Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Hört er das überhaupt deutlich, wenn Kugeln in die Fahrzeugfront ("kommt darauf zu" lässt ja wenig andere Möglichkeiten) einschlagen? Ist immerhin der gesamte Motorraum samt Dämmung dazwischen.

Man hört bei der Fahrt jede Kastanie, die gegen den Frontkühler prallt, jeden Stein, der unter dem Motorraum gegen den Unterboden schlägt und alles, was eventuell in den vorderen Radkästen herumeiert.
Ein Projektil, dass Blech durchschlägt und darunter entweder auf etwas Unnachgiebiges wie den Motorblock prallt und/oder noch etwas unter dem Blech querschlägt, ist ebenso deutlich zu hören wie das Krachen der Schüsse.
Dazu die Mündungsblitze aus Waffen, die auf da eigene Auto gerichtet sind ... Das alles ist ein guter Indikator dafür, dass die augenblickliche Fahrtrichtung hinsichtlich des eigenen Wohlergehens womöglich nicht das Optimum darstellt.

Tatsächlich ist man hinter dem Motorraum gegenüber Handfeuerwaffen recht gut geschützt. Aber um das als Deckung zu nutzen (unterstellt, es ginge um einen abgebrühten Todesfahrer) zu nutzen, muss man - je nach Fahrzeug - ein ganzes Stück unter der Frontscheibe bleiben, was die Sicht und die Bedienung des Fahrzeugs massiv einschränkt.

Kurz, einfach beiseite zu springen kann nützlicher sein, kommt aber nur in Frage, wenn der Fahrer nicht nachkorrigiert oder neuen Anlauf nimmt.
Wenn man dann (beispielsweise als Polizist) auch noch angehalten ist, jemanden nicht gewähren zu lassen, der solch Nummern auch nur versucht hat, ist der Einsatz der Dienstwaffe sicherlich nicht grundsätzlich falsch. Es kommt eben immer darauf an, wie sich die konkrete Situation gestaltet.

In Afghanistan - da Sparanus es ansprach - war der Handlungsspielraum ziemlich begrenzt. Die - grob vereinfachte - Ansage war: Fahrzeuge, die eine Absperrung durchbrechen, sind aufzuhalten; mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Natürlich bedeutet das nicht, unter allen Umständen auf das Fahrzeug zu feuern, wenn sich beispielsweise eine Menschenmenge in Schusslinie befindet. Gegebenenfalls aber doch, weil die Opferzahlen durch eine nicht gestoppte rollende Bombe noch einmal deutlich höher wären.
Da sind die Handlungsspielräume der bundesdeutschen Polizei vermutlich ein wenig überschaubarer.

Aber eins ist gleich: Der Schusswaffeneinsatz wird anschließend untersucht. Immer.
 
Im Video sah es aber eher so aus, als hat er von der Seite auf das Auto geschossen.
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(Minute 0:02, Bild zugeschnitten)
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In einem Rechtsstaat ist es ein Grundrecht, sich der Verhaftung, natürlich friedlich, zu entziehen. Man haut immer ab, sicher ist sicher, und lässt den Fall von sienem Anwalt klären.

Das Problem dabei ist: Der wesentliche Kontext fehlt. Das Video zeigt nur, wie das Fahrzeug am schießenden Polizisten vorbei fährt, jedoch nicht, wie beide jeweils dorthin gekommen sind.

Sprich, es gibt - keinerlei Aufschluss darüber, ob das Fahrzeug auf den Polizisten zugehalten hat. So wie ich das sehe, ist rundherum sehr viel Platz und anzunehmenderweise ist der Beamte auch nicht losgesprintet, um sich in die Fahrtlinie zu stellen und das Fahrzug mit bloßen Händen aufzuhalten. Wäre es ihm darum gegangen, einfach mal rumzuballern, wie Rotkaeppchen es insinuiert, hätte er das auch aus sicherer Entfernung tun können.

Der Fahrer entzieht der Verhaftung vielleicht nicht friedlich, sondern kachelt möglicherweise - das gibt sogar das entweder sehr spät einsetzende oder programmatisch geschnittene Video her - mindestens in gefährlicher Nähe an einem Polizeibeamten vorbei, der möglicherweise schon dort stand und zum Halten aufforderte ODER erst dorthin ausgewichen ist, um nicht überfahren zu werden.
So oder so heißt der Beamte jedoch sicherlich nicht Lucky Luke und zieht schneller als sein Schatten, was um so mehr andeutet, dass die Situation im Video unsachlich verkürzt gezeigt wird.

