Religionsfreiheit Minderjähriger?

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Naja, ich denk die Karte mit den Menschenrechtskonventionen kann man hier nicht ziehen, denn da wird ja auch u.a. die Religionsfreiheit angesprochen und in diesem ganzen Streit geht es ja im Grunde genommen darum, ob es zur Religionsfreiheit gehört, dass man seine Kinder beschnippeln lässt.

Laut den Juden ja, da sie sonst laut deren Aussage nicht zum Judentum dazugehoert.
 
Seeefe schrieb:
Laut den Juden ja, da sie sonst laut deren Aussage nicht zum Judentum dazugehoert.

Ja eben, und laut fast allen Nicht-Juden bzw. Nicht-Gläubigen nicht. Darum gehts doch im Grunde bei dem ganzen Konflikt: jeder scheint die andere Seite nicht nachvollziehen zu können.
 
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Laut den Juden ja, da sie sonst laut deren Aussage nicht zum Judentum dazugehoert.

Religionsfreiheit ist mit der größte Mist, der es ins Grundgesetz geschafft hat. Dank diesem Artikel müssen wir Tierquälerei (Schächten) und Körperverletzung (Beschneidung) dulden und noch andere Extrawürschte der "Gläubigen". Jeder hat formal die Freiheit zur freien Selbstentfaltung und da gehört Religion dazu, aber dann bitte im Rahmen der bestehenden Gesetze.

Im Mittelmeer haben Nigerianer Menschen über Bord geworfen, um die Geister zu besänftigen, eine durchaus religiöse Handlung. Muss sowas auch geduldet werden? Brauchen wir da auch Rechtssicherheit?
 
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Religionsfreiheit ist mit der größte Mist, der es ins Grundgesetz geschafft hat. Dank diesem Artikel müssen wir Tierquälerei (Schächten) und Körperverletzung (Beschneidung) dulden und noch andere Extrawürschte der "Gläubigen". Jeder hat formal die Freiheit zur freien Selbstentfaltung und da gehört Religion dazu, aber dann bitte im Rahmen der bestehenden Gesetze.

Im Mittelmeer haben Nigerianer Menschen über Bord geworfen, um die Geister zu besänftigen, eine durchaus religiöse Handlung. Muss sowas auch geduldet werden? Brauchen wir da auch Rechtssicherheit?

Steht doch das wegen Mordes ermittelt wird
 
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Also wird bei Beschneidung bald auch wegen Körperverletzung ermittelt :) Dann passt ja alles.
 
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Also wird bei Beschneidung bald auch wegen Körperverletzung ermittelt :) Dann passt ja alles.

Ich glaub, du hast verpasst, dass die Diskussion sich ja gerade darum dreht, ob es wirklich so kommen sollte oder ob jetzt nicht auf die Schnelle ein Gesetz aus dem Boden gestampft werden soll, dass die religiöse Beschneidung als Ausnahme erlaubt. Siehe z.B. hier:

Religiöse Beschneidung: Gesucht: Ein Gesetz, das es allen recht macht - Politik - Tagesspiegel
 
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Dafür braucht es kein extra Gesetz. Ein extra Gesetz ist nur dann notwendig wenn es eine eindeutig rechtswidrige Handlung darstellen soll. Da wirds aber schwierig die Vorlage, ohne Verlust im Kontexts zur Glaubensfreiheit, einzubringen.
 
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Ein Gesetz das es allen Recht macht geht nicht, glaube ich jedenfalls.

Denn alles waere ja ok wenn man mit der Beschneidung bis zum 14.Lebensjahr wartet wenn das Kind selbst entscheiden kann welcher Religion es folgen moechte.
Beim Islam waere das soweit ich weiss noch moeglich, bei den Juden laut Aussagen von Rabbinern nicht.
 
