Religionsfreiheit Minderjähriger?

juden führen bescheidungen nie im krankenhaus durch sondern nur bei ihren ,ich sag mal, spezialisten, da mir der name von denen grad nicht einfällt.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Metzger? Halt, das heißt doch Schächter.;)

Teilweise wird/wurde so etwas im Fernsehen gezeigt. Von Handschuhen, Desinfektionsmittel, Schmerzmittel... war nichts zu sehen. Sonderlich professionell sah es nicht aus. Was man sah war ein kleines, schreiendes Baby. Oder kleine weinende Jungen. Und jemand der sich mit einem kleinen Messer am Genital des Besagten zu schaffen macht. Noch mehr Tränen und Geschrei. Dann doch nicht allzu wenig Blut.

Wie es mit der Wundversorgung danach aussieht, weiß ich nicht. Während der "Zeremonie" habe ich keine gesehen. (Für einige Spezialisten: Wie oben geschrieben: Im Fernsehen gesehen. Ich war nie live dabei. Es wurde mal eine ganze Zeremonie gezeigt.)
Und fehlende Wundversorgung kann zu Schäden führen. Einer davon ist die Erektile Dysfunktion. Was mich besonders bei den stolzen arab. Männern wundert.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Wenn das Leben den Kindes bedroht sind und die Eltern offensichtlich sich weigern dem Kind eine entsprechende medizinische Behandulung zukommen zu lassen -- aus welchem Grund auch immer -- kann das behandelnde Personal sich darüber hinweg setzen.
Ich habe ja geschrieben dass der Arzt das nicht alleine entscheidet sondern mit seinen Kollegen, mit der Krankenhausleitung und gegebenenfalls per Gerichtsbeschluss sofern dazu die Zeit bleibt.

Oh Mann. Und das wird wegen der damit verbundenen Haftungsrisiken kein Verwaltungsleiter der Welt am Ende genehmigen. :wall: So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder? Mit einem Gerichtsbeschluß könnte die Haftungsfrage anders aussehen. Aber wenn da was schiefgeht, gibt es immer noch ein gigantisches Gezerre. Das will keiner und kann sich vor allem niemand leisten.

Mit voll geschäftsfähig meine ich erwachsen und natürlich kannst du erwachsende Menschen für unzurechnungsfähig erklären. Viele Straftäter bauen darauf dass die zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig waren.
Wie sonst erklärst du dass Menschen in Psychiatrien eingewiesen werden -- auch gegen ihren Willen?
Entweder es ist jemand unzurechnungsfähig / nicht geschäftsfähig und dann war es auch schon, bevor die offizielle Erklärung stattgefunden hat, oder er ist es nicht. Dann wäre eine solche Erklärung ein massiver Rechtsbruch. So oder so kannst Du den Menschen nicht einfach mit dieser Methode vergewaltigen.

Bsp.: Zeuge Jehova

Der Zeitfaktor bestimmt die Entscheidung. Hat der Arzt Zeit die Behörden zu informieren? Wenn ja,
werden diese dem Arzt dringend raten zum Wohle des Kindes zu handeln, anderenfalls macht ers sich des Eidbruchs,

Was für ein Eid denn bitte? Und seit wann wäre der Bruch eines beliebigen Eides strafbar?

sowie der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.

Genau dann würde er sich der Unterlassung ja eben NICHT strafbar machen. Wohlgemerkt muß er natürlich alle andere Maßnahmen abgesehen von Bluttransfusionen durchführen. Plasma darf übrigens zugeführt werden.

Zudem werden sie ihn über die vorliegende Notwehrsituation informieren und ihn im Handlungszeitraum unter Polizeischutz stellen.

Was für Notwehr denn?!? Was hast Du da nur für ein seltsames Szenario im Kopf? Glaubst Du, ein Patient springt dem Arzt noch zehn Minuten vor dem unausweischlichen Tod an die Kehle, oder was?

