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Es geht um Polizisten, ich weiß es nicht in allen Bundesländern, aber viele dürfen ihre Dienstwaffe zu Hause aufbewahren. Anders als z.B. Bunderwehr oder Zoll.
Aber die muss dann auch entsprechend aufbewahrt werden und wäre nicht illegal. Also auch kein Grund zur Sicherstellung im Rahmen der Durchsuchung.
Da wäre eher der Fall eingetreten, dass der Vorgesetze ihm im Rahmen der Suspendierung Dienstausweis und Waffe abnimmt.
Bist du eigentlich komplett durch?
Im Artikel steht nichts von illegal, das hast du dir aus den Fingern gesogen. Inwieweit bist du besser als Bild und Co wenn du nach Gutdünken Sachen hinzudichtest.
Und ja, wenn so ein Vorwurf besteht wird sowas sichergestellt ob man es besitzen darf oder nicht.
Wie rechts- oder linksextrem bzw. rassitisch sind Polizisten in Deutschland? Diese Fragen werden nun bundesweit untersucht und Sachsen will die Analyse für sich nutzen. Eine landeseigene Studie soll es nicht geben.
Vier Polizisten aus den Direktionen Kiel und Neumünster sind wegen rechtsextremer Äußerungen in Whatsapp-Chats vorerst aus dem Dienst entfernt worden. Das bestätigten Innenministerium, Landespolizei und Staatsanwaltschaft Kiel gestern. Bei Durchsuchungen seien zudem unerlaubte Munition sowie...
www.kn-online.de
Bei Durchsuchungen seien zudem unerlaubte Munition sowie Nazi-Uniformteile entdeckt worden.
Sei ehrlich du musstest erstmal suchen bis du einen Artikel gefunden hast nachdem ich dich damit konfrontiert habe.
Oder warum sonst solltest du einen Artikel verlinken der deine Behauptung nicht explizit stützt.
(Aber bei solchen Details warte ich lieber auf was amtliches, Medien sind so ungenau bei diesen Details. Ich sag ja nur, dass die bei Demos in den USA schwere Maschinengewehre und Sturmgewehre verwechselt haben)
Sei ehrlich du musstest erstmal suchen bis du einen Artikel gefunden hast nachdem ich dich damit konfrontiert habe.
Oder warum sonst solltest du einen Artikel verlinken der deine Behauptung nicht explizit stützt.
(Aber bei solchen Details warte ich lieber auf was amtliches, Medien sind so ungenau bei diesen Details. Ich sag ja nur, dass die bei Demos in den USA schwere Maschinengewehre und Sturmgewehre verwechselt haben)
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Publizist Rolf Gössner 38 Jahre lang zu Unrecht bespitzelt wurde. Er ist Experte für Verfassungsschutz.
taz.de
Ich kann da keinerlei Anhaltspunkte für Straftaten oder rechtsextremistische/islamistische Bestrebungen erkennen, die einen Anlass für die Überwachung geliefert hätten.
Da ist überhaupt kein Anfangsverdacht vorhanden.
Vor allem ist das noch schlimmere, dass die Gerichte da 15 Jahre gebraucht haben, obwohl die Rechtslage eindeutig war und alle Instanzen das gleiche entschieden haben.
________________________________
Edit: Morgen fällt das Urteil zum Attentäter von Halle.
Für Sicherheitsbehörden sind Extremisten wie der Attentäter von Halle nur schwer greifbar. Auch weil die Internetplattformen, auf denen sich Stephan B. bewegte, für viele Ermittler unbekanntes Terrain sind. Von Florian Flade.
Mal wieder aus der Rubrik: "Ihr wollt eure Rechte haben? Die Polzei hat sogar für jeden ein anderes Recht!"
Wenn linke Aktivisten die Aktivitäten von Kohlekonzernen wiederholt blockieren, gibt es bekanntermaßen Festnahmen, polizeiliche Körperverletzungen, längere Gefängnissaufenthalte, etc.. Von Einkessleungen von Demozügen und ähnlichem ganz zu schweigen. Das ganze gerne auch in Corona-Zeiten unter Bedingungen, die für sich schon eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.
Ich kann deinen Unmut grundsätzlich nachvollziehen, allerdings sind diese Aktionen tatsächlich nicht 100%ig vergleichbar.
Ordnungsrechtlich betrachtet:
Die Landwirte haben ihren Protest auf eine Verkehrsbehinderung beschränkt, daher wurden folgerichtig die Kennzeichen der an der Verkehrsbehinderung beteiligten Fahrzeuge notiert, anhand derer eine Feststellung der haftenden natürlichen Personen möglich ist.
Es gab es meines Wissens keine Versuche, sich Zutritt zu gesperrten Betriebsbereichen zu verschaffen, von Bauern mit Mistgabeln auf dem Dach von Aldi wurde auch nicht berichtet und es hat sich auch niemand an die Türen gekettet.
Auch dürfte die Zahl der Landwirte mit Kleidung der Modelinie "ACAB" signifikant geringer sein, was sicherlich zu einer weniger auf Konflikt mit der Ordnungsmacht ausgelegten Stimmung beigetragen hat.
Politisch gesprochen:
Das Anliegen von Umweltaktivisten ist zweifelsohne wichtig, jedoch für die Meisten abstrakt. Die Forderung der Landwirte ist spezifisch, das Problem für jedermann nachvollziehbar und auf die Produktion von Lebensmitteln möchte niemand verzichten.
Einsatzorganisatorisch betrachtet:
Ein Umweltaktivist lässt sich viel einfacher aus dem Weg tragen als ein Traktor.
Es ist ja schon eine Unart, das der Käufer so dermaßen die Preise diktiert. Die Bauern sollten weniger Felder bewirtschaften und vor Ort zu ihren Preisen verkaufen und die Discounter links liegen lassen. Kann natürlich nach hinten losgehen, aber ständig am Existenzminimum sich den Arsch abzuarbeiten ist ja auch Quatsch.
Zumal es indirekt ja auch Umweltprobleme löst: Wenn Fleisch teurer wird, wird es weniger gekauft und muss gleichzeitig eine Qualität haben, die den Aufpreis rechtfertigt. Das passt mit Massentierhaltung für Billigfleisch nur sehr bedingt zusammen.
Das löst natürlich nicht das Problem der Kohlekraftwerke.
Bei Massentierhaltung an die Umwelt zu denken ist aber auch etwas...merkwürdig. Denk mal an die armen Tiere, die ein Shiceleben haben und dann auch noch getötet werden um der belustigung von Menschen zu dienen.
Ich bin weit weg von den Leuten, die meinem Essen das Essen klauen aber Massentierhaltung ist abartig. Wer Tiere so behandelt, sollte selbst nicht besser behandelt werden.
Den Bauern mehr Geld zu geben hat sicher kaum Effekt.
Sonst müßten die Schürfer von Gold, Coltan, Diamanten, Kupfer Höchstgehälter haben.
