mad-onion
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Also was das Scalping durch Privatpersonen angeht, ist es keinesfalls "freie Marktwirtschaft", worauf sich übrigens nur gewerbliche Händler berufen können, nein, es ist in der Tat der Straftatbestand des "Wuchers" und zwar per Definition!
Scalper machen sich in mehrerlei Hinsicht strafbar in Deutschland!
Noch dazu kommt, dass "privat verkaufte " Sachen, die kürzer als ein Jahr im Besitz des (Wieder-)Verkäufers
mit 19% USt zu versteuern sind, ansonsten macht sich der Verkäufer der Steuerhinterziehung schuldig. Oft wird aber auch mit ungeöffneter Neuware gehandelt, dann ist es möglicherweise außerdem noch Spekulationshandel, Marktverzerrung steht auch zur Debatte.
Scalper machen sich zumindest hier in DE somit womöglich mehrfach strafbar, deren "Glück" ist es nur, dass sich unter den Interessenten wohl wenige bis gar keine Menschen befinden, die zum einen rechtlich ausreichend versiert, zum anderen ausreichend interessiert und willens wären, dagegen rechtlich vorzugehen.
Dies kommt einer passiven Duldung gleich und macht das Ganze nur noch verwerflicher, vor allem aber beschämender.
Künstlich und vorsätzlich eine Not (im gesetzlichen Sinne, nicht im Sonne von:" Hilfe, ich ertrinke!") erzeugen, um das Angebot verfügbarer Artikel selbst zu steuern und mit Wucher Preisen und übelster Profitgier, zu versuchen, weiterzuverkaufen. Sich an der Not dritter zu bereichern ist nicht umsonst strafbar, denn diese Subjekte bilden den moralischen Bodensatz der Gesellschaft!
Der Versuch, sich mit "freier Marktwirtschaft" und "ich zwinge ja niemanden zu kaufen" herauszureden, scheitert regelmäßig vor geltendem Gesetz. Es ist jedoch üblicher Brauch von Straftätern, sich mit solchen verharmlosenden, jedoch faktisch falschen Aussagen, versuchsweise reinzuwaschen.
Scalper machen sich in mehrerlei Hinsicht strafbar in Deutschland!
§ 291 STGB
Wucher
1) 1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen, 2. für die Gewährung eines Kredits, 3. für eine sonstige Leistung oder 4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
(2)
1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt, 2. die Tat gewerbsmäßig begeht, 3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
Noch dazu kommt, dass "privat verkaufte " Sachen, die kürzer als ein Jahr im Besitz des (Wieder-)Verkäufers
mit 19% USt zu versteuern sind, ansonsten macht sich der Verkäufer der Steuerhinterziehung schuldig. Oft wird aber auch mit ungeöffneter Neuware gehandelt, dann ist es möglicherweise außerdem noch Spekulationshandel, Marktverzerrung steht auch zur Debatte.
Scalper machen sich zumindest hier in DE somit womöglich mehrfach strafbar, deren "Glück" ist es nur, dass sich unter den Interessenten wohl wenige bis gar keine Menschen befinden, die zum einen rechtlich ausreichend versiert, zum anderen ausreichend interessiert und willens wären, dagegen rechtlich vorzugehen.
Dies kommt einer passiven Duldung gleich und macht das Ganze nur noch verwerflicher, vor allem aber beschämender.
Künstlich und vorsätzlich eine Not (im gesetzlichen Sinne, nicht im Sonne von:" Hilfe, ich ertrinke!") erzeugen, um das Angebot verfügbarer Artikel selbst zu steuern und mit Wucher Preisen und übelster Profitgier, zu versuchen, weiterzuverkaufen. Sich an der Not dritter zu bereichern ist nicht umsonst strafbar, denn diese Subjekte bilden den moralischen Bodensatz der Gesellschaft!
Der Versuch, sich mit "freier Marktwirtschaft" und "ich zwinge ja niemanden zu kaufen" herauszureden, scheitert regelmäßig vor geltendem Gesetz. Es ist jedoch üblicher Brauch von Straftätern, sich mit solchen verharmlosenden, jedoch faktisch falschen Aussagen, versuchsweise reinzuwaschen.