst du es nicht, der nachdrücklich darauf beharrte, es ginge gar nicht um Verteidigung? Jetzt fürchtest du schon, der Bürger hätte bald nicht einmal mehr die Möglichkeit, sein Taschenmesser zu zücken, wenn die Nazis, die Kommis oder gar Illuminaten die Macht an sich reißen. :D

Die gefühlte Bedrohung ist definitiv höher und natürlich ist ein Dolch oder so-ziemlich-alles-mit-wenigstens-angedeutem-Handschutz wesentlich besser geeignet. Aber verglichen mit einem oft 15-20 cm langen, quer zur Stoßrichtung gerippten Griff eines Butterflys bieten die längsgerippten 10 cm eines Schraubenziehergriffs einfach noch weniger Halt beim Zustoßen, weil sie diesen ja eigentlich beim drehen gewährleisten sollen. Da kann man höchstens beidhändig was zu reißen versuchen.

Das ist jetzt beidseitiges Nitpickung: Du vergleichst eine halbwegs geeignete und keineswegs häufige Griffstruktur eines Butterfly-Messers mit der Grifflänge eines willkürlich gewählten kleinen Schraubendrehers.
Die meisten Butterfly-Messer haben jedoch glatte, unbeschichtete Griffe, eine allenfalls angedeutete Riffelung oder sind sogar durchbrochen, verjüngen sich (aufgrund der aufgeklappten Schalen) in aller Regel zur Klinge hin und haben kein nennenswertes Heft. Sprich, jeder größere Widerstand führt dazu, dass die Hand des Zustechenden die eigene Klinge wandert. Außerdem hat der Griff selbst keine besonders ergonomische Form, was sich - wie bereits erläutert - besonders störend auswirkt, wenn man nicht geradlinig frontal zustechen will. Von der grundsätzlich nicht allzu stabilen Konstruktion ganz zu schweigen.

Messer des Balisong-Typs sind ein Kompromiss zugunsten einer verhüllten Klinge, die man einhändig freilegen kann und spezifisch zu Lasten des Einsatzes als Stichwaffe. Während meiner Kampf(sport)übungen kamen Stiche auch nur sehr am Rande vor - die hauptsächliche Anwendung liegt in defensiven Streichen, um den Gegner auf Distanz zu halten und die eher Schnittverletzungen hervorrufen und - bitte nicht lachen - offensiv als Schlagwaffe im geschlossenen Zustand.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Das ist nicht korrekt.
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Unter verfassungsgemäßer Ordnung versteht man die Gesamtheit aller Gesetze und Verordnungen eines Staates. Daraus ergibt sich, vereinfacht ausgedrückt: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Sind bestimmte Dinge verboten, sind sie nicht mehr Gegenstand der allgemeinen Handlungsfreiheit.
Nein du verstehst es falsch. Sollte einem eigentlich einleuchten, dass das " Erlaubt ist, was nicht verboten ist." schlicht zu kurz greift.
Das würde sich ja selbst ad absurdum führen. In dieses Grundrecht darf natürlich eingegriffen werden, aber nur wegen gewichtigen Gründen.
Wird btw auch im Rechtsunterricht so gelehrt.
Wenn, dann müsste man analog wohl eher über Eispickel, Nagelfeilen und Schraubendreher etc. nachdenken, die - der seltsamen Logik dieses Gesetzesvorstoß' folgend - dann natürlich auch verboten gehören. Allerdings kann man auch bei diesen die Klinge nicht einklappen, was das verborgene Tragen erschwert.
Willst du ein Foto von meinem Fahrradwerkzeug? Das kann man sehr wohl klappen^^
"Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Und wer entscheidet am Ende darüber ob der Zweck allgemein anerkannt ist? Der Richter wenn es zur Verhandlung kommt und sonst die Polizei, das ist einfach schwammig.
Ich hab mit genügend Polizisten gesprochen, nicht über das BW Messer, aber über das Victorinox Rettungsdienstmesser das auch ein Einhandmesser ist.
Und es ist laut denen kein Problem es privat zu führen solange man Angehöriger einer BOS ist. Siehst du die Exekutive sieht das mal so oder so und das wird bei der Judikative nicht anders sein.
Ich verstehe dich schon sehr gut, allerdings hast es irgendwie gerade mit schiefen Vergleichen.
Durch die Klarnamenpflicht entsteht eine mittelbare Gefährdung des Bürgers, wenn er eine Meinung äußert, die gewissen anderen Bürgern mit mangelhafter Impulskontrolle und vielleicht irgendwann einer repressiven Regierung nicht gefällt.
Es geht allgemein um Freiheitsrechte.
In den USA übertreibt man es gerne mit der Freiheit und in Deutschland mit der Einschränkung meiner Freiheit.
Wie gesagt, du darfst Messer mit bis zu 6cm Klingenlänge in ein Flugzeug mitnehmen, auch Einhandmesser!
Sobald du dann auf dem Boden bist ist es offensichtlich zu gefährlich für die Gesellschaft. Verrückt!

