Religionsfreiheit Minderjähriger?

AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

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Religion und Toleranz gehen einfach nicht. Vorallem der Islam hat ja eine starke abneigung gegenueber den Christen, was in Europa vllt. nicht so stark zu sehen ist.

Nun, wie gläubig sind denn dann diese? Im Koran gibt es drei Arten Menschen:

Gläubige
Andersgläubige
und Ungläubige

Gläubige sind Islamisten,
Andersgläubige sind Christen und Juden,
Ungläubige sind alle anderen.

Erstere stehen im Schutz des Islams. Dazu ist nichts mehr zu sagen.
Andersgläubige sind zu Schützen und in Ruhe zu lassen. Ein Bekehren ist nicht nötig.
Andersgläubige: Vogelfrei.
 
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Religion und Toleranz gehen einfach nicht. Vorallem der Islam hat ja eine starke abneigung gegenueber den Christen, was in Europa vllt. nicht so stark zu sehen ist.
Der Islam war schon in den ersten Jahren eine der tolerantesten Religionen gegenüber anderen Religionen. Die Abneigung gegen z.B. die Christen haben nur einzelne Gruppen.
Was mir immer wieder auffällt:
Sehr viele Atheisten haben mehr Vorurteile gegenüber allen Religionen und sind gegenüber ihren Anhängern oft genauso intolerant wie manche Sekten. Ebenso oft beanspruchen sie die alleinige Wahrheit. Meiner Erfahrung nach sind Atheisten genauso oft (in-)tolerant wie religiöse Menschen.

Ich persönlich richte mich bei "DER Religion" nicht nach willkürlich gelebten Auslegungen, sondern nach dem, was in den grundlegenden Texten dieser Religion steht. Und da steht nicht "es gibt auch andere Götter, respektiere deren Anhänger" und da steht auch nicht "betrachte alles, was hier steht, als Richtlinie, an die man sich nicht zwingend halten muss". Stattdessen wird da, zumindest bei Christentum und Islam, vorgeschrieben, dass der gute Gläubige sich darum bemühen soll, die anderen "Ungläubigen" zu bekehren und es wird vielfach darauf hingewiesen, dass sein Glaube der einzig wahre ist.
Ich beziehe mich auch auf die grundlegenden Texte. Dort steht auch sowas wie "liebe alle Menschen" oder "helfe auch Feinden bzw. Andersgläubigen". Letztlich gibt es viele Widersprüche (z.B. Auge um Auge oder auch linke Wange hinhalten) und man muss auslegen was man für wichtiger hält, so entstehen nunmal verschiedene Richtungen (die nicht nur symptomatisch für die Religion, sondern v.a. für die verschiedenen Menschen sind). Wichtig ist genau deshalb die Religionsfreiheit, damit jeder für sich entscheiden kann, was für eine Moralvorstellung er leben will und ob er diese in einer Religion oder allein ausleben will. Nicht die Religion macht die Intoleranz, sondern die intoleranten Menschen machen die Religion intolerant, das sind sie aber auch ohne ihre Religion. Sie dürfen nur keinen Religionszwang auf ihre Kinder ausüben, da sie ihnen sonst die (Entscheidungs-)Freiheit nehmen. Deshalb sehe ich das Beschneidungsthema an sich wie du.
 
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@ AchtBit:
Es geht hier aber nicht nur um Religionsfreiheit gegen Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern um Mündigkeit und Religionszwang. Wenn ein Volljähriger sich aus religiösen Gründen beschneiden lassen will, dann ist das ja auch kein Thema, bei Minderjährigen sieht die Sache aber anders aus.

Das ist egal. Solange das Kind unter 14 Jahre alt ist, bestimmt das Glaubensbekenntnis der Eltern. Das Kind ist im Rahmen der Ausübung, ihrer Religion, antastbar.
 
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D.h. das Kind, seine (zukünftige) Meinung etc. sollen egal sein, weil angenommen wird, dass es die Religion und Werte der Eltern vertritt? Das glaube ich kaum, sonst dürften die Eltern ihr Kind ja auch ihrem Gott opfern und es würde unter Religionsfreiheit fallen.
 
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Würd ich an deiner Stelle glauben, weils so ist.