Der Bauer nimmt das Geld, 10% für die Tiere, 90% für den nächsten Aktienkauf.
ich kenne Bauern. Da ist keiner arm. Und die Behandlung von Spargelerntern ist ähnlich wie bei ihren Tieren. Kein cent mehr als nötig. Die Unterbringung teils sogar gesetzwidrig.
Nur mehr Geld bringt wenig, wenn es nicht mit politischen Regularien verbunden ist. Aber diese kann man überhaupt nur durchbekommen, wenn sich eine existenz- und in diesem Fall auch versorgungssichernde Alternative auftut.
In diesem Fall haben wir, stilecht zum Thema Landwirtschaft passend, ein Henne-/Ei-Problem: Sind die Preise so schlecht, weil es Massentierhaltung gibt oder ist Massentierhaltung nötig, weil die Preise so schlecht sind?
Die Wahrheit liegt wie so oft dazwischen und dazwischen funken zusätzlich zumeist gänzlich sinnfreie Agrarsubventionen.
Ich denke aber, dass höhere Preise im Laden dazu führen, dass weniger Fleisch konsumiert wird, denn den Endverbraucher subventioniert bekanntlich niemand. Wird im Einzelhandel weniger Fleisch verkauft, muss auch weniger Fleisch von Landwirten eingekauft werden. Folglich werden diese weniger produzieren, weil sie es sonst nicht loswerden.
Das ist erst einmal komplett unabhängig davon, wo genau das Geld landet, dass der Endverbraucher mehr ausgeben muss. Idealerweise würde es natürlich gerecht verteilt werden und ein nicht unbeträchtlicher Teil zweckgebunden in Maßnahmen für Umwelt- und Tierschutz fließen.
Ich kenne übrigens auch Landwirte; mit einigen davon bin ich noch nicht einmal verwandt. Arm ist als solcher niemand, da der Übergang von "läuft ganz gut" und "kann als Landwirt nicht weiter machen" radikal ist und zumeist ohne Zwischenschritte stattfindet.
Andere Ansatzpunkte gibt es daher meines Erachtens nicht. Bisher zahlt der Verbraucher wenig, der Landwirt erhält wenig, der Handel verdient gut und die Landwirte holen sich die fehlenden Einnahmen über Agrarsubventionen wieder, die wiederum der Verbraucher bezahlt. Diesen Knoten muss man an drei Stellen mehr oder weniger gleichzeitig durchtrennen: Endverbraucherpreise erhöhen, Landwirte besser vergüten und Subventionen streichen.
Das Vieh ist eine Ware und daran wird sich so bald nichts ändern lassen. Aber wie pfleglich eine Ware behandelt wird, hängt unmittelbar mit ihrem Wert zusammen. Und ich garantiere, wenn der Landwirt Fleisch - ich überspitze mal gnadenlos - mit Gold aufgewogen bekommt, aber auch nur in geringen Mengen verkaufen kann, dann schläft das liebe Vieh mit ihm im Haus und wird unter zärtlichen Liedern in den Schlaf gestreichelt. Im Stall schlafen dann die Kinder des Landwirts, damit das Kinderzimmer für die Viecher frei wird.
Nur mehr Geld bringt wenig, wenn es nicht mit politischen Regularien verbunden ist. Aber diese kann man überhaupt nur durchbekommen, wenn sich eine existenz- und in diesem Fall auch versorgungssichernde Alternative auftut.
In diesem Fall haben wir, stilecht zum Thema Landwirtschaft passend, ein Henne-/Ei-Problem: Sind die Preise so schlecht, weil es Massentierhaltung gibt oder ist Massentierhaltung nötig, weil die Preise so schlecht sind?
Die Wahrheit liegt wie so oft dazwischen und dazwischen funken zusätzlich zumeist gänzlich sinnfreie Agrarsubventionen.
Ich denke aber, dass höhere Preise im Laden dazu führen, dass weniger Fleisch konsumiert wird, denn den Endverbraucher subventioniert bekanntlich niemand. Wird im Einzelhandel weniger Fleisch verkauft, muss auch weniger Fleisch von Landwirten eingekauft werden. Folglich werden diese weniger produzieren, weil sie es sonst nicht loswerden.
Das ist erst einmal komplett unabhängig davon, wo genau das Geld landet, dass der Endverbraucher mehr ausgeben muss. Idealerweise würde es natürlich gerecht verteilt werden und ein nicht unbeträchtlicher Teil zweckgebunden in Maßnahmen für Umwelt- und Tierschutz fließen.
Ich kenne übrigens auch Landwirte; mit einigen davon bin ich noch nicht einmal verwandt. Arm ist als solcher niemand, da der Übergang von "läuft ganz gut" und "kann als Landwirt nicht weiter machen" radikal ist und zumeist ohne Zwischenschritte stattfindet.
Andere Ansatzpunkte gibt es daher meines Erachtens nicht. Bisher zahlt der Verbraucher wenig, der Landwirt erhält wenig, der Handel verdient gut und die Landwirte holen sich die fehlenden Einnahmen über Agrarsubventionen wieder, die wiederum der Verbraucher bezahlt. Diesen Knoten muss man an drei Stellen mehr oder weniger gleichzeitig durchtrennen: Endverbraucherpreise erhöhen, Landwirte besser vergüten und Subventionen streichen.
Das Vieh ist eine Ware und daran wird sich so bald nichts ändern lassen. Aber wie pfleglich eine Ware behandelt wird, hängt unmittelbar mit ihrem Wert zusammen. Und ich garantiere, wenn der Landwirt Fleisch - ich überspitze mal gnadenlos - mit Gold aufgewogen bekommt, aber auch nur in geringen Mengen verkaufen kann, dann schläft das liebe Vieh mit ihm im Haus und wird unter zärtlichen Liedern in den Schlaf gestreichelt. Im Stall schlafen dann die Kinder des Landwirts, damit das Kinderzimmer für die Viecher frei wird.
Ich glaube, der Ansatz liegt beim Tierschutz. Dieser muß drastisch verstärkt werden, die Strafen deutlich spürbar und sollten bis zur Betriebsschließung gehen. Da drücken bisher die Bauern, die Tierärzte, der Staat beide Augen zu.
Das Fleisch wird dadurch teurer. Nur wird keiner etwas in diese Richtung unternehmen ohne daß man ihm Geld bietet. Nicht nur das Geld für diese Maßnahmen sondern zusätzlichen Gewinn. So kann das nichts werden.
Wer gibt einem Klempner der wenig verdient zusätzliches Geld damit er bei den Gasleitungen gut arbeitet? Das wird einfach vorausgesetzt.
Bei Bauern muß das genau so laufen.
Auch ist unser Fleisch nicht so billig wie es scheint. Der Steuerzahler und andere legt ordentlich über Subventionen drauf. Es wird eben immer nur öffentlich, was bekommt ein Bauer pro kg. Nicht was er zusätzlich an anderen Zahlungen erhält. Auch Sonderrechte wie Bundeswehr, illegal Diesel........Subventionsbetrug usw.