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Ich glaub, du hast verpasst, dass die Diskussion sich ja gerade darum dreht, ob es wirklich so kommen sollte oder ob jetzt nicht auf die Schnelle ein Gesetz aus dem Boden gestampft werden soll, dass die religiöse Beschneidung als Ausnahme erlaubt. Siehe z.B. hier:

Religiöse Beschneidung: Gesucht: Ein Gesetz, das es allen recht macht - Politik - Tagesspiegel

Nein ich habe das nicht verpasst. Genau diese Ausnahmen aufgrund von religiöser Verblendung will ich nicht haben. Wenn sich ein Gott so sehr auf die Zipfel kleiner Kinder konzentriert, dass ein Leben ohne "Not-OP" nicht mehr möglich ist, dann sollte man eigentlich seinen Glauben hinterfragen.

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und jeder hat das Recht mit seinem Körper zu tun was er will. Naja nicht ganz, aber Selbstverstümmelung ist da auf jeden Fall abgedeckt.
Wenn die Kinder alt genug sind, um selbst entscheiden zu können, dann können sie sich mit Einverständnis der Eltern beschneiden lassen.

Glaubensfreiheit hat ihre Grenzen.
 
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Religionsfreiheit ist mit der größte Mist, der es ins Grundgesetz geschafft hat. Dank diesem Artikel müssen wir Tierquälerei (Schächten) und Körperverletzung (Beschneidung) dulden und noch andere Extrawürschte der "Gläubigen". Jeder hat formal die Freiheit zur freien Selbstentfaltung und da gehört Religion dazu, aber dann bitte im Rahmen der bestehenden Gesetze.
Wo ist eigentlich rein qualitativ der Unterschied zwischen dem Glauben an Religion und dem Glauben ans Grundgesetz? Ich kann wenigstens keinen vernünftigen Grund erkennen, warum das eine wirklich wichtiger als das andere sein sollte. Beides ist menschengemacht, beides entspringt unserer Fantasie.
 
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Der Unterschied ist einfach, beide sowohl Religion als auch das Grundgesetz stellen Regeln für das Leben der Menschen auf, die Religion für ihre Anhänger und das Grundgesetz für alle Menschen die auf Deutschem Hoheitsgebiet leben. Bei Verstößen gegen Glaubensregeln muss man sich gegenüber seinem Gott verantworten, oder besser gesagt gegenüber ein paar Typen die von sich denken den Willen ihres Gottes zu kennen und bei einem Verstoß gegen die Regeln des Grundgesetz muss man sich gegenüber dem Deutschen Volk verantworten, da dies in der Form schwer zu realisieren ist, verantwortet man sich stellvertretend gegenüber durch gewählte Volksvertreter ernannte Richter und Hilfskräfte (Staatsanwaltschaft, Polizei u.s.w.)
 
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6.) Wie kann man die Handlung als solche am ehesten in den rechtlichen Kontext einordnen? Eigene Grundrechteabwägung:
- Recht auf körperliche Unversehrtheit?
- Körperverletzung?
- Elternrecht?
- Religionsfreiheit? (wenn ja Vorrang: Eltern vs. Kind)
Danke für das Stichwort. Interessant wäre in dem Punkt auch die Klärung von folgenden Punkten, notfalls durch das BVG:

  • Nothilfe: Was hat ein Dritter (rechtlich) zu befürchten, wenn er sich dazu entschliesst, den Säugling vor dem Beschneider und/oder dessen wahnhaft-gestörten Eltern zu retten?
  • Schmerzensgeld: Kann der Beschnittene diese gegen seine Eltern und den Beschneider geltend machen?
  • Aberkennung des Sorgerechts
  • Berufsverbot für Personen, welche im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, als Lehrer, etc. arbeiten und soetwas bei ihren Kindern haben durchführen lassen und solche religiös motivierte Körperverletzung für richtig halten.
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Und da es bei dem Thema passt: Remembering Christopher Hitchens - Hitchslapping Circumcision! - YouTube
 
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Wo ist eigentlich rein qualitativ der Unterschied zwischen dem Glauben an Religion und dem Glauben ans Grundgesetz? Ich kann wenigstens keinen vernünftigen Grund erkennen, warum das eine wirklich wichtiger als das andere sein sollte. Beides ist menschengemacht, beides entspringt unserer Fantasie.