Das geht noch viel krasser. Angenommen ich bin jetzt Zeuge Jehova und mein minderjähriges Kind hatte nen schweren Unfall. Die Ärzte wollen eine lebennotwendige Bluttransfusion durchführen. Jetzt sag aber ich, nein, ist in unserem Glauben verboten.
Dann müssen die Ärzte zusehen wie das Kind stirbt. Keine Polizei und kein Richter kann was dagegen tun. Die einzige legitime Handhabe, um Grundrechte einzuschränken oder ausser Kraft zu setzen, setzt den Missbrauch des Rechtes voraus aber die Menschenrechte kann man nicht missbrauchen. Da hat sich der Staat selbst ausgesperrt. Was auch richtig ist, wie ich finde.
 
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Das geht noch viel krasser. Angenommen ich bin jetzt Zeuge Jehova und mein minderjähriges Kind hatte nen schweren Unfall. Die Ärzte wollen eine lebennotwendige Bluttransfusion durchführen. Jetzt sag aber ich, nein, ist in unserem Glauben verboten.
Dann müssen die Ärzte zusehen wie das Kind stirbt. Keine Polizei und kein Richter kann was dagegen tun. Die einzige legitime Handhabe, um Grundrechte einzuschränken oder ausser Kraft zu setzen, setzt den Missbrauch des Rechtes voraus aber die Menschenrechte kann man nicht missbrauchen. Da hat sich der Staat selbst ausgesperrt. Was auch richtig ist, wie ich finde.

Ich bin kein jurist aber soweit ich weiss muss ein Artz leben retten wenn er kann, dazu ist er verpflichtet oder etwa nicht?


@Uter

Nunja wenn man einen Staat als Gruppe einstuft, dann hast du vllt. recht.

Machen wir uns doch nichts vor, jede Religion sagt ihre sei das einzig wahre, wie oft kam es deswegen nicht schon zum Krieg? Und dann soll Religion und Toleranz zusammenpassen? Ich glaubs eher weniger.
 
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Nicht nur ein Arzt sondern jeder ist verpflichtet Leben zu retten. Zuwiderhandlung ist eine Straftat auch bekannt als unterlassene Hilfeleistung. Wir sprechen jetzt aber nicht über die unterschiedlichen Rechtsbereiche sondern über die 'Jedermans Rechte' das sind die Rechte, die im direktem Zusammenhang zum Grundgesetz stehen.
 
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Nun, wie gläubig sind denn dann diese? Im Koran gibt es drei Arten Menschen:

Gläubige
Andersgläubige
und Ungläubige

Gläubige sind Islamisten,
Andersgläubige sind Christen und Juden,
Ungläubige sind alle anderen.

Erstere stehen im Schutz des Islams. Dazu ist nichts mehr zu sagen.
Andersgläubige sind zu Schützen und in Ruhe zu lassen. Ein Bekehren ist nicht nötig.
Andersgläubige: Vogelfrei.

Letzteres stimmt nicht ganz: Ungläubigen muss man ihre Religionsausübung nicht erlauben (wie bei Juden und Christen, solange sie nicht missionieren), aber solange von jemandem keine Gefahr (für Gläubige) ausgeht, ist der in erster Linie mal "Mensch" und als solcher zu achten (und natürlich zu bekehren ;) )
 
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Ich bin kein jurist aber soweit ich weiss muss ein Artz leben retten wenn er kann, dazu ist er verpflichtet oder etwa nicht?

AchtBit hat da schon recht. Für eine Behandlung braucht es die Einwilligung der Eltern. Wenn die nicht in eine Bluttransfusion einwilligen, sind dem Arzt selbstverständlich die Hände gebunden. Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Notfall (also Unfall o.ä.) handelt und im Rahmen der Notfallversorgung eben kein Einverständnis der Eltern eingeholt werden kann und die Religion des Kindes auch unbekannt ist. Das ist für die Zeugen Jehovas zwar sicherlich ein schwerer Schlag, aber das kann man dann eben nicht ändern. Immerhin ist nach deren Glauben das Blut der Sitz der Seele.

Und ansonsten: Wenn Ärzte jedes Leben unter allen Umständen retten müßten, wären unsere Pflegeheime dicht an dicht mit komatösen oder geistig behinderten Menschen ohne jede Chance auf Besserung gefüllt. Das wäre schlichtweg unbezahlbar. Vielleicht nicht so teuer wie die Euro-Rettung, aber immer noch katastrophal. Es ist völlig normal und vollkommen richtig, daß die Rettung eines Lebens nicht ohne jede Rücksicht auf mögliche Nebenwirkungen bis zum Allerletzten unternommen wird.
 