Informationen aus erster Hand die nicht öffentl. sind waren da sehr deutlich. Ich rede von Behörden.
Mit persönlich ist Tierschutz eigentlich vollkommen egal und ich wäre auch nur soweit dazu bereit ihn mitzufinanzieren wie er auch für den Menschen dienlich ist.
Was aber so betrachtet auch relativ weit ist, wenn wir Klimaschäden und Krankheiten betrachten.
Ich kann deinen Unmut grundsätzlich nachvollziehen, allerdings sind diese Aktionen tatsächlich nicht 100%ig vergleichbar.
Ordnungsrechtlich betrachtet:
Die Landwirte haben ihren Protest auf eine Verkehrsbehinderung beschränkt, daher wurden folgerichtig die Kennzeichen der an der Verkehrsbehinderung beteiligten Fahrzeuge notiert, anhand derer eine Feststellung der haftenden natürlichen Personen möglich ist.
Es gab es meines Wissens keine Versuche, sich Zutritt zu gesperrten Betriebsbereichen zu verschaffen, von Bauern mit Mistgabeln auf dem Dach von Aldi wurde auch nicht berichtet und es hat sich auch niemand an die Türen gekettet.
Ein Supermarktparkplatz mit Schranke und Heckeneinfassung ist besser abgegrenzt, als manch Tagebau und ein Teil der Proteste wurde dort abgehalten. Desweiteren fanden die Verkehrsblockaden im öffentlichen Raum über ettliche Stunden statt, teilweise mit Ankündigung, und es gab keinen einzigen Räumungsversuch oder auch nur eine Personalienfeststellung. Als A49-Gegner Verkehrsblockden gab, wurden sie mitgenommen und in U-Haft gesteckt.
Auch dürfte die Zahl der Landwirte mit Kleidung der Modelinie "ACAB" signifikant geringer sein, was sicherlich zu einer weniger auf Konflikt mit der Ordnungsmacht ausgelegten Stimmung beigetragen hat.
Achso, die ganze Gewalt im Amt geht nur von der Sittenpolizei aus, der der Kleidungsstil nicht passt?
Politisch gesprochen:
Das Anliegen von Umweltaktivisten ist zweifelsohne wichtig, jedoch für die Meisten abstrakt. Die Forderung der Landwirte ist spezifisch
Weswegen eine Blockade des Lebensmittelhandels wohl ungleich schwerer wiegt als eine Verlangsamung des ohnehin durch große Halden gepufferten Kohleabbaus.
Einsatzorganisatorisch betrachtet:
Ein Umweltaktivist lässt sich viel einfacher aus dem Weg tragen als ein Traktor.
Aber auch viel leichter beschlagnahmen. Desweiteren wurden Fahrzeuge (im Gegensatz zu z.B. Taucherbrillen) schon hochrichterlich als Mordwerkzeuge deklariert, ihr mitführen auch nur in der Nähe einer Protestveranstaltung rechtfertigt erfordert also, laut Freund und Helfer, polizeiliche Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit zu retten.
Also - im Falle von Linken. Nur im Falle von Linken, versteht sich. Bei landwirtschaftlichen Verbindungen tut sich gar nichts.
Willkommen in der Marktwirtschaft. Die bäuerliche Lobbyvereine in den letzten drei Jahrzehnten mit andauerndem Kampf gegen jegliche Regulierung und Einmischung durchgesetzt haben.
Zumal es indirekt ja auch Umweltprobleme löst: Wenn Fleisch teurer wird, wird es weniger gekauft und muss gleichzeitig eine Qualität haben, die den Aufpreis rechtfertigt. Das passt mit Massentierhaltung für Billigfleisch nur sehr bedingt zusammen.
Die Bauern (oder zumindest die großen Organisationen sowie die öffentlichen Sprecher - ich weiß sehr wohl, dass es einige gibt, die anders denken und möglicherweise könnte das aufgrund der vielen kleinen Höfe sogar die zahlenmäßige Mehrheit sein) wollen aber nicht, dass weniger gekauft wird. Im Gegenteil. Das aktuelle Problem ist, dass viel zu wenig gekauft wird.
Die Bauern (oder zumindest die großen Organisationen sowie die öffentlichen Sprecher - ich weiß sehr wohl, dass es einige gibt, die anders denken und möglicherweise könnte das aufgrund der vielen kleinen Höfe sogar die zahlenmäßige Mehrheit sein) wollen aber nicht, dass weniger gekauft wird. Im Gegenteil. Das aktuelle Problem ist, dass viel zu wenig gekauft wird.
Nein, das Poblem ist, dass zu viel produziert wird. Und damit sind wir wieder beim Kapitel der Überproduktion und gänzlich das Ziel verfehlender Subventionen.
Für die Überproduktion sind die Bauern selbst verantwortlich und sie arbeiten fleißig daran, diesen Fehler noch weiter auszubauen. Protestieren tun sie dagegen, dass ihnen der Überfluss nicht vergoldet wird. Maßnahmen, die zu einer Produktionsreduktion führen würden, werden dagegen vehement abgelehnt.
=> Die Bauern wollen nicht, dass weniger, sondern das mehr gekauft wird.
Für die Überproduktion sind die Bauern selbst verantwortlich und sie arbeiten fleißig daran, diesen Fehler noch weiter auszubauen. Protestieren tun sie dagegen, dass ihnen der Überfluss nicht vergoldet wird. Maßnahmen, die zu einer Produktionsreduktion führen würden, werden dagegen vehement abgelehnt.
=> Die Bauern wollen nicht, dass weniger, sondern das mehr gekauft wird.
Die Politik hielt es nach den Hungerjahren und angeregt durch das Wirtschaftswunder für eine gute Idee, ein Versorgungsüberflußsystem zu etablieren. Das war zu dem Zeitpunkt auch gar keine sooo dumme Idee, nur wurde wie so oft der passende Moment verpasst, die Sache zu beenden. Gerufene Geister und so ...
Sicherlich haben die Landwirte das opportunistisch angenommen. Ebenso wie der Lebenshandel opportunistisch die Gelegenheit ergriffen hat, aufgrund des Überangebots die Einkaufspreise zu drücken. Und ebenso, wie sich der Verbraucher opportunistisch an (im internationalen Vergleich geradezu lächerlich) geringe Preise für Grundnahrungsmittel gewöhnt hat.
Landwirte tragen zwar eine Mitschuld am Preisverfall, aber die Wenigsten haben ein grundlegendes Interesse daran, in Masse billig zu produzieren. Sie würden beispielsweise liebend gerne ihren Milchviehbestand sukzessive halbieren, wenn der Ankaufspreis für Milch sich sukzessive verdoppeln würde. Die ganze Viecherei macht nämlich Arbeit, was pauschal auf Landwirte eindreschende Revolutionäre gerne übersehen.