Nach Abschluss der Handlung kann rechtlich der Arzt, wegen 'Körberverletzung', von den Eltern belangt werden

Nicht, wenn wer nicht wußte, daß ein Kind überhaupt Zeuge Jehovas ist. Erst mit dem Wissen um diese Besonderheit muß er auch dementsprechend handeln.

wenn nein,
bei sofortigem Handeln ist der Arzt ist die Rechtslage anders. Wenn er dem Wunsch der Eltern nachkommt macht er sich nicht wegen Eidbruch und unterlassenen Hilfeleistung strafbar. Man kann ihm nicht vorwerfen, dass er sein eigenes Leben, dem eines fremden vorzieht.

Verstehe ich nicht. Wieso ist denn das Leben des Arztes plötzlich in Gefahr? Abgesehen davon ist niemand gezwungen, eine irgendwie geartete Rettungsmaßnahme durchzuführen, bei der er sich selbst gefährden würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Oh Mann. Und das wird wegen der damit verbundenen Haftungsrisiken kein Verwaltungsleiter der Welt am Ende genehmigen. :wall: So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder? Mit einem Gerichtsbeschluß könnte die Haftungsfrage anders aussehen. Aber wenn da was schiefgeht, gibt es immer noch ein gigantisches Gezerre. Das will keiner und kann sich vor allem niemand leisten.

Stimmt. Wenn das Kind stirbt war es der Wille der Eltern Gottes das dass Kind stirbt.

Entweder es ist jemand unzurechnungsfähig / nicht geschäftsfähig und dann war es auch schon, bevor die offizielle Erklärung stattgefunden hat, oder er ist es nicht. Dann wäre eine solche Erklärung ein massiver Rechtsbruch. So oder so kannst Du den Menschen nicht einfach mit dieser Methode vergewaltigen.
Schön das hier jemand einsieht das dass Retten von Leben das nicht voll Erwachsen und seinen vollen Geistigen Horizont erreicht hat, von den Eltern Gott zu tode verurteilt werden darf. BTW: Dafür reich ein zweiter Arzt und ein Notfall. Und die Mediziner picken sich nicht gegenseitig die Augen aus. Hierbei haben sie mehr Güte, Gnade, Liebe und Menschlichkeit als mancher Gottesanhänger



Was für ein Eid denn bitte? Und seit wann wäre der Bruch eines beliebigen Eides strafbar?
Hippokratischer Eid - ArztWiki
Eid des Hippokrates

Aber du hast Recht. Da Gott die Eltern in diesem Fall ihr Kind Aufgrund von Gruppenzwang Kind sterben lassen.



Genau dann würde er sich der Unterlassung ja eben NICHT strafbar machen. Wohlgemerkt muß er natürlich alle andere Maßnahmen abgesehen von Bluttransfusionen durchführen. Plasma darf übrigens zugeführt werden.
Es gibt bereits Urteile die die Zeugen Jehovas defakto unmündig erklären sobald sie das Krankenhaus betreten. Eben wegen solcher Geschichten.



Was für Notwehr denn?!? Was hast Du da nur für ein seltsames Szenario im Kopf? Glaubst Du, ein Patient springt dem Arzt noch zehn Minuten vor dem unausweischlichen Tod an die Kehle, oder was?
Eher die Glaubensbewegung/Eltern. Der Patient der fast gestorben wäre ist noch viel zu beschäftigt am Leben zu bleiben.



Nicht, wenn wer nicht wußte, daß ein Kind überhaupt Zeuge Jehovas ist. Erst mit dem Wissen um diese Besonderheit muß er auch dementsprechend handeln.
Ähm, wenn es nach deren Regeln Leben und Handeln muss, ist dies irrelevant.



Verstehe ich nicht. Wieso ist denn das Leben des Arztes plötzlich in Gefahr? Abgesehen davon ist niemand gezwungen, eine irgendwie geartete Rettungsmaßnahme durchzuführen, bei der er sich selbst gefährden würde.
Nun, Jehova sind für ihre Friedlichkeit bekannt. Nur können sie wie jede Sekte wunderbar Druck erzeugen. Gerade bei Ärzten ein fataler Schritt.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Ich erneuere letztmalig meine Aufforderung, zum Thema zurückzukehren. Die allgemeine rechtliche Situation von Ärzten ist zwar z.T. noch themenverwandt, aber alles, was sich spezifisch auf die Zeugen Jehovas (oder andere Sekten) bezieht, hat hier eindeutig nichts zu suchen.

