Sinkendes Vertrauen in Sicherheitskräfte

Auch Krähenfüße genannt :D

Da ist aber eher so etwas mit gemeint:
200px-Caltrop.jpg
Kraehenfuss – Wikipedia

Gibt es nicht auch schon EMP Waffen?

Wenn, wären die in Deutschland nicht zugelassen.
 
Das hilft allerdings nur, mit Vorbereitungszeit Fahrzeuge zu stoppen oder Durchfahrten zu sperren. Wenn sie bereits auf einen zurollen, rennt niemand noch ein paar Meter entgegen, um in Rekordzeit Reifenkiller auszulegen.

Diese bringen Fahrzeuge auch nicht abrupt zum Stehen oder aus der Bahn; diese rollen vielmehr trotzdem noch etliche Meter in ursprünglicher Richtung weiter. Und ob man nun von einem Auto mit kaputten oder intakten Reifen umgekachelt wird, macht aus Perspektive des Umgekachelten wenig Unterschied.

Aber den Fahrer dazu zu bringen, das Lenkrad zu verreißen, ist in solchen Situationen sicherlich nützlich, und das geht am schnellsten, wenn dieser Einschläge im Blechle hört und den Eindruck gewinnt, dass es ihm nicht frommt, weiter auf Polizisten zuzuhalten.
 
Henne:
Wenn jemand flüchtet rechtfertigt alleine das den Schusswaffengebrauch. Du musst allerdings alles was darunter liegt versuchen bzw in Betracht ziehen.

Mahoy:
Auf dem Video sah es eher so aus als wollte man den davonfahrenden Wagen aufhalten und da gehen nur Schüsse auf die Reifen. Jedenfalls mit 9x19 oder ähnlichem.
 
Das hilft allerdings nur, mit Vorbereitungszeit Fahrzeuge zu stoppen oder Durchfahrten zu sperren.

Den Stop Stick kann man auch einfach von der Seite unters Auto werfen, wie auf dem Video von Spiegel TV zu sehen ist.

Bzw. sonst liegt der bei Sperren zur Verkehrskontrolle an der Seite bereit, um ihn schnell von dort mit dem Fuß auf die Fahrbahn zu schieben.
 
Henne:
Wenn jemand flüchtet rechtfertigt alleine das den Schusswaffengebrauch. Du musst allerdings alles was darunter liegt versuchen bzw in Betracht ziehen.
[...]

Sprichst du dabei davon, was für die Bundeswehr erlaubt ist, wenn sie im Ausland im Einsatz ist oder im Wachdienst bei militärischen Einrichtungen, oder von polizeilichen Befugnissen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtmäßig wäre, einen flüchtenden Ladendieb niederzuschiessen, nur weil er bis vor kurzem ein erfolgreicher Leichtathletik-Olympionike war.

Ich weiß es nicht genau, aber du scheinst ja überzeugt zu sein davon.
 
(1) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,

1. um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,

2. um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Explosivmitteln zu verhindern,

3. um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie

a) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder

b) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt,

4. zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist

a) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder

b) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Vergehens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Vergehens, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt,

5. umdie gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern.
Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW

Polizeigesetz NRW

Hat versucht einen Polizist zu überfahren wäre schon ein Verdacht auf ein Verbrechen...

Hab auch noch im Kopf wie ein Polizist einen Drogendealer der geflüchtet ist bei der Flucht in den Kopf geschossen hat (Täter ist weggerannt, wer mal Pistole geschossen hat weiß wie gut man da zielen kann) und es gab auch keine Konsequenzen.
Zugegeben das mit dem flüchten allein war aus einem Gesetz für die Bundeswehr, aber in einem MSB ist das auch eine ganz andere Situation (Straftaten gegen die Bundeswehr etc)
 
Es geht aber um Sachsen, da gilt das Recht aus NRW nicht. :devil:

SächsPolG schrieb:
§ 33
Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs


(1) [SUP]1[/SUP]Der Schusswaffengebrauch ist nur zulässig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs vorliegen und wenn einfache körperliche Gewalt sowie verfügbare Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder mitgeführte Schlagstöcke erfolglos angewandt worden sind oder ihre Anwendung offensichtlich keinen Erfolg verspricht. [SUP]2[/SUP]Auf Personen darf erst geschossen werden, wenn der polizeiliche Zweck durch Waffenwirkung gegen Sachen nicht erreicht werden kann.