Das GG ist in der Bundesrepublik geltendes Recht und wird auch (mehr oder weniger) durchgesetzt. Das GG sollte eigentlich der Konsens sein auf den sich die Menschen in der BRD einigen und kein Glaube.
Ich kenne niemanden, der an Religion glaubt also kann ich dir den Unterschied nicht sagen.
 
Icejester schrieb:
Wo ist eigentlich rein qualitativ der Unterschied zwischen dem Glauben an Religion und dem Glauben ans Grundgesetz? Ich kann wenigstens keinen vernünftigen Grund erkennen, warum das eine wirklich wichtiger als das andere sein sollte. Beides ist menschengemacht, beides entspringt unserer Fantasie.

ich würd nicht sagen das zum beispiel die würde des menschen unantastbar ist, ein fantasiegebilde ist.
 
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Dafür braucht es kein extra Gesetz. Ein extra Gesetz ist nur dann notwendig wenn es eine eindeutig rechtswidrige Handlung darstellen soll. Da wirds aber schwierig die Vorlage, ohne Verlust im Kontexts zur Glaubensfreiheit, einzubringen.

Es ist genau umgekehrt. Nach aktueller Rechtslage ist es, so richterlich Festgehalten und bislang hat niemand einen Weg gefunden, dies anzufechten, ein rechtswiedriger und strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Geplant ist nun von Politikern, die diese Verstümmelung befürworten, eine gesetztliche Ausnahmeregelung, die den Eingriff strafffrei macht. Er wäre damit sogar weiterhin verboten - aber genauso wie bei z.B. Abtreibungen (innerhalb der gesetztlichen Grenzen) müssten Personen, die diesen Verstoß begehen, keine Strafe mehr fürchten.
(Das ist de facto auch fast die einzige Möglichkeit die man hat, um die Praxis weiterlaufen zu lassen. Denn es um sie tatsächlich zu legalisieren müsste man eben das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufheben, was afaik im Rahmen des Grundgesetzes gar nicht möglich ist und somit eine komplett neue Verfassung erfordern würde. In dem man aber die Strafbarkeit, die selbst nicht Teil der Grundrechte ist, ändert, kann man die praktische Wirkung halt auf 0 setzen)


Wo ist eigentlich rein qualitativ der Unterschied zwischen dem Glauben an Religion und dem Glauben ans Grundgesetz? Ich kann wenigstens keinen vernünftigen Grund erkennen, warum das eine wirklich wichtiger als das andere sein sollte. Beides ist menschengemacht, beides entspringt unserer Fantasie.

Das eine ist ein Verhaltenskodex, der das Verhalten der Menschen so beeinflussen soll, dass sie (je nach Sichtweise) einem höheren Wesen gefällt bzw. von Kirchenoberhäuptern gesteuert werden kann, das andere ist ein Verhaltenskodex, der ein gemeinschaftliches Zusammenleben mit möglichst hoher Lebensqualität (zumindest aber der Grundrechte) für alle ermöglichen soll. "Wichtig" muss -wie immer- jeder für sich selbst entscheiden und in den gesellschaftlichen Konsens einbringen, aber "objektiv nützlich" lässt sich sehr eindeutig beantworten.
 
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Ein Gesetz das es allen Recht macht geht nicht, glaube ich jedenfalls.

Denn alles waere ja ok wenn man mit der Beschneidung bis zum 14.Lebensjahr wartet wenn das Kind selbst entscheiden kann welcher Religion es folgen moechte.
Beim Islam waere das soweit ich weiss noch moeglich, bei den Juden laut Aussagen von Rabbinern nicht.