:offtopic:
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Naja, bei diesen Individuen ist die Wahl der Religion für das Kind unmöglich.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Grundrecht und Recht auf unversehrtheit sind wichtiger. Religionen sollten immer eine untergeordnete Rolle spielen. Eine aufgeklärte und fortschrittliche Gesellschaft sollte sowas erst garnicht diskutieren müssen.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?


Ja. Ganz geil. Habe ich mir schon fast gedacht, daß Du darauf anspielst. Aber wir reden ja von Deutschland. Und hier findest Du kaum einen Arzt, der diesen Eid abgelegt hätte. Meine Mutter hat es jedenfalls nicht getan und kennt auch keinen Kollegen, der das getan hätte. Eine Ex-Freundin von mir, die natürlich beträchtlich jünger ist, hat das übrigens auch nicht getan. Insofern kannst Du auch keinen Eidbruch - der ohnehin rechtlich folgenlos wäre - ins Feld führen.

Es gibt bereits Urteile die die Zeugen Jehovas defakto unmündig erklären sobald sie das Krankenhaus betreten. Eben wegen solcher Geschichten.

Das will ich erstmal sehen.

Ähm, wenn es nach deren Regeln Leben und Handeln muss, ist dies irrelevant.

Diese Antwort auf meine Aussage ergibt keinen Sinn.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

[Diese Wortwahl...] 1. Aber wir reden ja von Deutschland. Und hier findest Du kaum einen Arzt, der diesen Eid abgelegt hätte. Meine Mutter hat es jedenfalls nicht getan und kennt auch keinen Kollegen, der das getan hätte. Eine Ex-Freundin von mir, die natürlich beträchtlich jünger ist, hat das übrigens auch nicht getan. Insofern kannst Du auch keinen Eidbruch - der ohnehin rechtlich folgenlos wäre - ins Feld führen.



2. Das will ich erstmal sehen.



3. Diese Antwort auf meine Aussage ergibt keinen Sinn.

1. Dies diente nur zur Orientierung. Es gibt dafür genug "harte" Gesetze wie z.B. Unterlassene Hilfe. (Totschlag durch Unterlassung.) Sowohl für Arzt als auch die Eltern. (Speziell mit Ärzten habe ich mich nicht beschäftigt. Da bietet das das normale BGB genug Stoff.)

2. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/109/1310950.pdf
Zumal sich diese Gruppierung den Gesetzen unterwerfen muss. Nach eigenem Glauben.

3. Wie soll ich das erklären, ein Kind, welches in einer Religionsgemeinschaft/Sekte lebt muss sich anderen Regeln und Weltbild halten. U.A. Bildung (Sexualkunde, Schwimmunterricht, Evolutionstheorie), Ernährung, Soziale Kontakte (Heirat/Kontakt mit "Anderen"), Verhaltensnormen, Medizinische Versorgung, Gestaltung der Körpers (Tattoos, Ringe, Schminke, Piercings, Amputation...).
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Ist es denn überhautp eine unterlassene Hilfeleistung wenn der Betroffene gar keine Hilfe will?
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Wenn es ein Kind ist und die Eltern es nicht zulassen...
Zumal dann das Kind immer noch unmündig ist.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Ich habe in einem anderen Forum eine gute Diskussion zu diesem Thema geführt, welche sich letztendlich einem Konsens genähert hat.