Ja, mag sich da Mancher fragen, aber warum verknappen sie dann nicht einfach von sich aus das Angebot? - Ganz einfach: Weil sie das schon erfolglos versucht haben. Hektoliterweise wurde produzierte Milch vernichtet, und was ist passiert? - Die verarbeitende Industrie und der Lebensmittelhandel haben sich die Milch von Großbetrieben geholt, die eben doch keinerlei Problem damit haben, billig in Masse zu produzieren und über die Masse auf ihren Gewinn kommen. Die stehen aber auch nicht mit ihren Traktoren vor einem Aldi-Großlager, sondern mit dem schwarzen Koffer in der Konzernzentrale von Aldi und in Berliner Abgeordnetenbüros.
Und nun muss man sich fragen, was man will: Alle Landwirte in einen Topf werfen, die Sache sich nach "marktwirtschaftlichen Kriterien" selbst klären lassen, was de facto in ein Massensterben der kleine und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe und ein weiteres Erstarken der Großbetriebe mündet? Oder es vielleicht doch so versuchen, wie zuvor von mir angeregt?
Quatsch. Die aktuellen Überkapazitäten wurden doch nicht kurz nach irgendwelchen Hungerjahren aufgebaut. Die sind zum Teil erst 10-20 Jahre alt und entstanden, weil dank der Industriebauernlobby praktisch kein anderer in der EU so günstig Massen an Fleisch produzieren kann und weil man es als Zukunftskonzept betrachtet hat, große Mengen von Milchprodukten 10000 km vom (chinesischen) Verbraucher zu produzieren. Die Butterberge der 80er haben dafür nur die (un)regulatorsiche Grundlage geschaffen. Statt diese zu beseitigen, in dem man die staatliche Regulierung genutzt hätte um die Produktion zugunsten von Tieren und Umwelt auf ein sinnvolles Maß zurückzufahren, hat man halt gemäß Bauernforderung die Steuergelder ab sofort direkt verschenkt und den freien Markt geöffnet. Und jetzt sind alle schockiert, dass auf einmal ein freier Markt herrscht und das Großunternehmen da einen Vorteil haben. Aber anstatt sich dafür einzusetzen, dass die Bedingungen so geändert werden, dass dem nicht mehr so ist, wird wieder nur nach mehr Geld geschrien...
Und zu deinem Vorschlag: Wenn wir jetzt schon zuviel Fleisch haben und die Produktion nicht gesenkt wird, glaubst du dann ernsthaft das pauschal teureres Fleisch, das weniger gekauft wird, die Großproduzenten zum Umdenken bringt??
Aber das ist hier eigentlich alles Offtopic. Ich wollte nur ansprechen, dass Bauern offensichtlich protestieren und blockieren dürfen, wie und wen sie wollen, ohne dass die Polizei etwas unternimmt, während Antifaschisten und Umweltaktivisten schon für weitaus weniger kurz- oder längerfristiger Freiheitsentzug, Führungszeugniseinträge und köperliche Verletzungen davontragen.
Aber das ist hier eigentlich alles Offtopic. Ich wollte nur ansprechen, dass Bauern offensichtlich protestieren und blockieren dürfen, wie und wen sie wollen, ohne dass die Polizei etwas unternimmt, während Antifaschisten und Umweltaktivisten schon für weitaus weniger kurz- oder längerfristiger Freiheitsentzug, Führungszeugniseinträge und köperliche Verletzungen davontragen.
Und da kommen wir doch gleich wieder zum Thema zurück.
Ähnlich wie vor ein paar Wochen in Berlin haben nun in Washington Rechtsextremisten das Parlament gestürmt.
Statt eines würdigen Akts ist es einer der unwürdigsten Tage der jüngeren US-Geschichte: Trump-Anhänger stürmten das Parlament, um die Bestätigung des Wahlsiegers Biden zu verhindern. Biden sprach von einem "beispiellosen Angriff" auf die Demokratie.
www.tagesschau.de
Edit:
Es stellt sich dabei neben der Frage ob zu wenig personelle Sicherheit vorhanden war, auch die nach der technischen Sicherheit.
Denn offenbar konnten die Kriminellen durch die Fenster eindringen, wo doch eigentlich zu erwarten wäre, dass dort bei einem wichtigen Regierungsgebäude Panzerglas verwendet wird. Da wurde wohl wie beim Grünen Gewölbe offensichtlich wieder an der falschen Stelle gespart. Zumal dort vorher sich die Verantwortlichen sehr überzeugt gezeigt haben von der Sicherheitstechnik:
Martin Roth, Chef der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, über bewaffnetes Personal und die Sicherheit an deutschen Museen
www.welt.de
Da ist auch die Frage, ob Kubicki wirklich Ahnung von der Sicherheit im Gebäude des Bundestages hat oder nur glaubt es wäre sicher:
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki von der FDP sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", ein vergleichbarer Angriff wie in Washington wäre wegen der Schutzmechanismen des Bundestages hier nicht möglich.
Nach der Erstürmung des US-Parlaments ist ein Polizist an seinen Verletzungen gestorben. Die Ermittlungen zu der Randale laufen auf Hochtouren. Nach Recherchen in sozialen Medien wurden mehr als 90 Menschen festgenommen.
Das Agieren des Landesverfassungsschutzes bei der Aufklärung des Amri-Terroranschlags von Berlin sorgte bundesweit für Kritik. Noch im Dezember stellte sich Innenminister Renz schützend vor seine Abteilung. Nun muss ihr Leiter gehen.
www.ndr.de
Wäre schon deutlich eher nötig gewesen.
Edit3:
Geht es nach einem aktuellen Referenten-Entwurf, braucht es demnächst für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EHB) keinen richterliche Beschluss mehr. Also wieder so, wie es vor einer Entscheidung des EuGH war.
Hans-Georg Maaßen welcher vor kurzem zur Rechten Anwaltskanzlei Höcker gewechselt ist, verrät nun seine eigene ehemalige Behörde. (Siehe auch diesem Beitrag unter Edit4)
Die Kanzlei versucht aktuell dem Verfassungsschutz eine Überwachung der rechtsextremen AfD und öffentliche Berichte über die Einstufung als Verdachtsfall zu verbieten.
Die AfD hat bei Gericht eine einstweilige Anordung beantragt. Sie will dem Verfassungsschutz untersagen, die Gesamtpartei als Verdachtsfall einzustufen oder darüber öffentlich zu berichten.
Klagen eingereicht: Die AfD will der Beobachtung durch den Verfassungsschutz entgehen und das deshalb gerichtlich verhindern lassen.
www.lto.de
Der rechtsextreme Flügel ist vor allem in den ostdeutschen Bundesländern stark. Dies hat auch Einfluss auf die Beobachtung der dortigen AfD-Landesverbände. In Brandenburg gilt die AfD seit Juni 2020 als Verdachtsfall, in Thüringen hatte man die gleiche Einschätzung bereits im März 2020 vorgenommen. In Sachsen-Anhalt ist die Sachlage kompliziert: Auch hier schaut der Verfassungsschutz längst genauer hin, darf darüber aber aufgrund der Gesetzeslage erst dann die Öffentlichkeit informieren, wenn eine "erwiesene verfassungsfeindliche Bestrebung" belegt ist, das heißt, wenn die AfD nach Einschätzung des Geheimdienstes zweifelsfrei als Verfassungsfeind gilt. Auch der Inlandsgeheimdienst in Sachsen soll nun erkannt haben, dass die Sachlage im Freistaat ähnlich wie in den Nachbarländern liegt. Ähnlich wie Sachsen-Anhalt darf der Freistaat erst darüber informieren, wenn die Rechtsaußenpartei als "erwiesen verfassungsfeindlich" gilt.