Mit 7 Jahren ist man schon bedingt geschäftsfähig, was nicht nur Mitspracherecht einräumt sondern gegebenenfalls, auch gegen das Wollen der Eltern, zugunsten des Kindes entschieden wird, falls es sich für eine, tasächlich für das Kindwohl bessere Situation, entscheidet.

Mit 14 kann man das Dogma 'der kopierte Phallus ist archetypisch der Religion nach, für das Sinnbild des Mannes'' in seiner Bedeutung nach der realen Gesetzbarkeit überantworten die dann 'gefährliche Körperverletzung', verhandelt. Vergehen oder Verbrechen dieser schwere, beginnen mit der Verjährung erst ab dem Zeitpunkt wenn, nach rechtlicher Aufassung des Staates ist man mit 14 voll dazu in der Lage, der Mensch seine Menschenrechte, wie in der Notwehr Verordnung aufgeführt, selbst wahrnehmen und schützen kann. Ich denke mit 14 kann noch nicht die benötigte emotionale Reife vorhanden sein um das ganze Ausmaß zu erfassen, nie und nimmer. Ein 14 jähriger müsste sich dazu mindestens Folgendes vergegenwärtigt haben:

Das betrifft die freiheitlich sozialen Rechte in Art 1-4 die anhand mehrerer Merkmale klare Unterschiede zu denen nach öffentlichem Recht gewährten Freiheiten aufweisen.
1. Sie stehen immer im Verhältnis zum Daseins ansich.
2. Diese Rechte basieren weder auf logischen noch auf verifizierbaren Grundsätzen.
3. Dementsprechtend unterliegen sie keiner Gerichtbarkeit was ihnen den Status 'unantastbar' auch 'unverletzlich' gibt.
4. Sie sind weder übertragbar noch veräusserlichbar.
5. Bei Missbrauch dieser Rechte ist jede, erfolg garantierende, Maßnahme zur Abwehr, auch Tötung, auch unter Vorsatz, eine Rechtfertigungsgrund für Straffreiheit 'voll Notwehrfähige Rechte'

Die anderen Rechte sind, einschränkbar bis voll entziehbar, im sachlichen Bezug zur Person, entstammen einer logischen Gerichtbarkeit, sind übertragbar und bestimmen meine Rechte innerhalb des Rechtsstaates.
Letztlich sind sie nur bedingt notwehrfähig und können im Äussersten mit 'fahrlässige Tötung' den Tatbestand, einer Straftat erfüllen. Man nennt die Rechte die zu Verteidigung eingesetzt werden dürfen deshalb 'verhältnismäßige Notwehr Rechte'
Es ist genau umgekehrt. Nach aktueller Rechtslage ist es, so richterlich Festgehalten und bislang hat niemand einen Weg gefunden, dies anzufechten, ein rechtswiedriger und strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Geplant ist nun von Politikern, die diese Verstümmelung befürworten, eine gesetztliche Ausnahmeregelung, die den Eingriff strafffrei macht. Er wäre damit sogar weiterhin verboten - aber genauso wie bei z.B. Abtreibungen (innerhalb der gesetztlichen Grenzen) müssten Personen, die diesen Verstoß begehen, keine Strafe mehr fürchten.
LoL ja in dem Fall hast jetzt du die Rechtslage im konkreten Fall gemeint, wohingegen ich mich diesmal auf die, situationabhänge meistens zutreffende, Rechtsauslegung beziehe. :D
Konkret ist es rechtswidriges Handeln nach dem StGB. Ich hab das schon mal weiter vorne geschrieben. Deshalb bedient man sich hier der Verantwortlichkeit vor der Strafbarkeit. Und wer kann unter Umständen den Arzt vor dem Strafrecht schützen? Der Staat selbst übernimmt die Verantwortung. Und zwar bezieht er dem Arzt gegenüber die Position des Garanten. Womit alle Rechtsanträge sich umgehend, verfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspechend, als unvereinbar erweisen würden. Ich denk das ist der gängigste Fall. Ausnahmen wären nur die Fälle, wo ein Arzt, zu Sofortmaßnahmen gezwungen ist.