Im Einzelnen unterschied sich die Auffassung anfangs in mehreren Bereichen:
- rechtliche Würdigung
- medizinische Betrachtung
- ethische Betrachtung
- geschlechter- und altersspezifische Betrachtung
- politische Wirkung

Im Allgemeinen war letztendlich lediglich die rechtliche Würdigung Hindernis zu einem Gesamtkonsens zu gelangen, da in diesem Fall die Abwägung mehrerer Grundrechte geboten ist, wobei sich speziell dabei zeigte, dass rationale und ethische Überlegungen und Argumente für religiöse Fundamentalisten aber auch Juristen nicht zwangweise Grundlage zur Entscheidungsfindung bilden.

Nun möchte ich ja nicht die dort bereits abgeschlossene Diskussion hier noch einmal führen, sondern lieber einige Anmerkungen machen, die neue Denkanstöße für die hiesigen User bieten.

1.) Warum ist die weibliche Beschneidung mit der männlichen Beschneidung
a) angeblich nicht zu vergleichen und wird
b) deshalb sowohl in gesellschaftlicher Akzeptanz, als auch Recht unterschiedlich beurteilt?

2.) Warum wird nicht, wie sonst generell in Glaubensfragen abgedeckt und praktiziert, mit dem Eingriff gewartet, bis das Kind selbst entscheiden kann, sondern seine Orientierung anhand körperlich nicht wiederherstellbarer Merkmale von Geburt an festgelegt?

3.) Wie erklärt ihr euch die gesellschaftliche Akzeptanz (auch bei den diese Praxis nicht vollziehenden Religionen) der Zirkumzision von Babys und Kleinkindern? Unkenntnis? Desinteresse? Verschweigen?

4.) Wieso wurde, ohne der gesellschaftlichen Debatte zu folgen, Expertenanhörungen und Spezialistenmeinungen abzuwarten oder eine rechtliche Würdigung vorzunehmen, eine Gesetzesvorlage durchgepeitscht und zur Abstimmung gestellt in der fast das gesamte Parlament den Kniefall vor der Religion übt?

5.) Wie ordnet ihr die Handlung als solche unter Beachtung des religiösen Hintergrundes in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben ein?
Schlagworte:
- unumstößlicher Glaubensinhalt?
- religiöser Anachronismus?

6.) Wie kann man die Handlung als solche am ehesten in den rechtlichen Kontext einordnen? Eigene Grundrechteabwägung:
- Recht auf körperliche Unversehrtheit?
- Körperverletzung?
- Elternrecht?
- Religionsfreiheit? (wenn ja Vorrang: Eltern vs. Kind)


Um noch meine persönliche Meinung wiederzugeben:
Ich halten die Beschneidung von Kindern und Babys für einen anachronistischen barbarischen Akt der Gewalt gegenüber wehrlosen Schutzbefohlenen und kann das letzte Urteil (es gab im Übrigen bereits vorher gleichlautende Urteile in diesem Bezug) sowohl juristisch, als auch ethisch und weltanschaulich für absolut nachvollziehbar und gerechtfertigt.
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

@Fanator: Ich kann da natürlich nur aus meiner Sicht antworten wobei ich auch anmerken möchte dass dieses Thema mich nicht wirklich betrifft.

1.) a) Hm denke das liegt an der Sichtweise. Gerade die "weibliche Beschneidung" hat ihren schlechten Ruf weg wenn man sieht wie das in Afrika gehandhabt wird. Die zerstückeln die ja eher als das die was "wegschneiden".

b) Bei der männliche Beschneidung oblag ja auch immer ein hygenischer aspekt, sowas wird man glaub ich kaum bei Mädchen als argument anbringen können.

2.) Glaubenstechnisch kann ich das nicht beantworten allerdings ist die Beschneidung im Kindesjahren immer einfacher als schon ausgewachsener.

3.) Meinerseits ganz klar Desinteresse

4.) einzig und allein aus dem Grund warum überhaupt politische Entscheidungen heute noch gefällt werden (Angst vor Regressansprüchen :ugly:)

5.) Wieder kurzum "Viel Wind um nichts"

6.) tjaaaa^^

grüße
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Ist es denn überhautp eine unterlassene Hilfeleistung wenn der Betroffene gar keine Hilfe will?

