Pornografie im Internet: Landesmedienanstalt NRW will Websperren für Jugendschutz

Das die Provider das zuordnen können sieht man z.B. wenn man bei Vodafone center.vodafone.de aufruft und dann sieht, wie viel Datenvolumen noch da ist.
Da braucht es auch keinen Login.

Und natürlich kann der DNS-Betreiber auch bei verschlüsseltem DNS sehen, was da abgefragt wird, da nur der Transport geschützt ist.
 
Das die Provider das zuordnen können sieht man z.B. wenn man bei Vodafone center.vodafone.de aufruft und dann sieht, wie viel Datenvolumen noch da ist.
Da braucht es auch keinen Login.

Nochmals, die können nicht zuordnen, wer letztendlich am PC sitzt, das kannst du sein oder auch deine Kinder oder sonst wer, der Zugang hat, das sieht der Provider nicht.
Bedeutet, wenn du das freischalten lässt beim Provider ist das für ALLE NUTZER DES ANSCHLUSSES nutzbar, weil hier nicht unterschieden wird, da bei IPv4 NAT genutzt wird geht das nicht, bei IPv6 würde es anhand der IP gehen, dann müssten die aber fest vergeben werden.
Ergo völlig unpraktikabel.
 
WICHTIGES UPDATE

Heute wurde das neue Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderung tritt im neuen Jahr, also am 01.01.2020, in Kraft.

Der §184d StGB wird gestrichen. Hier der noch gültige: https://dejure.org/gesetze/StGB/184d.html
§ 184d - Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
(1) Nach den §§ 184 bis 184c wird auch bestraft, wer einen pornographischen Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer anderen Person oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. In den Fällen des § 184 Absatz 1 ist Satz 1 bei einer Verbreitung mittels Telemedien nicht anzuwenden, wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass der pornographische Inhalt Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist. § 184b Absatz 5 und 6 gilt entsprechend.
(2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen. Nach § 184c Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen; § 184c Absatz 4 gilt entsprechend. § 184b Absatz 5 und 6 Satz 1 gilt entsprechend.

Ein Teil der Tatbestände v.a. in Abs. 2, die sich auf das Zugänglich machen oder abrufen von Kinder/Jugendpornografischen Inhalten via Internet beziehen, wird in §184b und c übertragen.

Der Teil mit dem Zugänglich machen von normaler Pornografie in § 184d Abs. 1 scheint komplett wegzufallen.
Damit werden dann auch die in Abs. 1 Satz 2 angesprochenen Zugangsbeschänkungen ("technische oder sonstige Vorkehrungen") unnötig.

Außerdem kommt auch in diesen Paragraphen die Hauptänderung des Gesetzes zum Tragen, nämlich dass der mittelalterliche Begriff der Schriften in §11 Abs. 3 durch "Inhalte" ersetzt wird.
§ 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.“

Außerdem wird in §5 Nr. 3 und Nr. 5a ergänzt, das nun auch das Verbreiten verfassungsfeindlichen Symbolen (§86a StGB) sowie Volksverhetzung (§130 StGB) im Ausland strafbar ist, wenn der Täter Deutscher ist, oder in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Zusammenfassung, 11 abs.3 ist ja heftig, ich denke das machen die um zu verhindern dass mit nem VPN getrickst wird. Aber krass dass ich für eine Tat die laut ausländischem Recht nicht illegal ist, als Deutscher Staatsbürger belangt werden kann. Frage mich nur wofür das für Deutschland relevant ist, das ist ja so als würde ich im Ausland mit meinem Fahrzeug ohne TÜV fahren und würde sobald ich in Deutschland bin dafür belang werden würde, obwohl das Fahrzeug nur im Ausland bewegt wurde und nicht mal in DE angemeldet ist.

Finde ich sehr mysteriös warum sich das Land da einmischt, und ich finde es komplett falsch den Bürger so zu bevormunden, da gilt ja nicht mehr, benehme dich in einem fremden Land so wie es dort erlaubt ist, sondern benehme dich dort so wie es das Deutsche recht will. Ne sorry...
 
Weil halt genügend Nazis aus Sachsen nach Tschechien gefahren sind, um dort ihre Volksverhetzung und Hakenkreuze hochzuladen.
Jetzt ist es egal wo der Müll hochgeladen wird.

Und in anderen Ländern ist das noch deutlich schärfer. Einen Witz über Erdogan gemacht, dann wirst du beim nächsten Urlaub in der Türkei direkt am Flughafen festgenommen.

Die Fassung der Inhalte ist halt ganz normal so, dass jede analoge und digitale Speicherung sowie Datenübertragung erfasst wird.
Das hätte man schon vor 20 Jahren anpassen müssen.
 
Ja war auch mein erster Gedanke warum es das Gesetzt gibt, aber so gesehen ist es schon fraglich sich an Deutsches Recht im Ausland halten zu müssen. Auch wenn es die Rechtsextremisten gut abhält von so einem Käse.
 
Das ist ja gerade das Seltsame: Viele stören sich daran, als Deutscher im Ausland nach deutschem Recht zu unterliegen, wenn es zum eigenen Nachteil ist. Aber wenn es danach geht, im Ausland nach dortigem Recht belangt zu werden, flüchtet man sich dann doch wieder gerne in den Schutz der deutschen Staatsbürgerschaft.

Staatsbürgerliche Rechte kommen mit Pflichten, aus Pflichten ergeben sich Rechte. Wer diese gesellschaftliche Übereinkunft nicht erfüllen will, kann sich gerne dort einbürgern lassen, wo er die Rechtslage für besser hält. Man kann aber niemals alles haben: In manchen Ländern stört es kein Aas, wenn man extremistische Propaganda betreibt, dafür werden andere Dinge, die in Deutschland nicht einmal einen Straftatsbestand erfüllen, energisch verfolgt und bisweilen mit Strafen belegt, die hierzulande nicht einmal zulässig sind.

Gut, hier geht es um Pornographie und nicht zwingend um Straftaten. Aber es ist schon ein wenig erbärmlich, wenn Bundesbürger die Vorteile ihrer Staatsbürgerschaft genießen, aber gleichzeitig versuchen, sich ihren Pflichten durch die Verlagerung ihrer Geschäfte ins Ausland zu entziehen. Dem kann und darf man gerne einen Riegel vorschieben.
 
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