@all, kein Mensch glaubt an ein Grundgesetz sondern damit ist der Glauben an die Verfassung allgemein.

Und nie und nimmer wird ein Gesetz zum Recht gemacht. Es ist immer das Recht aus dem ein Gesetz resultieren kann.
 
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Religionsfreiheit ist mit der größte Mist, der es ins Grundgesetz geschafft hat. Dank diesem Artikel müssen wir Tierquälerei (Schächten)
Ihnen ist hoffenlicht bewusst, dass das Schächten für Tiere wesentlich angenehmer (Schmerzloser) ist, als andere Schlachtmethoden (z.B. Bolzenschussbetäubung).
und Körperverletzung (Beschneidung) dulden
Die Beschneidung als Körperverletzung zu bezeichnen (oder gar als Verstümmelung) zeugt von Unwissenheit. Beschneidungen können durchaus (hygienisch und gesundheitlich) positive Auswirkungen haben. Die Beschneidung ist also eine gesundheitliche und hygienische Präventionsmaßnahme, weswegen sie im Judentum verpflichtend ist. Da die positiven Auswirkungen allerdings nicht eindeutig und auf jeden zutreffend sind wird sie im Islam lediglich empfohlen (das Alter spielt keine Rolle, weswegen ich die Empörung islmaischer Seite nicht ganz nachvollziehen kann).
Das eine ist ein Verhaltenskodex, der das Verhalten der Menschen so beeinflussen soll, dass sie (je nach Sichtweise) einem höheren Wesen gefällt bzw. von Kirchenoberhäuptern gesteuert werden kann, das andere ist ein Verhaltenskodex, der ein gemeinschaftliches Zusammenleben mit möglichst hoher Lebensqualität (zumindest aber der Grundrechte) für alle ermöglichen soll. "Wichtig" muss -wie immer- jeder für sich selbst entscheiden und in den gesellschaftlichen Konsens einbringen, aber "objektiv nützlich" lässt sich sehr eindeutig beantworten.
Diese Aussage ist viel zu Pauschal. Bsp: In (fast) allen Religionen ist Morden verboten (Kriegsfall/Notwehr stellen Ausnahmen dar), was zu einem gesellschftlich besseren Zusammenleben fürht. Dageen werden in vielen Ländern (z.B. China, Russland, Kuba, etc.) Menschenrechte mit Füßen getreten (Meinungsäußerung, Folter, etc.).
Was allerdings stimmt ist, dass Religionen (insbesondere Christentum damals und Islam heute) von Menschen missbraucht werden, um eingene Interessen durchzudrücken und Macht zu gewinnen.
 
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Die Beschneidung ist also eine gesundheitliche und hygienische Präventionsmaßnahme

Wenn man halbwegs was auf seine Körperhygiene hält, ist das Blödsinn.
Ich schneide mir auch nicht präventiv eine Glatze um keine Flöhe zu bekommen.

In Ländern wo man sich nur einmal im Monat wäscht, kann das aber durchaus Sinn haben.
 
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Wenn man halbwegs was auf seine Körperhygiene hält, ist das Blödsinn.
Ich schneide mir auch nicht präventiv eine Glatze um keine Flöhe zu bekommen.

In Ländern wo man sich nur einmal im Monat wäscht, kann das aber durchaus Sinn haben.

Ich behaupte ja nicht, dass die Beschneidung die Genitlahygiene ersetzt, sie erweitert und erleichtert die Hygiene nur.
 
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Ihnen ist hoffenlicht bewusst, dass das Schächten für Tiere wesentlich angenehmer (Schmerzloser) ist, als andere Schlachtmethoden (z.B. Bolzenschussbetäubung).