Ach ja, und auch wenn sich der Beamte zur Zeit der Schussabgabe bereits nicht mehr in akuter Gefahr befindet, wäre es trotzdem seine Aufgabe, Personen aufzuhalten, die womöglich soeben gezeigt haben, dass sie gewaltbereit und gemeingefährlich sind. Den Fahrer einfach abhauen zu lassen und zu warten, bis er sich vielleicht mit seinem Anwalt meldet, wäre eine seltsame Dienstauffassung seitens des Polizisten.

Übrigens gibt es kein Grundrecht (Dieser Begriff wird in letzter Zeit irgendwie inflationär gebraucht ...), sich einer Festnahme oder Haft durch Flucht zu entziehen, egal ob friedlich oder nicht. Die Flucht selbst ist lediglich nicht strafbar, wohl aber in deren Zuge begangene Staftaten.
Der Aufforderung zum Anhalten nicht zu folgen wäre erst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit, geht sie mit einer Gefährdung der Beamten und/oder Gewalt einher, wird daraus ruckzuck eine Straftat, deren Schwere mit dem Grad der Gefährdung und/oder eingesetzten Gewalt skaliert. Ein paar Markierungshütchen umzufahren genügt bereits, ist jedoch logischerweise geringer zu bewerten als beispielsweise ein Angriff auf Polizeibeamte.

Wie üblich in solchen Fällen würde ich erst einmal abwarten, bis mehr Informationen zur Verfügung stehen, bevor man das Ganze voreilig in die eine oder andere Richtung beurteilt.
 
Soweit ich weiß, war das eine Besucherin auf einer Veranstaltung der Linken, die zwar in der ersten Reihe und nicht in der dritten Reihe saß, jedoch ohne parteiliche/öffentliche/politische Funktion.
Und sie hat nicht geäußert, dass sie Menschen erschießen wolle oder man welche erschießen müsse, sondern sagte wörtlich zum Thema Energiewende: "Und auch wenn wir das ein Prozent der Reichen erschossen haben, ist es immer noch so, dass wir heizen wollen, wir wollen uns fortbewegen."
Was man in dem Kontext und dieser Formulierung schlimmstenfalls als geschmacklosen Humor und bestenfalls sogar als Ironie deuten könnte.

Aber klar, in der braunschillernden Filterblase wird daraus natürlich der Aufruf eines linken Politikers zu einer Art von Gewalt, die von rechts längst real praktiziert wird.
Und selbst außerhalb besagter Blase wird das unreflektiert weitergetragen.

Es hat mich übrigens todmüde keine halbe Minute gekostet, die Konstellation, den Hergang und den Wortlaut des Vorfalls zu recherchieren. In diesem Sinne: Gute Nacht.
Das war die Strategiekonferenz der Linken, nicht irgendeine Veranstaltung.
Und der Chef der Linken - Björn Riexinger - hat darauf geantwortet das die Reichen nur ins Gulag und durch Zwangsarbeit vernichtet werden sollen.
Natürlich kann man das als Ironie deuten, aber bei den Rechten wird das doch auch immer möglichst negativ ausgelegt?

Inzwischen gehe ich auch davon aus das die Linken nur von Hass, Neid und Gier getrieben werden.
Hass & Neid auf die Reichen, Gier auf ihren Besitz.
 
Das Problem dabei ist: Der wesentliche Kontext fehlt. Das Video zeigt nur,.
Ich rede ganz allgemein von Verfolgung und Schusswaffeneinsatz. Das Video habe ich nicht gesehen, ich sprach aus Erfahrung. Da fährt man in Ruhe Motorrad und dann meint die grünweiße Rennleitung, sie müssen mich überholen. Was für ein dummer und gefährlicher Gedanke. Schaut man dann in den Rückspiegel, was die Seppelköpfe alles veranstalten und wen sie massiv gefährden, steht das in keinem Verhältnis zum eigentlichen Delikt. Darum geht es.

Ein Täter mit Waffe in der Hand, der schon geschossen hat, ist etwas anderes, da kann man von "Gefahr in Verzug" reden. Aber doch nicht, wenn ein Räuber flieht. Der bedroht niemanden mehr akut. Da geht es um ein paar Kröten. Die Leute verfolgt man unauffällig, aber niemals so, dass sie in Panik geraten. Darum geht es. Aber das erklärt den Testosterongesteuerten scheinbar niemand.
 
Ich rede ganz allgemein von Verfolgung und Schusswaffeneinsatz. Das Video habe ich nicht gesehen, ich sprach aus Erfahrung. Da fährt man in Ruhe Motorrad und dann meint die grünweiße Rennleitung, sie müssen mich überholen. Was für ein dummer und gefährlicher Gedanke. Schaut man dann in den Rückspiegel, was die Seppelköpfe alles veranstalten und wen sie massiv gefährden, steht das in keinem Verhältnis zum eigentlichen Delikt. Darum geht es.