Bin zwar keine Juristin, aber ich denke schon, dass es unterlassene Hilfeleistung ist: im Gesetz heißt es nur

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung - dejure.org

In den meisten Situationen, in denen man helfen muss, sind diejenigen, die Hilfe benötigen, meistens eh entweder ohnmächtig oder nicht Herr ihrer Sinne, sodass ich da nichts darauf geben würde, wenn sie sagen würden "Ich brauche/möchte keine Hilfe" - mal ganz davon abgesehen, dass man dich, wenn die Person dann stirbt, wahrscheinlich trotzdem rannehmen würde, weil du ja nicht beweisen kannst, dass man so etwas zu dir gesagt hat.
 
Was für ein Eid denn bitte? Und seit wann wäre der Bruch eines beliebigen Eides strafbar?

Sorry, da meinte ich, dass er sich des Eidbruches schuldig macht. (hyppokratischer Eid von medizienern)

Genau dann würde er sich der Unterlassung ja eben NICHT strafbar machen. Wohlgemerkt muß er natürlich alle andere Maßnahmen abgesehen von Bluttransfusionen durchführen. Plasma darf übrigens zugeführt werden.

Doch, das ist ein Dilemma. Das Strafrecht steht hier in einem Spannungsverhältnis zum Grundgesetz. Allgemein existiert ein Spannungsverhältnis zw. freien Sozialstaat und freien Rechtsstaat. Egal wie der Arzt entscheidet, Beides hat negative Folgen für ihn. Deshalb ist es eben wichtig, dass er die Behörden rechtzeitig informieren kann, dann übernehmen die nämlich die Verantwortung für ihre Entscheidung.

Was für Notwehr denn?!? Was hast Du da nur für ein seltsames Szenario im Kopf? Glaubst Du, ein Patient springt dem Arzt noch zehn Minuten vor dem unausweischlichen Tod an die Kehle, oder was?

Das ist ja auch nur hypothetisch gemeint, wenn eins dieser Menschenrechte angestastet werden sollte. Und dann nur wenn man sich aktiv wehren kann. Das trifft im Falle eines Vormundes z.B. zu.

Nicht, wenn wer nicht wußte, daß ein Kind überhaupt Zeuge Jehovas ist. Erst mit dem Wissen um diese Besonderheit muß er auch dementsprechend handeln.

Ich habs doch schon gepostet. Ich meine den konkreten Fall nicht den Individuellen

Verstehe ich nicht. Wieso ist denn das Leben des Arztes plötzlich in Gefahr? Abgesehen davon ist niemand gezwungen, eine irgendwie geartete Rettungsmaßnahme durchzuführen, bei der er sich selbst gefährden würde.



Er gefärdet sich weil sein Tun notwehrfähig ist. Der Vater ist gegenwärtig berechtig jegliche Methoden zu nutzen, die den Arzt erfolgreich daran hindert, ein notwehrfähige Handlung durchzuführen und zu beenden. Im Falle einer Menschenrechtsverletzung ist selbst das äusserste Mittel, Töten, zulässig. Bei Freiheitsrechten dagegen, muss die Notwehr verhältnismäßig sein. Wenn dich z.B. jemand ohne Waffe nur mit physischer Gewalt festhält darfst du nur die geringsten Mittel einsetzten, die dir für ein erfogreiches Befreien aus der Situation, zur Verfügung stehen. Wenn du also nix anderes Schusswaffe hast, dann darfst du in Arme oder Beine des Angreifers schiessen. Solltest du den Angreifer töten, würde gegen dich, wegen fahrlässiger Tötung, ermittelt werden.

4.) Wieso wurde, ohne der gesellschaftlichen Debatte zu folgen, Expertenanhörungen und Spezialistenmeinungen abzuwarten oder eine rechtliche Würdigung vorzunehmen, eine Gesetzesvorlage durchgepeitscht und zur Abstimmung gestellt in der fast das gesamte Parlament den Kniefall vor der Religion übt?