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Erstere stehen im Schutz des Islams. Dazu ist nichts mehr zu sagen.
Andersgläubige sind zu Schützen und in Ruhe zu lassen. Ein Bekehren ist nicht nötig.
Andersgläubige: Vogelfrei.
Dawn.

Als letztes sollte Ungläubige stehen. Als Polytheisten, Atheisten und alle anderen nicht Islam/Juden/Christen. Laut Koran darf man mit denen machen was man will.

Der Islam verbietet den Andersgläubigen den Übertritt nicht. Bloß zum Missionieren ermuntert er nicht.

Und ansonsten: Wenn Ärzte jedes Leben unter allen Umständen retten müssten, wären unsere Pflegeheime dicht an dicht mit komatösen oder geistig behinderten Menschen ohne jede Chance auf Besserung gefüllt. Das wäre schlichtweg unbezahlbar. Vielleicht nicht so teuer wie die Euro-Rettung, aber immer noch katastrophal. Es ist völlig normal und vollkommen richtig, daß die Rettung eines Lebens nicht ohne jede Rücksicht auf mögliche Nebenwirkungen bis zum Allerletzten unternommen wird.
Steuern wir nicht genau darauf zu? Nein, dieser Zustand ist bereits erreicht.

In DE darf ich nicht mal Sterbehilfe leisten. Ich gehe vom Fall des Krebspatienten in den letzten Zügen aus. Oder ähnlichen Härtefällen. Dazu muss man in die Schweiz gehen.

Und zur Verweigerung der Behandlung bei den Jehoas: Genau so etwas ist für mich ein Kriterium diese Individuen als Verbotene Sekte einzuführen. Aber leider ist schon Scientology erlaubt worden. Aber zum Glück werden diese vom Verfassungsschutz genauso gut bewacht wie die Rechten. Oh, verdammt....
 
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AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Und zur Verweigerung der Behandlung bei den Jehoas: Genau so etwas ist für mich ein Kriterium diese Individuen als Verbotene Sekte einzuführen. Aber leider ist schon Scientology erlaubt worden. Aber zum Glück werden diese vom Verfassungsschutz genauso gut bewacht wie die Rechten. Oh, verdammt....

Sekten weisen schon andere Merkmale auf. Das ist Dir klar, oder? Immerhin nutzen die Zeugen Jehovas ihre Mitglieder nicht so aus, wie Scientology es tut, und sie üben auf ihre Mitglieder auch keinen Psychoterror aus.
 
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Für mich als Atheisten ist es schwer nachvollziehbar wie man wirklich an einen "Gott" glauben kann.. ich weiss manchmal nicht ob die Leute das wirklich ernst meinen oder nicht. Ob sie das als Lebenseinstellung betrachten oder wirklich an einen alten Mann mit weissem Bart glauben:ugly:

Ich für mich Glaube an mich selbst und an das Gute in Menschen.. Ich denke unsere Existenz ist lediglich ein Zufall irgendeines Vorgangs welcher für unser Gehirn nicht nachvollziehbar ist. Hätte es nur Adam und Eva gegeben hätten wir ja auch alle die gleiche DNS oder gleiche Hautfarbe etc... Ausserdem gibt es für keinen Gott auch nur irgendeinen Fakt, nichtmal ein Indiz ..
Auf das Ganze Universum gesehen sind wir doch von keiner Relevanz..

Soll jeder Glauben was er will. Aber wenn Krieg durch Religionen entsteht finde ich das ziemlich traurig und bescheuert..

mMn sollte jeder selbst über seinen Glauben entscheiden können, ich finde es falsch in der Schule Religionsunterricht zu halten. Auch sollte man sich gegenseitig respektieren.

Die Religion hat Menschen miteinander verbunden und die Gemeinschaft gestärkt. Ob unsere Wertevorstellungen ohne die Religion so entstanden sind weiß ich nicht.
Aber dass bestimmte Konstellationen oder Gebräuche -- wie eben auch die Religion -- missbraucht werden um eigene Interessen und Machtbestreben durchzusetzen ist in der Geschichte der Menschheit ja nichts neues.
Die Päpste von früher waren teilweise extrem raffgierige Leute und haben alles getan um ihre Macht zu erhalten. Und früher wurde auf Teufel komm raus missioniert.

Ich glaube auch nicht an Gott aber ich würde ihn nicht von Grund auf ablehnen. Dazu wissen wir zu wenig von den Zusammenhängen des Universums.
Aber ein alter Mann mit Bart wird es garantiert nicht sein. Vielleicht irgendein sehr fortschrittliches Lebewesen das über Technologien verfügt die wir uns nicht vorstellen können.
Magie ist ja in der Regel nur Technologie die man noch nicht verstanden hat. ;)

Würd ich an deiner Stelle glauben, weils so ist.