Einmal abgesehen davon, dass sich mir nicht erschließt, inwiefern das von dir Geschilderte etwas mit Schusseinsatz zu tun hätte, kenne ich jetzt nur deine Version und kann daher nicht beurteilen, inwiefern es aus polizeilicher Sicht gerechtfertigt war.

Ein Täter mit Waffe in der Hand, der schon geschossen hat, ist etwas anderes, da kann man von "Gefahr in Verzug" reden.

Mit Verlaub, es ist kompletter Unsinn zu warten, bis jemand geschossen hat, weil bereits der erste Schuss ernsthafte Folgen haben kann.
Wenn du von jemanden mit einer Waffe bedroht würdest, möchtest du sicherlich auch nicht warten, bis der Aggressor den erste Schuss abgegeben hat und die Polizei ihr weiteres Vorgehen am besten noch danach ausrichtet, wo der Schuss hinging ... Wenn dieser dich verfehlte, muss man ja beispielsweise nicht päpstlicher sein als der Papst selbst, nicht wahr? Ist ja nix passiert. Der Schütze bekommt eine Mahnung mit erhobenen Zeigefinger und du einen Doppelten zur Beruhigung und alle gehen nach Hause, ohne dass Cowboys von der Polizei ihre sonst typischen Überreaktionen gezeigt hätten. :ugly:

Aber doch nicht, wenn ein Räuber flieht. Der bedroht niemanden mehr akut. Da geht es um ein paar Kröten.

Mein liebes Rotkaeppchen, ich glaube, du brauchst erst einmal einen Kaffee.
Ein Räuber ist jemand, der "mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" (siehe § 249 StGB) agiert, also mithin eine Person, die Gewalt für ein probates Mittel hält. Sowohl dem aktuellen als auch dem nächsten Opfer eines Räubers dürfte es besonders schwer fallen, deiner etwas schrägen Ansicht zu folgen.

Die Leute verfolgt man unauffällig, aber niemals so, dass sie in Panik geraten. Darum geht es. Aber das erklärt den Testosterongesteuerten scheinbar niemand.

Genau, und für diese unauffällige Verfolgung lernen Polizisten die Gestaltwandlung und beschäftigen Hellseher und Radiästhesiker (mit von den Landeskriminalämtern geeichten Pendeln), die den Delinquenten ausfindig machen ... Ihn sofort in Gewahrsam zu nehmen geht ja nicht, weil der arme Mensch ja sonst in Panik geraten könnte.
Kurz gesagt, das ist Quatsch mit Soße: Gewaltverbrecher macht man dingfest, so lange man sie in Griffweite hat, es sei denn, die zeitnahe Festnahme würde eine größere Gefährdung der Bevölkerung bedeuten, als davon, den Verdächtigen vorerst auf freien Fuß zu lassen. Und das jeweils einzuschätzen würde ich doch lieber ausgebildeten Polizisten und nicht unserer Foren-Oma auf ihrem Moped überlassen. :P

Darüber, dass man jetzt nicht jeden Ladendieb schießen muss, weil er zufällig schneller ist als Wachtmeister Kaluppke kurz vor der Pensionierung, muss man sich nicht unterhalten - weil das hierzulande nicht praktiziert wird. Generell macht die bundesdeutsche Polizei im weltweiten Vergleich sehr maßvoll von der Schusswaffe Gebrauch. Deshalb sind ja solche Fälle auch so medienwirksam und provozieren so viel Aufregung bei Leuten, die noch gar nicht wissen, was überhaupt im Detail vorgefallen ist.

Und bei deinem Gedankensprung zu Verfolgungsjagden solltest du sehr genau sortieren, was du im Unterhaltungsfernsehen oder in den Nachrichten gesehen hast. Die sind nämlich sogar in den US of A und erst recht hierzulande fast so selten wie der Einsatz der Dienstwaffe. Und zwar deshalb, *weil* die Hürden aufgrund der möglichen Gefährdung Dritter so hoch sind.
Wenn jedoch selbst du der festen Überzeugung bist, du könntest auf deinem Feuerstuhl schnell und sicher unterwegs sein, warum sollte die Polizei das nicht ebenfalls können, wenn sie einen Kriminellen verfolgt, der bereits durch seine Tat selbst gezeigt hat, dass ihm Rücksichtnahme fremd ist und der auf jeden Fall eine Gefährdung darstellt, ob er nun verfolgt wird oder nicht?

Die Polizei kann es sich nicht leisten, den Zufallsgenerator laufen zu lassen.
Ja, der Verfolgte könnte auf seiner Flucht einen Unfall provozieren, aber das ist ein kalkuliertes Risiko, welches man durch Verkehrsregulierung minimieren kann.
Er könnte aber auch erst einmal davonkommen und an der nächsten Tanke den Kassierer abmurksen. Und das ist nicht kalkulierbar.
Daher ...
 
weil bereits der erste Schuss ernsthafte Folgen haben kann.
Und wenn es, wie in vermutlich 99% der Fälle eine Schreckschußwaffe oder ein Imitat ist? Gleich erschießen? Standrechtlich?