6.) Wie kann man die Handlung als solche am ehesten in den rechtlichen Kontext einordnen? Eigene Grundrechteabwägung:
- Recht auf körperliche Unversehrtheit?
- Körperverletzung?
- Elternrecht?
- Religionsfreiheit? (wenn ja Vorrang: Eltern vs. Kind)


zu 4. Glaubens und Gewissensfreiheit war einer der, von den alliierten Westmächte, bedingungslos festgelegten Rechtsgrundsätz, auf dem die Verfassung der BRD aufbauen musste.

zu 6. körperliche Unversehrtheit ist Teil des 2. Artikels 'Freiheit der Person' und steht somit über dem Recht 4. Artikel 'Glaubensfreiheit'.
Körperverletzung ist Teil der Gesetzbarkeit des Rechtsstaates und steht im Verhältnis zur Gerechtigkeit und ist Teil des Sozialsstaates. Man muss immer die Vereinbarkeit mit der sozialen Gerechtigkeit beachten, wenn ein Gesetz erlassen oder für die Rechtssprechung verwendet, wird. Prinzip des sozialen Rechtsstaates.

Deshalb ist es schwierig die Stichwörter von dir im rechtlichen Kontext zu nennen, der so nie im konkreten Zusammenhang existiert sondern immer individuell neu gebildet wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

zu 4. Glaubens und Gewissensfreiheit war einer der, von den alliierten Westmächte, bedingungslos festgelegten Rechtsgrundsätz, auf dem die Verfassung der BRD aufbauen musste.
Was ansich ja nichts Schlechtes ist. Was uns wieder zur Grundrechteabwägung bringt. Und genau dabei findet momentan eine sehr stark sowohl emotional, als auch lautstark geführte Debatte statt, in der sachliche Punkte untergehen. Schade eigentlich.

zu 6. körperliche Unversehrtheit ist Teil des 2. Artikels 'Freiheit der Person' und steht somit über dem Recht 4. Artikel 'Glaubensfreiheit'.
Körperverletzung ist Teil der Gesetzbarkeit des Rechtsstaates und steht im Verhältnis zur Gerechtigkeit und ist Teil des Sozialsstaates. Man muss immer die Vereinbarkeit mit der sozialen Gerechtigkeit beachten, wenn ein Gesetz erlassen oder für die Rechtssprechung verwendet, wird. Prinzip des sozialen Rechtsstaates.

Deshalb ist es schwierig die Stichwörter von dir im rechtlichen Kontext zu nennen, der so nie im konkreten Zusammenhang existiert sondern immer individuell neu gebildet wird.
Das ist korrekt. Die Körperverletzung war ein Anderkriterium in dieser Aufzählung. Die Einordnung in den Kontext erfolgt erst durch die nachrangige Betrachtung.

Alleine die Fragen schlagen jegliche Diskussion, über die Möglichkeit das diese Praktik moralisch, menschlich und rechtlich ok ist, tot.
Dabei geht es mir nicht darum, die Diskussion totzuschlagen, sondern sie zu versachlichen.

Das Problem der Beschneidungsbefürworter ist aber gerade, dass es, außer einem archaischen Blutopferritual, welches auf dem eingebildeten Willen eines transzendenten Wesens basiert, keinen Grund für die geduldete Körperverletzung von Kleinkindern und Säuglingen gibt. Dieser Grund ist aber genauso wenig sachlich, wie die auf diesem Grund fußenden "Argumentationen", der Beschneidungsbefürworter. Das gilt sowohl für die wenig hilfreichen Einlassungen zur Religionsfreiheit oder der befürchteten Vertreibung jüdischen und islamischen Lebens aus unserem Land oder der verallgemeinernden und sachlich falschen Behauptung, dass Säuglinge und Kleinkinder aus Gründen eines unterschiedlichen Empfindens den Eingriff noch nicht bewusst erleben würden und deshalb keine Traumata daraus entstehen könnten oder gar der Meinung (oder dem Verständnis daraus), dass Säuglinge und Kleinkinder keine Grundrechteträger wären.