Nach Brandenburg und Thüringen dürfte Sachsen das nächste Bundesland werden, in dem die AfD offiziell zum Beobachtungsfall erklärt wird. Dass die Entscheidung so spät fällt, wirft Fragen auf.
www.neues-deutschland.de
(schon vom 09.12.2020)
In Brandenburg wurde der dortige Landesverband der AfD bereits als rechtsextrem eingestuft und wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
In Brandenburg beobachtet der Verfassungsschutz die AfD. Diese will das nicht hinnehmen und hat nun Klagen eingereicht.
www.lto.de
Der der Rechtsextremist und frühere brandenburgische AfD-Vorsitzende Kalbitz klagt immer noch gegen seinen Ausschluss aus der AfD. Kalbitz gehört zum rechtsextremen Flügel. Im Eilverfahren ist er bisher in allen Instanzen gescheitert, das Hauptverfahren läuft vor dem Berliner Kammergericht (OLG) weiter. Ein juristischer Vertreter von Kalbitz im Eilverfahren sei sich sicher, dass die Frage der AfD-Parteimitgliedschaft von Kalbitz schlussendlich vom Bundesgerichtshof entschieden werde. [siehe rbb24.de ]
Kalbitz will unbedingt wieder in die AfD eintreten und die verfassungsfeindlichen Bestrebungen als Fraktionsvorsitzender in Brandenburg weiterführen. Notfalls durch einen Austausch des Bundesvorstandes.
Die Ansage von Kalbitz ist klar. Er scheint bereits an die Neuwahlen des Bundesvorstandes Ende des Jahres zu denken. Aus seinem "Flügel"-Umfeld heißt es: Wenn das Gericht in letzter Instanz gegen Kalbitz entscheide, müsse für seine Rückkehr eben der Bundesvorstand "ausgetauscht" werden. Das habe schließlich bei Frauke Petry und Bernd Lucke auch schon geklappt.
Ich weiß gerade nicht, ob ich brüllend lachen, resigniert mit dem Kopf schütteln soll, oder ob wirklich jedem so dämlich ist, und meint, dass wir diese Geschichte glauben. Unfassbar, und das war ein Ausbilder. Was hat der mit seinen Auszubildenden gemacht?
"... Ein Ausbilder der Bundeswehr hatte in Erddepots Waffen und Sprengstoff vergraben. Vor dem Landgericht Leipzig erklärt der Mann nun, er habe nur »Engpässe bei Munition und Ausrüstung« vermeiden wollen. ..."
Ein Ausbilder der Bundeswehr hatte in Erddepots Waffen und Sprengstoff vergraben. Vor dem Landgericht Leipzig erklärt der Mann nun, er habe nur »Engpässe bei Munition und Ausrüstung« vermeiden wollen.
Ich weiß gerade nicht, ob ich brüllend lachen, resigniert mit dem Kopf schütteln soll, oder ob wirklich jedem so dämlich ist, und meint, dass wir diese Geschichte glauben. Unfassbar, und das war ein Ausbilder. Was hat der mit seinen Auszubildenden gemacht?
"... Ein Ausbilder der Bundeswehr hatte in Erddepots Waffen und Sprengstoff vergraben. Vor dem Landgericht Leipzig erklärt der Mann nun, er habe nur »Engpässe bei Munition und Ausrüstung« vermeiden wollen. ..."
Ein Ausbilder der Bundeswehr hatte in Erddepots Waffen und Sprengstoff vergraben. Vor dem Landgericht Leipzig erklärt der Mann nun, er habe nur »Engpässe bei Munition und Ausrüstung« vermeiden wollen.
Da in seinem Fundus auch NS-Devotionalien gefunden wurden, frage ich mich, welchem Engpass er wohl damit vorbeugen wollte ...
Mal wieder ernsthaft: Es fehlt ja bei der Truppe gerne mal in Ausrüstung oder Ersatzteilen und zuweilen auch an sehr banalen Kleinigkeiten des täglichen Bedarfs, wenn die Beschaffer am Standort gepennt haben.
Engpässe bei Kleinwaffen und Munition habe ich allerdings in meinen Dienstjahren niemals feststellen können.
Kann natürlich sein, dass das bei den KSK anders ist. Die kriegen ja nüscht, wie wir jetzt wissen. Sogar die Sturmmasken (und evtl. das Stroh) für die Gemeinschaftsduschen müssen sie vermutlich privat organisieren ...
Der Partei drohten "unzumutbare Nachteile", wie etwa der Verlust von Mitgliedern. "Insbesondere solchen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind". Außerdem drohe der Rückgang von Wählerstimmen sowie ein Rückgang der finanziellen Mittel aus Beiträgen, Spenden und staatlicher Parteienfinanzierung.
Klagen eingereicht: Die AfD will der Beobachtung durch den Verfassungsschutz entgehen und das deshalb gerichtlich verhindern lassen.
www.lto.de
Dabei hätte sie die Einstufung als rechtsextremistische Partei lange verhindern können, indem sie deutlich mehr Rechsextremisten als nur Kalbitz ausgeschlossen hätte. Also Höcke und seinen braunen Flügel im Ganzen.
Die AfD ist jetzt schließlich seit 2 Jahren als Prüffall eingestuft, was durchaus als eine Art Bewährungszeit zu sehen ist.
Sie kann halt nur eines sein, eine rechtsextremistische Partei mit Rechtsextremisten oder eine bürgerliche Partei wo auch Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte Mitglieder sein können.
Denn für den öffentlichen Dienst ist die Rechtslage eindeutig:
Eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung ist anzugeben und nicht mit dem Dienstverhältnis vereinbar.
Aufgrund dieser Belehrung erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich die vorstehenden Grundsätze
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bejahe und dass
ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu ihnen zu bekennen und für ihre
Erhaltung einzutreten.
Ich versichere ausdrücklich, dass ich Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder gegen eines ihrer oben genannten
grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, nicht unterstütze und auch nicht Mitglied einer hiergegen
gerichteten Organisation bin oder in den letzten fünf Jahren war.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass ich bei einem Verstoß gegen diese Dienst- und Treuepflichten
mit einer Entfernung aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis rechnen muss.
Das Gebaren der AfD auch in der Hinsicht interessant, dass bei der Abschaltung von Parler aus der rechten Ecke groß getönt wurde man müsse (wegen falsch verstandener Meinungsfreiheit) alles sagen dürfen, egal wie Menschenverachtend oder Falsch und Verleumdend oder Volksverhetzend es ist.