Geht es um Verfoilgungsjagden verhält sich die Polizei nach meiner ganz eigenen und persönlichen Erfahrung absolut jenseit jeder Vernunft. Das ist gefährlicher als Waffeneinsatz, Was mit einem Motorrad sicher ist, weil viel Platz da ist und man eine grandiose Übersicht hat, ist im Auto ganz etwas anderes. Und durch die Verfolgung fahren mehrere Fahrzeuge schnell. In Schweden z.B. ist generell das Verfolgen von Motorrädern verboten. Das hat einen guten Grund. Erstens ist es bei "normalen" Fahrern eh aussichtslos, zweitens verunglücken zu viele der mäßigen bis schlechten Motorradfahrer und drittens kachelt die Popelei ständig Leute um.
 
Bist du bereit das Risiko einzugehen, dass es keine echte Waffe ist? Bei jemandem der einen anderen Menschen überfällt?
Wenn ja, dann spiel eine Runde Russisch Roulette. Passiert ja eh nichts.
 

Gegen die extrem vielen Haschischtoten muss auch mit voller Härte vorgegangen werden.
Gestern ist schon wieder ein Konsument eingeschlafen. Wie kann man sowas verkaufen?
Sofort erschießen die Leute.
Jugendlicher (18) nach Überdosis Cannabis eingeschlafen

Das Alarmierende ist, dass die Anzahl der Haschistoten einfach nicht sinken will!
Alarmierend! Zahl der Cannabis-Toten in Deutschland wieder nicht gesunken

Gut, dass die bayrische Polizei so hart durchgreift. Da ist bei dieser Härte der Droge
jede Gewaltanwendung gerechtfertigt, am besten gleich die ganze Familie erschießen.
Jaja, was mag in so machem Hirn vorgehen.

...
 
Das war die Strategiekonferenz der Linken, nicht irgendeine Veranstaltung.
Und der Chef der Linken - Björn Riexinger - hat darauf geantwortet das die Reichen nur ins Gulag und durch Zwangsarbeit vernichtet werden sollen.
Natürlich kann man das als Ironie deuten, aber bei den Rechten wird das doch auch immer möglichst negativ ausgelegt?

Inzwischen gehe ich auch davon aus das die Linken nur von Hass, Neid und Gier getrieben werden.
Hass & Neid auf die Reichen, Gier auf ihren Besitz.
Also kurz nur heiße Luft von dir. Es wurde von keinem Politker gefordert Reiche umzubringen
 
Im Video sah es aber eher so aus, als hat er von der Seite auf das Auto geschossen.
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Ich kann nicht erkennen, wann da geschossen wurde. Aber wenn er zu dem Zeitpunkt schon neben dem Auto war, dann hielt der Fahrer nicht mehr "auf ihn zu" (wie von Mahoy als Szenario beschrieben) und es gab somit keine Rechtfertigung mehr, aus Selbstschutz zu schießen.


Man hört bei der Fahrt jede Kastanie, die gegen den Frontkühler prallt, jeden Stein, der unter dem Motorraum gegen den Unterboden schlägt und alles, was eventuell in den vorderen Radkästen herumeiert.

Also ich habe noch nie eine Kastanie gegen den Kühler prallen gehört (zugegebenermaßen auch nie Spuren einer Kastanie gefunden, die das ungehört gemacht hat) und Steine gegen den Unterboden, also 0,5 kg Brocken 10 cm unter mir, sind etwas anderes als eine kleine Kugel 2 m vor meinen Ohren in die Fahrzeugfront oder in den Motorblock. Deswegen frage ich. ("klein": Natürlich hat sie reichlich kinetische Energie durch ihre Geschwindigkeit, aber an einem dünnen Stück Blech dürfte sie die nicht übertragen bekommen und Motorblock/Getriebe haben viel mehr Masse und sind akustisch vom Rahmen isoliert, sodass der Einschlag hier nicht direkt sondern wirklich nur als Schall weitergegeben werden kann, während Schläge gegen den Unterboden direkt in den Innenraum schallen.)

Davon abgesehen haben die meisten Straßenverkehrsteilnehmer nachweislich "den Knall nicht gehört". Oder das Martinshorn. Oder ...

Tatsächlich ist man hinter dem Motorraum gegenüber Handfeuerwaffen recht gut geschützt. Aber um das als Deckung zu nutzen (unterstellt, es ginge um einen abgebrühten Todesfahrer) zu nutzen, muss man - je nach Fahrzeug - ein ganzes Stück unter der Frontscheibe bleiben, was die Sicht und die Bedienung des Fahrzeugs massiv einschränkt.