Das ist sehr, sehr umstritten und hängt auch stark von den Fähigkeiten des jeweiligen Schlachters ab, wobei ein sauberer Kehlschnitt auch noch höhere Anforderungen an ihn stellt, als der sachgerechte Einsatz eines Bolzenschussgerätes.
Fakt ist jedenfalls, dass bei einem korrekt eingesetzten Bolzenschussgerät die Zeitspanne zwischen potentieller Schmerzquelle (Traumata der Haut, folgendes Durchschlagen der Schädeldecke) und der erlösenden Betäubungswirkung (Überdruck-/Schockwirkung durch eindringen des Bolzens in den Hirnraum) bedeutend kürzer ist (Zehntelsekunden), als bei Schächten (Schmerzreize ab dem Durchtrennen der vorderen Halspartien -die eben gerade wegen ihrer lebenswichtigen Bedeutung recht empfindlich sind-; Betäubung erst durch fehlende Sauerstoffversorgung des Hirns. Beim Menschen sind es afaik 30 Sekunden zwischen Zusammenbruch der Blutversorgung -z.B. durch Herzversagen- und eintreten der Bewusstlosigkeit. Bei einem Rind mit ungleich günstigerem Verhältnis zwischen Hirnvolumen und Hirnleistung dürfte der gelöste Sauerstoff sogar noch länger reichen und die Qual somit länger andauern).

Die Beschneidung als Körperverletzung zu bezeichnen (oder gar als Verstümmelung) zeugt von Unwissenheit. Beschneidungen können durchaus (hygienisch und gesundheitlich) positive Auswirkungen haben.

Positive Auswirkungen haben nichts damit zu tun, ob eine Maßnahme körperverletzend oder verstümmelnd wirkt. Jede Operation stellt eine prinzipiell eine Körperverletzung dar - aber halt eine, die derjenige gerne in Kauf nimmt. Auch gibt es diverese Verstümmelungsrituale weltweit (ich erinnere z.B. an das bei älteren Frauen beliebte wegschneiden von Hautfalten), die durchaus dem Wohlbefinden der betroffenen dienlich sind. Nur: Darüber entscheiden die aus gutem Grunde höchst selbst. Dies ist bei der Beschneidung von Kleinkindern nicht der Fall. Hier wird eine irreversible Entscheidung von den Eltern aufgezwungen und es ist sehr wohl möglich, dass der Betroffene die negativen Folgen später als schwerwiegender gegenüber den positiven einschätzt (letztere sind ohnehin verdammt wenige - und, da die Operation auch in hohem Alter durchgeführt werden kann, jederzeit zugänglich, wenn die Eltern keine Körpermodifikationen vornehmen lassen.)

Die Beschneidung ist also eine gesundheitliche und hygienische Präventionsmaßnahme,

Sie hat, bei angemessener Körperhygiene, keinerlei Präventionswirkung, aber sie birgt, (wie jede Operation) Gesundheitsrisiken und sie hat ein verändertes Körperempfinden zur Folge, was zu Einschränkungen der psychischen Gesundheit führen kann.


Wenn man halbwegs was auf seine Körperhygiene hält, ist das Blödsinn.
Ich schneide mir auch nicht präventiv eine Glatze um keine Flöhe zu bekommen.

In Ländern wo man sich nur einmal im Monat wäscht, kann das aber durchaus Sinn haben.

Wobei ich mich immer Frage:
Wie kann in Ländern, in denen die Möglichkeiten zur Personalhygiene derart beschränkt sind, eine hygienisch unbedenkliche Operation durchgeführt werden? Auf den ersten Blick scheint das Infektionsrisiko nur konzentriert zu werden, so dass man statt einer Erhöhrung der Infektionsrate unter Erwachsenen eine Erhöhung der Kindersterblichkeit hat.
(Zudem wage ich mal sehr zu bezweifeln, dass es viele Fälle gibt, in denen das Bewußtsein für Hygiene so ausgeprägt ist, dass es zur Operationsentscheidung führen kann, aber die Hygienebedingungen zugleich so schlecht, dass sie erforderlich ist. Da spielen eindeutig andere, irrationale Gründe eine Rolle.)
 
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