Aber wenn es sie selbst betrifft und ihnen nicht passt soll am besten gar nicht berichtet werden, selbst wenn es die Wahrheit ist.
Da merkt man mal wieder wie viel "Meinungsfreiheit" noch da ist, wenn Faschisten an die Macht kommen.
Und auch für die Pressefreiheit sieht es nicht besser aus.
Anlässlich einer Querdenkerdemo äußert sich der BayVGH zu dem viel diskutierten Urteil aus Weimar, das die Coronamaßnahmen als verfassungswidrig bewertete.
www.lto.de
Offensichtlich zählt auch der in diesem Fall zuständige Richter am Amtsgericht Weimar zu den Querdenkern.
In Weimar stand ein Mann vor Gericht, der im April 2020 in Thüringen gegen die dortigen Corona-Regeln verstoßen hatte. Auch solche Verfahren sind mittlerweile nichts Neues mehr; doch dann sprach das AG den Mann frei - und zwar mit der Begründung, dass die Lockdown-Regelungen mit Kontaktverbot verfassungswidrig seien. Es habe im Frühjahr 2020 kein Gesundheitsnotstand geherrscht, in Thüringen nicht und auch sonst nirgends. Die Lockdown-Maßnahmen seien, so das AG Weimar, eine "katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen" gewesen. Der Staat habe sich dabei auf "falsche Annahmen" gestützt, Eindeutiges falsch interpretiert und durch die verhängten Maßnahmen gegen die Menschenwürde verstoßen.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft bei diesem grob rechtsfehlerhaften Urteil rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt hat und die Personalauswahl am Landgericht besser getroffen wurde.
>> Ergänzung: Laut Focus ist das Urteil vom 11.01.2021 noch nicht rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft will das Urteil aufheben lassen. Auch Details zum ursprünglichen Fall sind hier zu finden. Der zu beurteilende Sachverhalt stellte lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit einem angedrohten Bußgeld in Höhe von 200 Euro dar.
Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Regeln verstoßen hatte. FOCUS Online liegt das hochbrisante Urteil vor. Es stuft das staatlich angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigern Tabubruch ein - und stellt damit die gesamte...
Wie gesagt, hoffen wir am LG sieht es mit den Richtern besser aus.
Denn bei der hohen Quote an Rechtsextremisten und Querdenkern in Ostdeutschland sollte man da schon sehr drauf achten, wen man solche Entscheidungen treffen lässt. Schließlich leiden an den Folgen der dadurch verursachen Coronainfektionen auch alle anderen.
Der Süden der früheren DDR fällt gerade bundesweit auf. Hier liegen viele Landkreise mit überdurchschnittlicher Corona-Inzidenz – und überdurchschnittlichen AfD-Anteilen. Forscher warnen vor voreiligen Schlüssen, sehen aber eine „Korrelation“ – die sie jetzt untersuchen wollen.
focus.de (Göran Schattauer) hat aufgedeckt, dass der Weimarer Amtsrichter Matthias Guericke, dessen Urteil zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Thüringer Corona-Verordnung bundesweit für Furore sorgte, im Privatleben ein engagierter Maskengegner ist. Bereits zweimal habe Guericke erfolglos beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Eilanträge gestellt.
In einem separaten Kommentar schreibt Göran Schattauer (focus.de): "Nach allen bislang bekannten Fakten zum Fall des Amtsrichters Matthias Guericke muss man konstatieren, dass der von ihm beschlossene Freispruch eines Corona-Regelbrechers einen üblen Beigeschmack hat – mindestens. Schließlich befand (und befindet) sich der Richter in einer persönlichen juristischen Auseinandersetzung zum exakt gleichen Thema."
Auch seine privaten Klagen hat Matthias Guericke mit den gleichen absurden Corona-Leugner-Verschwörungstheorien begründet wie das Urteil, wie die Zitate aus den zwei Verfahren vor dem OVG Weimar zeigen.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt will den Corona-Freispruch durch Amtsrichter Guericke nicht akzeptieren und hat Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht. Die „Bild“-Zeitung zitierte Behördensprecher Hannes Grünseisen am vergangenen Freitag mit dem Satz: „Das Urteil ist falsch, schlägt hohe Wellen und sollte schnell geradegerückt werden.“
Edit2:
Vor dem Amtsgericht Weimar ist aktuell auch ein Polizist angeklagt. Dort muss sich der Polizist wegen des Vorwurfes der Bestechlichkeit und des Verrats von Dienstgeheimnissen verantworten. Er soll einer jungen Frau interne Polizeidaten weitergeleitet, Informationen über Haftbefehle gegeben, Bilder von Überwachungskameras sowie "Dickpics" von sich geschickt haben und sexuelle Handlungen von ihr im Tausch gegen interne Polizeidaten gefordert haben. Die TAZ berichtet über den Prozess, in dem sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen nicht äußerte. Das Urteil soll in dieser Woche verkündet werden.
Ein Polizist aus Weimar steht vor Gericht, unter anderem wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen. Einsicht zeigt er nicht.
taz.de
Edit3 (25.01.2021):
Interessanterweise ist es immer noch verdächtig ruhig, was die Einstufung der AfD als Beobachtungsfall durch das BfV und die Entscheidung zum Eilantrag der AfD vor dem VG Köln angeht.
Lediglich zwei Stuttgarter Zeitungen berichten (identisch), dass der Verfassungsschutz von sich aus auf eine Information der Öffentlichkeit verzichtet. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußern wir uns in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", soll eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz am Montag gesagt haben.
Nach mehreren Klagen der AfD will der Verfassungsschutz sich nicht dazu äußern, ob er die Partei unter Gesamtbeobachtung stellt. Der Fall ist politisch heikel.
Nach mehreren Klagen der AfD will der Verfassungsschutz sich nicht dazu äußern, ob er die Partei unter Gesamtbeobachtung stellt. Der Fall ist politisch heikel.
www.stuttgarter-zeitung.de
Update zu Edit3 (25.01.2021):
Nach einem aktuellen Bericht des Stern gab es heute keinen Beschluss des VG Köln:
Das Verwaltungsgericht hatte für diesen Montag eine Zwischenentscheidung in Aussicht gestellt, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die besonders kurzfristig ergehen kann. Am Nachmittag teilte ein Gerichtssprecher jedoch mit, dass am Montag kein Beschluss mehr gefasst werde.
Auf die Frage, ob es angesichts der im September anstehenden Bundestagswahl richtig sei, für Januar ein neues Gutachten zur AfD anzukündigen, sagte der aktuelle BfV-Präsiden Haldenwang Mitte Dezember 2020 in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur: "Unser gesetzlicher Auftrag ist auch, die Bevölkerung über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren." Auch im Vorfeld einer Wahl müsse seine Behörde "die Öffentlichkeit informieren dürfen, wenn wir verfassungsfeindliche Bestrebungen jeglicher Art wahrnehmen".