Es ging ja darum, den Fahrer dazu zu bringen das Lenkrad zu verreißen, wenn er Einschläge hört. Nicht darum, ihn zu erschießen. Dass es kaum zu übersehen ist, wenn Kugel in die Frontscheibe einschlagen, glaube ich gerne - aber hier würde eine ganz andere, schwerer zur rechtfertigende Gefährdungslage als bei Schüssen auf das Fahrzeug vorliegen. Selbst ein Durchschlag bis in den Fahrgastraum ist, wenn der Beamte aus Brusthöhe nach unten feuert, vergleichsweise unprobelmatisch, da die akut lebenswichtigen Organe höher liegen.


Ach ja, und auch wenn sich der Beamte zur Zeit der Schussabgabe bereits nicht mehr in akuter Gefahr befindet, wäre es trotzdem seine Aufgabe, Personen aufzuhalten, die womöglich soeben gezeigt haben, dass sie gewaltbereit und gemeingefährlich sind. Den Fahrer einfach abhauen zu lassen und zu warten, bis er sich vielleicht mit seinem Anwalt meldet, wäre eine seltsame Dienstauffassung seitens des Polizisten.

Ein Fahrer, der sich einer Verhaftung mit Gewalt entzieht, ist noch lange nicht gemeingefährlich. Soweit man auf dem Videoschnipsel erkennen kann, fährt der Wagen schon mit einem gewissen Tempo in relativ gerader Linie. Das heißt der Fahrer hat nicht kurzfristig die Richtung geändert (dann würde der Wagen schaukeln wenn nicht gar schleudern), um einen ausgewichenen Polizisten möglichst schwer zu verletzen, sondern er hält rücksichtlos mit hohem Tempo auf jemandem zu, der ihm den Weg versperren will, der aber, wenn er dieses Ziel aufgibt, jederzeit ausweichen kann. Man kann dem Fahrer vorwerfen, dass er tödliche Verletzungen an Leuten, die ihn stoppen wollen, billigend in Kauf nimmt, aber das macht ihn zu keiner Gefahr für Dritte. (Er beschleunigt nicht einmal extrem, nachdem er den Schauplatz verlassen hat.)
Ehe ein Beamter potenziell tödliche Schüsse einsetzten darf (und da er, wie bereits festgestellt, keine Möglichkeit hat, den Wagen gezielt außer Gefecht zu setzen, kann er nur durch Treffer am Fahrer eine Stopwirkung erzielen), muss aber eine akute Gefährung Unschuldiger drohen. "riskant Autofahren" reicht dafür defintiv nicht aus.


Das war die Strategiekonferenz der Linken, nicht irgendeine Veranstaltung.
Und der Chef der Linken - Björn Riexinger - hat darauf geantwortet das die Reichen nur ins Gulag und durch Zwangsarbeit vernichtet werden sollen.
Natürlich kann man das als Ironie deuten, aber bei den Rechten wird das doch auch immer möglichst negativ ausgelegt?

Rechtsextreme haben in den letzten 30 Jahren rund 200 Menschen in Deutschland ermordet, Linksextreme haben in den letzten 30 Jahren 0 Reiche in Gulags gesteckt. Es ist ein Unterschied, ob man Witze über eine hypotethische Situation macht, die dadurch sofort für jeden als Ironie erkannt werden kann, oder ob man offen mit dem ganz realen Tod vieler Unschuldiger kokettiert. Desweiteren gilt der übliche Grundsatz: Rassismus richtet sich gegen Menschen, Antikapitalismus gegen Vermögensverhältnisse.

Unabhängig davon gehört es zum Job hochrangiger Parteivertreter, in der Öffentlichkeit keine Sprüche abzulassen, die ihnen negativ angehängt werden können. Da hat er klar versagt.


Und wenn es, wie in vermutlich 99% der Fälle eine Schreckschußwaffe oder ein Imitat ist?

Es hat einen Grund, dass man Schreckschußwaffen nur verdeckt und auch dann nur mit kleinem Waffenschein in der Öffentlichkeit führen darf. Wer damit dennoch andere Leute bedroht, spielt tatsächlich mit seinem Leben, denn in so einem Fall müssen Beamte davon ausgehen, dass es eine scharfe Waffe ist und entsprechend reagieren. Rettungsschuss zur Vermeidung von Schädigungen Unschuldiger eingeschlossen.
 
Ich kann nicht erkennen, wann da geschossen wurde. Aber wenn er zu dem Zeitpunkt schon neben dem Auto war, dann hielt der Fahrer nicht mehr "auf ihn zu" (wie von Mahoy als Szenario beschrieben) und es gab somit keine Rechtfertigung mehr, aus Selbstschutz zu schießen.