Das geht noch viel krasser. Angenommen ich bin jetzt Zeuge Jehova und mein minderjähriges Kind hatte nen schweren Unfall. Die Ärzte wollen eine lebennotwendige Bluttransfusion durchführen. Jetzt sag aber ich, nein, ist in unserem Glauben verboten.
Dann müssen die Ärzte zusehen wie das Kind stirbt. Keine Polizei und kein Richter kann was dagegen tun. Die einzige legitime Handhabe, um Grundrechte einzuschränken oder ausser Kraft zu setzen, setzt den Missbrauch des Rechtes voraus aber die Menschenrechte kann man nicht missbrauchen. Da hat sich der Staat selbst ausgesperrt. Was auch richtig ist, wie ich finde.

Das glaube ich nicht. Liegt eine Lebensbedrohung des Kindes vor kann sich der Arzt über die Rechte der Eltern hinwegsetzen. Das kann er mit Zustimmung eines oder weiterer Ärzte machen. Denn das Kind ist ja nicht volljährig.
Ist der Patient aber selbst voll geschäftsfähig und lehnt eine Behandlung ab gibt es nur die Möglichkeit ihn für unzurechnungsfähig zu erklären. Das kann ein Psychiater machen der von den Ärzten hinzugezogen wird.
 
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Sekten weisen schon andere Merkmale auf. Das ist Dir klar, oder? Immerhin nutzen die Zeugen Jehovas ihre Mitglieder nicht so aus, wie Scientology es tut, und sie üben auf ihre Mitglieder auch keinen Psychoterror aus.

Sicher?

Laut deren Welteinstellung werden nach dem "Harmagedon" nur 144.000 Menschen gen Himmel fahren. Angeblich haben sie 7 Mio.+X Midglieder.
Das mit den medizinischen Behandlungen sollte die deutlichste Sache sein.
Sie missionieren alles und jeden. Ob der das nun will oder nicht. Bloß zu mir sind sie nicht wieder gekommen als sie den Fehler gemacht haben einen Geschichtsfan zu fragen:

"Sehnen Sie sich nicht auch nach einem gerechten Führer über die gesamte Welt?"

Mein Gedanke: trollface.png Das war ein Schlachtfest. megusta.png Die Frauen waren ausdauernd.:daumen:
Sie haben mein Dorf nie wieder betreten. Den Nachbarort nerven sie noch heute. fluch.gif Und dort reagieren die Leute schon extrem gereizt.

Abgesehen davon nutzen nur wenige Religionen ihre Mitglieder nicht aus. Welche eigentlich nicht? Buddhisten?

Religion ist als geistiger Krückstock OK. Als Kette nicht.
 
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Das glaube ich nicht. Liegt eine Lebensbedrohung des Kindes vor kann sich der Arzt über die Rechte der Eltern hinwegsetzen. Das kann er mit Zustimmung eines oder weiterer Ärzte machen. Denn das Kind ist ja nicht volljährig.

Wie kommst Du denn auf so eine Idee? Alleine aus Haftungsgründen wird das kein Arzt machen. In lebensbedrohlichen Situationen braucht es ja auch meist drastischere Maßnahmen, mit denen gravierende Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken einhergen können. Da reden wir ja nicht nur übers Fingernägelschneiden. Wenn da ein Arzt ohne Einwilligung agiert und etwas schief geht, sieht der sich unglaublichen Schadenersatzforderungen gegenüber. Der steht dann mit einem Bein im Knast! Und ohne Einwilligung zahlt auch keine Berufshaftpflicht. Der Arbeitgeber (das Krankenhaus) ist mangels Einwilligung des Patienten auch aus der Haftung raus. Jetzt stelle Dir mal vor, Du hast Frau, zwei Kinder und mußt Haus und Auto abbezahlen. Wirst Du ohne Einwilligung behandeln? Ich denke nicht, oder?

Ist der Patient aber selbst voll geschäftsfähig und lehnt eine Behandlung ab gibt es nur die Möglichkeit ihn für unzurechnungsfähig zu erklären. Das kann ein Psychiater machen der von den Ärzten hinzugezogen wird.

Dein erster Satz ist ein Widerspruch in sich. Das ist Dir vermutlich gar nicht aufgefallen, oder? Man kann jemanden, der voll geschäftsfähig ist, nicht für unzurechnungsfähig erklären. Das Eine schließt das Andere aus.