2. Update zu Edit 3 (26.01.2021):
Die AfD ist mit ihrem Antrag vor dem VG Köln teilweise gescheitert. Der Verfassungsschutz darf (vorerst) weiterhin die Anzahl der Flügelmitglieder nennen. Die Interessenabwägung zulasten der AfD wurde damit begründet, dass diese Zahl bereits früher an die Öffentlichkeit gelangt sei, so stehe sie u.a. im Verfassungsschutzbericht (2019) des Bundes (S. 84). Die Aufnahme der Zahl in den Verfassungsschutzbericht 2019 sei zudem erfolglos von der AfD juristisch angegriffen worden, so das Gericht.
3. Update zu Edit3 (28.01.2021):
Auch bei der zweiten Forderung konnte die AfD das Gericht nicht überzeugen. Im Gegenteil, das LG Köln hat klar gemacht, dass es zur Aufgabe des BfV gehört die Öffentlichkeit vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen.
Das BfV selbst hat zugesagt bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtes keine Mandatsträger zu überwachen und selbst keine Beobachtung öffentlich zu machen. Also klassische konspirative Geheimdienstarbeit.
Die AfD will verhindern, dass der Verfassungsschutz die Partei zum »Verdachtsfall« erhebt. Eine Regelung, die den Schritt vorerst verhindert, lehnte ein Gericht nun ab. Allerdings machte das Amt Zugeständnisse.
www.spiegel.de
Edit4 (25.01.2021):
Auf einer von heute von Phoenix übertragenen Regierungs-Pressekonferrenz wurde die Frage gestellt, in wie weit der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen , bzw. seine Kanzlei die AfD in solchen Verfahren vertreten darf.
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Auf der PK könnte dazu jedoch keine Antwort gegeben werden.
Dies ist insofern brisant, da sich Maaßen wenn er internes Material im Prozess verwendet, des Geheimnis- oder Landesverrates (u.a. §353b, § 94, § 95 StGB) strafbar machen könnte.
Update zu Edit4 (26.01.2021):
Die Anfrage zu H.G. Maaßen in der PK hat in der Anwaltschaft für große Aufregung gesorgt. Mittlerweile soll Maaßen die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Höcke gekündigt haben. Allerdings prüft nun u.a. die Anwaltskammer seine Tätigkeit berufsrechtlich.
Darf der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes nun als Anwalt für die AfD gegen den Verfassungsschutz klagen? Und wenn nicht - was dann?
www.lto.de
Edit5 (26.01.2021):
Der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt wird nun vom Verfassungsschutz beobachtet. Somit ist dort nun auch die "erwiesene verfassungsfeindliche Bestrebung" der AfD belegt.
Der gesamte AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt ist vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt worden. Die Mitglieder sollen ab sofort mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Von Michael Götschenberg.
Die AfD will nun den Verfassungsfeind und Rechstextremisten Kalbitz zum Mitglied im Kontrollgremium, welches den Verfassungsschutz beaufsichtigt, ernennen.
Die Brandenburger AfD-Fraktion stellt bislang kein Mitglied im Gremium, das den Verfassungsschutz beaufsichtigt. Nun soll ausgerechnet der Rechtsextremist Andreas Kalbitz auf den Posten – große Erfolgschancen hat er aber nicht.
www.spiegel.de
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In Berlin wurden nach mehreren Raubdelikten und einem Blitzeinbruch in einem bayrischen Juwelier zwei Männer festgenommen. Dabei handelte es sich brisanterweise um zwei Polizeibeamte.
Zumindest waren sie standesgemäß nach dem Einbruch in den Juwelier mit einem Blaulicht auf dem Auto geflüchtet.
Als er am vergangenen Dienstag (19. Januar) gerade ein zuvor in Bamberg geraubtes Smartphone verkaufen wollte, schlugen Zivilfahnder der Polizei Berlin am S-Bahnhof Westhafen zu – und nahmen einen 30-jährigen Kollegen fest.
www.bz-berlin.de
Da fragt man sich dann schon was die für massive Geldprobleme gehabt haben müssen um so schnell vom Polizisten zum Mehrfachtäter zu werden. Vor allem hätte man auf Grund der Ausbildung ein deutlich weniger dilettantisches Vorgehen erwartet.
Aber so konnten sie wenigstens schnell erwischt werden.
Die AfD will nun den Verfassungsfeind und Rechstextremisten Kalbitz zum Mitglied im Kontrollgremium, welches den Verfassungsschutz beaufsichtigt, ernennen.
Zum Glück gibt es ein paar Schritte zwischen "wollen" und "werden", die außerhalb des Einflussbereichs der Armleuchter für Deppen genommen werden müssen. Und selbst unter diesen gibt es ja ein paar mit Restverstand, die das gar nicht mal für eine so gute Idee halten.
Wie seht ihr das mit einem möglichen neuen Strafverfahren, wenn es neue Beweise gegen einen ursprünglich freigesprochenen Angeklagten in Tötungsdelikten gibt?
Koalition ist sich einig: Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftig freigesprochene Mordangeklagte soll Gesetz werden.
www.lto.de
Wobei ich da die zulässigen Beweismittel auf neue Auswertungen schon gesicherter Asservate legen würde. Denn der Stand der Technik entwickelt sich einfach weiter, alleine wenn man schon die DNA-Analyse bedenkt in den letzten 20 Jahren. Wenn nach Jahren plötzlich ein komplett neues Beweisstück auftaucht, müsste man sich schon fragen, wo das dann herkommt. Da besteht doch eine gewisse Manipulationsgefahr.
Auch Grundrechtlich aus meiner Sicht ist es einfacher wenn man nur die vorhandenen Asservate zulässt, diese dann schließlich schon im ersten Prozess für eine Verurteilung ausgereicht hätten, wenn die Technik der Forensik weiter gewesen wäre.
Auch Zeugenaussagen würde ich nicht zulassen, da man die Qualität dieser nach Jahren komplett vergessen kann.
Und der Zeuge müsste sich die Frage stellen lassen, warum er nicht schon sich beim "ersten" Prozess als Zeuge gemeldet und seine Aussage gemacht hat.
Das Geständnis des Angeklagten reicht schließlich schon bisher für (neue) eine Anklage aus.
§ 362 StPO - Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Bei einer Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten sind schon neue Beweismittel zulässig, wobei da keine Einschränkungen hinsichtlich der Art des Beweismittels getroffen werden. Diese schließen da also eue Zeugenaussagen oder das Geständnis des richtigen Täters ein.
§ 359 StPO
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, [...]
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
Einerseits kann man nicht abstreiten, dass bestimmte kriminaltechnische Verfahren besser/sicherer werden oder sich Umstände einschneidend ändern können. Dann wäre es dumm, jemanden davonkommen zu lassen, der bei seiner ersten Verhandlung einfach nur geschickt darin war, Spuren zu verschleiern, Zeugen einzuschüchtern oder auch einfach nur unverschämtes Glück hatte; bzw. weil die kriminaltechnischen Mittel noch nicht zur Verfügung standen.