Erkennen kann man es nicht, dafür ist die Handyaufnahme zu schlecht. Aber man kann es halt zweimal knallen hören. An der Stelle hatte ich den Screenshot gemacht.

Der Fahrer entzieht der Verhaftung vielleicht nicht friedlich, sondern kachelt möglicherweise - das gibt sogar das entweder sehr spät einsetzende oder programmatisch geschnittene Video her - mindestens in gefährlicher Nähe an einem Polizeibeamten vorbei, der möglicherweise schon dort stand und zum Halten aufforderte ODER erst dorthin ausgewichen ist, um nicht überfahren zu werden.
So oder so heißt der Beamte jedoch sicherlich nicht Lucky Luke und zieht schneller als sein Schatten, was um so mehr andeutet, dass die Situation im Video unsachlich verkürzt gezeigt wird.

Es wurde halt erst angefangen zu Filmen, als die Action war. Der Augenzeuge wusste ja wahrscheinlich nicht vorher was passiert.
In der Lage das Gerät im Querformat zu halten, damit man sich das Video später ordentlich ansehen kann, war er leider aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
die sicherste situation wäre natürlich gewesen den einfach fahren zu lassen und sich das nummernschild aufzuschreiben. aber offensichtlich gings mal wieder darum, ein gekränktes ego zu befriedigen. im prinzip müsste man den polizisten überprüfen, ob der überhaupt diensttauglich für den strasseneinsatz ist.
 
Guten Morgen,
Klassischer Fall von keine Ahnung und im Internet die Fresse aufreißen. Das hat grade noch gefehlt.
 
Und wenn es, wie in vermutlich 99% der Fälle eine Schreckschußwaffe oder ein Imitat ist? Gleich erschießen? Standrechtlich?

Geht's noch etwas unsachlicher?

1.) Die handgewedelten 99% kann man gleich wieder vergessen. Da in Deutschland Anscheinswaffen nicht einmal als Spielzeug verkauft werden dürften, sind Imitate genauso schwer zu bekommen wie echte Waffen. Daher werden die meisten Kriminellen - schon zur Wahrung ihres Rufs im Milieu - natürlich den Besitz einer echte Schusswaffe anstreben.
Berücksichtigt, dass die meisten bewaffneten Straftaten im Bereich Raub hierzulande nicht mit Schusswaffen, egal ob echt oder zum Anschein, sondern mit Stichwaffen verübt werden, die allerdings unbedingt potentiell tödliche Waffen und als solche zu behandeln sind. Es sei denn natürlich, du möchtest jetzt behaupten, Messer wären ja gar nicht gefährlich bzw. die meisten Kriminellen wären mit Theater-Attrappen unterwegs.

2.) Auch Schreckschusswaffen sind in der Lage, auf kürzere Entfernung schwere und auch tödliche Verletzungen herbeizuführen.
Ich weiß nicht, wie viele Leute de facto auf größere Entfernung (quasi auf Zuruf) ausgeraubt werden, gehe jedoch erst einmal von einem verschwindend geringen Anteil aus.

3.) Ich finde es bedenklich, wie du Täter zu Opfern deklarierst. Auch wer sich bei Raub eines Imitats bedient, tut das mit der Absicht, die Waffe als echt erscheinen zu lassen - spekuliert also auf die Todesangst seiner Opfer und geht vor allem sehendes Auges das Risiko ein, als Träger einer echten Waffe behandelt zu werden.

4.) Du möchtest bitte unbedingt nachschlagen, was Standrecht und was eine Nothandlung ist.

5.) Bitte entgegen meines vorhergehenden Ratschlags besser doch etwas weniger Kaffee trinken. :D

Geht es um Verfoilgungsjagden verhält sich die Polizei nach meiner ganz eigenen und persönlichen Erfahrung absolut jenseit jeder Vernunft.

Den Umfang und dieser persönlichen Erfahrung und vor allem die Qualifikation zu deren korrekter Auswertung würde ich zu gerne kennen. Was du als Beobachter am Rande oder im Einzelfall als betroffene Partei wahrnimmst und als keineswegs neutrale Partei bewertest, ist wohl kaum maßgeblich.

Das ist gefährlicher als Waffeneinsatz, Was mit einem Motorrad sicher ist, weil viel Platz da ist und man eine grandiose Übersicht hat, ist im Auto ganz etwas anderes.

Das erklärst du am besten meinem Schwiegervater, der seit zwei Monaten ein neues Auto fährt. Das erste war leider ein Totalschaden, nachdem ein Motorradfahrer - sicherlich aufgrund der grandiosen Übersicht - seine Maschine in dessen Kofferraum geparkt und sich selbst auf dem Dach gemütlich gemacht hat. Auf offener, wenig befahrener Autobahn und ohne dass mein Schwiegervater auch nur verlangsamt, geschweige denn gebremst hätte - bestätigt durch mehrere Zeugen einschließlich des ebenfalls kradfahrenden Begleiters des Verunglückten.