Sicher.

Laut deren Welteinstellung werden nach dem "Harmagedon" nur 144.000 Menschen gen Himmel fahren. Angeblich haben sie 7 Mio.+X Midglieder.
Das mit den medizinischen Behandlungen sollte die deutlichste Sache sein.
Sie missionieren alles und jeden. Ob der das nun will oder nicht.

Abgesehen davon nutzen nur wenige Religionen ihre Mitglieder nicht aus. Welche eigentlich nicht? Buddhisten?

Im Gegensatz zu Scientology und anderen echten Sekten, nehmen die Zeugen Jehovas Ihren Mitgliedern nicht alles, was sie haben. Eine normale Sekte basiert darauf, daß der Sektenführer sich das Eigentum der Anhänger aneignet. Sei es, indem "Kurse" besucht werden müssen, die horrendes Geld kosten (Scientology), sei es, indem die Sekte/der Führer von den Mitgliedern in ihren Testamenten bedacht werden muß oder einfach nur so Häuser und andere Eigentumswerte überschrieben und abgeliefert werden müssen.

Normale Religionen sehen teilweise Spenden oder Steuern ihrer Mitglieder vor. Allerdings nie in Höhen, die die wirtschaftliche Existenz ihrer Anhänger gefährden. Von einem Ausnutzen kann man also nicht reden. Der örtliche Tennisclub will ja auch Geld, wenn man dort spielen möchte. Niemand käme auf die Idee, einem Sportverein den Vorwurf zu machen, er würde seine Mitglieder ausnutzen.
 
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Sie nehmen ihnen den Freien Willen. Sie geben Ihnen eine Krücke die im Boden verankert ist. Personen die gegen ihren Kodex verstoßen haben sind zu meiden. Abzukapseln. Ehemalige Mitglieder berichten ähnliches wie Scientology. Ja, sie nehmen nicht deinen Besitz. Dein Lebensweg ist aber ihrer.
Sie belügen sich selber, ganz offensichtlich. 144.000 gegen 7.000.000? Dann werden die anderen 6.856.000 wohl Sklaven der Erwählten sein?

Und die Entscheidungsgewalt können Ärzte den Eltern abnehmen wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dazu braucht es nur einen zweiten Arzt.
 
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:offtopic:

Könnten wir bitte zum Thema zurückzukehren?
"Sekten" bzw. Strukturen von Religionsgemeinschaften allgemein ist nun wirklich nichts kleines, was in 2-3 Posts nebenbei erledigt wäre. Hier gehts um die Initiationsrieten zweier Glaubensgemeinschaften und deren Konflikt mit Grundrechten.
 
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Das glaube ich nicht. Liegt eine Lebensbedrohung des Kindes vor kann sich der Arzt über die Rechte der Eltern hinwegsetzen. Das kann er mit Zustimmung eines oder weiterer Ärzte machen. Denn das Kind ist ja nicht volljährig.
Ist der Patient aber selbst voll geschäftsfähig und lehnt eine Behandlung ab gibt es nur die Möglichkeit ihn für unzurechnungsfähig zu erklären. Das kann ein Psychiater machen der von den Ärzten hinzugezogen wird.

Dir ist schon klar, dass, wenn sich der Arzt über den Willen der Eltern hinwegsetzt, er damit das Menschenrecht der Glaubenfreiheit, eines anderen beeinträchtigt. Das Recht ist unantastbar und ist somit, ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit, notwehrfähig. Auf deutsch wenn die Eltern es mitbekommen, dann können sie den Arzt gegenwärtig nach belieben ausknipsen ohne Rechtsfolgen fürchten zu müssen. Und danach können die das Krankenhaus noch wegen Körperverletztung verklagen.

So siehts aus
 
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Wie kommst Du denn auf so eine Idee? Alleine aus Haftungsgründen wird das kein Arzt machen. In lebensbedrohlichen Situationen braucht es ja auch meist drastischere Maßnahmen, mit denen gravierende Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken einhergen können. Da reden wir ja nicht nur übers Fingernägelschneiden. Wenn da ein Arzt ohne Einwilligung agiert und etwas schief geht, sieht der sich unglaublichen Schadenersatzforderungen gegenüber. Der steht dann mit einem Bein im Knast! Und ohne Einwilligung zahlt auch keine Berufshaftpflicht. Der Arbeitgeber (das Krankenhaus) ist mangels Einwilligung des Patienten auch aus der Haftung raus. Jetzt stelle Dir mal vor, Du hast Frau, zwei Kinder und mußt Haus und Auto abbezahlen. Wirst Du ohne Einwilligung behandeln? Ich denke nicht, oder?