Andererseits gibt es auch Fälle, in denen sich die Staatsanwaltschaft aus unterschiedlichsten Gründen an jemandem festgebissen hat. In solchen Fällen könnte es nun geschehen, dass man einfach alle paar Jubeljahre etwas Neues gegen den "designierten Verdächtigen" ausgräbt und diesem entgegen wirft, in der Hoffnung, dass irgendwann schon etwas kleben bleiben wird.
Wenn das kommt, müssten meiner Ansicht nach die Hürden für eine erneute Anklage erheblich sein und womöglich sogar eine Begutachtung der neuen Hinweise/Beweise durch eine externe/neutrale Stelle erfolgen.
Im Zweifelsfall gilt: Besser, wenn Schuldige davon kommen, als wenn Unschuldige in Mitleidenschaft gezogen werden.
Da könnte man auch festlegen, dass diese wenigen Verfahren nur vor den OLGs (mit möglicher Revision zum BGH) verhandelt werden, mit den entsprechend zuständigen Staatsanwälten an den jeweiligen Gerichten.
Ich habe bisher leider keine Statistik gefunden, wie viele Freisprüche (also Aburteilung statt Verurteilung) es bei Mord so pro Jahr gibt. Ergänzung: Im Jahr 2019 gab es 47 in Frage kommende Freisprüche. (5x bei Mord, 42x bei Totschlag). Details siehe unten.
Aber hier ist eine ganz interessante Statistik zu Neuverurteilung wegen Rückfalls. Wobei man da mal in den Text schauen müsste, ob es sich um das gleiche Delikt handeln musste, oder ob da auch Verurteilungen wegen eines anderen Deliktes dargestellt wurden.
Zumal doch bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt die Leute in der Regel länger als 6 Jahre im Gefängnis sitzen, wie kommt es also, das in dem Zeitraum knapp 30% erneut verurteilt werden? Edit: Laut Schaubild 35 auf S. 64 bezieht sich der Zeitraum bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung auf den Zeitraum nach der Haftentlassung.
Im Jahr 2019 wurden 179 Personen wegen Mordes (§211 StGB) abgeurteilt. Dabei gab es 157 Verurteilungen (87,7%) und 5 Freisprüche (2,8%).
Bei Totschlag gab es 332 Verurteilungen (65,7%) und 42 Freisprüche (8,3%).
In der Form, wie sie da berichtet wird, finde ich die Gesetzesänderung komplett verkehrt. Ermittlungesverfahren können für Unschuldige sehr belastend sein und prinzipiell reicht damit eine Mordanschuldigung und man sieht sich den Rest seines Lebens auf der Anklagebank, ohne irgend einen Ausweg. Eine kleine, aber sehr wichtigen Änderung wäre zwingen nötig: Nur bei Freisprüchen, die mangels Indizien in dubio pro reo ergingen. In einem Mordprozess ein abschließendes Urteil zu fällen, in dem der Todeshergang gar nicht geklärt werden konnte, ist eigentlich nicht möglich. Hier an Stelle eines Freispruchs nur de facto einen unbegrenzten Ermittlungsstop zu verhängen, wäre zumindest moralisch diskutabel.
Rein aufgrund der Praktikabilität wäre ich aber auch dann dagegen, denn das ist eben die Aufhebung der Unschuldsvermutung: Jemand kann nur durch Beweise für endgültig unschuldig befunden werden, nicht bei einer Anschuldigung in Abwesenheit von Beweisen. Und falsche Anschuldigungen sind, wenn erstmal eine Leiche da ist, schnell erhoben. Vor allem im häuslichen Umfeld. Ich glaube nicht, dass bisherige Statistiken eine so viel höhere Dunkelziffer nicht verurteilter Möder gegenüber zu unrecht beschuldigter Nicht-Mörder ausweist, dass man die zusätzliche Belastung letzterer durch den Staatsapparat rechtfertigen könnte. Zumal eins wohl klar ist: Wenn die überlasteten Behörden im ersten Verfahren keinen Schuldbeweis finden konnten, dann stehen die Chancen ziemlich schlecht, dass das später gelingt. Ein Quote von einer Verahrenswiederaufnahme pro 100 fälschlicherweise laufengelassener Mörder wäre schon hoch in Anbetracht des allgemeinen Bearbeitungsstaus und wenn dann in einer von 10 Wiederaufnahmen tatsächlich eine Verurteilung gelingt, wäre ich beeindruckt. Spätestens wenn die paar Restfälle abgearbeitet sind, in denen DNA-Spuren mangels Methoden gar nicht berücksichtigt werden konnten, liegt die Quote an neuen, ausreichenden Beweisen vermutlich eher bei 1:100. Dann kämen also trotz Gesetzesänderung auf einen zusätzlich gefassten Mörder 9999, die weiter frei herumlaufen. Aber von 100000(0) im gleichenden Zeitraum zu unrecht Beschuldigten wären 100000(0) den resultierenden psychischen Belastungen des permanent drohenden Strafverfahrens ausgesetzt.
Und man kann in so einem Szenario ja nicht einmal mit Schutz vor Wiederholungstaten argumentieren: Wer ein zweites Mal ein Mord versuchen oder begehen sollte, dem kann ja schon nach heutiger Rechtsordnung erneut der Prozess gemacht werden. Aufgrund der Verzögerung scheidet auch der Aspekt von Strafen, "Umerziehung", aus, denn wer Jahrzehnte lang unauffällig blieb, hat sich wohl schon gebessert (auch wenn das ausgehend von "Mörder" nicht viel heißt) und genausowenig würde "Abschreckung" resultieren, wenn die Beweislage so dürftig ist. "Wiedergutmachung" scheidet bei Mord sowieso komplett aus, somit würde es sich bei auf diesem Umwege verhängten Strafen nur noch um Rache für eine weit zurückliegende Tat handeln. Meiner Meinung ist das zuwenig, um dafür das Unschuldsprinzip aufzugeben und Unschuldige zu belasten.
Das mit dem "in dubio pro reo" bei Mangeln an Beweisen hatte ich mir auch schon gedacht.
Ein rechtskräftiger Freispruch wegen "erwiesener Unschuld" sollte natürlich nicht aufgehoben werden.
Im mehreren Bundesländern, darunter Thüringen und Sachsen-Anhalt, wird die AfD schon vom Verfassungsschutz überwacht. Auch in Sachsen wird die Partei jetzt wegen rechtsextremistischer Bestrebungen zum Verdachtsfall.
www.mdr.de
Damit kommt es wohl auf eine schnelle Beobachtung der gesamten Bundes-AfD durch das BfV gar nicht mehr so an, nachdem nun in allen Bundesländern wo der Flügel stark ist, die Beobachtung durch die Landesämter erfolgt. Also in Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
Allerdings kann eine Beobachtung der Flügel-Verbände im Osten auch bei der Beobachtung der Partei im Ganzen helfen:
Die AfD will ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz gerichtlich unterbinden lassen und zweifelt dessen Arbeitsweise an. FAKT-Recherchen zeigen, wie die Behörde vorgeht. Von J. Merkel und F. Farken.