Nur dass der öffentlich genannte Hauptgrund für die Sperren nicht die Verbreitung allgemein (=bzw. auch "nur" in den meisten zivilisierten Ländern) illegaler Inhalte genannt wird sondern nur die Verbreitung von altersbeschränkten Inhalten.Da das am ende doch keiner will, sollten einfach härtere Strafen her die dann auch "wirklich" umgesetzt werden, wie es auch schon aus meinen Augen gestern zu einen wegweisenden Urteilsspruch gekommen ist
Ich habe noch nie jemanden gewählt, weil mir keiner davon passt, bitte behaupte nicht einfach, dass hier jeder die gewählt hat.
Das ist nur teilweise richtig, dennWer niemanden wählt, unterstützt entweder unwissentlich-dämlich oder vorsätzlich-faul diejenigen, die von Anderen am meisten gewählt werden.
treffen auf mich nicht zu, ich wähle keinen, der mir nicht passt. Ergo gibt es keinen, den ich wähle. Zudem kann man auch nur Parteien für das Parlament wählen, aber nicht die Besetzung von irgendwelchen Landesmedienanstalten, da können die die Leute hinhocken, di die haben wollen, genau wie auch irgendwer vom Parlament als Kanzler gewählt werden könnte.unwissentlich-dämlich oder vorsätzlich-faul
Immer wieder die selbe Laier: Ich habe dazu weder die notwendigen Unterstützungsunterschriften noch die Zeit, und werde die auch nicht dafür einsetzen, weil die Chance, da irgendeinen Nutzen von zu haben, praktisch Null ist.Wie gesagt, dann trete doch selber zu Wahl an.
Das ist nur teilweise richtig, denn "unwissentlich-dämlich oder vorsätzlich-faul" treffen auf mich nicht zu, ich wähle keinen, der mir nicht passt. Ergo gibt es keinen, den ich wähle.
https://rp-online.de/nrw/panorama/missbrauchsnetzwerk-nrw-staatsanwalt-fordert-neun-jahre-haft-und-unterbringung-in-psychiatrie_aid-51321833 schrieb:Der Verteidiger des Angeklagten, Klaus Warthuysen, wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass der psychiatrische Gutachter keine verminderte Schuldfähigkeit gesehen habe. Statt der Unterbringung seines Mandanten in einer Psychiatrie fordert er einen siebenjährige Haftstrafe unter Vorbehalt der anschließenden Sicherungsverwahrung.
Wird ja nicht jeder, der beim Bund anfängt, komplett psychologisch untersucht
Und da fragt man sich auch, warum das keiner gemerkt hat, bevor man ihm eine Waffe in die Hand gedrückt hat.
§21 StGB schrieb:Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
§20 StGB schrieb:Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-schuldunfaehig-wie-oft-kommt-das-vor-und-warum schrieb:Unter einer "krankhaften seelischen Störung" versteht man eine psychische (intellektuelle oder emotionale) Störung, die auf nachweisbaren oder vermuteten organischen Ursachen beruht, zum Beispiel Hirnarteriosklerose, Epilepsie, aber auch Schizophrenie und andere krankheitsbedingte Psychosen. Die "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" bezeichnet nicht-krankhafte Zustände (Erschöpfung, Hypnose, Alkoholeinwirkung).
"Schwachsinn" wird im Rechtslexikon des Dudens als angeborene Intelligenzschwäche ohne nachweisbare organische Ursache kategorisiert. Als "schwere andere seelische Abartigkeiten" kommen Psychopathien, Neurosen und Triebstörungen in Betracht, die individuell bewertet werden müssen und nicht in jedem Falle zu Schuldunfähigkeit führen. Was die antiquierte Terminologie des Paragraphen angeht, fordern psychiatrische Experten seit langem eine Revision des Gesetzes.
#Faktenfuchs: Schuldunfaehig - wie oft kommt das vor und warum? | BR24https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-schuldunfaehig-wie-oft-kommt-das-vor-und-warum schrieb:2017: 0,2 Prozent aller Ermittlungsverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt
Es geht um die verminderte Schuldfähigkeit. Da muss der als irgendwie geistig gestört sein.