Als Liberale sollten wir uns hüten davor irgendwas zu verbieten dessen Gefahrenpotenzial derart abstrakt ist ob wir betroffen sind oder nicht.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Das ist jetzt beidseitiges Nitpickung: Du vergleichst eine halbwegs geeignete und keineswegs häufige Griffstruktur eines Butterfly-Messers mit der Grifflänge eines willkürlich gewählten kleinen Schraubendrehers.

Aufgrund herrschender Gesetzgebung habe ich seit den 90ern nicht mehr viele gesehen, aber damals sind sie mir quasi ausschließlich mit zumidnest angedeuteten Griffmulden begegnet und nicht wenige waren so schlecht gearbeitet, dass der Griff sich nach vorne hin sogar verdickt hat (am Anschlagpunkt genug Abstand gelassen, dass sich die nicht gerundeten, klingenseitigen Enden der Griffteile frei drehen können, aber am Handende des Griffs beide Hälfte direkt aufeinander geklammert, sodass sie nach vorne hin leicht auseinander liefen). Welche Bauform nun häufiger ist, kann ich nicht sagen - aber meine Einschätzung bezog sich auf diese. Von verfügbaren Modellen mit geschwungenem Griff ganz zu schweigen, sowas hier ist definitiv gefährlicher, als ein Schraubenzieher:
File:Spyderca szabofly spyderfly smallfly.jpg - Wikimedia Commons
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Nein du verstehst es falsch. Sollte einem eigentlich einleuchten, dass das " Erlaubt ist, was nicht verboten ist." schlicht zu kurz greift.
Das würde sich ja selbst ad absurdum führen. In dieses Grundrecht darf natürlich eingegriffen werden, aber nur wegen gewichtigen Gründen.
Wird btw auch im Rechtsunterricht so gelehrt.

Jedes Grundrecht findet seine Einschränkungen in Vorschriften, die rechtmäßig sein müssen. Ob dafür Gründe vorliegen, die du für oder andere Einzelpersonen mit Partikularinteressen für nicht gewichtig halten, ist vollkommen unerheblich.

Deiner Logik folgend, würde es auch Grundrechte verletzen, wenn das Betreten des öffentlichen Rasens verboten ist. Welcher gewichtige Grund liegt denn deines Erachtens vor, dass dieser schwerwiegende Eingriff in Deutschland seit jeher weitestgehend unwidersprochen praktiziert und durchgesetzt werden darf? <-- Rhetorische Frage.

Rechte werden immer gegeneinander abgewogen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird höher bewertet als das, ein Taschenmesser überall dabei haben zu dürfen, weil irgend jemand es unter Umständen für irgend einen nicht näher definierten Zweck vielleicht auch in der Sperrzone gebrauchen könnte, in der dieses Verbot gelten soll.
Das ist die verfassungsrechtliche Seite, die komplett davon losgelöst ist, ob die per Gesetz beschlossene Maßnahme zur Sicherung körperlicher Unversehrtheit diesen Zweck in der Praxis erfüllen kann.