Man kann die Scheinheiligkeit in der Argumentation an einem ganz einfachen Beispiel aufzeigen und ad absurdum führen:
Körperverletzung (egal aus welchem Grund) ist gesellschaftlich geächtet, gesetzlich verboten und ethisch disqualifiziert.
Nur über den (mehr als fragwürdigen) Umweg des rituellen Glaubensbekenntnisses der Eltern an ihrem unmündigen, schutzbefohlenen Kind soll diese medizinisch nicht indizierte Praxis erlaubt sein.
Gegenprobe:
Mord (egal aus welchem Grund) ist gesellschaftlich geächtet, gesetzlich verboten und ethisch disqualifiziert.
....

Dann existieren da noch verschiedenste, der verlangten Gesetzesinitiative zugegenlaufende Menschen- und Grundrechtskonventionen (europäisch und international), denen Deutschland durch Ratifizierung verpflichtet ist. Das wird, mit Hinweis auf die Vorangingkeit unseres Grundgesetzes, komplett übergangen.

Ein weiteres Argument der Befürworter stellt der (angebliche) Alleingang oder Vorreiterrolle der deutschen Rechtssprechung dar, was eine glatte Lüge ist. Als Gegenbeispiele seien hier Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark und Österreich genannt, in denen es sowohl ähnliche Rechtssprechung und, wie im Falle Frankreichs, sogar eine deutlichere Gesetzeslage verbietet, aus religiösen Gründen an Menschen herumzuschnippeln.

@ MOD6699:
Hab mal meinen Senf in orange dazugegeben.

@Fanator: Ich kann da natürlich nur aus meiner Sicht antworten wobei ich auch anmerken möchte dass dieses Thema mich nicht wirklich betrifft.

1.) a) Hm denke das liegt an der Sichtweise. Gerade die "weibliche Beschneidung" hat ihren schlechten Ruf weg wenn man sieht wie das in Afrika gehandhabt wird. Die zerstückeln die ja eher als das die was "wegschneiden".
Es gibt verschiedene Arten der Beschneidung (sowohl bei Männlein, als auch Weiblein) und die vorgeblich unterschiedliche Schmerzhaftigkeit oder Schmerzempfindlichkeit in diesem Bereich ist inzwischen widerlegt.

b) Bei der männliche Beschneidung oblag ja auch immer ein hygenischer aspekt, sowas wird man glaub ich kaum bei Mädchen als argument anbringen können.
Auch die hygienischen und medizinischen Vorteile (so überhaupt vorhanden, was in Fachkreisen mehr als umstritten ist) bei gesunden Menschen beiderlei Geschlechts wiegen die Nachteile keinesfalls auf.

2.) Glaubenstechnisch kann ich das nicht beantworten allerdings ist die Beschneidung im Kindesjahren immer einfacher als schon ausgewachsener.
??? Du meinst einfacher für die Eltern oder den Mohel, weil sie keinen Widerstand befürchten müssen und sich einreden können, dass ihr Kind den Schmerz schnell vergisst oder gar nicht so ausgeprägt mitbekommt?

3.) Meinerseits ganz klar Desinteresse
Da sind wir ja grad dabei, das zu ändern... ;)

4.) einzig und allein aus dem Grund warum überhaupt politische Entscheidungen heute noch gefällt werden (Angst vor Regressansprüchen :ugly:)

5.) Wieder kurzum "Viel Wind um nichts"
??? Versteh ich nicht.

6.) tjaaaa^^

grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Ich werde mir diesen Threat bei Gelegenheit mal durchlesen.
Viele Gläubige versuchen ja die Existenz und die Wahrhaftigkeit ihrer jeweiligen göttlichen Entität durch irgendeine Form von Logik zu erklären und zu beweisen. Etwas logisches muss nicht zwangsläufig richtig sein.
Aber worin liegt die Logik das ein allmächtiger, perfekter alles wissender Gott den Mensch nach seinem Abbild erschaft, dabei einen Knubbel (Klitoris) bei den Frauen und einen kleinen Hautfetzen (Vorhaut) bei den Männern zu viel angebracht hat?
Sind Männer die von naturaus beinahe keine Vorhaut haben bessere Menschen? Nun kann also logisch argumentieren, indem wir diese Knubbel und Hautfetzen entfernen machen wir uns Gott ungleich, wieso?