Dir ist schon klar, dass, wenn sich der Arzt über den Willen der Eltern hinwegsetzt, er damit das Menschenrecht der Glaubenfreiheit, eines anderen beeinträchtigt. Das Recht ist unantastbar und ist somit, ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit, notwehrfähig. Auf deutsch wenn die Eltern es mitbekommen, dann können sie den Arzt gegenwärtig nach belieben ausknipsen ohne Rechtsfolgen fürchten zu müssen. Und danach können die das Krankenhaus noch wegen Körperverletztung verklagen.

So siehts aus

Wenn das Leben den Kindes bedroht sind und die Eltern offensichtlich sich weigern dem Kind eine entsprechende medizinische Behandulung zukommen zu lassen -- aus welchem Grund auch immer -- kann das behandelnde Personal sich darüber hinweg setzen.
Ich habe ja geschrieben dass der Arzt das nicht alleine entscheidet sondern mit seinen Kollegen, mit der Krankenhausleitung und gegebenenfalls per Gerichtsbeschluss sofern dazu die Zeit bleibt.

Dein erster Satz ist ein Widerspruch in sich. Das ist Dir vermutlich gar nicht aufgefallen, oder? Man kann jemanden, der voll geschäftsfähig ist, nicht für unzurechnungsfähig erklären. Das Eine schließt das Andere aus.

Mit voll geschäftsfähig meine ich erwachsen und natürlich kannst du erwachsende Menschen für unzurechnungsfähig erklären. Viele Straftäter bauen darauf dass die zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig waren.
Wie sonst erklärst du dass Menschen in Psychiatrien eingewiesen werden -- auch gegen ihren Willen?
 
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Was wäre wenn??? Na klar gibts in unterschiedlichen Fällen unterschiedlichen Handlungsbedarf. Machen und tun kann jeder erstmal was er will. Die Gesetzeslage ist so wie ichs schon gepostet hab. Und natürlich handelt es sich hierbei um ein Beispiel dass nur für den konkreten Fall zutrifft.
Ich für mal ein paar Situationen an.

Bsp.: Zeuge Jehova

Der Zeitfaktor bestimmt die Entscheidung. Hat der Arzt Zeit die Behörden zu informieren? Wenn ja,
werden diese dem Arzt dringend raten zum Wohle des Kindes zu handeln, anderenfalls macht ers sich des Eidbruchs, sowie der unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Zudem werden sie ihn über die vorliegende Notwehrsituation informieren und ihn im Handlungszeitraum unter Polizeischutz stellen. Nach Abschluss der Handlung kann rechtlich der Arzt, wegen 'Körberverletzung', von den Eltern belangt werden

wenn nein,
bei sofortigem Handeln ist der Arzt ist die Rechtslage anders. Wenn er dem Wunsch der Eltern nachkommt macht er sich nicht wegen Eidbruch und unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Man kann ihm nicht vorwerfen, dass er sein eigenes Leben, dem eines fremden vorzieht.

bei Selbstbestimmung ist die Rechtslage die gleiche mit einem Unterschied. Hier muss zudem die Zurechnungsfähigkeit bezweifelt werden, weil des dem Wunsch einer Selbst Tötung nahe kommt. Man muss dem Richter begründen können dass ein Weiterleben schlimmer wäre als der Tod. Bei den Zeugen glauben sie sie hätten Gott verraten oder so ähnlich. Ein Bruch eines religiösen Dogmas ist ausgeschlossen, weil der Staat gemäß seiner eigenen Verfassung eine 'ASOZIALE' Rechtsauslegung hätte.

Bsp.: Beschneidung.

der Arzt ist verpflichtet die Behörden zu informieren ansonsten wird er sich erstmal wegen vorsätzlichen Körperverletztung verantworten müssen. Ist die Vormundschaft davon in Kenntnis gesetzt, dann gibt sie in der Regel auch ihre Einwilligung in Übereinstimmung mit den Eltern und deren Glaubensausübung.
 
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Bei der Beschneidung seh ich noch ein anderes Problem, wenn die Krankenhäuser/Ärzte das nicht mehr machen heißt das nicht das es nicht durchgeführt wird.
Dann macht das halt der Hinterhofprediger mit der gebrauchten Rasierklinge die er schon das letzte mal verwendet hat.
 
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