Anders ausgedrückt: Selbst wenn nur eine einzige Person aufgrund dieser Bestimmung *nicht* von einem Vollpfosten ein Messer in die Seite bekommt, wird das höher bewertet als hundert Leute, die aufgrund der punktuellen (!) Trennung von ihrem Messerchen Entzugserscheinungen entwickeln.
Ob das allerdings so klappt, weiß man erst, wenn die Regelung in der Praxis gilt und Statistiker ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin ist Spekulatius Herr im Hause.

Willst du ein Foto von meinem Fahrradwerkzeug? Das kann man sehr wohl klappen^^

Nicht nötig, ich habe selber ein klappbares Multifunktionswerkzeug. ;)

Aber da ist endlich mal ein gutes Beispiel, an dem man ein paar Aspekte durchexerzieren kann: Dein Fahrradwerkzeug brauchst du fürs Fahrrad, musst es also nur am Fahrrad (oder im Rucksack) und nicht in der Hosentasche haben. Damit führst du es nicht, sondern du transportierst es. Ein Problem gelöst.

Ich hab mit genügend Polizisten gesprochen, nicht über das BW Messer, aber über das Victorinox Rettungsdienstmesser das auch ein Einhandmesser ist.
Und es ist laut denen kein Problem es privat zu führen solange man Angehöriger einer BOS ist. Siehst du die Exekutive sieht das mal so oder so und das wird bei der Judikative nicht anders sein.

Und wieder eine sehr eigenwillige Interpretation. Die Bundeswehr ist keine BOS. Aber als Angehöriger einer solchen muss kein Polizist etwas interpretieren: man ist berechtigt, einhändig feststellbare Rettungswerkzeuge am Mann zu haben. Hier liegt nämlich kein individuelles, sondern ein allgemeines Interesse daran vor, dass die BOS ihre Arbeit (!) machen können.

Es geht allgemein um Freiheitsrechte.
In den USA übertreibt man es gerne mit der Freiheit und in Deutschland mit der Einschränkung meiner Freiheit.
Wie gesagt, du darfst Messer mit bis zu 6cm Klingenlänge in ein Flugzeug mitnehmen, auch Einhandmesser!
Sobald du dann auf dem Boden bist ist es offensichtlich zu gefährlich für die Gesellschaft. Verrückt!

Du tappst gerade wieder in die gleiche Falle wie zuvor mit der Dienstvorschrift der Bundeswehr.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 definiert einheitliche europäische Grundstandards für die Luftsicherheit. Sprich, das sind europarechtliche Vorgaben, die eine Deckelung nach unten darstellen, aber damit *nicht* automatisch eine Deckelung nach oben. Nationales Recht darf schärfere Regelungen schaffen, wenn dies nicht ausgeschlossen wird. (Und Fluggesellschaften dürfen darüber hinaus ihr Hausrecht an Bord ihrer Maschinen ausüben. Und der Kapitän darf - in Grenzen - noch etwas mehr an Bord seiner Maschine.)

Und es gilt immer noch: Die angestrebte Regelung - immer noch effektiv oder ineffektiv sie sein mag - strebt kein pauschales Verbot an, sondern soll die Grundlage für Verbote in bestimmten, räumlich begrenzten Bereichen in der Bundesrepublik Deutschland schaffen. Das könnten dann übrigens auch Flugzeuge sein.

Übrigens: In den USA, wo man es deiner Argumentation zufolge mit der Freiheit gerne übertreibt, waren Messer - egal welcher Länge - an Bord von Flugzeugen bis 2013 pauschal verboten. Inzwischen gilt da eine Regelung, die mit der europäischen nahezu deckungsgleich ist. Was wiederum im internationalen/interkontinentalen Flugverkehr niemanden wundern sollte.

Als Liberale sollten wir [...]