Der Unglücksrabe ist übrigens nur deshalb halbwegs glimpflich davongekommen, weil das Blechdach einen Pkw deutlich nachgiebiger ist als Asphalt, weil dort kein nachfolgender Verkehr drüber rollt (dessen Ausweichversuche übrigens häufig zu Folgeunfällen führen) und weil die Eigengeschwindigkeit des Autos deutlich Schwung rausgenommen hat. Und natürlich, weil mein Schwiegervater trotz des Schrecks besonnen und gemächlich verlangsamend auf den Seitenstreifen gefahren ist, wodurch der solcherart Zugestiegene auf dem Dach verbleiben und von alsbald erschienen Rettern erstversorgt und dann fachgerecht abgepflückt werden konnte.

Und durch die Verfolgung fahren mehrere Fahrzeuge schnell.

In Actionfilmen und -serien. In der Realität ist an der direkten Verfolgung nur ein Fahrzeug beteiligt, die anderen dienen - man möchte es kaum glauben - zur Sicherung der Strecke und anderer Verkehrsteilnehmer.

In Schweden z.B. ist generell das Verfolgen von Motorrädern verboten. Das hat einen guten Grund.

Nachts ist es kälter als draußen und in Schweden macht man viele Dinge anders als anderswo und noch woanders macht man sie - ebenfalls aus guten Grund - noch wieder anders. Das hat hauptsächlich damit zu tun, das sich Bedingungen hier und da doch ein wenig unterscheiden.
Für den Anfang mag die Feststellung genügen, dass es in Deutschland ungefähr viermal so viele zugelassene Krafträder gibt, wie Stockholm und Upsala zusammen an Einwohnern aufbringen.

Erstens ist es bei "normalen" Fahrern eh aussichtslos, zweitens verunglücken zu viele der mäßigen bis schlechten Motorradfahrer und drittens kachelt die Popelei ständig Leute um.

Du schlägst also vor, Motorradfahrern einen Freifahrtschein zu geben, obwohl sie hierzulande an 16% der Unfälle mit Personenschaden beteiligt sind, während die "ständig Leute umkachelnde" Bullerei es inkl. leichter Auffahrunfälle nicht einmal auf ein Promille Unfallbeteiligung bringt?

Ich schätze deinen moralischen Kompass und deine Lebenserfahrung sehr, aber mit Fakten stehst du irgendwie häufig auf Kriegsfuß, wenn sie nicht in deine Sichtweise passen.
Sicherlich werden die meisten Motorradfahrer vernünftig und umsichtig handeln und nur ein Bruchteil tritt als Verkehrsrowdy und Gefahr für Andere auf - nur ist dieser Bruchteil nun einmal deutlich höher als bei der von dir im Kontrast an den Pranger gestellten Polizei. Und selbst wenn das Verhältnis bei der Unfallbeteiligung schlechter *wäre*, ist das Dingfestmachen von Tätern immer noch eine primäre Aufgabe der Polizei (erteilt übrigens vom Souverän, also auch von dir), während es weder Aufgabe noch Privileg *irgend* eines Verkehrsteilnehmers ist, andere zu gefährden und damit davonzukommen, nur weil er zufällig schneller und wendiger unterwegs ist als der Durchschnitt.
 
Da in Deutschland Anscheinswaffen nicht einmal als Spielzeug verkauft werden dürften, sind Imitate genauso schwer zu bekommen wie echte Waffen.

Doch dürfen sie. Man bekommt je nach Geschossenergie ab 14 oder 18 Jahren Softairwaffen legal zu kaufen, die wie echte Waffen aussehen und daher auch in den Bereich der Anscheinswaffen fallen.
Diese fallen zwar bei unter 0,5 Joule nicht unter das Waffenrecht, allerdings ist das Führen von Anscheinswaffen seit 01.04.2008 verboten.
§ 42a WaffG Verbot des Führens von Anscheinswaffen und... - dejure.org
Anscheinswaffen gemäß § 42a WaffG - Waffenrecht 2020
Softair: Wann greift das Waffengesetz? - Waffenrecht 2020


https://www.bussgeldkatalog.net/softair/ schrieb:
Softair in Deutschland: Gesetz und rechtliche Handhabe

Mit den Änderungen des Waffengesetzes zwischen 2002 und 2003 gingen auch Anpassungen für Waffen vom Typ Softair einher. Geräte mit einer Schussenergie unter einem Wert von 0,5 Joule werden nun als Spielzeuge eingestuft und sind von den Vorschriften des Waffengesetzes ausgenommen. Softair-Geräte, die mit herkömmlichen Werkzeugen so umgebaut werden können, dass die Geschossenergie 0,5 Joule übersteigt, fallen jedoch wieder unter das Waffengesetz.