Hat Gott einen Fehler gemacht den wir nun beheben müssen, dann wäre er doch aber nicht perfekt?

Sollen wir dieses "Opfer" als Zeichen unserer Liebe Hingabe zu Gott erbringen, wenn ja warum läßt man dieses dann bereits an Kindern durchführen auf Geheiß der Eltern, man verwehrt den Kindern dann dadurch ja die Möglichkeit sich selber in Form eines bewußten Akts zu Ihrem Gott zu bekennen, folglich ist dieses "Opfer" kein Opfer des opfernden sondern eines der Eltern zu Lasten des Kindes.

Warum wir bei Jungen ein eher unnützes Stück Haut entfernt und bei Frauen ein Teil das wesentlich zu ihrer Sexualität beiträgt, soll der Frau der "Spaß" an der Fortpflanzung genommen werden, soll Sie auf diesem Weg stärker in die Abhängigkeit ihres Mannes getrieben werden, da sie ohne die Möglichkeit des sexuellen Lustempfinden weniger Anreiz hat dieses bei einem anderen Mann als dem ihrigen zu suchen?

Also ist keinerlei Logik oder Sinn dahinter, dann bleiben nur noch zwei mögliche Antworten.
1.) Gott hat dieses schlicht und einfach befohlen und wir Menschen müssen uns dem beugen.
Was in anbetracht dessen was es mit sich bringt, ihn entweder zu einem Idioten oder zu einem Sadisten macht und damit der wichtigsten Prämisse über Gott widerspricht, das er (Gott) liebend, gerecht, allwissend und perfekt ist.

2.) Kein Gott hat damit irgendetwas zu tun und es haben sich einfach nur ein paar Idioten überlegt, es wär vielleicht ne gute Idee wenn an uns und unseren Kinder ein wenig rumschnippeln.

Also komme ich zu dem Punkt das es absolut keinen Grund gibt warum man das zulassen sollte und das wir als Gesellschaft, Volk und Nation diesen Akt von Körperverletzung verurteilen, bekämpfen und verbieten sollten, wenn dies dazu führt das sich ein paar Menschen in Ihrer Religiösen Freiheit und in Ihrem Glauben behindert sehen, dann ist mir das egal. Wir als Menschheit haben tausende von Jahren dabei zugesehen wie auf der gesamten Welt im Namen eines Gottes Gewalttaten verübt worden, Menschen gefoltert, verstümmelt und getötet worden. Wenn mir ein Priester, Iman, Rabbi oder was auch immer ankommt ich habe keine Moral weil ich Atheist bin, dann kann er mich mal.
Unser Verständniss von Menschenwürde, Freiheit und Gleichbereichtigung basiert auf keiner Religiösen Überzeugung, sondern auf der Aufklärung, durch Menschen wie Giordano Bruno, Fridrich Nitsche, Thomas Jefferson und vielen vielen anderen. Religion darf nicht mehr als Begündung dafür dienen das wir einer kleinen Gruppe in unserem Land, das Recht körperliche und geistige Unversehrtheit verwehren, unabhängig davon wie groß oder klein diese Gruppe auch ist
 
AW: Religionsfreiheit Minderjähriger?

Dann existieren da noch verschiedenste, der verlangten Gesetzesinitiative zugegenlaufende Menschen- und Grundrechtskonventionen (europäisch und international), denen Deutschland durch Ratifizierung verpflichtet ist. Das wird, mit Hinweis auf die Vorangingkeit unseres Grundgesetzes, komplett übergangen.

Naja, ich denk die Karte mit den Menschenrechtskonventionen kann man hier nicht ziehen, denn da wird ja auch u.a. die Religionsfreiheit angesprochen und in diesem ganzen Streit geht es ja im Grunde genommen darum, ob es zur Religionsfreiheit gehört, dass man seine Kinder beschnippeln lässt.
 
Zurück