Kein Grund, gleich ausfallend zu werden. :D
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Anders ausgedrückt: Selbst wenn nur eine einzige Person aufgrund dieser Bestimmung *nicht* von einem Vollpfosten ein Messer in die Seite bekommt, wird das höher bewertet als hundert Leute, die aufgrund der punktuellen (!) Trennung von ihrem Messerchen Entzugserscheinungen entwickeln.
Ich wage mal die Behauptung, dass jemand der Leute abstechen will sich nicht darum kümmert ob er das Messer führen darf und selbst wenn, dann nimmt er halt das 12cm Messer das er führen darf.
Außerdem scheint man diese Ansicht, dass man das Leben so hoch gewichtet bei den Politikern nur bei manchen Themen vorhanden zu sein. Ein Tempolimit ist ja plötzlich gegen jeden Menschenverstand.
Nicht nötig, ich habe selber ein klappbares Multifunktionswerkzeug.
Wo das Mittel der Wahl wieder das integrierte Messer wäre.
Und wieder eine sehr eigenwillige Interpretation. Die Bundeswehr ist keine BOS. Aber als Angehöriger einer solchen muss kein Polizist etwas interpretieren: man ist berechtigt, einhändig feststellbare Rettungswerkzeuge am Mann zu haben. Hier liegt nämlich kein individuelles, sondern ein allgemeines Interesse daran vor, dass die BOS ihre Arbeit (!) machen können.
Unsinn, das Interesse kann man so sehen, dass man es nur im Dienst dabei habe und nicht auf dem Weg. Keine Rechtssicherheit.
Übrigens: In den USA, wo man es deiner Argumentation zufolge mit der Freiheit gerne übertreibt, waren Messer - egal welcher Länge - an Bord von Flugzeugen bis 2013 pauschal verboten. Inzwischen gilt da eine Regelung, die mit der europäischen nahezu deckungsgleich ist. Was wiederum im internationalen/interkontinentalen Flugverkehr niemanden wundern sollte.
Ach findest du nicht, dass man es in den USA mit de Freiheit gerne mal übertreibt?
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Dann lass das Messer doch einfach zu Hause. Wenn du es nicht brauchst, musst du es doch nicht mitschleppen.

Wie im WaffG steht sind Einhandmesser generell verboten. Zum Brötchenschneiden tut es auch ein normales schweizer Taschenmesser zum aufklappen.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Also ich finde, ein Katana sollte das mindeste sein, das man mitführen darf.
Wie sonst soll man sich plötzlichen Überfällen der Mongolen erwehren?:rollen:
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Es geht hier um Prinzipien falls ihr das noch nicht verstanden habt.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Messer sind in erster Linie Werkzeuge und das gilt solange sie nicht als Waffen entworfen sind.

Also wenn du kein Schweinepriester bist rennst du nach dieser Aussage hoffentlich nie wieder mit einem Werkzeug durch die Gegend.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

DKK007
der einzige Mensch der Verpackungen lieber durchbeißt und sein Brötchen mit dem Löffel schneidet.

Muss ja so sein, wofür braucht man nur Messer in der Stadt.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Ich wage mal die Behauptung, dass jemand der Leute abstechen will sich nicht darum kümmert ob er das Messer führen darf

Meine Güte. für jemanden, der vor zwei Beiträgen noch dazu aufgefordert hat, ich möge mich bitte nicht dumm stellen, praktizierst du das aber gerade auch sehr intensiv. Oder, was ich dir nicht wünschen möchte, du begreifst den Sachverhalt wirklich nicht, den du eigenhändig in die Diskussion eingebracht hast.

Es geht doch ganz offensichtlich darum, in bestimmten Situationen Sicherheitszonen definieren zu können, in denen dann *alle* Messer pauschal verboten sind, entsprechende Kontrollen durchgeführt und gegenüber dem Verbot zuwider Handelnden eine rechtliche Handhabe besteht. Das Ganze soll auf Messerstecher abschreckend wirken, weil sie damit rechnen müssen, in besagter Sicherheitszone aufgrund ihres mit Tatvorsatzes mitgebrachten Messers aufgegriffen zu werden, während es in der regulären Öffentlichkeit ohne Sicherheitszone dafür keine Grundlage gibt.