Für Waffen nach dem Funktionsprinzip Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Doch oft werden diese erst ab dem 14. Lebensjahr verkauft.
Liegt der Joulewert zwischen 0,5 und 7,5 sind die Waffen zwar frei erhältlich, jedoch erst ab 18. Darüber hinaus darf eine solche Softair ohne einen Waffenschein nicht öffentlich geführt werden. Das heißt, die Waffe sowie deren Zubehör dürfen beim Transport weder schuss- noch zugriffsbereit sein. Zusätzlich muss das Prüfzeichen „F“ in einem Fünfeck vermerkt sein und es dürfen keine Vollautomaten sein. Diese dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht erworben, besessen oder geführt werden.

Nach dem Waffengesetz sind Softair-Typen mit einer Geschossenergie von über 7,5 Joule erlaubnispflichtige Waffen, die nur erworben und besessen werden dürfen, wenn eine Waffenbesitzkarte vorhanden ist. Für diese Waffen nach dem Prinzip Softair gilt eine Altersfreigabe ab 18.

https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/anscheinswaffen/ schrieb:
Für Anscheinswaffen kann kein Waffenschein erworben werden, da das Führen generell verboten und für Privatpersonen somit untersagt ist [§ 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG]. Für die oben genannten Ausnahmen, wie Filmarbeiten oder Festumzüge bedarf es einer behördlichen Genehmigung.

Wobei ich diese Unterscheidung im Sinne der Gefährlichkeit auch nie verstanden habe. Eine Schreckschusswaffe oder Softair ab 0,5 J darf mit kleinem Waffenschein legal geführt werden, eine weniger gefährlichere Softair unter 0,5 J jedoch nicht.

Und wie echte Waffen sehen diese ab 14 Jahren erhältlichen Softair mit unter 0,5 Joule auch wirklich aus:
https://www.kotte-zeller.de/softair-shop/softair-frei-ab-14-jahre/pistolen-federdruck
Bei teilweise einem halben Kilo Gewicht, lässt es sich auch nicht daran erkennen.
Die mittlerweile bei vielen Polizeien zum Einsatz kommende SFP9 liegt auch bei etwa 700g. HK SFP9 – Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch dürfen sie. Man bekommt je nach Geschossenergie ab 14 oder 18 Jahren Softairwaffen legal zu kaufen, die wie echte Waffen aussehen und daher auch in den Bereich der Anscheinswaffen fallen.

Ah, da war ich nicht auf dem Stand der Dinge. Danke für die Erläuterung.

In der Sache ändert sich dadurch selbstverständlich nichts: Wenn die Waffen nicht unterscheidbar sind, müssen sowohl Polizei als auch Bürger davon ausgehen, es handele sich um eine tödliche Waffe und dementsprechend agieren.

Da ist abzuwägen, was schlimmer ist: Zu riskieren, jemanden anzuschießen, der sich einer Anscheinswaffe für ein Verbrechen bedient und das Risiko freiwillig eingeht, oder zu riskieren, dass gänzlich Unschuldige (darunter die Beamten selbst) durch eine echte Waffe angeschossen werden, weil man sie fälschlicherweise für ein Spielzeug hält.
So lange deutlich mehr Unschuldige (darunter Beamte) von Kriminellen mit echten Waffen erschossen werden als Täter mit Spielzeugwaffen durch die Polizei, ist das allerdings eine sehr klare Entscheidung.

Hier in Deutschland haben wir übrigens in diesem Jahrtausend genau *einen* solchen Fall. Und in diesem wurde nach mehrfacher Aufforderung und der Abgabe von Warnschüssen ein scharfer Schuss abgegeben, der zu einer tödlichen Verletzung führte. Und obwohl der Erschossene zu diesem Zeitpunkt lediglich (für die SEK-Beamten unmöglich erkennbar) eine Spielzeugwaffe führte, fand man in der Wohnung die Leiche einer weiteren Person, die keines natürlichen Todes gestorben war.

Also nichts mit "testosterongesteuert" um sich ballernden Beamten, denen reihenweise harmlose Personen mit Spielzeugwaffen zum Opfer fallen.
 
Und genau deshalb dürfen Anscheinswaffen eben auch nicht geführt werden, damit da keiner erschossen wird.

Ob die Bedrohung beim Raub mit einer echten Waffe oder mit einer Anscheinswaffe, die vom Bedrohten für eine echte Waffe gehalten werden soll, durchgeführt wird, spielt für die Strafschärfung keine Rolle.
Mindeststrafe sind dann 5 Jahre.
https://dejure.org/gesetze/StGB/250.html
Mit "verwenden" ist, in diesem Fall die Verwendung als Drohgegenstand gemeint und nicht unbedingt das schießen.
 
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