(2) [SUP]1[/SUP]Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. [SUP]2[/SUP]Das gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.


§ 34
Schusswaffengebrauch gegenüber Personen


(1) Schusswaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,

1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Sprengmitteln begangen werden soll oder ausgeführt wird, darstellt,

2. um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
a) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
b) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Sprengmittel mitführt,

3. zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, wenn diese in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist
a) wegen eines Verbrechens oder aufgrund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder
b) wegen eines Vergehens oder aufgrund des dringenden Verdachts eines Vergehens, wobei zu befürchten ist, dass sie von einer Schusswaffe oder einem Sprengmittel Gebrauch machen werde,

4. um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern, oder in sonstigen Fällen des § 100 des Strafvollzugsgesetzes.

(2) Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.


(3) Schusswaffen dürfen nach Absatz 1 Nr. 3 nicht gebraucht werden, wenn es sich um den Vollzug eines Jugendarrestes oder eines Strafarrestes handelt oder wenn die Flucht aus einer offenen Anstalt verhindert werden soll.


(4) [SUP]1[/SUP]Der Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge ist unzulässig, wenn für den Polizeibediensteten erkennbar ist, dass Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. [SUP]2[/SUP]Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.


(5) Unbeteiligte sind nicht Personen in einer Menschenmenge, die Gewalttaten begeht oder durch Handlungen erkennbar billigt oder unterstützt, wenn diese Personen sich aus der Menschenmenge trotz wiederholter Androhung nach § 32 Abs. 4 nicht entfernen.


(6) Das Recht zum Gebrauch von Schusswaffen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.


REVOSax Landesrecht Sachsen -
SaechsPolG
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Grundlegenden Sachen werden auch dort nicht großartig anders sein, es steht dir frei das selbst zuüberprüfen.
 
Den Stop Stick kann man auch einfach von der Seite unters Auto werfen, wie auf dem Video von Spiegel TV zu sehen ist.

Bzw. sonst liegt der bei Sperren zur Verkehrskontrolle an der Seite bereit, um ihn schnell von dort mit dem Fuß auf die Fahrbahn zu schieben.

Was für jemanden, der sich gerade *vor* dem Auto befindet, trotzdem keine Hilfe ist. :D

Es wäre vor allem nicht verhältnismäßig.

Genau das. Es kann möglicherweise im Einzelfall gerechtfertigt sein kann, aber zumindest in unseren Breiten wäre es nicht grundsätzlich verhältnismäßig oder üblich, kleine Diebe mit Schusswaffeneinsatz an der Flucht zu hindern. Das gilt ebenso für Bürger, die selbst ihr Eigentum schützen möchten.

Selbst in den USA brauchte es ja für solche Fälle ein - zu Recht - umstrittenes "Stand your ground"-Gesetz.
 
Aber den Fahrer dazu zu bringen, das Lenkrad zu verreißen, ist in solchen Situationen sicherlich nützlich, und das geht am schnellsten, wenn dieser Einschläge im Blechle hört und den Eindruck gewinnt, dass es ihm nicht frommt, weiter auf Polizisten zuzuhalten.

Hört er das überhaupt deutlich, wenn Kugeln in die Fahrzeugfront ("kommt darauf zu" lässt ja wenig andere Möglichkeiten) einschlagen? Ist immerhin der gesamte Motorraum samt Dämmung dazwischen.
 
Im Video sah es aber eher so aus, als hat er von der Seite auf das Auto geschossen.
l.png

(Minute 0:02, Bild zugeschnitten)
YouTube
 
Zuletzt bearbeitet:
In einem Rechtsstaat ist es ein Grundrecht, sich der Verhaftung, natürlich friedlich, zu entziehen. Man haut immer ab, sicher ist sicher, und lässt den Fall von sienem Anwalt klären. Das unsere schießwütigen Freunde meinen, so ein Verhalten eines Verdächtigen mit Schüssen zu beantworten, ist wie oft bei dieser Gruppe nicht angemessenes Verhalten. Wenn ich alleine an die vielen unerträglichenVerfolgungsjagden denke, die sie Menschen mit überhöhter Geschwindigkeit liefern. Das ist gefährlich und zwar zu richtig und absolut kontraproduktiv. Es gibt viel effektivere Mittel mit weniger Kollateralschaden.
 
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