Wie gesagt, ob das so funktioniert, bezweifle ich, aber jetzt mantra-artig zu wiederholen, es wäre eine Grundrechtverletzung, wenn man an bestimmten Orte und zu bestimmten Zeiten ein bestimmtes Werkzeug nicht nutzen darf, ist noch abwegiger. Bei bestimmten Massenveranstaltungen das Führen von Messern zu verbieten, *könnte* immerhin tatsächlich die eine oder andere Messerattacke verhindern - wie gesagt, das weiß man erst, wenn man über einen längeren Zeitraum die Zahl der Vorfälle innerhalb und außerhalb der Sicherheitszonen vergleicht.

und selbst wenn, dann nimmt er halt das 12cm Messer das er führen darf.

:hmm: Wer soll hier was dürfen?

Das Führen von Messern mit > 12 cm Klingenlänge ODER einhändig feststellbarer Klinge regelt das WaffG.
Nach der angestrebten Regelung sollen in bestimmten Zonen auch Messer < 12 cm Klingenlänge UND nicht einhändig feststellbarer Klinge untersagt werden können, die nicht unters WaffG fallen.

Außerdem scheint man diese Ansicht, dass man das Leben so hoch gewichtet bei den Politikern nur bei manchen Themen vorhanden zu sein. Ein Tempolimit ist ja plötzlich gegen jeden Menschenverstand.

Äpfel und Birnen und obendrein eine klassische Nebelkerze - es sei denn, du könntest belegen, dass die Gruppe der Politiker, die pro Sicherheitzone sind, eine große Schnittmenge mit der Summe der Politiker aufweist, die contra Tempolimit sind.

Unsinn, das Interesse kann man so sehen, dass man es nur im Dienst dabei habe und nicht auf dem Weg. Keine Rechtssicherheit.

Und wenn du es noch zigmal wiederholst, wird es nicht richtiger. Das WaffG ist eindeutig formuliert, in deutscher Sprache öffentlich einsehbar, gilt auch für Staatsbürger in Uniform und besagt, dass du kein Einhandmesser führen darfst.

Wenn sich irgend jemand aufgrund einer Lese- oder Verständnisschwäche oder überbordender Fantasie bei der Deutung und Einordnung von Dienstvorschriften unsicher fühlt, führt das vielleicht zu persönlicher Unsicherheit, aber noch lange nicht zu Rechtsunsicherheit.

Auch ist persönliches Interesse daran, das Dienstmesser außerhalb des Dienstes in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, noch lange kein berechtigtes Interesse aus Sicht des Rechtsstaats.

Ach findest du nicht, dass man es in den USA mit de Freiheit gerne mal übertreibt?

Nein, finde ich nicht, weil das eine hochgradig schwammige Aussage ist.
In bestimmten Aspekten sind die USA (oder sogar nur einzelne Bundesstaaten) liberaler als die Bundesrepublik Deutschland, in anderen jedoch viel strenger - ganz davon zu schweigen, dass das angelsächische Recht (Stichwort: Common Law) ein wenig anders funktioniert als das unsere.

Wenn es beispielsweise in Baltimore illegal ist, sich länger als eine Sekunde in der Öffentlichkeit zu küssen, übertreibt es Deutschland ganz schön, wenn sich hier Pärchen beliebig lange aneinander festbeißen dürfen, findest du nicht auch? :
Der eigentliche Knackpunkt aber ist, dass in den USA jeder Dorfrichter die Option hat, solche Beschränkungen rechtskräftig festzulegen, bis ein höheres Gericht sie ggf. aufhebt. Da ist das deutsche Gesetzgebungsverfahren, in dem solche Einschränkungen nicht der Willkür von Richtern mit bestimmten Ansichten oder punktueller Griesgrämigkeit aufgrund gestörter Verdauung beruhen, doch eher geeignet, bürgerliche Freiheiten zu gewährleisten. Wenn hier ein städtisches Gericht die Knutschdauer einschränken würde, könntest du es einfach ignorieren, da das BGB keine Grundlage dafür hergibt.

Findest du deshalb auch, dass es Deutschland mit der Freiheit gerne man übertreibt?
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Wenn sich irgend jemand aufgrund einer Lese- oder Verständnisschwäche oder überbordender Fantasie bei der Deutung und Einordnung von Dienstvorschriften unsicher fühlt, führt das vielleicht zu persönlicher Unsicherheit, aber noch lange nicht zu Rechtsunsicherheit.

Da hilft dann aber sicher der Dienststellenleiter oder ein Anwalt.
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Wie gesagt, ob das so funktioniert, bezweifle ich, aber jetzt mantra-artig zu wiederholen, es wäre eine Grundrechtverletzung, wenn man an bestimmten Orte und zu bestimmten Zeiten ein bestimmtes Werkzeug nicht nutzen darf, ist noch abwegiger. Bei bestimmten Massenveranstaltungen das Führen von Messern zu verbieten, *könnte* immerhin tatsächlich die eine oder andere Messerattacke verhindern - wie gesagt, das weiß man erst, wenn man über einen längeren Zeitraum die Zahl der Vorfälle innerhalb und außerhalb der Sicherheitszonen vergleicht.
Fast jedes Gesetz ist ein Grundrechtseingriff, hättest du im Unterricht mal besser aufgepasst wüsstest du das.
Was nicht heißt, dass dieser Eingriff Rechtswidrig ist.
https://www.uni-saarland.de/fileadm...oepl/Vergangene_Semester/lehre08-09/PRR07.pdf
Grundrechtseingriff - Rechtslexikon
Und wenn sie Wirkungslos ist, ist sie auch nicht zu unterstützen sondern strikt abzulehnen.
Äpfel und Birnen und obendrein eine klassische Nebelkerze - es sei denn, du könntest belegen, dass die Gruppe der Politiker, die pro Sicherheitzone sind, eine große Schnittmenge mit der Summe der Politiker aufweist, die contra Tempolimit sind.
Mehrheit im Bundestag für Sicherheitszonen und Mehrheit im Bundestag gegen Tempolimit. Das nennt man wohl Schnittmenge.
Und wenn du es noch zigmal wiederholst, wird es nicht richtiger. Das WaffG ist eindeutig formuliert, in deutscher Sprache öffentlich einsehbar, gilt auch für Staatsbürger in Uniform und besagt, dass du kein Einhandmesser führen darfst.
Es gibt kein generelles Verbot und der Rest ist schwammig, das sieht man auch daran, dass es sowohl in Exekutive als auch in der Judikative keine einhellige Meinung gibt.
Auch ist persönliches Interesse daran, das Dienstmesser außerhalb des Dienstes in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, noch lange kein berechtigtes Interesse aus Sicht des Rechtsstaats.
Wenn der Rechtsstaat ein Algorithmus wäre könnte man dieser Aussage sogar zustimmen, also vielleicht ;)
Nein, finde ich nicht, weil das eine hochgradig schwammige Aussage ist.
Die Aussage ist nur schwammig, wenn man nicht logisch denkt.
Meine Aussage beginnt mit ∃ und nicht mit ∀
Findest du deshalb auch, dass es Deutschland mit der Freiheit gerne man übertreibt?
∃ in einem anderen Kontext


Da hilft dann aber sicher der Dienststellenleiter oder ein Anwalt.
Hast du endlich mal deine Verpackung durchgebissen?
 
AW: Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Und wenn sie Wirkungslos ist, ist sie auch nicht zu unterstützen sondern strikt abzulehnen.

Das Verbot muss natürlich auch kontrolliert werden, damit es Wirkung zeigt.

Btw. geht waren bei uns schon in der Grundschule Taschenmesser verboten und wurden vom Lehrer einkassiert.

Hast du endlich mal deine Verpackung durchgebissen?

Wozu?
Zu Hause kann man doch einfach eine Schere nehmen.
 
Zurück